Umsatzsteuer International

Im weltweiten Warenverkehr und bei Dienstleistungen über Grenzen hinweg müssen sowohl nationale als auch internationale Umsatzsteuerregelungen beachtet werden.
Unverbindliche Hinweise zu umsatzsteuerbefreiten Warenlieferungen an Unternehmenskunden in der EU finden sie auf unserer Seite zu Lieferungen in EU-Länder.
Für das Erbringen von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im EU-Ausland gelten ebenfalls Bestimmungen. Nach der Grundregel sind sonstige Leistungen, die an einen nicht in Deutschland ansässigen Unternehmer erbracht werden dort steuerbar sind, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Da dies bedeuten würde, dass der Unternehmer sich dort steuerlich registrieren lassen müsste, um die steuerlich korrekt abzurechnen, wurde EU-weit das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt, das verpflichtend für Leistungen gilt, die der Grundregel unterliegen. Für einige Leistungen sind vom Gesetzgeber von der Grundregel abweichende Regeln zur Bestimmung des Leistungsortes vorgesehen
Informationen zum umsatzsteuerbefreiten Verkauf an NATO-Truppenangehörige finden Sie unter dem Stichwort “Lieferungen an NATO-Truppenangehörige”.
Den steuerfreien Verkauf an Privatpersonen aus Drittländern - den sogenannten "Export über den Ladentisch" oder "tax free shopping" - erläutern wir unter dem Begriff “Export über den Ladentisch”.