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Gewinner gesucht!

Energy Efficiency Award 2024

Private und öffentliche Unternehmen können sich ab sofort auf den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzepte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken.
Im Fokus stehen innovative und wirkungsvolle Ansätze der umgesetzten Energiewende, die gut auf weitere Unternehmen übertragen werden können. Die Unternehmen können sich in vier Wettbewerbskategorien bewerben. Zusätzlich wird ein Sonderpreis für das Klimaschutz-Engagement eines kleinen bis mittleren Unternehmens vergeben.
Für die Kategorie Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft werden Unternehmen gesucht, die Konzepte einreichen, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann.
Alle Gewinner und Nominierten erhalten eine Urkunde und ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit und werden auf dem im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses am 11. November 2024 in Berlin ausgezeichnet.
Der Award wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2024. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Homepage der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
Quelle: DIHK (April 2024)
Geld sparen und CO2-Fussabdruck verringern

Machen Sie den KEFF+Check!

Es lohnt sich, die Themen Energie- und Materialeffizienz im Unternehmen zu betrachten und vorhandene Potenziale zu heben: So können Sie Kosten senken, den CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens verringern und Ihr Unternehmen erfolgreich in Richtung Klimaneutralität transformieren.

Was ist der KEFF+Check?

Ein kostenfreier unabhängiger Ressourceneffizienz-Check.
Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: Vor Ort und ganz individuell.
Im Themenbereich Materialeffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien.
Jetzt anmelden zum KEFF+ Webinar am 26. April 2024: Heizungstausch gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ihr Mehrwert

  • Ressourcen schonen
  • Kosten senken
  • Effizient produzieren
  • Wettbewerbsfähigkeit verbessern
  • Klima schützen
  • CO2-Fußabdruck verringern
  • Nachhaltig wirtschaften

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: vor Ort und ganz individuell.
    Im Themenbereich Ressourceneffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Im Anschluss an die Begehung erhalten Sie ein Protokoll mit Handlungsempfehlungen und weiteren Hilfestellungen.
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und aktiv werden beim Klimaschutz.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an, Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.
Einfach Termin vereinbaren unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de. Der KEFF+Check ist kostenfrei, neutral und unabhängig!
Positionieren Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig.

Erfahrungsbericht zum KEFF+Check

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Gefördert durch das Land und die EU:
Das ist KEFF+

Mit den Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen, insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe, eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Im Fokus von KEFF+ stehen vor allem jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen im Vergleich zu den großen Unternehmen oftmals die Zeit und die Kapazitäten für eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourceneffizienzpotenzialen fehlen.

Landesweites Netzwerk

Zusammen mit der zentralen Koordinierungsstelle bei Umwelttechnik BW, der Landesagentur für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, bilden die regionalen Kompetenzstellen das landesweite Netzwerk Ressourceneffizienz. Die zentrale Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die regionalen Kompetenzstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen und die Maßnahmen im Netzwerk zu koordinieren. Außerdem dient sie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als zentraler Ansprechpartner für das KEFF+Netzwerk.

Kompetenz vor Ort

Mehrere Trägerorganisationen betreiben die Kompetenzstellen in regional unterschiedlicher Zusammensetzung. Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, sind die regionalen Kompetenzstellen in einem landesweiten Netzwerk eingebunden. Zur Umsetzung der Aufgaben beschäftigen die Kompetenzstellen einen oder mehrere KEFF+Moderatoren oder Moderatorinnen. Diese agieren als unabhängige und neutrale Kontaktpersonen für die Firmen. Durch die regionale Zuständigkeit können die einzelnen Kompetenzstellen die Vorgehensweise auf die Besonderheiten der jeweiligen Region abstimmen.
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg






Veranstaltung am 25.06.2024

Catena-X live: Wie Sie vom Automotive Network profitieren

Am 25. Juni 2024, 10:00 bis 17:00 Uhr, dreht sich im Stuttgarter IHK-Haus alles um Catena-X, den globalen Datenraum für die Automobilindustrie.
Unter dem Motto „Catena-X live: Wie Sie vom Automotive Network profitieren“ erfahren Unternehmen, Entwickler und Berater, welche Herausforderungen aus dem Arbeitsalltag durch Catena-X gelöst werden können, was Sie tun müssen, um dabei zu sein, und wer die Köpfe hinter dem Daten-Ökosystem sind.
Webinar am 26. April 2024

Heizungstausch gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum Jahreswechsel erneuert. Im praxisnahen Webinar erklären wir, was beim Heizungstausch auf Sie zukommt und welche Schritte in der Planungsphase zu beachten sind. Sie erfahren, wie Sie die richtige Heizung für sich auswählen und wie ein Heizungswechsel praktisch abläuft. Außerdem informieren wir über verfügbare Fördergelder und Zuschüsse.
Die Veranstaltung wird veranstaltet im Rahmen des Projekts KEFF+.
Die „Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart“ (KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für den Bereich Ressourceneffizienz, also für Material- und Energieeffizienz. Insbesondere KMU geben wir einen Überblick über Material- und Energieeinsparmöglichkeiten, Bioökonomie, sekundäre Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft, wir unterstützen Sie bei der Identifikation von Optimierungsmaßnahmen. Ebenso wie bei der Suche nach Förderprogrammen.
Neue landesweite Online-Veranstaltungsreihe für Unternehmen

CSRD-Reihe 2024 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung

Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese Richtlinie wird der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich ausgeweitet.
Obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen, zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht die Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Unternehmen wird die EU-Kommission einen freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) einführen.
Um der wachsenden Nachfrage nach Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, haben die Industrie- und Handelskammern Baden-Württembergs, unter unter Regie der Federführung Umwelt, eine zehnteilige Informationsreihe konzipiert. Diese Reihe entsteht in Kooperation mit Kirchhoff Consult und zielt darauf ab, Unternehmen während des gesamten Jahres 2024 zu begleiten. Sie bietet sowohl Einführungsseminare in das Thema als auch vertiefende Seminare zu spezifischen Aspekten wie der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht. Für Unternehmen, die indirekt über Ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.
Datum/Uhrzeit
Thema
Dauer
17.04.2024
10:00 Uhr
Wesentlichkeitsanalyse und Allgemeine Informationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Kurze Einführung in die neuen Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS)
  • Stellenwert und Funktionsweise der Wesentlichkeitsanalyse
  • Allgemeine Anforderungen an die Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung
120 min
15.05.2024
10:00 Uhr
Umweltinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Umweltstandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung zu Policies, Actions und Targets
  • Umweltthemen und ihre Metriken
120 min
12.06.2024
10:00 Uhr
Sozial- und Governanceinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Sozial- und Governancestandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung über Stakeholdereinbindung und -abhilfemaßnahmen
  • Abgrenzung und Unterscheidung der wesentlichen (sozialen) Stakeholder
120 min
10.07.2024
10:00 Uhr
Sprechstunde I Nachhaltigkeitsberichterstattung
60 min
25.09.2024
10:00 Uhr
Einführung in die EU-Taxonomie
  • Einführung in die EU-Taxonomie
  • Quantitative und qualitative Offenlegungspflichten
  • Praktische Umsetzung der EU-Taxonomie-Prüfung
90 min
09.10.2024
10:00 Uhr
Bedeutung der Wertschöpfungskette in der CSRD
  • Rolle der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse
  • Bedeutung der Wertschöpfungskette für die Erfüllung von Datenanforderungen
30.10.2024
10:00 Uhr
CSRD für KMU: Vergleich zwischen den ESRS und den speziellen KMU-Standards (LSME und VSME)
  • Wesentliche Unterschiede in der Berichterstattung für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen
  • Schlüsselkonzepte des Rahmenwerks
60 min
20.11.2024
10:00 Uhr
Datenmanagement und -anforderungen im Kontext der CSRD
  • Unterscheidung qualitativer und quantitativer Datenanforderungen
  • Unterschiede einzelner Rahmenwerke (v.a. GRI und ESRS)
  • Möglichkeiten zur strukturierten Datenerhebung
90 min
04.12.2024
10:00 Uhr
Sprechstunde II Nachhaltigkeitsberichterstattung
60 min
18.12.2024
10:00 Uhr
CSRD-Umsetzung: Erfahrungen aus der Praxis
  • Erste Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichtssaison
  • Praktische Erfahrungen mit der Erstellung erster Nachhaltigkeitserklärungen
90 min
In jedem Seminar wird ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmenden eingeräumt. Zusätzlich werden zwei Online-Sprechstunden angeboten, in denen Teilnehmende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien erhalten können. Interessierte werden gebeten, sich anzumelden, um von diesem umfassenden Angebot profitieren zu können.

Naturparadies im Gewerbegebiet

Hier brummt nicht nur das Geschäft

Grasmücke, Stieglitz und Molch sind nicht die üblichen Kunden des Ludwigsburger Werkzeugspezialisten Hahn+Kolb. Und dennoch sind sie auf dem Firmengelände anzutreffen. Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen bestätigt dem Unternehmen regelmäßig eine hohe Artenvielfalt rund um die Firmenzentrale in Ludwigsburg, darunter seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere.
Firmengelände
134 verschiedene Pflanzen, 23 Vogelarten, elf Tagfalter und zwölf Libellenarten – wenn es jetzt Frühling wird, beginnt es auf dem Betriebsgelände wieder zu zwitschern, zu summen und zu brummen. Darunter tummeln sich auch zahlreiche Raritäten wie das Sechsfleckwidderchen, ein selten gewordener Schmetterling. Allein unter den auf dem Grundstück lebenden Vogelarten finden sich acht, die auf der Roten Liste stehen. Allein im vergangenen Jahr wurden drei neue Libellenarten nachgewiesen, darunter die in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste stehende, saphirblau schillernde Pokaljungfer. „Damit ist die Biodiversität in dieser Gewerbefläche eindeutig höher als vor ihrer Bebauung“, so Prof. Roman Lenz von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der das Projekt mit seinem Team wissenschaftlich begleitet und durch regelmäßige Bestandsaufnahmen den Erfolg kontrolliert. 2019 erhielt das Unternehmen für das Projekt die Auszeichnung der UN-Dekade Biologische Vielfalt.

Auch die Menschen fühlen sich wohl

Und auch die Menschen fühlen sich auf dem Gelände sehr wohl – beim Spazierengehen oder auf einer der vielen Bänke, auf denen die Mitarbeitenden gerne ihre Pause verbringen. Erreicht wurde das alles durch die besondere Gestaltung des Geländes mit einem naturschutzfachlich angepassten Nutzungs- und Pflegekonzept.
Vor genau zehn Jahren hat sich Hahn+Kolb entschieden, bei der Gestaltung der Außenanlagen des neuen Vertriebs- und Logistikzentrums am Stammsitz Ludwigsburg vielfältige Biotope statt eintöniger Rasenflächen zu entwickeln. Beim Bau wurde deshalb der alte Baumbestand weitgehend erhalten. Hinzu kamen ein Retentionsbecken für das Regenwasser vom Dach des Logistikzentrums, einige Steinriegel, eine Streuobstwiese, Totholzstapel und verschiedene Heckentypen mit einheimischen Sträuchern.
Firmenzentrale
Auch Vorschläge der Mitarbeiter tragen Früchte – beispielsweise nach der Installation eines Nistkastens für Turmfalken: Im vergangenen Jahr nistete wieder ein Paar am Logistikgebäude, drei Jungvögel flogen aus. Auch Mauersegler, Stare und Wacholderdrosseln brüten hier – letztere auch schon mal in einer Kübelpflanze nahe dem Haupteingang. Spezielle Nisthilfen bieten zudem Höhlenbrütern, Fledermäusen, Wildbienen, Hummeln und Hornissen Quartier.

Beispiel für andere Unternehmen

Geschäftsführerin Katrin Hummel wertet das Projekt als großen Erfolg über den direkten ökologischen Nutzen hinaus. „Die Auseinandersetzung mit den Umweltthemen hat bei uns früh zu zahlreichen Veränderungen in den Abläufen und Prozessen geführt“, sagt sie. „Heute profitieren wir von unserer Vorreiterrolle: Immer mehr Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter nehmen umweltbewusstes Handeln positiv wahr und treffen dementsprechend ihre Entscheidung.“ Mittlerweile zieht sich das Thema Nachhaltigkeit bei Hahn+Kolb durch alle Bereiche. So wird bei den Produkten und Verpackungen auf nachwachsende Rohstoffe, auf kurze Transportwege und sozialverträgliche Herstellung geachtet.
Doch zurück zur Gestaltung der Außenanlagen, die gut die Hälfte des 48.000 Quadratmeter großen Firmengeländes einnehmen. „Wir würden uns freuen, wenn unser Beispiel von anderen Unternehmen aufgegriffen wird“, sagt Jan Beinecke, der bei Hahn+Kolb für das Nachhaltigkeitsimage verantwortlich ist.

Wettbewerb

Letzte Chance für den KI-Innovationswettbewerb

Die Einreichungsfrist ist der 8. April 2024, 12:00 Uhr mittags!

Gesucht werden KI-Anwendungen für KMU und öffentliche Einrichtungen

Im Rahmen des Wettbewerbs möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Voraussetzungen für den Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie in öffentlichen Einrichtungen schaffen. Gesucht sind Projekte, die substantielle Impulse für den erfolgreichen und produktiven Einsatz generativer KI setzen und vielfältige Anwendungsbeispiele aufzeigen, die einen möglichst breiten Transfer und Nachahmungseffekte in der Technologielandschaft begünstigen.
Der Fokus liegt auf:
  • Weiterentwicklung, Anpassung und Implementierung generativer KI-Modelle
  • Erhebung, Aufarbeitung und Verfügbarmachung notwendiger Datensätze
Nicht gesucht sind Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von Basismodellen.

Gefördert werden KMU, Startups und Forschungseinrichtungen

Bewerben können sich Zusammenschlüsse aus 3 bis 7 Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen und nicht öffentlichen Forschung sein, wobei die Teilnahme von KMU und Startups ausdrücklich erwünscht und bei der Begutachtung positiv bewertet wird. Für die Findung von Partnern kann das Partnering-Portal verwendet werden. Für die Bewerbung muss eine Projektskizze erstellt werden und über das Portal unter eingereicht werden.

Unternehmen werden mit bis zu 50 Prozent gefördert

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 25 bis 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Unternehmen gewerblichen Wirtschaft gewährt. Forschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Pro Projekt werden 3 bis 8 Mio. Euro gefördert. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Umsetzungszeitraum beginnt im Februar 2025

Die Projekte können ab Februar 2025 gestartet werden sollen eine Laufzeit zwischen 30 bis 36 Monate haben.

Weitere Informationen im Förderaufruf

Das BMWK hat auf der der Website zum KI-Innovationswettbewerb die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden Sie im Förderaufruf.
Gern informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Förderprogramm WIPANO

Patente, Normung und Standardisierung

Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und stärkt die aktive Beteiligung in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien.
Am 1. Januar 2024 ist die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
So offenbaren verschiedene Studien regelmäßig einen hohen finanziellen Aufwand für kleinere Unternehmen rund um die gewerblichen Schutzrechte. Das neu aufgesetzte Programm zielt daher auf die finanzielle Förderung der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patent und Gebrauchsmuster) ab. Zudem wird der Transfer von Erfindungen aus  Kooperationsprojekten mit der öffentlichen Forschung in neue Normen und Standards gefördert.

Patentanmeldung und Verwertung

Im Patentbereich von WIPANO können KMU bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.
Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ fördert KMU, die in den vergangenen drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema „Schutzrechte“.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in zwei Module unterteilt.
Modul 1: Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung inkl. der dafür erforderlichen Beratungsdienstleistungen und Stand-der-technik-Recherche.
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für die Anmeldung oder Nachanmeldung
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung
Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
  • Erstellung einer Kosten-Kutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypenbau
  • Messeteilnahmen
  • Rechtliche Beratung für die Verwertung der Schutzrechte
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung
Detailliertere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, beispielsweise wird Modul 1 bis zu einem Umfang von 10.000 Euro gefördert.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien

Die Förderrichtlinie sieht auch eine Förderung von Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 100 Mio. Euro vor, die sich aktiv an nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien beteiligen wollen. Das Unternehmen darf, um eine Förderung zu erhalten in den letzten drei Jahren nicht ein einem solchen Gremium aktiv gewesen sein. Die Förderung von maximal 45.000 Euro erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 Prozent und muss innerhalb von 36 Monaten abgerufen werden.
Erstattet werden Ausgaben für Reisen, Normungsmanagement und -recherchen, sowie Erstellung von Anwenderregeln. Hinzu kommt eine Personalkostenpauschale für die Teilnahme an Gremien:
Präsenzsitzungen
Virtuelle Sitzungen
Nationale Normungsgremien
1.000 Euro
500 Euro
Europäische Normungsgremien
1.500 Euro
750 Euro
Internationale Normungsgremien
2.000 Euro
1.000 Euro
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Innovative Normungsprojekte

Deutlich umfangreicher gestaltet sich der zweite Schwerpunkt zur Förderung von Projekten zur Diffusion neuester Forschungsergebnisse durch Normung und Standardisierung.
Normen und Standards sind als Abbild des Standes der Technik ein enormer Wissensvorrat, der von allen Unternehmen genutzt werden kann. Forschungsergebnisse werden für die Normung aufbereitetet, das darin enthaltene Wissen wird Teil dieses Pools und steht umgehend allen Unternehmen und Entwicklern zur Verfügung. Auch können Normen helfen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, etwa durch Test- und Prüfnormen.
Um dies möglichst effizient zu gestalten, werden anspruchsvolle Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen. Die Zuwendung beträgt hierbei maximal 200.000 Euro pro Verbundpartner und Projekt mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die zum Beispiel folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
  • Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung,
  • FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
  • FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.
Gern informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Wettbewerb

Allianz Industrie 4.0 Award 2024 ausgeschrieben

Die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg hat den “Allianz Industrie 4.0 Award 2024” ausgeschrieben.
Gesucht sind:
In der Kategorie „Winner“...
  • herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen
  • Bewertungskriterien: Marktrelevanz und Innovationsgrad
  • Zielgruppe: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen mit Sitz in Baden-Württemberg
In der Kategorie “Excellence”
  • ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen und die für das Unternehmen einen wesentlichen strategischen Wettbewerbsvorteil generiert haben
  • Durchgängige und impactreiche Gesamtkonzepte
  • Zielgruppe: Industrieunternehmen in Baden-Württemberg
Warum sollten sich Unternehmen bewerben?
  • Mit der Auszeichnung erhält es Sichtbarkeit als moderner, zukunftsgerichteter Betrieb und Arbeitgeber
  • Die Qualitätsauszeichnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt den unternehmerischen Erfolg
  • Sie inspirieren andere Unternehmen als Best Practice und Vorreiter
  • Entsprechend der Gewinner-Kategorie erhalten Sie ein modernes, attraktives Promotion Paket
  • Die Excellence-Kategorie wird im Rahmen einer Preisverleihung ausgezeichnet
Bewerbungsfrist: 30. April 2024.
Alles zur Bewerbung finden Sie auf der Internetseite der Allianz Industrie 4.0.

Hintergrund: Die Allianz Industrie 4.0 ist ein vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg initiiertes und gefördertes Netzwerk. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen bündeln wir die Kompetenzen aus Produktions- sowie Informations- und Kommunikationstechnik und begleiten den industriellen Mittelstand in Richtung Industrie 4.0. Die Koordinierungsstelle ist beim VDMA e.V. Baden-Württemberg angesiedelt.
Veranstaltungsreihe

Webinar-Reihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderator

Weitere Informationen

Hilfestellung bei technischen Problemen finden Sie hier: Technische Hinweise für virtuelle Veranstaltungen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Labors der Region

Notausgang für die Batterie

Auf den Straßen von Shanghai bis San Francisco und von Kapstadt bis Kornwestheim waren Ende des vergangenen Jahres gut neun Millionen vollelektrische Pkw unterwegs – alle mit Litium-Ionen-Akkus als Antrieb. Dass diese Kraftpakete nicht nur Autos emissionsfrei voranbringen, sondern manchmal auch gefährlich werden können, zeigen Berichte über – glücklicherweise seltene – Fahrzeugbrände.
Dr. André und Milko Konzelmann (v.l.)
Tatsächlich ist es nicht ohne, eine große Menge elektrischer Energie in eine Kunststoffkiste einzusperren, weiß Milko Konzelmann. Als Inhaber der Konzelmann GmbH in Löchgau (Kreis Ludwigsburg) hat er dafür gesorgt, dass der Lithium-Ionen-Akku künftig noch sicherer wird. Dafür ist sein Unternehmen im vergangenen Jahr mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden.

Gasentwicklung sprengt den Akku

Die preisgekrönte Erfindung wirkt eher unspektakulär: Eine kreisrunde Scheibe, dünne Kunststoffmembran in Kunststoffrahmen. Vom Rand aus ragt ein pfeilförmiger Fortsatz in die Mitte. „Das ist unser neu entwickeltes Druckausgleichselement“, erklärt Milko Konzelmann. Es soll verhindern, dass das Batteriegehäuse unkontrolliert platzt, wenn darin wegen eines Funktionsfehlers Gas entsteht. „Da reden wir dann schon über Mengen von 300 Liter pro Sekunde“, sagt Konzelmann.
Natürlich gibt es auch jetzt schon Druckausgleichselemente. Auch sie funktionieren mit einer Membran. Wird der Druck in der Zelle zu hoch, presst er die Membran auf einen Dorn. Sie reißt, und das Gas wird kontrolliert abgelassen. „Geringe Druckschwankungen etwa durch Temperatur- oder Höhenunterschiede sind kein Problem“, so Dr. André Konzelmann, Schwiegersohn von Milko Konzelmann und designierter Nachfolger in der dritten Generation. „Die Membran ist gasdurchlässig, so dass kleine Mengen durch sie hindurch diffundieren.“
Das neue Druckausgleichselement
Und was ist am neuen Element besser? Es ist der kleine Plastikfortsatz, der den Unterschied macht. „Disruptor“ nennen ihn Konzelmanns. Er lässt die Membran bei zu hohem Überdruck reißen und tritt damit an die Stelle des konventionellen Dorns. Eine mehrteilige Komponente, die eigens vormontiert werden muss, wird durch ein einziges flaches Spritzgussteil ersetzt. „Das spart Platz und reduziert die Kosten“, erklärt Milko Konzelmann. Bereits in diesem Jahr soll das Bauteil deshalb in E-Autos eingebaut werden.

Geeignet für Sportwagen und Bagger

Das ist aber nicht der einzige Vorteil der im Wortsinn disruptiven Erfindung: Über Form und Länge des „Disruptors“ lässt sich viel genauer als bisher bestimmen, bei welchem Druck die Membran bersten soll. Und: Das Bauteil eignet sich auch für die neuen immersionsgekühlten Lithium-­Ionen-Akkus, die in zwei bis drei Jahren auf den Markt kommen sollen. „Dabei geht es um Zellen mit sehr hoher Leistungsdichte, etwa für Sportwagen oder Bagger“, so André Konzelmann, der für die Entwicklung des Elements verantwortlich war.
Seit wir mit den Entwicklungen für Automatikgetriebe begonnen haben, ist es uns gelungen, rund vier PS Leistung herauszuholen
Etwas weniger als die Hälfte des Geschäfts macht Konzelmann mit der Automobilwirtschaft, der Rest entfällt auf die Medizintechnik und die Industrie, insbesondere den Maschinenbau. Für seine Kunden baut das 1960 gegründete Unternehmen mit seinen 260 Mitarbeitern Prototypen, montiert Baugruppen und übernimmt die Vormontage der Produkte. Dazu gehören etwa medizinische Infusionspumpen, aber auch verschleißarme Teile und Komponenten für Automobilgetriebe – hier hat Konzelmann ebenfalls eine lange Innovationsgeschichte. „Seit wir 1988 damit begonnen haben, ist es uns gelungen, bei Automatikgetrieben rund vier PS Leistung herauszuholen“, so der Juniorchef stolz.
Klar, dass man in Löchgau auch Pläne für die nahe Zukunft hat. Gearbeitet werde an neuen Dichtungen für Wasserstoffantriebe, lassen sich die Familienunternehmer entlocken. Vielleicht gibt es dann auch wieder einen Innovationspreis?

Magazin Wirtschaft

Zeitsprung: Straßenbau im Wandel

Mein Bruder Hans-Martin und ich hatten unseren Kindergarten auf den Baustellen unserer Firma. Besonders gut erinnere ich mich an den Hohen Neuffen, wo meine ­Familie 1964 die Wasserver- und Entsorgung gebaut hat. Weil der Hang so steil ist, mussten die Maschinen an Seilen hochgezogen werden. Und wir immer mitten drin.

Die Frage nach der Nachfolge hat sich nie gestellt

Nach dem Abi hat sich dehalb emotional und logisch nie die Frage gestellt, was wir werden wollen: Bauingenieur natürlich. Ich habe dann noch den Wirtschaftsingenieur draufgesattelt, bevor ich vor genau 40 ­Jahren in das Unternehmen eingestiegen bin,
das mein Großvater Jakob 1952 hier in ­Winnenden-Birkmannsweiler gegründet hat.  Eigentlich war er Landwirt und Küfer. Er hat aber schon damals gesehen, dass es mehr bringt, wenn er seine Maschinen und Mitarbeiter im Erdbau einsetzt.

Die Wiedervereinigung war ein Einschnitt

Ein Einschnitt für das Unternehmen, aber auch eine prägende Zeit für mich war ­sicher die Wiedervereinigung. Der Bedarf an Baumaterial in den neuen Bundesländern war ja riesig. Andererseits gab es dort auch eine Reihe von Steinbrüchen, alles natürlich Kombinate. Das Interesse von Westfirmen daran war groß. Beim Natursteinwerk Löbejün bei Halle hatten wir am Ende die Nase vorn, weil wir uns mit zwei mittelständischen Partnern zusammengetan hatten, insbesondere mit der  Firma Schön+Hippelein aus ­Satteldorf. In den folgenden Jahren haben wir daraus eine moderne Betriebsstätte gemacht und viele Arbeitsplätze gerettet.
Spannende Zeiten waren das damals. Die Geschichten, die ich da gehört habe, das war mir teilweise fern wie die aus 1001 Nacht. Die Wirtschaft, aber auch die Lebenswege waren einfach so anders als alles was ich so kannte. Unvergesslich ist mir aber auch der Spatenstich für die A14 mit Verkehrsminister ­Wissmann. Ich war eingeladen, denn das fand quasi vor unserer Haustür statt und wir ­hatten das Material geliefert.
Wenn Sie über eine rötliche Straße fahren, ist das Material fast immer von uns.
Roter Porphyr wird in Löbejün abgebaut. Ein Material, das den berüchtigten Betonkrebs verhindert, das aber auch sehr auffällig ist. Im Rennsteigtunnel ist zum Beispiel die Verkleidung aus unserem Prophyr. Überhaupt: wenn Sie über eine rötliche Straße fahren, zum Beispiel die
A8 vor München, ist das ­Material fast immer von uns.

Normalerweise liefern wir aber im Umkreis von 25 Kilometern um unsere Steinbrüche. Das ist ökologisch und ökonomisch die beste Lösung. Deswegen kann ich nur den Kopf schütteln, wenn vorgeschlagen wird, wir sollen die Steine für den Straßenbau aus China importieren, weil leider die Toleranz für Steinbrüche in der Bevölkerung immer geringer wird.

400 Mitarbeiter an 16 Standorten

Heute gehören uns vier Steinbrüche in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Hier im ­Süden sind es zwei und zwei weitere gemeinsam mit Partnern. Zusätzlich sind wir hier weiterhin im Erd-, Tief- und Kanalbau tätig, außerdem im Straßenbau und in der ­Asphaltherstellung. Insgesamt haben wir 16 Standorte und beschäftigen 400 Menschen.

Bauschutt-Recycling kann nicht die Lösung sein

Seit ein paar Jahren engagieren wir uns auch beim Recycling von Bauschutt und mineralischen Abfällen. Das halte ich für sehr sinnvoll, aber den Bedarf an Baumaterial werden wir auf diese Weise nie decken ­können. Hinzu kommt, dass die allermeisten Ausschreibungen die Verwendung von Recycling­material gar nicht zulassen. Zum Glück ist Deutschland „steinreich“…

Bürokratiewahn: Statt 5-6 kann ein Bauleiter nur noch zwei Baustellen betreuen

kannWas sich in den letzten 40 Jahren ge­ändert hat? Ein Kilometer Straße ist immer noch ein Kilometer Straße. Was sich aber brutal verändert hat, ist das Drumherum – die Auflagen, die Bürokratie und die ganze Abwicklung. Wo ein Bauleiter früher fünf bis sechs Baustellen gleichzeitig betreuen konnte, sind es heute höchstens noch zwei.
Mein Großvater hatte neun Kinder, das Unternehmen ist aber nur an die beiden ältesten Söhne gegangen. Nun stehen wir wieder an so einem Entscheidungspunkt. Meine drei Söhne und die beiden Kinder ­meines Bruders sind alle schon in verantwortlichen Positionen im Unternehmen tätig. Alle hatten nach ihrem ­Studium erst woanders Karriere gemacht und sind dann zurück­gekommen – aus Neigung! Damit die Transformation ­perfekt läuft, lassen wir uns professionell beraten. ­Einer vierten Generation bei Klöpfer steht jedenfalls nichts im Wege.
  Aufgezeichnet von Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2024, Rubrik “Menschen und Ideen”
 
IHK Region Stuttgart

Verstoß gegen das VerpackG

Mit einem neuen Fallbericht von einem Onlineshop zeigt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in einer Pressemitteilung, was passiert, wenn Unternehmen ihre verpackungsrechtlichen Pflichten missachten.

Onlineshop verstößt gegen Pfandpflicht – Bußgeld in fünfstelliger Höhe

Ein Onlineshop, der unter anderem Getränke in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen verkauft, hat gegen die Pfandpflicht verstoßen. Die Konsequenz für den Onlieshop ist nun ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. 
Pfand ist für fast alle Getränkeverpackungen Pflicht. Dafür hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Novellen gesorgt und bestehende Ausnahmen abgebaut. So sind seit Januar 2024 auch Einweggetränkeverpackungen von Milch- und Milchmischgetränken nicht mehr ausgenommen. Unternehmen müssen pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen kennzeichnen und am bundesweiten Deutschen Pfandsystem (DPG) beteiligen. Zudem sind sie verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Dort müssen sie angeben, dass sie Produkte in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf den deutschen Markt bringen.

Verletzung der Pfandpflicht

Dass Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten nicht folgenlos bleiben, zeigt der Fall eines auffällig gewordenen Onlineshops. Dieser bringt zahlreiche Getränke wie Limonaden und Energy Drinks auf den Markt, die er aus dem Ausland importiert.
Am Anfang stand der Verdacht: Eine Vollzugsbehörde erhielt den Hinweis, das Unternehmen verletze die Pfandpflicht. Der Vorwurf erhärtete sich, als die Behörde den Shop und dessen Lager kontrollierte. Es zeigte sich, dass der Onlineshop zu diesem Zeitpunkt mehr als 30 verschiedene pfandpflichtige Getränke in Dosen und Einwegkunststoffgetränkeflaschen verkaufte. Doch das Unternehmen hatte diese weder entsprechend gekennzeichnet noch Pfand erhoben. 

Unvollständige Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Anschließend erkundigte sich die Vollzugsbehörde bei der ZSVR, welche Verpackungen das Unternehmen bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID angegeben hatte. Dabei stellte sich heraus, dass dieses nur die Registrierungspflicht für seine Versandverpackungen erfüllt hatte. Bei der Registrierung fehlte die Angabe, dass der Shop auch Getränke in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen vertreibt.

Vollzugsbehörde leitete Verfahren ein

Die Vollzugsbehörde leitete ein Verfahren gegen den Onlineshop ein und verhängte am Ende das Bußgeld. Laut Verpackungsgesetz sind bei Verstößen gegen die Pfandpflicht Geldbußen bis zu 100.000 Euro pro Fall möglich. Das Gleiche gilt für eine fehlerhafte oder unvollständige Registrierung im Verpackungsregister LUCID.

Wechselseitige Vorbereitung des Vollzugs

Grundsätzlich gilt: Hat die ZSVR Anhaltspunkte dafür, dass ein Unternehmen seine Pflichten nach dem Verpackungsgesetz verletzt, meldet es jeden Verdachtsfall bei der zuständigen Landesvollzugsbehörde. Seit 2019 hat sie mehr als 20.000 Fälle von Ordnungswidrigkeiten übergeben – digital und automatisiert über das LUCID-Behördenportal. 
ZSVR-Vorstand Gunda Rachut: „Trittbrettfahrer bewegen sich auf dünnem Eis. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wachsam auch die Vollzugsbehörden sind. Hier haben Sie den Stein selbst ins Rollen gebracht. Die Vorbereitung des Vollzugs ist keine Einbahnstraße, sondern braucht den wechselseitigen Austausch.“
Den kompletten Fallbericht finden Sie auf der Webseite der ZSVR

Quelle: geänderte Pressemitteilung der ZSVR

Künstliche Intelligenz

AI-Act: Die EU reguliert künstliche Intelligenz (KI)

Was ist der AI-Act?

Der AI-Act (Artificial Intelligence Act) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Es wäre weltweit eine der ersten umfassenden Regulierungen von künstlicher Intelligenz (KI).

Was ist das Ziel des AI-Acts?

KI hat das Potenzial vielfältige Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzubringen. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, Vorurteile zu übernehmen und dadurch diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt wird.
Erklärte Position zum AI-Act des EU-Parlaments:
„Die Vorschriften sollen die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von menschenzentrierten, vertrauenswürdigen KI-Systemen in der EU regeln und Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.“

Wann tritt der AI-Act in Kraft?

Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft. Grundsätzlich findet sie erst nach einer Übergangszeit von 24 Monaten – voraussichtlich Mai 2026 –  Anwendung.
Einige Vorschriften sind aber bereits früher anwendbar:
  • KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind nach sechs Monaten verboten (voraussichtlich November 2024)
  • Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen nach 12 Monaten (voraussichtlich Mai 2025)

Wer ist vom AI-Act betroffen?

Diese Akteure sind vom AI-Act betroffen:
  • Anbieter (auch aus Drittländern), die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
  • Nutzer von KI-Systemen, die sich innerhalb der EU befinden
  • Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
Ausnahmen, die nicht vom AI-Act betroffen sind:
  • KI-Systeme für ausschließlich militärische Zwecke
  • Internationale Organisationen die KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung in Zusammenarbeit mit der EU oder mindestens einem Mitgliedstaat nutzen
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu KI-Systemen
  • Open-Source-Software unterliegt im Allgemeinen nicht der Regulierung, es sei denn, sie wird aufgrund ihrer Anwendung als verbotenes oder hochriskantes KI-System eingestuft

Wie wird KI im Rahmen des AI-Act definiert?

KI-Systeme müssen laut AI-Act mit einer der gängigen KI-Techniken entwickelt worden sein und
„[…] im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen [können], die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.“

Ist meine KI vom AI-Act betroffen?

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Systeme fallen jedoch nicht unter diese Kategorie. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet.
Der Compliance-Checker des Future of Life Instituts ist ein nützliches Tool, um schnell herauszufinden, unter welche Risikoklasse ein KI-System fällt: EU AI Act Compliance Checker

Welche Risikoklassen gibt es?

Der AI-Act kategorisiert KI-Systeme in vier verschiedene Risikoklassen, die jeweils mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben verknüpft sind:
Risikoklasse
Kurzbeschreibung
Regulierung
Beispiel
Inakzeptables Risiko
Verletzung fundamentaler Rechte
Verboten
Social Scoring Systeme
Hohes Risiko
Potenziell hohes Schadensrisiko
Weitreichende Anforderungen
Kreditwürdigkeitsprüfung
Begrenztes Risiko
Interaktion mit Personen
Transparenzpflichten
Chatbots
Niedriges Risiko
Alle anderen Systeme
Keine Anforderungen
Vorausschauende Wartung
Je größer das potenzielle Risiko bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören Risikobewertungen, Dokumentationspflichten, EU-Konformitätserklärungen und Überwachung durch den Betreiber.

Inakzeptables Risiko – Verbotene Praktiken

Die folgenden KI-Systeme stellen laut AI-Act ein unannehmbares Risiko dar und werden deshalb bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung EU-weit verboten:
  • Die unterschwellige Beeinflussung von Menschen, die diesen körperlichen oder psychischen Schaden zufügen könnten.
  • Ausnutzung der Schwäche oder Schutzbedürftigkeit einer Personengruppe aufgrund von Alter oder körperlicher- oder geistiger Behinderung.
  • Die Bewertung oder Klassifizierung der Vertrauenswürdigkeit natürlicher Personen über einen bestimmten Zeitraum auf Grundlage des sozialen Verhaltens, persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmalen.
  • Identifizierung von Personen in Echtzeit mithilfe biometrischer Daten in öffentlichen Bereichen für Zwecke der Strafverfolgung (Es gelten Ausnahmen).

Hohes Risiko

Stellt ein KI-System ein potenziell hohes Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte von Menschen dar, gilt es als Hochrisiko-KI-System. Anbieter solcher Systeme müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und eine Konformitätserklärung ausstellen. Darunter fallen diese Anwendungen:
  • Biometrische Identifizierung und Kategorisierung von natürlichen Personen
  • Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastrukturen
  • Entscheidungen über den Zugang zu Bildungseinrichtungen als auch für die Bewertung von Schülern
  • Auswahl von Bewerbern als auch für Entscheidungen über Beförderungen, Kündigungen, Aufgabenzuweisungen und die Leistungsüberwachung in Arbeitsverhältnissen
  • Beurteilungen des Anspruchs auf öffentliche Unterstützungsleistungen oder die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen
  • Priorisierung des Einsatzes von Not- und Rettungsdiensten, einschließlich Feuerwehr und medizinischer Nothilfe
  • Verschiedene Anwendungen im Bereich der Strafverfolgung, des Asylrechts und der Justiz

Begrenztes Risiko

Unter die Kategorie „Begrenztes Risiko“ fallen alle KI-Systeme, die mit Menschen interagieren. Beispiele dafür sind Chatbots oder Anwendungen zur Emotionserkennung. Für Anbieter solcher KI gilt eine Transparenzpflicht. Das bedeutet, dass eine natürliche Person darüber informiert werden muss, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Niedriges Risiko

Mit niedrigem Risiko werden KI-Systeme bewertet, die unter keine andere Risiko-Kategorie fallen. Dazu zählen interne Anwendungen wie Spam-Filter oder Systeme für die vorausschauende Wartung von Maschinen. Sie müssen keine rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dennoch besteht für Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme anzuwenden.

Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

Unter KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artifical Intelligence, GPAI) versteht man KI-Systeme, die eine Vielzahl von Funktionen ausführen und sich an verschiedene Aufgaben anpassen können. Ein populäres Beispiel hierfür ist ChatGPT von Open AI. Das KI-Modell kann Audio- und Textdaten verarbeiten, Texte und Bilder generieren und viele weitere Aufgaben bewältigen. Da GPAI stark an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz gewinnen, gelten für sie gesonderte Risikokategorien. Diese richten sich nicht der jeweiligen Anwendungen, sondern der Funktion des zugrunde liegenden Basismodells.
Für normale GPAI gilt:
  • Zusätzliche technische Dokumentation
  • Detaillierte Aufstellung über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
  • Anforderungen zur Kennzeichnung generierter Inhalte
Für GPAI mit erheblichen Auswirkungen, worunter man „sehr leistungsstarke“ Basismodelle, die systemische Risiken bergen können, versteht, gilt zusätzlich:
  • Pflichten in Bezug auf die Überwachung schwerwiegender Vorfälle
  • Modellbewertung
  • Angriffstests

Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?

Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften werden entsprechend der Größe und dem Geschäftszweck des Unternehmens festgelegt.
  • Anwendung verbotener KI-Systeme: Bis 35 Mio. EUR oder 7% des Umsatzes.
  • Verstöße gegen Verpflichtungen des AI-Acts: Bis 15 Mio. EUR oder 3% des Umsatzes.
  • Angabe falscher Informationen: Bis 7,5 Mio. EUR oder 1,5% des Umsatzes.

Welche Unterstützung gibt es für KMU und Startups?

Um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung von AI-Act konformen KI-System zu unterstützen, sollen sog. KI-Reallaboren entstehen. Sie sollen eine Möglichkeit bieten, KI-Systeme unabhängig und unter Regulierungsaufsicht zu entwickeln und zu testen, bevor sie auf den Markt kommen. Die KI-Reallabore sollen alle relevanten Akteure – öffentliche und private, einschließlich notifizierter Stellen, Normungsorganisationen und Forschungseinrichtungen – einbeziehen und für KMU und Startups grundsätzlich kostenfrei sein.
Magazin Wirtschaft

On-Demand-Verkehr – ein Modell für die Zukunft?

Können Angebotslücken im Linienverkehr mit dem Modell des ÖPNV-Taxis geschlossen werden? Auf der mit über 140 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) zu dieser Frage setzten sich Experten intensiv mit Voraussetzungen und Chancen, aber auch Kritik auseinander.
Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der gastgebenden IHK Region Stuttgart, verwies in ihrer Begrüßung darauf, dass sich in der Nach-Corona-Zeit und im Bestreben um CO2-Reduzierung in vielen Unternehmen der Umgang mit Dienstreisen verändert habe. Durch eine erhöhte Nutzung der Audio- und Videokommunikation einerseits und geänderte Reiserichtlinien andererseits werde die Zahl der Geschäftsreisen nicht mehr das frühere Niveau erreichen. Zudem sei in den letzten Jahren das Angebot von Bus und Bahn in den Tagesrandzeiten erheblich ausgeweitet worden. „Es liegt auf der Hand, dass die privatwirtschaftlichen Leistungen des Taxi- und Mietwagengewerbes dadurch noch stärker unter Druck geraten sind,“ so Herre. „Nun gilt es zu beleuchten, wann es Sinn macht, das Modell der On-Demand-Verkehre mit den vorhandenen Kapazitäten der Taxiunternehmen zu verbinden!“

Das Taxisterben auf dem Land aufhalten

„Mit zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten für Taxiunternehmen könnte das Taxisterben im ländlichen Raum aufgehalten werden. Zudem könnten Aufgabenträger des Nahverkehrs Mehrverkehre zu geringeren Kosten anbieten, als Verdichtungen des Linienverkehrs oder die Einrichtung eigener On-Demand-Verkehre verursachen würden. Gleichzeitig erhalten Fahrgäste ein deutlich erweitertes Nahverkehrsangebot“, ergänzte Dr. Michael Alpert, Hauptgeschäftsführer des BWIHK, die Vorteile, die in dieser Situation durch das ÖPNV-Taxi bewirkt werden könnten. Er betont aber auch: „Die Kenntnisse und Erfahrungen der Taxibranche müssen von Anfang an mit einbezogen werden, um das Modell gezielt in den Regionen einzusetzen und zum Erfolg zu führen. Die Unternehmen brauchen einen Dialog mit den Landkreisen auf Augenhöhe.“ Es solle außerdem vermieden werden, so Alpert weiter, dass Linienverkehre und bestehende, gut funktionierende On-Demand- oder Sammeltaxi-Verkehre ausgehöhlt werden.

Erfolgreiches Modell wird ausgeweitet

Das Modell „ÖPNV-Taxi“ sieht vor, dass Fahrzeuge, die gerade nicht im klassischen Taxiverkehr angefordert sind, flexibel und ‚On-Demand‘ in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert werden können, wenn in diesem Zeitraum kein Linienverkehr angeboten wird. Fahrgästen wird der ÖPNV innerhalb eines Haltestellennetzes auf Anforderung per Taxi, aber zum ÖPNV-Tarif mit einem Komfortzuschlag, angeboten. Taxiunternehmen erhalten die Differenz zum Taxitarif von den Aufgabenträgern, i.d.R. den Landkreisen, erstattet. Alle Taxiunternehmen in dem entsprechenden Bereich, die dies wünschen, können sich am Modell beteiligen. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Pilotprojekt in mehreren Gemeinden des Landkreises Freudenstadt hat sich dort bewährt und wird gut nachgefragt, so dass es auf weitere Kommunen ausgedehnt wird.

Magazin Wirtschaft

Sind Sie nachhaltig genug?

Nachhaltigkeit
Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in der EU um 55 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen. So sehen es die Klimaziele vor, die 2015 in Paris beschlossen wurden. Das Europäische Parlament hat seither für alle Bereiche wie Bauen/Wohnen, Mobilität oder Produktion gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die in den einzelnen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden – die so genannte EU-Taxonomie im Rahmen des „Green Deals“.
Auch auf globaler Ebene werden immer mehr Investitionen an ein so genanntes ESG-Rating geknüpft (vgl. Glossar auf Seite 14), das die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt. Internationale Großinvestoren wie Blackrock, aber auch die Deutsche Bank, die Citigroup oder die UBS haben sich klare ESG-Kriterien gesetzt.
Welche Dynamik dieser Mechanismus  erzeugen kann, machten das Beratungsunternehmen Deloitte und das Öko-Institut Freiburg in einer im September vergangenen Jahres veröffentlichten Prognose deutlich. Demnach sollen 2030 bundesweit noch 650 Terawattstunden Erdgas benötigt werden - ein Drittel weniger als 2021. 2040 sollen es zwei Drittel und 2050 sogar 95 Prozent weniger sein. Bis 2030, so die Studie, werde vor allem der Gebäudesektor immer weniger Gas verbrennen. Ab dann folgt „beschleunigt“ die Industrie, die auf erneuerbare Energien umsteigt. Die Folge: Investitionen in diesem Sektor werden immer riskanter.

Preisverfall bei erneuerbaren Energien

Dagegen ist es in den vergangenen zehn Jahren um 87 Prozent günstiger geworden, Solarstrom zu erzeugen. Das hat das Berliner Klimaforschungsinstitut MCC errechnet. Strom zu speichern wurde um 85 Prozent billiger. Auch Windkraft, Wärmepumpen und andere nicht-fossile Technologien haben durch die steigende Nachfrage einen starken Preisverfall erlebt.
Für das Jahr 2050 rechnen Fachleute weltweit mit 63.000 Terawattstunden Solarenergie - das wäre doppelt so viel wie heute durch Kohle erzeugt wird, so das MCC in einer im Herbst 2023 vorgestellten Studie. Insgesamt 80 Prozent der privaten Investitionen in neue Energieerzeugung seien inzwischen fossilfrei. Begünstigt werde der Trend durch den Umbau der Energieinfrastruktur hin zu dezentralen Strukturen.
Angetrieben wird diese Entwicklung nicht allein vom Gesetzgeber, sondern auch von den Kunden und den finanzierenden Banken. „In den kommenden Jahren werden ESG-Kriterien zunehmend bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen“, sagt Joachim Reisch von der Hypovereinsbank in Stuttgart. „Sie ergänzen die bisherigen Standards wie etwa Kapitalausstattung, Ertragskraft oder Branchenrisiko, ersetzen sie aber natürlich nicht.“ Unternehmen, die gute ESG-Praktiken nachweisen können, werden deshalb langfristig von günstigeren Konditionen profitieren.
Deshalb drehen die heimischen Unternehmen längst an vielen Stellschrauben, um CO2-neutral zu werden – natürlich auch in der Region Stuttgart. Die Dürr AG in Bietigheim-Bissingen gehört zum Beispiel schon seit längerem zu den Pionieren, wenn es um den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft geht. Seit Ende 2023 setzt der Lackieranlagenhersteller mit seinen 18.500 Mitarbeitern an 123 Standorten in weltweit 32 Ländern nur noch auf regenerativ erzeugten Strom. Gleichzeitig, so der Anspruch, soll der Verbrauch durch Effizienzsteigerungen jährlich um bis zu zwei Prozent sinken durch höhere Effizienz. Auch die Lackieranlagen selbst, die technisch bereits CO2-neutral produziert werden können, sollen ihrerseits so sparsam wie möglich sein.
In die Strategie nachhaltiger Produkte passt, dass das Schwesterunternehmen Homag mit 1800 Mitarbeitern allein am Firmensitz Schopfloch ganze Fabriken liefern kann, in denen Holzbauelemente für Gebäude automatisiert hergestellt werden. Ein drittes Geschäftsfeld der Bietigheimer Holding ist das Beschichten von Elektroden für Lithium-Ionen-Batterien, die in Elektroautos zum Einsatz kommen. Aktuell 7172 Patente der Dürr AG stehen für die Innovationskraft des Unternehmens.
“Das alles erfordert einen extrem hohen kommunikativen Aufwand bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gesellschaftern”
„Ein Kraftakt ist aktuell die Sichtung unserer 30.000 Lieferanten weltweit auf deren CO2-Effizienz hin,“ sagt Hanjo Hermann, der als Stabsstelle die grüne Transformation bei dem Maschinenbauer vorantreibt. 600 Einkäufer befragen die Lieferanten derzeit per Selbstauskunft und fordern bei Bedarf oder Zweifeln Belege für deren Aussagen an. Der Öko-Beauftragte: „Die vielen Gespräche führen global zur Sensibilisierung für das Thema und unser Arbeitsstil ist dabei vertraulich und wertschätzend.“ Parallel dazu wird im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) eine Risikobewertung in Bezug auf Menschenrechte, Diskriminierung und Kinderarbeit durchgeführt.
Der bürokratische Aufwand ist erheblich, und das ist eine der Schattenseiten der EU-Taxonomie. Doch anstatt sich darüber zu beklagen, hat sich Hermann entschieden, die positiven Auswirkungen des Regelwerks in den Blick zu nehmen. Er sieht darin einen Beitrag, die Lebensbedingungen für den Fortbestand der Menschheit auf der Erde zu sichern. Der Fachmann: „Das erfordert einen extrem hohen kommunikativen Aufwand bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gesellschaftern.“ Von den 4,3 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2022 seien 16,8 Prozent Taxonomie-konform gewesen. Unter anderem, weil die Dürr AG mittlerweile 2669 Megawattstunden Strom aus Photovoltaik erzeugt, den sie zu 70 Prozent selbst verbraucht. Das entspricht elf Prozent des gesamten Strombedarfs, und dieses Engagement wird mit hohen Investitionen fortgesetzt.
Womit wir beim Kern des Dürr-Engagements wären: 1,9 Milliarden Euro, die sich das Unternehmen derzeit über Schuldscheindarlehen, Konsortialkredite oder Wandelanleihen am Kapitalmarkt geliehen hat, sind an Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, kurz ESG geknüpft. Hermann: Wir machen für unsere Investoren nachprüfbar, wofür wir das Geld einsetzen und wie erfolgreich wir dabei sind. Der Clou: Die Verzinsung des Schuldscheins ist an den ESG-Erfolg gekoppelt. Erreicht die Dürr AG definierte Ziele nicht, erhält der Investor als Ausgleich einen höheren Zins.

Wenn der 50-seitige Fragebogen ratlos oder wütend macht

Noch nicht ganz so professionell agieren die Unternehmen im Mittelstand, obwohl es auch hier immer mehr Beispiele für Firmen gibt, die ihre CO2-Bilanz deutlich verbessern. Bei der BW-Bank in Stuttgart ist Nina Urff für die Nachhaltigkeitsberatung von Unternehmen bis 15 Millionen Euro Jahresumsatz zuständig. Vor fünf Jahren hat die LBBW-Tochter diesen Bereich aufgebaut und seitdem landesweit 100 Beraterinnen und Berater zu diesem Thema geschult. Urff: „Mit den IHKS und HWKs informieren wir die inhabergeführten Betriebe vor allem darüber, was nun seitens ihrer großen Auftraggeber zunehmend auf sie zukommt, um Lieferant und Auftragnehmer bleiben zu dürfen.“ Das geschehe teils proaktiv und branchenspezifisch, oft aber auch, „wenn der 50-seitige Fragebogen des Konzerneinkäufers schon auf dem Tisch liegt und den Messebauer oder Vorlieferanten wahlweise ratlos oder wütend macht“, gibt die BW-Bankerin Einblicke.
Neben der konkreten Hilfestellung gehe es dann vor allem darum, Chancen und Risiken der neuen Öko-Anforderungen zu erkennen: Ist man in der Lage, sein Produkt nachhaltiger zu machen, zum Beispiel die Recyclingfähigkeit zu steigern, können größere Umsätze mit großen Kunden erzielt werden, die versuchen, ihren „Scope 2“ oder „Scope 3“ zu verbessern – das heißt indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie oder bei Lieferanten. Auf der anderen Seite ist dies natürlich mit Investitionen verbunden, die je nach Umfang erheblich ausfallen können.
“Wo der Einkauf weit über die Ziele hinausschießt, versuchen wir zu beruhigen”
Nicht wenige Lieferanten erschrecken zunächst über den Umfang der Fragen und Anforderungen, mit denen ihre Kunden sie konfrontieren. „Wo der Einkauf weit über die Ziele der EU-Taxonomie hinausschießt, versuchen wir zu beruhigen“, sagt Nina Urff. Denn das Regelwerk ist an vielen Stellen noch nicht greif- und messbar, die Handhabung von Kontrollen und Sanktionen noch unklar. Dies verleite manchen Einkäufer dazu, auf Nummer Sicher zu gehen und mehr zu fordern als tatsächlich notwendig.
Die Bankerin: „Das sind alles noch bewegliche Ziele, die ausgestaltet und präzisiert werden müssen.“ Hinzu komme, dass nach Pandemie, Ukraine-Krieg und durch Fachkräftemangel und Rezession viele Firmen existenziellere Themen hätten. Und doch ist die Volkswirtin beeindruckt, wie viel Innovation und Kooperation im Mittelstand bereits stattfinden: Strom wird regenerativ erzeugt, Abwärme genutzt; dann produziert, wenn die Sonne scheint; Lösungen im Verbund organisiert und vieles mehr. Im Mittelstand liefen all diese Aktivitäten weniger unter dem Label „EU-Taxonomie“, sondern unter „nachhaltige Transformation“.

Unternehmen aaller Branchen ändern ihre Geschäftsmodelle

Dies gehe einher mit der Umstellung der Automobilindustrie von Verbrennungsmotoren auf Elektro- und Batterieantriebe. Aber auch Anbieter von Skiausrüstungen oder Ausflugsfahrten änderten ihre Geschäftsmodelle und Obst-, Gemüse- und Weinbauern passten ihr Sortiment dem Klimawandel an. Urff: „Die Inhaber stellen sich den Themen, die am meisten im Vordergrund stehen.“ Das könnten mit Blick auf den Fachkräftemangel auch Digitalisierung und künstliche Intelligenz sein. Im Verbund mit KfW und L-Bank sei die BW-Bank in vielen Beratungsfragen hilfreich. Im Kern gehe es fast immer um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft.
Das bestätigt auch Axel Kamilli, der sich bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg mit 20 Mitarbeitern mit den Auswirkungen der EU-Taxonomie beschäftigt, die das Institut betreffen - als Gebäudebestandshalter mit 730 Mitarbeitern, aber auch als Marktführer in der privaten Baufinanzierung. Auch hier wurden zuletzt vor allem die Berater geschult, um einerseits die Nachhaltigkeit von Immobilien beurteilen zu können, andererseits aber auch, um potenzielle Bauherren in diese Richtung zu beraten. Der Hintergrund: Künftig werden die Kreditportfolios der Banken von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bewertet. So genannte Schrottimmobilien wirken sich dann negativ auf die Bonität einer Bank aus. Das ist das gleiche Prinzip, das bereits bei der Dürr-Finanzierung thematisiert wurde.
Um Anreize zu setzen, vergibt die Sparda-Bank zinsgünstige Kredite, wenn besonders nachhaltige Neubauten gekauft oder entsprechend saniert werden. Im Jahr 2023 betraf dies bei dem Institut jeden vierten Kredit, wobei knapp 90 Prozent auf Neubauten entfielen, weil hier der Nachweis einfacher ist. Kamilli geht davon aus, dass dieser Anteil im laufenden Jahr steigen wird. Der Banker: „Unsere Berater haben 2023 viele tolle Gespräche geführt und migrierten die Thematik ins Bewusstsein von Investoren, Architekten und Bauträgern.“
Genau diese Erfahrung macht auch Dr. Jochen Stahl. Der Bauingenieur ist Geschäftsführer der Fast + Epp GmbH mit Büros in Darmstadt und Stuttgart. Die DNA der Tragwerksplaner ist der Holzbau, denn ihre Wurzeln reichen bis ins Kanada der 1980er Jahre zurück. 2010 gründete der 50-Jährige die deutsche Niederlassung, die heute 40 Mitarbeiter beschäftigt. Stahl: „Das durchschnittliche Bauvolumen unserer Objekte hat sich seither von sechs auf 30 Millionen Euro erhöht und übersteigt in Einzelfällen auch 100 Millionen.“
Das Gros entfällt auf Schulen, Kindertagesstätten, Mehrzweckhallen, Hochschulen und Verwaltungsgebäude, vereinzelt auch auf Wohnungsbau und Holzbrücken. „Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart, die stark auf nachhaltige Baustoffe wie Holz setzt, hat uns im Südwesten zusätzlich beflügelt“, sagt Büroinhaber Stahl, der seit längerem eine Gastprofessur an der Universität Stuttgart ­innehat. Zudem seien die Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg günstig, von der Landesbauordnung über Fördermittel bis hin zu wohlwollenden Prüfungen und Genehmigungsverfahren.
Stahl sieht die Nachfrage im Kontext der EU-Taxonomie, schließlich müsse auch die öffentliche Hand die Pariser Klimaziele erreichen. Als nachwachsender Rohstoff, der CO2 dauerhaft bindet, biete Holz hier viele Vorteile, ebenso wie Stroh, Lehm oder andere organische Baustoffe, die auf dem Vormarsch seien. Hinzu kommt die serielle Vorfertigung, die Bauzeiten verkürzt und Kosten spart. Wenn man dann noch so flexibel plane, dass die Gebäude - mit kleinen Anpassungen - 100 oder 200 Jahre nutzbar seien und die Bauteile danach leicht demontiert, recycelt und wiederverwendet werden könnten, sei die Kreislaufwirtschaft verwirklicht.

Eine Billion Euro Investitionen für das Klima

Der Markt für „grüne Geldanlagen“, das zeigen all diese Beispiele, wächst aus ethischen, steuerlichen und rechtlichen Gründen seit Jahren deutlich. Denn parallel dazu müssen Banken unter dem Stichwort Sustainable Finance Framework ihre Portfolios nachhaltiger gestalten. Hier schließt sich der Kreis. Denn um die Pariser Klima-Zwischenziele bis 2030 innerhalb der EU zu erreichen, rechnen Experten mit einem Kapitalbedarf von bundesweit einer Billion Euro. Die Folge: Statt wie bisher kurzfristige (Kapital-)Renditen als Maßstab zu nehmen, sichern sich Investoren nun nachhaltig ab. Das wiederum verbessert die Chancen für enkeltaugliche Produkte und Gebäude, wie das Beispiel Fast + Epp und viele andere Objekte zeigen, etwa die Alnatura-Verwaltungszentrale in Darmstadt, die der Stuttgarter Architekt Martin Haas 2017 weitgehend aus Lehm gebaut hat.
Auch der Mobilitätssektor in der Region Stuttgart hat einen enormen Kapitalbedarf. Das reicht von Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Strom und Wasserstoff über die Umrüstung von Fahrzeugen, Bau-, Land- und Forstmaschinen bis hin zur Anschaffung der deutlich teureren Busse und Lkw. Auch der Geschäftsführer der Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) in Waiblingen, Horst Windeisen, spürt die Vorboten des Wandels längst.
Der ÖPNV-Spezialist betreibt 200 Linienbusse mit 260 Mitarbeitern in vier Landkreisen der Region Stuttgart und in drei darüber hinaus. Bislang werden diese Linien alle acht bis zehn Jahre neu ausgeschrieben, und den Zuschlag erhält derjenige, der am wenigsten Zuschüsse vom jeweiligen Stadt- oder Landkreis verlangt. Windeisen: „Jetzt werden die ersten Verkehrsbündel mit Elektro- oder Wasserstoffanteilen ausgeschrieben.“ Das Problem: Erst wenn die Ausschreibung gewonnen ist, kaufen die Gewinner die entsprechenden Fahrzeuge. Bei Lieferzeiten von derzeit 18 Monaten erfordert das frühzeitige Ausschreibungen. Zudem habe der Gesetzgeber noch nicht geregelt, wie mit den deutlich günstigeren Nachrüstungen umzugehen sei. Denn in der Regel seien Neufahrzeuge vorgeschrieben, was bei einem Linienbus nicht zutreffe, der nach sechs Jahren von Diesel- auf Elektroantrieb umgerüstet wird.

Beim ÖPNV fehlt die einheitliche Linie

Eine solche Umrüstung kostet je nach Aufwand zwischen 200.000 und 350.000 Euro. Zum Vergleich: Ein neuer Elektro-Gelenkbus kostet 880.000 Euro - und wird zur Hälfte vom Land gefördert. In Waiblingen ist die OVR bereits mit drei City-E-Bussen unterwegs und erhält dieses Jahr ihren zweiten E-Gelenkbus, dem sie vermutlich den Zuschlag für ein Linienbündel im Kreis Esslingen verdankt. Der Grund: Zu 60 Prozent wurde dort über den Preis entschieden, zu 40 Prozent über Merkmale wie Komfort oder CO2-Reduktion. Windeisen: „Die Laufzeiten müssen auf mindestens zwölf Jahre verlängert werden, damit wir mehr Zeit zum Abschreiben unserer Investitionen haben. Zudem beteilige sich die öffentliche Hand kaum an den Kosten der Lade­infrastruktur, die aufgrund vieler Variablen sehr unterschiedlich ausfallen könnten. Deshalb spricht er derzeit mit den Stadtwerken seiner Betriebsstandorte. Hinzu komme, dass die einzelnen Landkreise „komplett unterschiedliche Strategien fahren“. Seine Prognose: Im ÖPNV wird es immer größere Einheiten geben, sowohl bei den Anbietern als auch bei den Verbünden. Die Finanzierung durch die Banken sei aber bei klarer Strategie kein Problem und werde mit günstigen Zinsen honoriert, zumal auch die Institute ihre Kreditportfolios „grün“ machen müssten. Die Transformation geschehe auf Sicht, denn „der Weg entsteht erst beim Gehen“. Das derzeit größte Problem bleibe ohnehin vorerst der Fahrermangel.
Dass der Umbau der Industriegesellschaft viele Arbeitsplätze schafft, ist vielfach belegt. Allein in der Solarbranche inklusive Speicher und Montage rechnen Experten bis 2030 mit einer Verdreifachung der Beschäftigtenzahl. Auch bei der Firma Riempp in Oberboihingen, die um 2008 mit einem softwarebasierten Energiemanagementsystem in diesen Markt eingestiegen ist, kommen in diesem Bereich ständig neue Mitarbeiter hinzu. Aus diesem System, das Verbraucher und Erzeuger aus Gebäude, Produktion und E-Mobilität miteinander verbindet und regelt, ist jetzt „Enlynx“ geworden. Dies senkt nicht mehr nur durch optimiertes Verbrauchsverhalten den Energieverbrauch um bis zu 10 Prozent, sondern spart nun auch durch einen physikalischen Effekt bis zu acht Prozent Stromkosten zusätzlich. Somit kann die Einsparung des CO2-Ausstoßes mit dem neuen Produkt nahezu verdoppelt werden.
Friedrich Riempp erklärt den Unterschied: „Unser Enlynx kann regenerative Energien priorisieren.“ Statt wie bisher Anlagen abzuschalten, weil das Netz überlastet ist, kann die Lösung aus Oberboihingen damit Speicher füllen oder energieintensive Produktionen hochfahren, die nicht zeitgebunden sind und darüber hinaus durch eine Netzoptimierung Stromkosten senken. Erster Anwender ist das Verpackungsunternehmen Fuji Seal in Aichtal. Hier liegt die Amortisationszeit bei 2,6 Jahren. Neben der CO2-Reduktion fließen alle Einsparungen nach diesem Zeitraum direkt in den Ertrag, so Riempp: „Unser bester Vertrieb sind derzeit die Einkäufer der Konzerne, die den Öko-Nachweis ihrer Lieferanten abfragen.“
Leonhard Fromm, Journalist in Schorndorf
Zweiteiliges Webinar am 12. März und 19. März

Neues Gebäudeenergiegesetz - Fokus auf §71a

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde erneuert. Im Gesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, wurde nicht nur das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen. Für viele Unternehmen wird eine moderne Gebäudeautomatisierung verpflichtend.
Für Unternehmen, die eine Heizung und/oder eine Klimaanlage mit einer Gesamtnennleistung von 290 kw (oder mehr haben) ist eine Gebäudeautomation mit einem System des Automationsgrad B bis Ende 2024 verpflichtend.
Im ersten von zwei Webinaren werden wir zunächst den theoretischen Rahmen des GEG §71a erläutern. Hierbei erfahren Sie, was auf Sie zukommt und welche Fördermittel verfügbar sind.
 Im zweiten Teil, der eine Woche später stattfindet, werden wir von der Theorie in die Praxis wechseln. Drei Anbieter aus dem Bereich der Gebäudeautomation werden über technische Lösungen und deren Anwendungsspektrum informieren. In der abschließenden Diskussionsrunde stehen Ihnen die Experten zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Teil 1: „Das neue GEG – ein Überblick mit Fokus auf die Gebäudeleittechnik“
Dienstag, 12. März 2024. Hier geht es zur Anmeldung.
Teil 2: „Gebäudeleittechnik in der Praxis – Unternehmen zeigen Lösungen auf“
Dienstag, 19. März 2024. Hier geht es zur Anmeldung.
Awareness-Training am 22.03.2024

Cyber-Angreifende hacken Mitarbeitende und Führungskräfte - was sollten KMU tun?

In diesem speziellen Training des „Awareness Labor KMU (ALARM)“, werden allen Interessierten, Führungskräften und für die Informationssicherheit verantwortlichen Personen praxisnahe, umsetzbare und im Forschungsprojekt entwickelten Lösungen zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus in Unternehmen vorgestellt.
Freuen Sie sich auf kompakte Handlungsanleitungen, niedrigschwellige Sicherheitskonzepte, Awareness-Trainings, das Ausprobieren und die Einsatzmöglichkeiten von Serious Games sowie die Demonstration eines realistischen Hackerangriffs.
Seien Sie dabei, bringen Sie gerne Ihre Kolleginnen und Kollegen mit, und freuen Sie sich auf einen intensiven Austausch mit den IT-Sicherheitsexperten vor Ort, um Ihr Cyber-Sicherheitsniveau wirkungsvoll zu erhöhen und sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen.
Das komplette Programm sowie die Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie auf unserer Internetseite in unserer Veranstaltungsdatenbank.
Innovation und Umwelt

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Interview Magazin Wirtschaft

Großes Interesse an Zusatzqualifikation

Ein Vorreiter der neuen Zusatzqualifikation Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung ist die Esslinger Firma Festo. Was man dort geplant hat, schildert Stefan Dietl, Leiter Vocational Education der Festo Didactic SE und Mitglied des  Berufsbildungsausschusses der IHK Region Stuttgart.
Bestenehrungen 2023

Herr Dietl, Sie haben an der Ausarbeitung der Zusatzqualifikation Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung maßgeblich mitgewirkt. Was steckt dahinter?

Der Klimaschutz, die Nachhaltigkeitsbestrebungen der internationalen Organisationen und die biologische Transformation der Wirtschaft betreffen buchstäblich alle Unternehmen. Dabei werden junge Fachkräfte gebraucht, die ihr Unternehmen, seine Prozesse und Lieferketten unter genau diesem Blickwinkel betrachten und dabei helfen, zu Lösungen zu kommen. Die ZQ kann während der Ausbildung absolviert werden und wird sich an ein breites Spektrum von Branchen richten – von der Automobilindustrie bis zur Chemie.  

Welche Schwerpunkte setzen Sie bei Festo?

Unsere Kernkompetenz ist die Automatisierung, zugleich haben wir große Erfahrung in der Bionik. Bei der ZQ Klimaschutz stellen wir deshalb die Automatisierung der biologischen Transformation in den Mittelpunkt. Ein Beispiel: Mit Hilfe von Mikroalgen werden wertvolle Wirkstoffe für Nahrungs- und Arzneimittel hergestellt. Dabei müssen die Wachstumsbedingungen – etwa Licht, pH, Nährstoff- und CO2-Gehalt automatisch so eingestellt werden, dass die Algen stets optimal produzieren.

Sie werden die ersten sein, die ihren Azubis die Zusatzqualifikation anbieten?

Schon jetzt ist klar, dass der erste Kurs für die ZQ bei uns starten wird – in unserem Ausbildungszentrum planen wir, hierfür extra ein Minilabor einzurichten. In Esslingen haben wir an die 150 Auszubildende. Ich gehe davon aus, dass sich viele von ihnen für die Zusatzqualifikation anmelden werden. Bei einer ersten Abfrage war das Interesse jedenfalls gewaltig. Es macht eben Spaß, sich mit der Zelle, der kleinsten Fabrik der Welt, zu beschäftigen!

Denken Sie darüber nach, das Thema noch stärker in Ihrer Ausbildung zu verankern?

Ja, später wollen wir die Zusatzqualifikation möglicherweise allen Mitarbeitern anbieten. Und in Zusammenarbeit mit der Hochschule Reutlingen entwerfen wir zurzeit einen Studiengang Biomechatronik, der dort im nächsten Wintersemester starten soll.

Abfrage bis 22.03.2024

Strom-, Gas-, Wasserstoffbedarf

In einem gemeinsames Anschreiben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB)wird über eine notwendige Marktabfrage im Rahmen der Netzentwicklungspläne Strom, Gas und Wasserstoff informiert.
Diese Marktabfrage bildet die Grundlage für eine verlässliche und abgestimmte Infrastrukturplanung und ist ein Meilenstein für die Sektorenkopplung.
Die Abfrage zielt darauf ab, Informationen zur zukünftigen Wasserstofferzeugung (einschließlich Power-to-Gas-Anlagen), -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern (einschließlich Großbatteriespeichern) einzelner Marktteilnehmer sowie von Verteilernetzbetreibern (VNB) zu erfassen. Wichtig ist, dass alle Bedarfe gemeldet werden, auch diejenigen, die bereits im Rahmen der Kernnetz-Planung berücksichtigt wurden.
Es wird allen Marktteilnehmer empfohlen, bis zum 22. März 2024 ihre Bedarfe auf der gemeinsamen Abfrageplattform zu melden.
Diese Informationen sollten die Grundlage für die nächsten Netzentwicklungspläne (NEP) für Wasserstoff bilden. Diese NEP sollen die Planung des zweiten Ausbauschrittes nach dem Kernnetz der Wasserstoffinfrastruktur (Verteilnetzebene) ermöglichen.
Innovation und Umwelt

Kofinanzierungsprogramm Künstliche Intelligenz Region Stuttgart

Die Region Stuttgart ist einer der führenden Innovations- und Industriestandorte. Künstliche Intelligenz (KI) bietet große Potenziale, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, die vorhandene Kompetenz sowie Innovationsfähigkeit weiter auszubauen und so Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Das Kofinanzierungsprogrammes Künstliche Intelligenz hat zum Ziel, die Standortattraktivität der Region Stuttgart und die Diversifizierung der regionalen Wirtschaft durch die Erschließung neuer wirtschaftlicher Potenziale im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu stärken.
Handlungsfelder können u.a. die Schaffung von anwendungsorientierten Datenräumen, Reallaboren, Testfeldern und anderen KI-Infrastrukturen für Unternehmen, Startups und Wissenschaft, der Neu- oder Umbau von Gebäuden, die Ausstattung von Räumen oder die Anschaffung von IT-Infrastruktur, Geräten und Maschinen im Bereich KI sein. Es können Kommunen und Unternehmen, die Infrastrukturen in diesen Feldern schaffen, oder auch Maßnahmen der Gründungsförderung unterstützt werden.
Die Antragsfrist für die aktuelle Förderrunde ist bereits Ende März. Bis 1. März 2024 können auch erste Projektskizzen eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finde Sie auf der Internetseite des Verband Region Stuttgarts.
Arbeitswege für Beschäftigte und Betriebe optimieren

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeiter sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie hier einsehen: Wie Mitarbeitende mobil bleiben - Studie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2537 KB)

Praxisleitfaden, Webinare, Förderungen und weiterführende Tipps der IHK-Organisation

BMM-Impulsprogramm

Auch 2024 bietet die regionale Wirtschaftsförderung (WRS) Unternehmen erneut die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen.
Den Kern des Programms bilden eine firmenübergreifende Workshop-Reihe und begleitende individuelle Vorort-Beratungen. Ziel ist die Erarbeitung und erste Umsetzung eines Mobilitätskonzepts sowie die längerfristige Verankerung des BMM in den Unternehmen. An der Programmrunde 2023 hatten sich neun Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 12.000 Beschäftigten beteiligt! Die Ergebnisse wurden in einer informativen Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2176 KB) zusammengefasst.
Detaillierte Informationen zum aktuellen Programm finden Sie auf der Projektwebseite.
 

Praxisleitfaden

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hat in Kooperation mit der IHK-Organisation einen Praxisleitfaden zu betrieblichem Mobilitätsmanagement und nachhaltiger Unternehmensmobilität erarbeitet. Er gibt Unternehmen einen ersten Überblick über das Themengebiet und enthält Tipps für die Optimierung der Betriebsmobilität unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Praxisbeispiele aus kleineren und mittleren Betrieben zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gerade in mittelständischen Betrieben verbergen sich noch Verbesserungspotentiale, deren Ausschöpfung oftmals auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. 
Darüber hinaus finden Sie in unserem Artikel Tipps der IHK-Region Stuttgart für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Webinar

Als zusätzliches Angebot wurde von der Mittelstandsinititative Energiewende und Klimaschutz ein ausführliches Webinar erstellt, in welchem die Themen „Betriebliches Mobilitätsmanagement” sowie „Elektromobilität” mit Experten ausführlich diskutiert und durchleuchtet werden. Sie können sich das Webinar unter folgendem Link ansehen: Webinar „Betriebliches Mobilitätsmanagement und Elektromobilität”.

Weiterbildungsangebote

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeiter aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmer praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Auf dieser Seite finden Sie beispielsweise das Angebot des Bildungshauses der IHK Region Stuttgart.

Weitere Informationsquellen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: Januar 2024
Magazin Wirtschaft - Interview

"Die Mitarbeiter sind stolz auf unsere Vorreiterrolle"

Mit dem “Green Deal” will die EU den Umbau der Wirtschaft zu Klimaverträglichkeit und ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben. Dr. Jan Klingele kann den Herausforderungen gelassen entgegensehen: Er hat den Prozess im eigenen Unternehmen, der Klingele Paper & Packaging SE & Co. KG in Remshalden-Grunbach, schon vor Jahren eingeleitet.
Dr. Jan Klingele

Herr Dr. Klingele, wie kam es zur Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens?

Als Familienunternehmen denken wir in Generationen, nicht in Quartalen. Deshalb war uns schon früh klar, dass unser Unternehmen mit Rücksicht auf zukünftige Generationen so umwelt- und klimafreundlich wie möglich wirtschaften sollte. In unserer europäischen Allianz Blue Box Partners haben wir gemeinsam mit drei anderen Familienunternehmen bereits 2017 begonnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu  veröffentlichen. Ursprünglich galt das nur für unsere europäischen Kernwerke, wir sind aber dabei, alle unsere Werke miteinzubeziehen und nach den neuesten, anspruchsvollsten Methodiken zu bilanzieren. In Ländern wie Senegal oder Mauretanien ist das natürlich nicht einfach, vor allem im so genannten Scope 3, wo sie auf Angaben Dritter angewiesen sind.

Welche Schwerpunkte setzen Sie?

Als Wellpappenhersteller haben wir eine bessere Ausgangsbasis als viele andere Branchen. Unser Produkt hat eine sehr hohe Reyclingquote – in Deutschland mehr als 95 Prozent. Gerät es doch in die Umwelt, ist es innerhalb kürzester Zeit abgebaut. Wir haben aber eine andere Achillesferse, und das ist der Energieverbrauch. Im gesamten Unternehmen verbrauchen wir etwa so viel Energie wie 150.000 deutsche Haushalte. Deshalb investieren wir in diesem Bereich intensiv, und das schon seit gut 20 Jahren.

Und worin investieren Sie konkret im Energiebereich?

Vor allem in eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Unser Ziel ist es, den gesamten Bedarf selbst zu decken. Das lässt sich etwa in Afrika sehr gut mit Hilfe von Photovoltaik erreichen. Es gibt aber auch Hindernisse. So ist es auf Kuba sehr schwierig, die Genehmigung für eine Investition zu erhalten, die nicht im staatlichen Wirtschaftsplan steht. Deshalb haben wir dort derzeit noch den größten Ölverbrauch.

Wie nehmen Sie Ihre Mitarbeiter mit?

Wir haben unsere Strategie von Anfang an aktiv und transparent kommuniziert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich und sind sehr stolz auf die Vorreiterrolle von Klingele. Viele machen auch konkrete Vorschläge, wie unser Konzept verbessert werden kann. Mitarbeiter mit Kundenkontakt schulen wir besonders, damit sie Fragen zur Nachhaltigkeit beantworten können. Zunehmend werden wir auch bei Bewerbungsgesprächen von potenziellen Mitarbeitern nach diesem Thema gefragt.

Und wie reagieren die Kunden? Schließlich dürften sich die Investitionen auch auf den Preis auswirken.

Wir bekommen zwar viel positives Feedback, erleben aber leider noch nicht, dass wir für unsere Produkte höhere Preise bekommen. Einen Wettbewerbsvorteil haben wir durch den hohen Anteil regenerativer Energie vor zwei Jahren dennoch gehabt, als die Preise für fossile Energieträger wegen des Ukraine-Kriegs stark anstiegen. Interessanterweise nimmt das Interesse derzeit bei einigen Kunden zu, die gesetzlich bereits zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Das wird in einigen Jahren sehr wahrscheinlich Standard werden.  

Und die Banken? Hilft Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept, günstige Kredite zu bekommen?

Bei den Förderbanken wie der KfW gilt man schon mit weit weniger Engagement als nachhaltig, aber das ist nicht unser Ziel. Bei den Geschäftsbanken wirken sich unsere Aktivitäten noch nicht auf die Kreditkonditionen aus, aber wir sind zuversichtlich, dass sich das ändert. Die Banken beginnen schon aufmerksam zuzuhören, wenn in Gesprächen das Thema Nachhaltigkeit angesprochen wird.

Wie sehen Ihre nächsten Schritte aus?

Natürlich hängen die Früchte immer höher, das hindert uns aber nicht daran, weiterzumachen. Ein großes Projekt bereiten wir zurzeit in unserem brasilianischen Werk Nova Campina vor. Dort bauen wir eine Anlage zur Erzeugung von Prozessdampf und Strom mit Hilfe von Biomasse.

Und in Deutschland?

Hier richten sich unsere Bestrebungen vor allem darauf, vom Gas wegzukommen. In unserem Wellpappenwerk in Werne, Westfalen, bauen wir gemeinsam mit der Kyoto-Group einen Salzspeicher zur Wärmespeicherung mit einer Jahreskapazität von 15 Gigawattstunden. Mit seiner Hilfe können wir auch dann mit aus Regenerativstrom erzeugtem Dampf produzieren, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Mit dieser Investition werden wir unseren Gasbedarf im Werk Werne halbieren.

Spielen Nachhaltigkeitskriterien bei Ihren Investitionsentscheidungen im Ausland eine Rolle?

Das spielt sehr wohl eine Rolle, zum Beispiel bei der Entscheidung für Produktionsstandorte in Afrika. In Mauretanien und im Senegal schaffen wir bewusst Arbeitsplätze, um den Menschen eine Perspektive in ihren Heimatländern zu geben. Das birgt natürlich gewisse Risiken und man kann auch nicht die höchsten Renditen erwarten. Aber als Familienunternehmen können wir solche Entscheidungen treffen.
Magazin Wirtschaft

Energie: Lastspitzen verhindern spart Geld

Sie haben einen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh oder einen Gasverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh? Dann sind Sie ein ­sogenannter RLM-Kunde. RLM, das bedeutet Registrierende Leistungsmessung. Sie ­haben einen Zähler im Haus, der nicht nur Ihre verbrauchten Kilowattstunden, sondern auch die Leistung misst. Diese ­Daten zu analysieren kann sich lohnen.

RLM-Kunden sollten ihren Stromverbrauch analysieren

Unternehmerin X staunte nicht schlecht, als sie Ihre ausgewerteten Lastgangdaten sah. Im Januar 2023 war die Spitzenlast viermal so hoch wie normalerweise. Während sonst maximal 15 Kilowatt benötigt werden, betrug an drei Wintertagen die bezogene Leistung 66 Kilowatt. Woran das lag, war schnell klar - die Heizung war defekt und ihr Heizungstechniker stellte eine Stromheizung zur Verfügung. Die Folgen: bei einem Stromtarif mit Leistungspreis stiege die zu bezahlende Spitzenlast von normalerweise 4.000 Euro auf fast 16.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die verbrauchten Kilowattstunden.

Das ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Leistungspreis

Was genau ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Leistungspreis? Unter Arbeit versteht man die Menge an Energie, also Strom, Gas oder Wärme, die an einen Energiekunden geliefert wird, gemessen in Kilowattstunden, kurz kWh. Hierfür fällt der Arbeitspreis an, der beim Strom laut dem Spitzenverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW für kleine bis mittlere ­Industriebetriebe im ersten Halbjahr 2023 für Neuabschlüsse durchschnittlich bei 24,96 Cent lag.

Alle 15 Minuten wird der Leistungspreis ermittelt

Der Leistungspreis bezieht sich ebenfalls auf die bezogene Energie, setzt diese jedoch ins Verhältnis zur Zeit, also Arbeit pro Zeiteinheit. Beim Strom wird dieser Wert alle 15 Minuten ermittelt, beim Gas ein Mal pro Stunde. Grund für die Erhebung ­eines Leistungspreises: je höher die Leistung ist, desto besser muss die öffentliche Infrastruktur ausgebaut sein. Es braucht Kraftwerke, die schnell angefahren werden können und die Leitungen müssen auf das Maximum an Energie­entnahme ausgelegt sein. All das kostet Geld.

Was sind Lastspitzen?

Und wie entstehen Lastspitzen? Das kommt immer auf das Unternehmen an. Im Allgemeinen entstehen Lastspitzen dann, wenn viele Maschinen gleichzeitig eine hohe Energieleistung beziehen. Beispiele sind das gleichzeitige Anfahren von Anlagen oder das schnelle Aufheizen und Herunterkühlen von Gegenständen. Oft sind es die jährlichen Wartungen, bei denen alle Anlagen auf Funktionsfähigkeit geprüft werden oder die Kantine, die Öfen, Herde, Abluftanlagen und Spül­maschinen parallel einschaltet, was schon beim erstmaligen Überschreiten mehrere tausend Euro kosten kann.

So behalten Sie Lastgangdaten ganz einfach im Blick

Daher ist es wichtig, seine Lastgangdaten im Blick zu behalten. Gut zu wissen: man kann dadurch nicht nur teure Stromrechnungen vermeiden, sondern auch seine ­eigenen Potenziale erkennen. Angefangen bei der Höhe der sogenannten Grundlast, also dem Energieverbrauch, der rund um die Uhr stattfindet, bietet es sich ebenso an, sein Lastprofil zu nutzen, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, seinen eigenen Strom zu produzieren.
Über die Energieportale der Energieanbieter lässt sich außerdem zeitnah verfolgen, ob Optimierungen im Unternehmen Auswirkungen auf die Last und den Energieverbrauch haben. So muss man nicht erst ein ganzes Jahr auf die Stromrechnung warten oder seinen Verbrauch durch regelmäßiges Ablesen selbst ermitteln.

Spitzenlastmanagement-Softwarelösungen ermitteln Potenziale

Diese manuelle Lastganganalyse ist der erste Schritt. Spitzenlastmanagement-Softwarelösungen gehen noch einen Schritt weiter und können das Verhalten analysieren sowie Potenziale ermitteln. Wenn gewünscht, können sie sogar in nicht-relevante Anlagen eingreifen. Zum Beispiel kann der Ladevorgang von Elektrofahrzeugen verzögert werden oder die Klimaanlagen in Büros vorübergehend gedrosselt werden. Das spart Zeit, Geld und schont die Netze. Außerdem leisten Sie mit einem Spitzenlastmanagement einen Beitrag zur Energiewende, da das Kappen von Lastspitzen das Leitungsnetz entlastet und der Leitungsausbau auf wichtige Übertragungsstrecken fokussiert werden kann. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Erwerb von Lizenzen zur Nutzung solcher Software­lösungen mit bis zu 50 Prozent.
Alles in allem hat die Unternehmerin Glück im Unglück: sie hat den RLM-­Zähler, der die Leistung misst, freiwillig einbauen lassen, verbraucht weniger als 100.000 kWh Strom im Jahr und zahlt ­daher einen Arbeitspreis und einen ­pauschalen Grundpreis. Die hohe Leistung fällt ihr nicht zur Last.

Dennis Seiler, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Magazin Wirtschaft

Booster für Rosen und Tomaten

Düngemittel können zum Problem werden – zum Beispiel dann, wenn sie zum Beispiel in das Grundwasser ausgeschwemmt werden. Mit Hilfe von Nanotechnik versucht die Firma B+H Solutions, eine umweltfreundlichere Alternative zu etablieren.
Mitarbeiter der B+H Solutions GmbH auf einem Feld
Hundert Milliliter fasst das braune Kunststofffläschchen, das Laura Wieler zwischen Daumen und Zeigefinger hält - so viel wie ein  Fläschchen Magenbitter. „Diese Menge reicht aus, um einen Hektar landwirtschaftliche Kulturen zu düngen“, sagt die promovierte Biologin von der B+H Solutions GmbH. Das wäre mehr als ein Fußballfeld.

Winzige Teilchen, riesige Oberfläche

Das Geheimnis dieser schier unglaublichen Ausbeute haben sich die Erfinder aus Remshalden-Geradstetten europaweit patentieren lassen. Das Fläschchen enthält Milliarden und Abermilliarden winziger Silberkörnchen, jedes kleiner als ein Zehntausendstel Millimeter. „Kolloidales Silber“ heißt das Gemisch im Fachjargon. „Weil die Nanopartikel so klein und so zahlreich sind, ist die Gesamtoberfläche aller Teilchen in der Suspension riesig“, erklärt Laura Wieler.
Entsprechend viele Stoffe können dort andocken - zum Beispiel Kalium, Stickstoffverbindungen, Eisen, Kupfer und andere Nährsalze, die Pflanzen zum Wachsen brauchen. Durch die Bindung an die Silberpartikel seien die Nährstoffe für die Pflanzen besser verfügbar, als wenn sie frei in einer herkömmlichen Düngerlösung auf Gemüsebeeten oder Blumenfeldern ausgebracht würden, so Wieler. Es  bestehe auch nicht die Gefahr, dass beispielsweise Ammonium oder Nitrat aus dem Boden ausgewaschen werden und das  Grundwasser belasten – ein großes Problem bei der konventionellen Düngung in der Landwirtschaft.
Doch damit nicht genug: Der Nanodünger stärkt laut B+H-Solutions die Gesundheit und Stressresistenz der Nutzpflanzen, so dass deutlich weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen. „Einige unserer Kunden konnten sogar ganz auf Fungizide verzichten“, sagt Laura Wieler. Auch die Erträge seien messbar höher als bei üblicher Düngung. Lediglich den Pflanzennährstoff Phosphat müssen Gärtner und Landwirte noch auf herkömmlichem Weg zuführen, weil er sich von den Nanopartikeln zu schlecht löst.
Doch nicht alle Produkte des Unternehmens enthalten Silber. So bieten die Remstäler auch kolloidale Kupfer-, Eisen-, und  Mineraldünger an, die andere Nanopartikel, etwa auf der Basis des chemischen Elements Bor, enthalten.

Gelernt durch Versuch und Irrtum

Gegründet wurde B+H Solutions 2011 von Prof. Martin Heinisch und Elmar Buder. Beide haben ursprünglich nichts mit Chemie oder  Agrarwissenschaften zu tun: Heinisch ist Inhaber eines Bauingenieurbüros. Elmar Buder war Qualitätsmanager in der Industrie, kam aber über seinen Bruder, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, mit der Düngeproblematik in Berührung. Zunächst testeten die Gründer kolloidale Düngemittel nach der Methode „Versuch und Irrtum“. Später gingen sie systematischer vor, finanzierten die Forschung aber weitgehend mit eigenem Geld.

Kunden von Ecuador bis Kasachstan

Heute hat B+H mehrere tausend Kunden in 80 Ländern von Ecuador bis Kasachstan. Auch der weltgrößte Rosenzüchter, De Ruiter in den Niederlanden, setzt auf den Nanodünger aus Geradstetten. Sechs Mitarbeiter arbeiten in der Remstäler B+H-Zentrale, die  Produktion ist an „einen Lohnhersteller in Deutschland“ vergeben. Seit neuestem werden auch Produkte für Privatanwender über  Gartenmärkte verkauft – denn die Nanodüngung hilft auch Geranien und Gummibaum.

Beliebt bei Blumenzüchtern

Dass Blumenzüchter unter den Kunden stark vertreten sind, erklärt Laura Wieler mit den Vorbehalten, die dem Einsatz der Nanotechnologie im Nahrungsmittelbereich manchmal begegnen. So ist kolloidale Düngung zum Beispiel nicht in der Biolandwirtschaft zugelassen. Für die Remstäler ist das nicht ganz nachvollziehbar, denn die Menge der Nanopartikel, die auf Ackerflächen ausgebracht werden, sei minimal. Ungleich größer sei der Nutzen durch die verbesserte Pflanzengesundheit. Diese reduziere den Einsatz von Pestiziden und sorge dadurch letztlich dafür, dass die Tomaten und Radieschen nicht mehr mit nachweislich problematischen Substanzen belastet sind.
 
Magazin Wirtschaft

Klima retten und Kleinbauern fördern

Bäume pflanzen als Ausgleich für Emissionen von Treibhaus – Die Firma Stihl und die Nachhaltigkeits-Organisation Fairventures setzen dabei auf Transparenz.
Projektteilnehmer bei der Beratung in einem Sekundärwald
Staaten, Unternehmen, Privatpersonen – alle wollen klimaneutral werden. Doch in vielen Bereichen ist es noch nicht möglich, ganz auf  den Ausstoß des Treibhausgases zu verzichten. Deshalb ist in den vergangenen Jahren ein ganzer Markt entstanden, der es Firmen   erlauben soll, ihre Emissionen auszugleichen – indem sie in Maßnahmen investieren, die CO2 aus der Luft entfernen.

Transparenz mit App und KI

Bäume pflanzen gegen den Klimawandel – das klingt schlüssig, ist aber nicht immer transparent. Wer kontrolliert, ob die  Kompensationsmaßnahmen dem CO2-Ausstoß tatsächlich entsprechen? Wie lange bleiben diese bestehen? Und wie wird verhindert,  dass die Projekte als Alibi dienen, um umso bedenkenloser Urwälder abzuholzen?
Eigentlich müsste man nicht nur jeden einzelnen gepflanzten Baum erfassen, sondern auch regelmäßig sein Wachstum messen, erklärt Rainer Lang von der gemeinnützigen Stuttgarter Organisation Fairventures. Erst dann kommt man zu einer verlässlichen Bilanz  von CO2-Kompensationsmaßnahmen. „Und genau das leisten wir mit der Einzelbaum-Monitoring-App TREEO.“ Mit dem Handy fotografieren Mitarbeiter des Unternehmens jährlich Baum für Baum in den betreuten Gebieten. Eine KI-Anwendung errechnet dann  den Zuwachs an Biomasse und das aus der Atmosphäre gebundene CO2.

Bäume – es gibt nichts Besseres fürs Klima

Auf der indonesischen Insel Borneo und im ostafrikanischen Uganda initiiert Fairventures mit seinen mittlerweile 90 Mitarbeitern Wiederaufforstungsprojekte, an denen viele Hundert örtliche Kleinbauern teilnehmen. „Die bei weitem effektivste Methode, CO2 aus  der Luft zu entfernen, ist es, Bäume zu pflanzen“, betont Lang. Das gilt besonders für tropische Baumarten wie Sengon oder Musizi, die  dreimal so schnell wachsen wie unsere Weißtannen oder Rotbuchen.
Die Bauern pflanzen die in Baumschulen angezogenen Setzlinge und profitieren, indem sie die ausgewachsenen Stämme maßvoll  nutzen, erklärt Lang. Das Holz wird zum Beispiel als nachhaltiges Baumaterial, aber auch zur Konstruktion im Fahrzeug- und  Flugzeugbau verwendet. Im Schatten der Bäume bauen die Kleinlandwirte Früchte wie Mango und Papaya an, ebenso Gemüse oder Kakao. So entstehen aus verödeten ehemaligen Palmöl-Wüsten wieder grünende Landschaften, die von den Menschen gepflegt und  erhalten werden, weil sie wirtschaftlichen Nutzen bringen.
Das Geld für dieses „Agroforst-System“ wie es im Fachjargon heißt, kommt von Unternehmen aus Deutschland, insbesondere aus der  Region Stuttgart. Mit dem Motorgerätehersteller Stihl in Waiblingen arbeitet Fairventures schon seit 2017 zusammen, auf Borneo  haben die beiden Partner zusammen im vergangenen Jahr 60.000 Setzlinge pflanzen lassen, in Afrika waren es 450.000. „Wir arbeiten intensiv an unserem Ziel, weltweit keinen CO2-Fußabdruck mehr zu hinterlassen“, sagt Dr. Michael Prochaska, Vorstand Personal,  Recht und Nachhaltigkeit bei Stihl. „Indem wir die Aufforstungsprojekte von Fairventures unterstützen, stellen wir Emissionen, die aktuell noch nicht vermeidbar sind, einen positiven Klimabeitrag entgegen.“ Innerhalb weniger Jahre wollen die Waiblinger so erreichen, dass rund 120.000 Tonnen CO2 gebunden werden. Das ist etwa so viel wie 11.000 Deutsche pro Jahr erzeugen.

Stiftungen und Firmen mit im Boot

Als Kunden hat Fairventures unter anderem Stiftungen von Unternehmen aus der Region gewinnen können, etwa Vector, Bauder, Leitz  oder die Heidehof-Stiftung. Überzeugt haben dürfte dabei die TREEO-App, für die das Unternehmen 2018 mit dem Google-Award  ausgezeichnet worden ist. Mittlerweile wurde TREEO als eigenes Unternehmen ausgegliedert.
Eine regelmäßige Überprüfung der Projekte durch Mitarbeiter der Stuttgarter Organisation wie auch durch die Partner soll nachvollziehbar machen, dass hier kein Greenwashing betrieben wird. So waren im vergangenen Jahr Stihl-Mitarbeiter auf Borneo, um sich die Projekte von Fairventures selbst anzuschauen und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen. „Transparenz gegenüber den Kunden ist eine wichtige  Voraussetzung für den Erfolg unserer Projekte“, sagt Rainer Lang. „Eine weitere ist die Unterstützung der Menschen vor Ort und der  lokalen Behörden.“ Beides sei sowohl in Indonesien
als auch in Uganda gegeben.
  
Abfallwirtschaft

Elektronikschrottentsorgung in Europa

Seit über einem Jahrzehnt legt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektronikschrott (Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE) Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Zwischenzeitlich gab es bei den nationalen Regelungen immer wieder Anpassungen.
Gibt es eine nationale Registrierungsstelle? Müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen? Sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen? Meldepflichten zu erfüllen? Auf nunmehr 81 Seiten finden die Leserinnen und Leser Antworten auf diese und ähnliche Fragen. Der Leitfaden listet für 34 europäische Länder, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen.
Die DIHK hat mit Stand November 2023 hier eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Regelungen erstellt.
Der Leitfaden wird auf der Webseite der DIHK  zum Download angeboten.
Quelle: DIHK
Abfallwirtschaft

Elektronikschrottentsorgung in Europa

Seit über einem Jahrzehnt legt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektronikschrott (Waste of Electrical and Electronic Equipment, WEEE) Mindestanforderungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Europäischen Union fest. Zwischenzeitlich gab es bei den nationalen Regelungen immer wieder Anpassungen.
Gibt es eine nationale Registrierungsstelle? Müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen? Sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen? Meldepflichten zu erfüllen? Auf nunmehr 81 Seiten finden die Leserinnen und Leser Antworten auf diese und ähnliche Fragen. Der Leitfaden listet für 34 europäische Länder, wer den Regelungen zur Elektronikschrottbestimmungen unterliegt und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen.
Die DIHK hat mit Stand November 2023 hier eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Regelungen erstellt.
Der Leitfaden wird auf der Webseite der DIHK  zum Download angeboten.
Quelle: DIHK
Gasversorgung

Vorbereitung Gasmangellage

Achtung: Fragen zur Abschaltung können nur mit dem Gasversorgungsnetzbetreiber und BNetzA geklärt werden.

Sicherheitsplattform Gas

Die Bundesnetzagentur hat sich als Bundeslastverteiler mit der Sicherheitsplattform Gas für eine Gasmangellage vorbereitet. Bei der Plattform handelt sich um eine digitale Informationsplattform auf der relevante Akteure am Gasmarkt ihre Daten zur Verfügung stellen.Die Plattform bietet somit der Bundesnetzagentur die Möglichkeit, mit den Marktteilnehmern ( > 10MWh/h) in Kontakt zu treten und Entscheidungen über erforderliche Versorgungsreduktionen im Krisenfall zu treffen. Neben Stammdaten werden von den Großverbrauchern, Versorgern, Händlern, Netzbetreibern sowie Bilanzkreisverantwortlichen auch aktuelle und geplante Informationen zu Gasverbräuchen abgefragt und analysiert.

Registrierungspflicht von Speicherbetreibern und Speichernutzern

Seit dem 8. Dezember 2023 ist für Betreiber von Gasspeicheranlagen nach §3 Nr. 6 EnWG sowie für Nutzer von Gasspeicheranlagen die Möglichkeit eröffnet, sich auf der Sicherheitsplattform Gas zu registrieren. Gemäß § 1a Abs. 2 der Gassicherungsverordnung (GasSV) sind diese Plattformteilnehmer verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach der Bereitstellung der Sicherheitsplattform Gas auf dieser zu registrieren. Unverzüglich nach Registrierung sind nach § 1a Abs. 6 GasSV zudem sämtliche auf der Plattform abgefragten Informationen, wie zum Beispiel Unternehmensdaten und Identifikationsparameter, auf dieser anzugeben.
Weitere Details finden Sie im folgenden Informationsschreiben zur Registrierung von Speicherbetreibern und Speichernutzern und Pflege der Daten (pdf / 545 KB)
  • Durch die Plattform können Gasmengen der größten Letztverbraucher, die zur Behebung einer Engpasssituation herangezogen werden können, zügig identifiziert werden.
  • Sie liefert aktuelle Informationen über die Verbrauchslage sowie Empfehlungen der Netzbetreiber, in welchen Regionen Lastreduzierungen die Behebung einer Engpasssituation bewirken würden.
  • Die Plattform dient als Kommunikationstool zwischen den beteiligten Akteuren.
  • Im Krisenfall erhalten die Gasverbraucher und Bilanzkreisverantwortlichen Verfügungen vom Bundeslastverteiler zur Reduktion des Gasbezugs.

Ausrufen der Notfallstufe

Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als Bundeslastverteiler ein. Zur Bewältigung einer Gasmangellage kann der Bundeslastverteiler als eine von mehreren Optionen eine ratierliche Kürzung von Gasmengen bei Letztverbrauchern anordnen.
Das Ziel einer ratierlichen Kürzung des Gasbezuges ist es, die Nachfrage an Gas zu reduzieren und dadurch den bestehenden Gas-Engpass zu beheben. 
Adressiert werden von einer ratierlichen Kürzung mittels einer ratierlichen Allgemeinverfügung nur die ca. 40 000 Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem jährlichen Gasverbrauch von < 1,5 Mio. kWh und einer Ausspeiseleistung von < 500kW. Die größeren industriellen Gasverbraucher werden über die Sicherheitsplattform Gas individuell adressiert.
Die ratierliche Allgemeinverfügung ordnet an, dass RLM-Kunden ihren Gasverbrauch im Vergleich zum bisherigen Verbrauch um einen bestimmten Prozentwert reduzieren müssen. Dieser Grundsatz wird durch einige Ausnahmeregelungen flankiert, es gibt z.B. Ausnahmen für nach §53a EnWG geschützte Kunden und RLM-Kunden, deren Gasverbrauch vollständig in einem der besonders schützenswerten Produktionsbereiche liegt. Diese RLM-Kunden sind nach Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung an ihren Anschlussnetzbetreiber von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen. 
Sollte eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen werden, wird diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben und durch Presseveröffentlichungen begleitet.

Näheres zur Wirkungsweise und wie Sie als Unternehmen die ratierliche Allgemeinverfügung umsetzen müssen, können Sie der Aufzeichnung unserer Webinare oder dem Informationsmaterial auf den Webseiten der Bundesnetzagentur entnehmen, die hier verlinkt sind.
(4) Weitere Links zu zusätzlichen Informationen:
Weitere Fragen per E-Mail an: anfragen-krisenorganisation@bnetza.de oder über das Kontaktformular.

Quelle: Die Bundesnetzagentur

Was können Unternehmen tun?

  • Treten Sie in den Austausch mit ihrem Gasversorgungsnetzbetreiber, um Abschaltszenarien zu besprechen.
  • Sparen Sie jetzt Gas und Strom ein. Schauen Sie sich dazu Ihre Prozesse an und optimieren Sie diese. Kostenfreie und neutrale Unterstützung erhalten Sie von den KEFF und TTM Kollegeninnen und Kollegen oder nutzen Sie unsere Checkliste.
  • Mit der Energiesparkampagne CleverLänd  zeigt das Land Baden- Württemberg, wie jede und jeder im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen Beitrag dazu leisten kann. Viele kleine clevere Maßnahmen haben in der Masse ein großes Einsparpotential.  Ziel ist es, über Tipps zum Energiesparen aufzuklären sowie Sparmaßnahmen zu identifizieren.
  • Prüfen Sie, ob ein Energieträgerwechsel (weg vom Gas „Fuel Switch“) möglich ist. Ist ein Wechsel möglich, muss dieser mit den zuständigen Behörden für Immissionsschutz besprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen kommt, ist noch offen.
  • Fuel Switch: Laut BW-Umweltministerium sind die Behörden informiert, pragmatisch vorzugehen. Sollte es trotzdem Problemfälle geben, steht das UM direkt zur Verfügung. (Vergleichbar hatte sich auch laut DIHK-Bericht das BMWK geäußert.) Sofern Ihnen Fälle bekannt sind, bei denen genehmigungsrechtliche Hürden einen schnellen Fuel Switch behindern, können diese also auch dem hiesigen UM gemeldet werden. 
  • Bereiten Sie das Abschalten vor. Prüfen Sie eigene und fremde Prozesse und Ihre vorgelagerte Lieferketten (Gegebenenfalls gibt es auch Unterbrechungen Ihrer Lieferkette, durch Wegfall von Vorlieferanten).
Termin am 24.01.2024

Erstberatung für CE-Kennzeichnung & Konformitätserklärung

Die IHK Region Stuttgart bietet ihren Mitgliedsunternehmen eine kostenfreie Erstberatung zum Themengebiet CE-Kennzeichnung sowie Konformitätserklärung für Unternehmen an. Interessenten erhalten in halbstündigen Einzelberatungen Erstinformationen und grundlegende Kenntnisse zu wichtigen Arbeitsschritten, Begriffen, Hilfsmitteln und Anlaufstellen rund um das CE-Zeichen.
Als Fachberater stehen die in der Region niedergelassenen Anwälte und Berater ehrenamtlich zur Verfügung
Mit diesem Service werden Unternehmer auf die Wichtigkeit der korrekten CE-Ausweisung bzw. der richtigen Anwendung der entsprechenden Richtlinien und Normen sowie die Erstellung von Konformitätserklärungen hingewiesen.
Die Termine für die Einzelberatungen werden nach Anmeldung schriftlich vergeben.
Aus organisatorischen Gründen werden Ihre Daten an den Berater weitergeleitet.
Bei Interesse an einer Beratung am 24. Januar 2024 senden Sie eine E-Mail an unser CE-Mailpostfach.


 
Pressemitteilung vom 18.12.2023

Neues Netzwerk: Bioökonomie als Chance für Unternehmen

Als neue Beispielregion der industriellen Bioökonomie ist jetzt eine gemeinsame Initiative aus dem Kreis Esslingen und dem Kreis Göppingen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgezeichnet worden.
Das Prinzip der Bioökonomie will fossile Rohstoffe durch biobasierte, nachwachsende Rohstoffe ersetzen, um so einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten zu können. Das neu gegründete Netzwerk mit dem Namen bio2value umfasst bereits mehrere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen aus den Kreisen Esslingen und Göppingen. Im Kreis Göppingen gehören neben der IHK-Bezirkskammer Göppingen auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen zu den Mitinitiatoren. „Aktuell mangelt es noch an einer breiten Umsetzung bioökonomischer Verfahren und Produkte im industriellen Maßstab“, betont Gernot Imgart, der leitende IHK-Geschäftsführer in Göppingen. Für viele Unternehmen sei es eine Herausforderung, solche neuen Geschäftsmodelle aus dem Labor hinaus in den Markt zu bringen. Mit dem Technikum Laubholz gebe es in Göppingen bereits eine solche Forschungseinrichtung mit diesem Transfer. Das Ziel des Bioökonomie-Netzwerks bio2value sei es deswegen, Kontakte aufzubauen und konkrete Projekte zwischen Unternehmen und Forschung anzustoßen. Der Einsatz nichtfossiler Rohstoffe in Produkten und Produktionsverfahren könne für einen industriestarken Standort wie die Region Stuttgart ein zentrales Zukunfts- und Wachstumsfeld sein. Unternehmen, die Interesse an dem Thema Bioökonomie haben und an dem Netzwerk teilnehmen möchten, können sich gerne an die IHK-Bezirkskammer Göppingen unter der Emailadresse info.gp@stuttgart.ihk.de wenden.

Info: In dem neuen Netzwerk bio2value engagieren sich neben Unternehmen wie Festo aus Esslingen die Industrie- und Handelskammern, Kommunen und Wirtschaftsförderer sowie u.a. zahlreiche Forschungseinrichtungen wie die Hochschule Esslingen, die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, die Universität Hohenheim, die Hochschule der Medien, die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf und der Göppinger Forschungscampus Technikum Laubholz.
Damit die industrielle Bioökonomie ihre Potenziale realisieren kann und so der Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gelingt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entsprechende Projekte.

Statements aus dem Pressegespräch:
„Bioökonomie ist ein entscheidender Beitrag zur Nachhaltigkeit und kann gleichzeitig mit neuen Innovationen die lokale Wirtschaft stärken“, erläutert Professor Dr. Gabriele Gühring, Prorektorin Forschung und Transfer an der Hochschule Esslingen. Aus diesem Grund habe die Hochschule Esslingen die Bioökonomie in verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen verankert. Die Hochschule fördere Innovationen und Start-Ups in diesem Bereich und wolle in der Forschung einen entscheidenden Beitrag zur Verankerung der Bioökonomie in der Region leisten.
Dr. Nina Gaißert, Abteilung CP-P, Portfolio Projects bei Festo SE & Co. KG, erklärt: „Derzeitige industrielle Prozesse basieren hauptsächlich auf fossilen Rohstoffen. Ziel ist es, fossile Ressourcen durch nachwachsende Ressourcen zu ersetzen.“ Algen und Mikroorganismen wie Hefe und E. coli könnten zur Herstellung von Lebensmitteln, Kosmetika, Medikamenten, Biokunststoffen und Rohstoffen für die industrielle Produktion verwendet werden. „Wir sind davon überzeugt, dass Automatisierungstechnik entscheidend sein wird, um die Effizienz biologischer Prozesse zu steigern, um sie dann industriell nutzen zu können.“, so Dr. Gaißert, „Wir freuen uns über das Netzwerk hier vor Ort, um gemeinsam an Innovationen und Fortschritt zu arbeiten.“
Dr. Pascal Bader, Oberbürgermeister der Stadt Kirchheim unter Teck, stellt die Ziele des Netzwerks dar: „Wir wollen Sichtbarkeit in der Region schaffen, vernetzen und Innovationen voranbringen. In dem vielfältigen Feld der Bioökonomie verbergen sich zahlreiche Chancen – gerade auch für uns als Kommunen.“ Als Innovationsmotor für die Region sei Bioökonomie ein positiver Standortfaktor, der einen Nährboden für die Entwicklung weiterer neuer Technologien schafft und für Projekte mit großer Strahlkraft nach außen.
Auch Christoph Nold und Gernot Imgart, leitende Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammern Esslingen-Nürtingen und Göppingen, sind überzeugt, dass Bioökonomie im Rahmen der Transformation eine große Chance darstellt. „Um das Netzwerk in der Region auszubauen, ist der Austausch mit anderen Bioökonomie-Clustern unerlässlich“, so Nold. „Nun gilt es, unser Projekt mit Leben zu füllen.“
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales,  Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


DIHK-Innovationsreport

Historischer Tiefststand bei Innovationsaktivitäten

Der Mangel an Fachkräften und die zunehmende Bürokratie bremsen die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stark aus – und das in einem aktuell für die Unternehmen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Laut dem DIHK-Innovationsreport 2023, an dem sich diesmal mehr als 2.200 Betriebe in Deutschland beteiligt hatten, ist die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken.
  • Wollten vor drei Jahren noch knapp die Hälfte der Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten ausweiten, liegt der Anteil heute nur noch rund ein Drittel. 15 Prozent wollen in den kommenden zwölf Monaten ihre Innovationsaktivitäten sogar verringern.
  • Der Fachkräftemangel ist mittlerweile das größte Innovationshemmnis, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen sehen sich durch ihre begrenzten personellen Kapazitäten ausgebremst. Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen, dass die Bürokratie sie in ihren Innovationen einschränkt.
  • Aufgrund  zunehmend schwierigerer Rahmenbedingungen für unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland wollen mehr Betriebe Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland aufbauen. Wollte 2020 nur ein Viertel der Unternehmen FuE-Kapazitäten im Ausland aufbauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel.
„Viele Unternehmen sind vollauf damit beschäftigt, mit den aktuellen Herausforderungen klarzukommen und haben dann kaum noch Ressourcen für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen”, kommentierte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs steht zu befürchten, dass weiter zunehmende bürokratische Anforderungen gepaart mit dem Mangel an Fachkräften die Negativentwicklung bei den Innovationsaktivitäten weiter beschleunigt. Mit dem EU Data Act, der EU KI-Verordnung, dem digitalen Produktpass oder der CSR-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung bereits weitere Regelungen für Unternehmen konkret bevor.
Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind das keine guten Aussichten. Es braucht wieder ein deutlich innovationsfreundlicheres Umfeld für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem technologieoffene Fördermöglichkeiten, um Anreize für Unternehmen zu setzten, mehr in Innovationen zu investieren.
Ein positives Beispiel ist die steuerliche Forschungszulage, die eine echte steuerliche Entlastung für Unternehmen ist. Allerdings zeigt der DIHK-Innovationsreport, dass nach wie vor 62 Prozent der befragten Unternehmen diese Möglichkeit nicht kennen. Hieran müssen Politik und Intermediäre weiter arbeiten.
Die baden-württembergischen IHKs bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zur steuerlichen Forschungszulage an und beraten Unternehmen auch persönlich dazu. 
Die vollständigen Umfrageergebnisse können Sie auf der Internetseite des DIHK herunterladen.
Förderung

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-
gutschein
Gegenstand der Förderung
BW
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
High-Tech BW (für KMU älter als fünf Jahre)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Start-up BW
(für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech

Wie wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-
gutschein
Fördersatz / max. Fördersumme
BW
50 Prozent / 7.500 Euro
Hightech BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Start-up BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Je Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der L-Bank gestellt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.

Förderprogramm

ZIM-Förderung durch Verfassungsgerichtsurteil ausgesetzt

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Wachstumschancengesetz des Bundes beeinträchtigt Innovationen von Unternehmen.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können bis zur weiteren Klärung der Haushaltslage keine Neubewilligungen bereits eingegangener und noch eingehender Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mehr erfolgen.
Damit wirken sich die aktuellen Entwicklungen zum Bundeshaushalt bereits jetzt konkret auf die Investitionen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien aus.
Auch der im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausbau der steuerlichen Forschungszulage für Unternehmen ist betroffen. Die Anhebung der jährlichen Deckelung von 4 Mio. auf 12 Mio. Euro liegt damit ebenfalls auf Eis.
Energie

Fristen im Energiebereich

Ob Entlastungen bei der Energie- und Stromsteuer, dem KWKG oder der EEG Umlage – in den vielen verschiedenen Regelungen sind zu beachtende Fristen wie auch Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren.
Auf der Webseite der IHK Südthüringen finden Sie zusammengestellt eine chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen für Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich.
(Stand: November 2023).

IHK Region Stuttgart

Energieeffizienzgesetz

Am 21.09. hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert.
Das Gesetz beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf ebenfalls schon zugestimmt.Vorraussichtlich wird es somit Ende Oktober, Anfang November dann veröffentlicht und  zeitnah in Kraft treten. 
Aufzeichnung eines DIHK Webinars zum EnEfG vom 13.10.2023

Die wichtigsten Regelungen des EnEfG:

Energieeffizienzziele

Das EnEfG normiert erstmalig verbindliche End- und Primärenergieeinsparziele. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch der BRD um 26,5 % ggü. 2008 gesenkt werden (2030 maximal 1.867 TWh Endenergieverbrauch), der Primärenergieverbrauch um 39,3 % (2030 maximal 2.252 TWh Primärenergieverbrauch). Darüber hinaus wird bis 2045 eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 % ggü. 2008 angestrebt. Die beschlossene Fassung stellt klar, dass damit keine Begrenzung des individuellen Verbrauchs einhergehen soll und die Ziele bei „außergewöhnlichen und unerwarteten“ konjunkturellen und Bevölkerungs-Entwicklungen angepasst werden können.

Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen

Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährliche Endenergieeinsparungen von 45 TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) erbringen. Öffentliche Stellen (dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendung von Bund/Land finanziert werden) mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch größer 1 GWh sind bis zum Jahr 2045 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von 2 % verpflichtet und müssen bis Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (EMS) bzw. ab 3 GWh ein umfassendes EMS (50001) oder UMS (EMAS) einführen.

Managementpflichten für Unternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (bzw. nach Erreichen des Verbrauchsstatus) ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eine Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt haben, inkl. zusätzlicher Anforderungen hinsichtlich Energie- und Abwärmeströmen, technisch realisierbarer Einspar- und Abwärmemaßnahmen sowie Wirtschaftlichkeitsbewertungen der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI). Zudem werden alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, binnen 3 Jahren für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln und zu veröffentlichen und sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Pläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen. Als wirtschaftlich deklariert der Gesetzgeber dabei Maßnahmen, bei denen sich nach maximal 50 % der Nutzungsdauer (AfA-Tabellen des BMF) ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von max. 15 Jahren. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.

Anforderungen für Rechenzentren (auch unternehmensintern)

Für externe als auch interne Rechenzentren, mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW, gelten umfangreiche und zeitlich gestaffelte Anforderungen zur Energieverbrauchseffektivität, für Rechenzentren, die ab Juli 2026 ihren Betrieb aufnehmen, zudem zum Anteil wiederverwendeter Energie. Außerdem müssen Rechenzentren ab 1. Januar 2024 50 % ihres Stromverbrauchs bilanziell durch Strom aus erneuerbaren Energien decken, ab 2027 100 %. Rechenzentren (sowie „Betreiber von Informationstechnik“ mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 50 kW in Rechenzentren) müssen ab 1. Juli 2025 ein EMS/UMS betreiben, in Abhängigkeit von Leistungsklasse und/oder Nutzer besteht zudem die Pflicht zur Zertifizierung bzw. Validierung des EMS/UMS ab 1. Januar 2026. Betreiber von Rechenzentren müssen außerdem bis März eines jeden Jahres Informationen nach Anlage 3 veröffentlichen und an den Bund übermitteln, der diese in eine europäische Datenbank über Rechenzentren überträgt. 

Abwärme-Verpflichtungen

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen. Auf Verlangen von Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgern oder sonstigen potenziellen Wärmeabnehmern müssen zudem umfangreiche Informationen zur Abwärme zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sind außerdem bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bafa) zu übermitteln und aktuell zu halten, die diese Infos – unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auf einer öffentlichen Plattform zur Verfügung stellt. Die notwendigen Informationen umfassen u.a. Unternehmensdaten, jährliche Wärmemenge und thermische Leistung, Leistungsprofile, Regelungsmöglichkeiten und durchschnittliches Temperaturniveau.

Sonstiges

Das EnEfG enthält eine Verordnungsermächtigung zur Definition „klimaneutraler Unternehmen“, an das zukünftig Ausnahmen und Befreiungen der gesetzlichen Pflichten geknüpft werden können. Zudem sieht das EnEfG bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Nachlaufend zum EnEfG wird außerdem das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet. Mit der Novelle soll die Auslösepflicht für Energieaudits von der europäischen KMU-Definition auf einen jährlichen Energieverbrauch von mindestens 2,5 GWh umgestellt werden. Damit findet auch die Verknüpfung zum EnEfG statt – alle Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch größer 2,5 GWh unterliegen dann der Auditpflicht nach EDL-G (bzw. ab 7,5 GWh erweiterten Pflichten für EMS/UMS nach EnEfG) und den anknüpfenden Umsetzungsplan- und Abwärmepflichten nach EnEfG.

DIHK-Kurzbewertung

Auch wenn die Regierungskoalition nun klargestellt hat, dass mit den allgemeinen Einsparzielen keine Begrenzung des individuellen Verbrauchs einhergehen soll und die Ziele bei „außergewöhnlichen und unerwarteten“ konjunkturellen und Bevölkerungs-Entwicklungen angepasst werden können, führt das zu erheblicher Rechtsunsicherheit: Werden Gerichte der Bundesregierung eine etwaige Zielverfehlung einfach durchgehen lassen? Und wenn nicht, drohen dann doch Limitierungen der Energieverbraucher durch die Hintertür? Denn obwohl die deutsche Volkswirtschaft bei der Entkopplung von Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung schon weit gekommen ist, steht zu befürchten, dass die einseitige Fokussierung auf eine massive Senkung des Verbrauchs (ohne Berücksichtigung der Wirtschaftsleistung) letztlich nicht ohne eine Begrenzung des betrieblichen Verbrauchs erreicht werden kann. Zudem steht das Dogma einer absoluten Endenergieeinsparung auch den künftig geforderten Flexibilitäten in einem immer volatileren, erneuerbaren Energiesystem entgegen. Auch das Primärenergieeinsparziel ist kritisch: Muss doch viel Energie für die Umwandlung von Strom in Wasserstoff (und Derivate) aufgebracht werden, mit den entsprechenden Wirkungsgradverlusten. Mit den umfangreichen betrieblichen Verpflichtungen erhebt sich das EnEfG zudem über die betriebliche Praxis – legt fest, welche Investitionsmaßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, welche Abwärme zu vermeiden und wiederzuverwenden ist oder welche Art von Strom einzusetzen ist. Dass das Gesetz dabei nicht auf Motivation und Freiräume für die Erschließung weiterer Effizienzpotenziale in den Unternehmen setzt, sondern die begrenzten Kapazitäten bei Auditoren oder betrieblichem Energiepersonal prioritär in zusätzlichen Bürokratie- und Berichtspflichten bindet, macht die Sache umso misslicher. 
Quelle: DIHK
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006872.pdf und beschlossene Ausschussfassung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007632.pdf
Nächste Sitzung am 25. Oktober 2023

Erfahrungsaustausch-Kreis „CO₂-neutrale Produktion"

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu zentralen Faktoren für jedes Industrieunternehmen geworden.
Der IHK-Erfahrungsaustauschkreis „CO₂-neutrale Produktion“ (Erfa-Kreis CO₂NP) ist ein praxisorientiertes Austauschformat für Unternehmen, die sich für das Thema Klimaneutralität interessieren oder sich bereits auf den Weg gemacht haben. In Vorträgen und Diskussionen werden Lösungsansätze und Hilfestellungen rund um die Emissionsminderungen erarbeitet.
Die nächste Sitzung findet am 13. März 2024 statt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den angegebenen Kontakt. Die Veranstaltung findet praxisnah in einem IHK-Mitgliedsunternehmen statt!

Ziele & Inhalte

Gründung einer praxisorientierten Plattform zum Thema CO₂-neutrale Produktion bzw. Nachhaltigkeit in der Wirtschaft für
  • User (Industrie) und Enabler (Umwelt-/Energie-/Prozesstechnik)
  • Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenklassen
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Vorstellung aktueller Entwicklungen, Tools und Fördermöglichkeiten
  • Best Practice Beispiele
  • Diskussion neuer (Anwendungs-)Möglichkeiten und Geschäftsmodelle

Zielgruppe

Geschäftsführer und Entscheidungsträger aus den Bereichen Industrie und Umwelt-/Energie-/Prozesstechnik mittelständischer Unternehmen. Angesprochen sind sowohl Unternehmen, welche schon im Bereich CO₂-neutrale Produktion aktiv sind, als auch solche, welche sich für das Thema interessieren. Zudem richtet sich das Angebot an wissenschaftliche Einrichtungen und weitere Institutionen mit fundiertem fachlichen Bezug/Expertise.

Commitment

  • Erfahrungsberichte
  • Projektbeispiele
  • Produktkonzepte oder – realisierungen
  • Beispiele für relevante Technologien

Tagungsrhythmus

3-4 x jährlich

Fachliche Leitung

Dr. Martin Treitz, Bereichsleiter Technologie Gebäude Gruppe, ANDREAS STIHL AG & Co. KG
Stellvertretung:
Lisa Reehten, Geschäftsleitung, Bosch Climate Solutions GmbH
Steffen Kiemel, Gruppenleiter „Nachhaltige Systemgestaltung", Fraunhofer IPA

Administrative Leitung und Ansprechpartner

Steffen Koci, IHK Region Stuttgart
Telefon: +49 (0)711/2005-1494, steffen.koci@stuttgart.ihk.de
Veranstaltung am 24.10.2023

25. Stuttgarter Gefahrguttag

Wir freuen uns, Sie herzlich zum tradionellen 25. Stuttgarter Gefahrguttag 2023 einzuladen, einer wichtigen Plattform in der Region Stuttgart für Unternehmen und ihre Mitarbeiter zum fachlichen Austausch und zur Diskussion über aktuelle Entwicklungen im Gefahrgutmanagement.
Unter dem diesjährigen Motto "Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut: Praxisnahe Umsetzung und aktuelle Erkenntnisse" werden wir mit Hilfe von informativen Fachvorträgen gemeinsam Einblicke in die Neuerungen erhalten und lösungsorientierte Verfahren kennenlernen. Begleitet werden die Vorträge von einer Fachausstellung.
Datum und Uhrzeit: 24. Oktober 2023, 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart
Programm und Anmeldung: Nähere Informationen erhalten Sie über die Veranstaltungsseite.
Wir bieten darüber hinaus ausreichende Bereiche für das Netzwerken und zur Diskussion mit Experten aus der Gefahrgutbranche.




  
KEFF+Webinarreihe

Webinar: Lastspitzen vermeiden - so lassen sich die Stromkosten senken

Wussten Sie eigentlich, dass ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh nicht nur Ihr Verbrauch in Rechnung gestellt wird? Der Leistungspreis ist eine oft übersehene Komponente auf Ihrer Stromrechnung!
Keine Sorge, wir haben gute Nachrichten: Mit organisatorischen Maßnahmen können Sie Ihre Stromrechnung reduzieren und so Geld sparen!
Der Schlüssel dazu liegt in der Senkung Ihrer Lastspitzen. Aber was sind Lastspitzen überhaupt? Ganz einfach: Lastspitzen entstehen, wenn der Stromverbrauch kurzfristig stark ansteigt, beispielsweise wenn viele Geräte gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Anhand dieser Spitzen ermittelt Ihr Energieversorgungsunternehmen, wie viel Leistung Ihne ständig zur Verfügung gestellt werden muss.
Hier setzt das KEFF+Webinar „Lastspitzen vermeiden – so lassen sich die Stromkosten senken“ an.
In unserer Veranstaltung erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Lastspitzen:
  • Wann treten Lastspitzen auf und wie wirken sie sich aus?
  • Wie können Sie Lastspitzen erkennen und effektiv messen?
  • Mit welchen praktischen Maßnahmen lassen sich Lastspitzen vermeiden?  Weshalb sinken dadurch Ihre Stromkosten?
  • Was ist die bedeutende Rolle, die erneuerbare Energien dabei spielen?
Die "Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart" (KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für Ressourceneffizienz, Material- und Energieeffizienz. Sie erhalten von uns wertvolle Einblicke in Material- und Energieeinsparmöglichkeiten, die Bedeutung der Bioökonomie, sekundäre Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft sowie Unterstützung bei der Identifikation von Optimierungsmaßnahmen. Wir stehen Ihnen auch gerne bei der Suche nach Förderprogrammen zur Seite.
Melden Sie sich jetzt für unsere Veranstaltung an und informieren Sie sich, wie Sie Lastspitzen vermeiden und Ihre Stromkosten nachhaltig senken können. Zusammen gestalten wir eine effizientere und umweltfreundlichere Zukunft!
Das kostenfreie Webinar findet statt am 13. Oktober 2023 von 09:00 bis 10:30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme!
Damit die Lastspitzen nicht zur Last werden: Machen Sie jetzt den KEFF+Check!
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen und kostenfreien Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Startup

Backe, Backe, Patent

Angefangen hat alles mit einer missglückten Seminaraufgabe und dem Kopfkissen von Lisa Scherers Vater. Daraus wurde die Proservation GmbH mit acht Mitarbeitern und einem europäischen Patentantrag. Ziel des Startups: Verpackungen sollen nachhaltiger werden.
Genau genommen, die innere Polsterung für empfindliche Ware. „Es ist schließlich ein Unding, dass dem ganz kurzen Einsatz lebenslanger Müll gegenübersteht“, sagt Henning Tschunt. Der 28-jährige Mitgründer steht im Produktionsraum von Proservation in der Cannstatter Schwaben- Bräu-Passage und zeigt, wie ihr Produkt mit Namen „Recou“ funktioniert.

Getreidespelzen werden zum Versandpolster

Es basiert auf Getreidespelzen, die mit ­einem ökologischen Bindemittel zu einer Art Teig verbunden werden, der dann geformt und getrocknet wird. So entsteht ein passgenaues Produkt, mit dem die Ware transportsicher „abgepolstert“ wird.
Kreativer Kopf und Erfinderin von Recou ist Lisa Scherer. Während ihres Studiums an der Stuttgarter HdM, Fachrichtungen Verpackungsmanagement und Industriedesign, sollte sie Zelluloseschäume für Verpackungsmaterial herstellen. Doch die Prozedur war aufwändig und sehr energieintensiv. „Gibt es keine natürlich gewachsenen Hohlräume in der Natur, die man nutzen kann?“ fragte sie sich. Da fiel ihr das Dinkelkissen ein, auf dem ihr Vater so gut schlief. Gefüllt ist es mit den Spelzen des Getreides. Weil sie hohl aber elastisch sind, gibt das Kissen nach, bleibt aber formstabil.

Das Material brauchte bisher eigentlich niemand

Das Tolle: außer für solche Kissen und vielleicht noch als Beifutter für Kühe oder zur Produktion von Biogas braucht das Material eigentlich niemand. Selbst Mäuse meiden es, weil es keinerlei Nährwert hat. Dabei steht es in großen Mengen zur Verfügung: „Eine Tonne pro Tag fällt in den kleinen Familienmühlen an, mit denen wir zusammenarbeiten“, erzählt Tschunt. Das ist noch mehr als es ohnehin schon klingt, nämlich zehn Kubikmeter.
Scherer erzählte ihrer Schwester ­Sophia von ihrer Idee und die ihrem Schulfreund Henning Tschunt und der wiederum seinem ­Studienfreund Nils Bachmann. „Wir vier sind werteverwandt aber sehr divers von Background und Charakter“ sagt Tschunt. Ideal wie er findet, denn so konnten sie die Firma sozusagen aus Bordmitteln entwickeln und mussten kein Wissen und ­keine Dienstleistung zukaufen.
Es ist schließlich ein Unding, dass dem ganz kurzen Einsatz lebenslanger Müll ­gegenübersteht
Als sie im November 2022 die Proservation GmbH gründeten, waren sie sich zudem einig, es sollte keine gewöhnliche GmbH sein. „Wir setzen auf Verantwortungseigentum. Das bedeutet, dass Stimmrecht und Gewinnrecht niemals in einer Hand liegen dürfen“, erklärt Tschunt, der nachhaltiges Management an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde studiert hat. „Steward Ownership“ wird das Modell auch genannt, bei dem die Geld­geber nicht über die Geschicke des Unternehmens bestimmen dürfen.

Für nachhaltige Küchengeräte im Einsatz

Apropos Geld: Die Gründer profitieren noch von diversen Förderprogrammen, ­haben aber auch schon erste Kunden ­gewonnen: so verpackt ein Hersteller nachhaltiger Küchengeräte seine Ware in Recou. Außerdem bestellen Unternehmen Prototypen, denn die kann Proservation ­innerhalb einer Woche liefern. Das ­Material hat nämlich den Vorteil, dass es in Formen aus dem 3-D-Drucker produziert werden kann. Das spart Zeit und Geld für die Herstellung aufwendiger Werkzeuge

Fast wie in der Bäckerei

Wenn man in dem überschaubaren Produktionsraum steht, wähnt man sich eher in einer Bäckerei als in einem Industrieunternehmen: Es gibt Öfen zum Trocknen, Mixer und Mehltrichter. Tatsächlich muss noch viel Entwicklungsarbeit geleistet werden, bis die Prozesse so automatisiert und industrialisiert sind, dass sie überall einsetzbar sind. Proservation möchte dann das Herstellungsverfahren lizenzieren, am liebsten weltweit. Spelzen fallen schließlich auch bei Reis, Hirse, Buchweizen oder Hafer an. Dann kann überall auf der Welt dezentral damit gearbeitet werden.
Das spart Transportwege. Und das Schönste: Recou ist eigentlich nur eine Zwischennutzung. Danach können die Spelzen immer noch von Kühen gefressen oder zu Biogas verarbeitet werden. Oder zu gemütlichen Kissen.

Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Rubrik “Menschen  und Ideen”
 
Energiewendebarometer 2023 (DIHK)

Risiken überlagern Chancen

Auswertung des IHK-Energiewendebarometers – BW-Ergebnisse

Stuttgart, 04. September 2023 – Unternehmen im Land bewerten die Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit so negativ wie nie seit Beginn dieser Umfragereihe im Jahr 2012. Das ergab die Baden-Württemberg-spezifische Auswertung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB) des bundesweiten DIHK-Energiewendebarometers 2023. Auf der dieser Auswertung zu Grunde gelegten Skala von -100 bis +100 bewerten die am heimischen Standort befragten Betriebe die Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit insgesamt über alle Branchen mit
-26; für Deutschland liegt dieser Wert noch unwesentlich niedriger bei -27. Beides sind die schlechtesten je ermittelten Umfragewerte. Die Industrie kommt dabei mit -34 zu einer noch pessimistischeren Chancen-Risiken-Bewertung. Deutschlandweit ist die Bewertung mit -38 ebenfalls noch schlechter. Auch dies sind historische Tiefstände der Bewertung.
Mit dem explosiven Anstieg der Energiepreise Mitte letzten Jahres, dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und einer sich weiter eintrübenden weltpolitischen Lage, dem Fachkräftemangel, einer kleinteiligen Regulierung und nur langsamen Fortschritten beim Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur kommen gleichzeitig eine Vielzahl von Faktoren zusammen, die die ehemals optimistischere Sicht der Wirtschaft nachhaltig eintrüben. So betreffen aus den Top-Fünf-Forderungen an die Politik mit jeweils über zwei Drittel der Zustimmungen gleich drei die wesentlichen Baustellen der Energieinfrastruktur: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Eigenversorgung und Direktlieferverträge (88 Prozent Zustimmung), Zugang zu Wasserstoff (71 Prozent Zustimmung) sowie Überwindung der Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen (69 Prozent Zustimmung).
 
Nach wie vor stellen die hohen Energie- und insbesondere Strompreise eine große Belastung für die Südwestwirtschaft dar. Neben der Ausweitung des Strom-Erzeugungsangebots (und der Direktlieferverträge) zur Preisstabilisierung stimmt auch die überwiegende Mehrheit der BW-Unternehmen der Forderung zu, Steuern und Abgaben auf den Strompreis weiter zu senken. Besonders in Baden-Württemberg werden zudem Nachteile durch eine mögliche Teilung der einheitlichen Deutschen Stromgebotszone befürchtet. So spricht sich der überwiegende Anteil der mit dem Thema befassenden Unternehmen im Land für den Erhalt der einheitlichen Strompreiszone aus (51 Prozent Zustimmung bei 16 Prozent Ablehnung). Dabei ist zu berücksichtigen: Selbst im Norden Deutschlands plädieren mit 36 Prozent mehr Unternehmen für die einheitliche Strompreiszone als dagegen (lediglich 32 Prozent). „Eine hohe Zustimmung von 73 Prozent der Unternehmen zur Forderung nach Entlastung bei den Strompreisen zeigt aus unserer Sicht deutlich auf, dass die aktuelle Diskussion um einen Industriestrompreis nicht die notwendige schnelle Entlastung für die Breite der Unternehmen bringen kann“, betont Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag in Energiefragen federführend ist.
 
Die Veränderungen durch die Energiewende bewirken bei den BW-Betrieben und noch stärker in der heimischen Industrie eine Ausrichtung auf klimaschonende Produkte und auch die Umstellung der eigenen Lieferkette auf klimaschonende Vorprodukte. Aktivitätsverlagerungen ins Ausland sind bei fast einem Drittel (31 Prozent) der Industriebetriebe umgesetzt oder in Betracht – und damit deutlich mehr als im Vorjahr mit lediglich 24 Prozent.
 
Die Befragung zeigt aber auch: Die hiesige Wirtschaft zeigt sich aktiv und anpassungsbereit. Energieeffizienz ist und bleibt die Top-Maßnahme der Betriebe in Baden-Württemberg – 84 Prozent der Betriebe engagieren sich hier (91 Prozent in der Industrie). Am häufigsten werden Investitionen in effiziente Technik als Maßnahme genannt. „Dies zeigt, dass die Wirtschaft in Baden-Württemberg die Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes gleichermaßen angenommen hat und entsprechend handelt, insbesondere die hiesige Industrie“, ergänzt Wolfgang Grenke. „Bei den Effizienzmaßnahmen sollten deshalb Wirtschaftlichkeit, Freiwilligkeit und Technologieoffenheit die Leitprinzipien sein.“
Unsere aktuelle Umfrage 2023 zu Energiewende und Klimaschutz zeigt den schlechtestens Wert seit 2012. denn die Energieprobleme belasten die Produktion in Deutschland und somit bewerten die Betriebe den Standort immer kritischer.
Insgesamt erwarten die Betriebe in Deutschland deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit: Für 52 Prozent der Unternehmen wirkt sich die Energiewende sehr negativ oder negativ auf das eigene Geschäft aus, für nur 13 Prozent sehr positiv oder positiv. Im Saldo ergibt sich auf einer Skala von minus 100 ("sehr negativ") bis plus 100 ("sehr positiv") ein Barometerwert von minus 27. In den letzten beiden Jahren lag der Wert nur bei minus 7, der bisherige Tiefstand von minus 13 im Jahr 2014 war die Folge von zusätzlichen Energie-Umlagen und Abgaben.
In der energieintensiven Industrie sehen sich sogar drei Viertel der Betriebe negativ oder sehr negativ betroffen.

Energiepolitik wird zum Transformationshemmnis

Ein zentraler Auslöser für die negativen Einschätzungen der Unternehmen sind die energiepolitischen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Energiepreise blieben auf einem hohen Niveau, und es mangle an Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland, so das Resümee des stellvertretenden DIHK-Hauptgeschäftsführers Achim Dercks. "Die zentralen Fragen sind nicht beantwortet."
Fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Energiepolitik rücken aus Sicht der Betriebe an die erste Stelle der Transformationshemmnisse. Knapp 60 Prozent der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. "Die Unternehmen sehen sich zunehmend mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis kaum umsetzbar sind", kritisierte Dercks. "Hinzu kommen Einsparziele aus dem Energieeffizienzgesetz, von denen niemand sagen kann, wie sie ohne ein Herunterfahren der Produktion erreicht werden können."
Das schlägt sich im Barometer nieder: Drei Viertel der Unternehmen fahren ihre Investitionstätigkeiten zurück. In der energieintensiven Industrie schränkt fast die Hälfte der Firmen ihre Investitionen sogar in den Kernbereichen ein. "Das ist das Gegenteil von dem Investitionsaufschwung, den wir zur Bewältigung der aktuellen Krisen und zur Beschleunigung der Transformation in Richtung Klimaneutralität brauchen", so Dercks.

Energiewende verstärkt Abwanderung

In der Gesamtheit der Unternehmen überwiegen noch die Stimmen, die in Deutschland die Herausforderungen der Energiepolitik annehmen wollen. Die Standorttreue ist bei vielen Betrieben weiterhin stark ausgeprägt.
In der Industrie und hier besonders bei den großen Unternehmen nehmen jedoch die Pläne deutlich zu, dem Standort Deutschland den Rücken zu kehren. Fast ein Drittel der Industriebetriebe (32 Prozent) plant oder realisiert die Verlagerung von Kapazitäten ins Ausland beziehungsweise die Einschränkung ihrer Produktion im Inland – ein Zuwachs von 16 Prozentpunkten, also eine Verdopplung, gegenüber dem Vorjahr.

Einschätzung

"Die Politik muss hier schnellstmöglich gegensteuern, um der Wirtschaft eine Perspektive in Deutschland zu erhalten", mahnte Achim Dercks. "Die DIHK hat fünf Punkte erarbeitet, die die Energieversorgung der Unternehmen sichern. Die schnelle Umsetzung ist wichtig für den Standort Deutschland."."
Den fünf Punkte Vorschlag und weitere Informationens zum Energiewendebarometer 2023 sind auf der Webseite des DIHK zu finden. 

Download Energiewendebarometer 2023

Die kompletten Umfrageergebnisse 2023 gibt es ebenfalls auf der Webseite von die DIHK zum Download:
Quelle: DIHK  Beitrag gekürzt im August 2023
Im jährlichen „Energiewende-Barometer der IHK-Organisation“ sind die Ergebnisse einer Online-Unternehmensbefragung zusammengefasst, an der sich in den IHK-Gremien ehrenamtlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer sowie weitere Mitgliedsunternehmen der IHK-Organisation beteiligt haben. Ziel des Energiewende-Barometers ist es, eine umfassende Bewertung der Unternehmen bzgl. der Fortschritte der Energiewende und der aktuellen Klima- und Energiewendepolitik zu erhalten.
VERANSTALTUNGSREIHE TTM-BW und IHK

360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit

Die TTM-BW Veranstaltungsreihe „360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit" startet!
Mit unserer Veranstaltungsreihe möchten wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um sich und Ihr Unternehmen effektiv zu schützen. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Gefahren im digitalen Raum lauern und wie Sie diesen begegnen können.
Unser Highlight zum Start für Sie am 19. Oktober 2023 | 15:00 – 16:30 Uhr
KI im Angriffsmodus: Strategien, Techniken und Erkenntnisse
Referent: Mirko Ross, asvin GmbH, Stuttgart
Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert viele Geschäftsbereiche. Doch wie sicher sind KI-Systeme? Mirko Ross, anerkannter Experte und Forscher im Bereich Cybersicherheit und Internet der Dinge, wird Ihnen Einblicke geben, wie KI-Systeme angegriffen werden können und welche Lehren wir daraus ziehen müssen. Ein Muss für jedes Unternehmen, das KI in irgendeiner Form nutzt oder nutzen möchte!
Jetzt anmelden und Platz sichern!
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie auf unserer Internetseite.
Frist bis 25.9.2023

Einwände gegen PFAS-Beschränkung jetzt einbringen

Bis 25.09.2023 läuft noch die PFAS Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen beteiligen können.
Unternehmen, in deren Produkten Stoffe mit dem Element Fluor enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verwendungsverbote einstellen.
Konkret geht es um Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die in sehr vielen industriellen Produkten, aber auch in Haushaltsprodukten wie Outdoor-Kleidung oder „Teflon-Pfannen“, enthalten sind. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wären jedoch rund 10.000 fluorhaltige Stoffe umfasst, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden.

In der laufenden Konsultation geht es vor allem um die Frage, ob es für die jeweiligen PFAS-Anwendungen Ersatzstoffe gibt, wie z. B. für das Kältemittel in Wärmepumpen. Falls es nach Einschätzung der Anwender keine Alternativen gibt, sollten sie sich unbedingt an der Konsultation beteiligen. Wichtig wären dabei konkrete Angaben dazu, welche Anstrengungen bei der Ersatzstoffsuche schon unternommen wurden. Denn im Rahmen eines umfassenden PFAS-Verbots wird es Ausnahmen oder Befristungen geben, wobei im aktuellen Vorschlag etliche Ausnahmen nur als „potentiell“ bezeichnet werden. Ob derartige Ausnahmen und Sonderregelungen schlussendlich im EU-Amtsblatt stehen werden, hängt unter anderem von der Anzahl und der Qualität der Stellungnahmen ab, die während der Konsultationsphase eingereicht werden.Eine Hilfestellung für die Beteiligung an der Konsultation ist auf der DIHK-Homepage zu finden. Dort wird u. a. aufgelistet, welche Ausnahmen derzeit erwogen werden, wobei diese größtenteils auf 6,5 Jahre oder 13,5 Jahre befristet werden sollen. Aber auch hier sind noch Änderungen denkbar.
Alle Betroffenen sollten sich bis spätestens 25.09.2023 über die ECHA-Homepage an der Konsultation beteiligen.

Auch die DIHK wird eine Stellungnahme abgeben, an der sich Unternehmen beteiligen können. Die IHK-Organisation spricht sich gegen ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe aus und setzt sich für eine differenzierte Vorgehensweise sowie weitreichende und ganzheitlich konzipierte Ausnahmeregelungen, vor allem für wichtige Transformationstechnologien und kritische Infrastrukturen, ein.
Gesucht werden noch weitere Argumente aus Unternehmen zum Beispiel zu:
  • Verwendung von PFAS im Inneren von Industrieanlagen oder geschlossenen Kreisläufen
  • Verwendungen, für die Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, aber die zeitlich zu knapp bemessen sind oder die nicht die gesamte Lieferkette/Herstellungsprozess abdecken
  • Verwendungen, für die noch keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, die aber gesamtgesellschaftlich unverzichtbar sind
  • Probleme von KMUs bei der Ermittlung der Betroffenheit
  • Problematik der fehlenden Ausnahmeregelungen für Reparaturarbeiten, Ersatz- oder Verschleißteile
  • Negative Auswirkungen vor Inkrafttreten der Beschränkung (z.B. Abwandern der Herstellungsprozesse in Drittstaaten)
  • Problematik im Bereich der kritischen Infrastruktur und technologischer Zukunftsfelder
  • Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu einem Hersteller in einem Drittstaat
  • Zielkonflikt der PFAS-Beschränkung mit Brandschutz, Effizienzvorgaben, Sicherheitsstandards oder DIN-Normen
  • Zielkonflikt mit der Energie- oder Mobilitätswende 
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens auf unbestimmte Zeit verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch ihre Gültigkeit.
Laut britischer Regierung wurde die Gültigkeit der CE- Kennzeichnung jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Ursprünglich vorgesehene Frist (31. Dezember 2024) gilt nicht mehr.

Ausnahmen gibt es bei den Richtlinien für:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Druckbehälter, transportabel
  • Medizinprodukte
  • UAVs (unbemannte Luftfahrtsysteme)
  • Schienenfahrzeuge
  • Schiffsausrüstung 
Webinarreihe: #Machen.Sparen.Profitieren. am 05.09.2023

#Machen.Sparen.Profitieren

Viele Betriebe kümmern sich seit langem um die Verbesserung der eigenen Energie- und Klimabilanzen – sei es durch Energieeinsparungen und Energieeffizienzmaßnahmen, durch die Umstellung der Energieversorgung und eigene erneuerbare Erzeugungsanlagen oder durch die klimabezogene Optimierung von Prozessen und Verfahren.
Um entsprechende Maßnahmen zu bündeln, in eine logische, zeitliche Reihenfolge zu bringen und dabei einen ganzheitlichen Ansatz nicht aus dem Auge zu verlieren, kann ein Transformationskonzept helfen. In unserem Webinar zu „Betrieblichen Transformationskonzepten“ erläutern wir anhand eines konkreten Unternehmensbeispiels ein solches Konzept und stellen Möglichkeiten zur Förderung nach Bundesprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vor. 
Gemeinsam mit der DIHK organisiert das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz die Webinarreihe #Machen.Sparen.Profitieren. zur energetischen Optimierungsoptionen und betrieblichen Klimaschutzmaßnahmen.
Am 5. September 2023 startet um 9:00 Uhr das erste Seminar:
Best-Practice-Beispiel mit einem betrieblichen Transformationskonzept
und die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Dauer: 90 Minuten
Weitere informationen und Anmeldung auf der Webseite des DIHK unter  #Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de).
 Weitere Termine zum nächsten Webinar-Block folgen noch.
Wettbewerb

Startups mit Ideen für die Energiewende gesucht!

Ihr seid ein junges Unternehmen und habt innovativen Ideen und Lösungen für die drängenden Herausforderungen der Energiewende? Eure Produkte oder Leistungen bieten einen echten, nie da gewesenen Mehrwert für Unternehmen? Ihr sucht eine Möglichkeit, mit etablierten Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg in Kontakt zu kommen?
Dann bringen wir Euch zusammen. Wir, dass sind die 12 baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern, die Euch mit StartupTrifftMittelstand ein digitales Veranstaltungs- und Matching-Format für die Anbahnung von Kooperationen und Geschäftskontakten mit etablierten Unternehmen bieten.

Bewerbt Euch bis zum 30. September 2023 für einen der 10 Plätze beim Pitch für die nächste digitale StartupTrifftMittelstand-Veranstaltung am 21. November 2023

Und so geht’s:
Meldet Euch auf unserer StartupTrifftMittelstand-Plattform an. Dann seid von Beginn an mit Eurem Start-up für die Unternehmen aus Baden-Württemberg sichtbar.
Ab der Registrierung könnt Ihr Kontakte mit Unternehmen knüpfen und Euch mit ihnen ein 1-zu-1-Gespräch sichern.

Bewerbt Euch außerdem bis zum 30. September 2023 gleich bei der Anmeldung für einen der 10 öffentlichen Pitches. Die 10 interessantesten Start-ups dürfen bei „Start-up trifft Mittelstand“ am 21. November 2023 online pitchen.
Förderprogramm

Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen

Soll Ihr Unternehmen resilienter gegen Krisen und Störungen werden? Das Fraunhofer IAO sucht für mehrere Verbundprojekte Unternehmen als Partner.
Im Rahmen der Ausschreibung “Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sucht das Fraunhofer IAO für mehrere Forschungs-Verbundprojekte aktuell Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, um individuelle Lösungsstrategien zur Steigerung der Resilienz in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu entwickeln.
Die Vorhaben zielen auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von Instrumenten des Managements von Resilienz ab. Inhaltliche Ansätze können u. a. sein:
  • Entwicklung von Kompetenzen für das Krisenmanagement
  • Flexibilisierung von Geschäftsmodellen
  • Etablierung robuster und vertrauensbasierter Wertschöpfungsnetzwerke
  • Entwicklung von Nachhaltigkeit
  • Erhöhung von Widerstandsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Abgesicherte Informationstransparenz
  • Vorhaltung von Sicherheitsfaktoren
Im Rahmen der Verbundprojekte können Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen anteilig gefördert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt u. a. von den kalkulierten Projektkosten ab.
Stichtag für das Einreichen von Projektskizze ist der 15. September 2023.
Mehr Informationen erhalten  Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Herrn
Jürgen Falkner
Fraunhofer IAO
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 970-2414
juergen.falkner@iao.fraunhofer.de
Webinar 27. 09.2023

Einheitliche EU-Standards für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Anmerkungen zu den überarbeiteten Entwürfen für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die EU-Kommission hat die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereitgestellt, zu der sich auch die DIHK geäußert hat Die DIHK-Kommentierung finden Sie auf der Webseite der EU
Die EU-Kommission wird voraussichtlich nach einer zügigen Auswertung der Konsultation zeitnah den Delegierten Rechtsakt mit den ESRS formal verabschieden. Mit der formalen Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Standards auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.

Webinar am 27. September 2023

Am 27. September 2023 planen wir ein weiteres Webinar zu Sustainable Finance und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unter nachfolgenden Link können Sie gerne über das Webinar informieren und anmelden. Der Inhalt des Webinars wird entsprechend dem dann aktuellen Stand gestaltet werden (ggf. Umsetzung der CSRD in nationales Recht, verabschiedete ESRS (Set 1), ggf. Entwurf von Leitlinien etc.)


Preis-Ausschreibung

TRK-Innovationspreis NEO2023

Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) zeichnet mit ihrem diesjährigen Innovationspreis NEO2023 innovative Materialien mit smarten und/oder nachhaltigen Eigenschaften aus.
Nachhaltige Materialien bestehen aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen wie etwa Biokunststoffen, Kohlenstofffasern, Bio-Baumwolle, Hanf oder nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Kalk und Sandstein. Smarte Materialien reagieren auf äußere Faktoren wie Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit und können sich an die Gegebenheiten anpassen und so neue technische Lösungen ermöglichen. Anwendungsbereiche können verschiedenste Branchen und Technologien sein, etwa energieeffiziente Gebäude, Leichtbaukonstruktionen oder Energieerzeugung und -speicherung.
Preiswürdig sind unterschiedlichste Aspekte der Materialien wie Ressourcen- oder Kosteneffizienz, Langlebigkeit, Robustheit, hohe Verfügbarkeit, Reduzierung von Schadstoffbelastungen oder Lärmemission, Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten oder ein Beitrag zur Circular Economy.
Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) freut sich auf Einreichungen für den NEO2023 aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem französischen Elsass, die mit origineller Leitidee und einem Neuerungscharakter überzeugen, eine gesellschaftliche Relevanz und internationales Potenzial haben und einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sind.
Bis zum 10. Juli 2023 können sich Unternehmen bewerben.
Neben dem Preisgeld von 20.000 Euro für den Sieger garantiert der NEO2023 allen Nominierten eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheider/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen.
Erstmals wird in diesem Jahr zusätzlich ein Publikumspreis vergeben.
Die Preisverleihung findet am 30. November 2023 statt. Medienpartner ist erneut das SWR Studio Karlsruhe.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK).
PATENTE & Co.

Das Europäische Einheitspatent – Was Unternehmen wissen sollten

Das Patentsystem in Europa steht vor zwei einschneidenden Veränderungen: Ab dem 1. Juni 2023 gibt es zusätzlich zum bisherigen Europäischen Patent das neue Europäische Einheitspatent . Darüber hinaus gibt es ein neues Einheitliches Patentgericht.
HINWEISE: Die Inhalte dieses Leitfadens erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von Literaturrecherche, Gesprächen mit Fachexperten und umfangreichen Erfahrungswerten der baden-württembergischen IHKs in der Technologie- und Innovationsberatung zusammengestellt. Die verwendeten Quellen sind angegeben.

Für die bessere Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Die Erstellung erfolgte mit freundlicher Unterstützung des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg (PMZ).

Einführung

Das Europäische Einheitspatent (EP, englisch: Unitary Patent – UP) und das Einheitliche Patentgericht (EPG, englisch: Unified Patent Court – UPC) sind zwei Meilensteine auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patentsystem.
Das Einheitspatent („europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“) ist ein vom Europäischen Patentamt (EPA) mit Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten erteiltes Patent (siehe auch Internetseite Europäisches Patentamt, Einheitspatent).
Für rechtliche Auseinandersetzungen (z. B. Nichtigkeits- oder Patentverletzungsklagen) ist dann das neu errichtete einheitliche Patentgericht („UPC“) in einem einzigen Gerichtsverfahren zuständig. Anders als bisher trifft dieses dann für alle beteiligten Staaten eine gemeinsame einheitlich gültige Gerichtsentscheidung. Bislang mussten Kläger und/oder Beklagte bei Streitfragen in jedem einzelnen Land, für das ein Patent gilt, ihr Recht gerichtlich durchsetzen.
Das neue einheitliche Patentsystem tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die beiden EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und Nr.1260/2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentschutzes.
→ nach oben

Das Europäische Einheitspatent (EP)

Mit dem Einheitspatent wird durch einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt ein einheitlicher Patentschutz in großen Teilen der EU erlangt und der Schutz kann in einem einzigen Verfahren durchgesetzt werden.
Das Einheitspatent ist damit eine zusätzliche Option für den Patentschutz in Europa, neben den beiden bisherigen Optionen, der nationalen Anmeldung und dem Europäischen Patent.
Derzeit beteiligen sich noch nicht alle EU-Länder am Einheitspatent. Zunächst sind lediglich die 17 EU-Staaten (u. a. Deutschland) dabei, die das einheitliche Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben.
ACHTUNG: Unter den Ländern, in denen das EU-Einheitspaten nicht gültig ist, sind wichtige Industrieländer wie Spanien, Kroatien, Polen, Schweiz, Großbritannien, Türkei, Norwegen.
Ein Einheitspatent kann für jedes europäische Patent beantragt werden, das am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des EPG-Übereinkommens erteilt wird.
Nach dessen Erteilung ist es möglich, einen “Antrag auf einheitliche Wirkung”, also auf ein europäisches Einheitspatent, zu stellen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erteilung des europäischen Patents beim EPA eingegangen sein.
Unabhängig vom Einheitspatent ist es weiter möglich, nationale Patentanmeldungen bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland bspw. beim Deutschen Patent- und Markenamt, einzureichen oder ein europäisches Patent in einem oder mehreren EPÜ-Vertragsstaaten zu validieren.
Eine gute Übersicht mit detaillierten Informationen zum Einheitspatent bietet der Leitfaden zum Europäischen Einheitspatent des Europäischen Patentamts (EPO).
→ nach oben

Das einheitliche Patentgericht (EPG)

Seit dem 1. März 2023 läuft die Einführungsphase (“sunrise period”) für das neue geschaffene Einheitliche Patentgericht. Ab dem 1. Juni 2023 ist das Gericht dann für alle Patentstreitigkeiten bei Einheitspatenten und Europäischen Patenten zuständig, sofern für Letztere kein Opt-Out (siehe unten) erklärt wird.
Die Urteile des Gerichts gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert haben (Karte der beteiligen EU-Länder).

Opt-out: Zuständigkeit des einheitlichen Patentgerichts ausschließen

Bei der ausschließlichen Zuständigkeit für Europäische Patente gibt es Ausnahmen. Während einer Übergangszeit von sieben Jahren können Klagen weiterhin bei den einzelnen nationalen Gerichten erhoben werden. Inhaber europäischer Patente können also die ausschließliche Zuständigkeit des EPG für die Übergangszeit ausschließen (Opt-out). Diese Übergangszeit kann um bis zu weitere sieben Jahre verlängert werden.
HINWEIS: Ein Opt-out gilt für die gesamte Laufzeit (max. 20 Jahre) des betreffenden europäischen Patents, sofern es nicht durch ein nur einmal mögliches Opt-in rückgängig gemacht wird.
Ein Opt-out-Antrag ist nur möglich, wenn kein Patentstreitverfahren vor dem EPG anhängig ist. Das gilt ebenso für das einmal mögliche Rückgängigmachen (Opt-in).
TIPP: Inhaber eines europäischen Patents können mit einem Opt-Out-Antrag verhindern, dass Dritte vor dem EPG in einem einzigen Verfahren gegen alle nationalen Anmeldungen des Patents vorgehen können.
→ nach oben

Vor- und Nachteile von Einheitspatent und einheitlichem Patentgericht

Der Verwaltungsaufwand zur Anmeldung eines europäischen Patents wird durch das Einheitspatent reduziert, da mit dieser Validierung aktuell 17 Staaten der EU gemeinsam erfasst werden.
Außerdem muss nicht mehr für alle Länder in denen angemeldet wird eine separate Übersetzung erfolgen und Gebühren an jedes nationale Patentamt entrichtet werden.
Die Gebühren entsprechen etwa den Gebühren, die bisher für 4-5 Länder-Benennungen notwendig waren. Ob es Kostenvorteile gegenüber dem bisherigen Vorgehen gibt, hängt jedoch vom individuellen Anmeldeverhalten ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen um ein Einheitspatent ist das einheitliches Patentgerichtsverfahren Vor- und Nachteil zugleich sein. Es gilt nun der Grundsatz: „ganz oder gar nicht“.
Es kann ein Vorteil sein, wenn es um die Durchsetzung eines eigenen Einheitspatents gegen einen in ganz Europa tätigen Wettbewerber geht.
Umgedreht ist es jedoch ein Nachteil, wenn das eigene Einheitspatent angegriffen und für nichtig erklärt wird.
Wer regelmäßig europäische Patente anmeldet oder europäische Patentanmeldungen im eigenen Patent-Portfolio hält, sollte sich frühzeitig und sorgfältig überlegen, wann die Validierung als Einheitspatent sinnvoll ist und in welchen Fällen ein Opt-Out-Antrag gestellt werden sollte.
Der Austausch mit anderen Unternehmen, die Beratung durch Patentanwälte, z. B. bei Patent- und Erfindersprechtagen, oder ein individuelles Coaching im Rahmen von Patencoach-BW können dabei hilfreich sein.
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Exkurs Europäisches Patent

Als erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Patentsystem trat 1977 das Europäische Patentübereinkommen in Kraft, durch das ein zentrales Patenterteilungsverfahren geschaffen wurde

Ein europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt (EPA) im Zuge eines einheitlichen Patenterteilungsverfahren gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) für 39 Vertragsstaaten, 4 Validierungsstaaten und einen Erstreckungsstaat erteilt. Dabei bleibt es dem Anmelder überlassen, ob er alle 42 Gültigkeitsländer auswählt oder nur einzelne Staaten.

Beim Europäischen Patent erfolgen lediglich die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung zentral beim Europäischen Patentamt (EPA). Nach der Erteilung und der Validierung in einem EPÜ-Vertragsstaat hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. So wir für alle Staaten verfahren, die in der Anmeldung für ein Europäisches Patent benannt wurden und in denen die jeweiligen nationalen Phasen (durch Zahlung der erforderlichen Gebühren und evtl. Übersetzung der Patentschrift in die jeweilige Amtssprache) eingeleitet wurden.

Die Mitgliedschaft in der EU ist keine Voraussetzung, um dem EPÜ-Abkommen beizutreten. Aus diesem Grund kann ein vom EPA erteiltes Patent auch in Staaten (z. B. Schweiz, Türkei) gelten, die keine EU-Mitglieder aber EPÜ-Mitglieder sind.
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Quellen

Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Übersicht

Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.
Übersicht der e-mobil BW GmbH
Übersicht des Verkehrsministeriums BW
Übersicht Förderprogramme Elektromobilität der staatlichen NOW GmbH bzw. deren „Förderfinder

Förderung durch den Bund

  • Förderrichtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank und Ladeinfrastruktur (KsNI)
    Gültig bis 31. Dezember 2024
    Was wird gefördert?

    Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe
    Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur
    Erstellung von Machbarkeitsstudien
    Wer ist zuwendungsberechtigt?
    Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine
    Leasing- oder Mietgeber
    Höhe des Zuschusses?
    Bei Fahrzeuganschaffung 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben
    Bei Tank- und Ladeinfrastruktur 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
    Machbarkeitsstudien werden mit 50 Prozent bezuschusst
  • E-Lastenfahrräder
    Gültig bis 29. Februar 2024
    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind,
    Was wird gefördert?​
    - E-Lastenfahrrad
    - eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
    - maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
    - serienmäßig und fabrikneu sein
    - jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
    - Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbunden
    Wie hoch ist die Förderung?
    - 25 Prozent der Anschaffungskosten,
    - Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
    - Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.
  • Umweltbonus (Einzelantrag Elektromobilität) inkl.  Innovationsprämie
    Gültig bis 31. August 2023 (für Unternehmen)
    Die Neufassung der Richtlinie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
    Was wird gefördert?
    Seit 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung
    Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs
    Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs
    Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein
    Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten
    Neues Fahrzeugmodell muss sich auf einer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
    Wie hoch ist die Förderung?
    Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab (Kauf, Leasing, Gebraucht Fahrzeug), kann aber bis zu 4500 € betragen
    Merkblatt zum Förderprogramm
    Sammelantrag für Einrichtung einer Fahrzeugflotte
    Ergänzend kann die Innovationsprämie auch für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge gebündelt beantragt werden.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
  • Neue Förderung: BW-e-Nutzfahrzeuge 
    Gültig bis Ende 2023
    Seit dem 1. November 2022 fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Nutzfahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fördersummen sind gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich von einer Bundesförderung profitiert wird oder nicht.
    Für ein N3-Fahrzeug können beispielsweise bis zu 50.000 € Förderung ausgegeben werden. Durch die gewünschte Kombination mit einer Bundesförderung sinken die Mehrkosten noch weiter.
    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wichtige Hinweise finden Sie auf der Website des Ministeriums
  • BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Förderung für E-Lastenräder (BW) – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
  • Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Carsharing
    Gültig bis Ende 2023
    Was wird gefördert?
    Vollelektrische Personenkraftwagen (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb
    Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
    Wie hoch ist die Förderung?
    3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).

    Weitere Förderprogramme sind auch auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) zu finden.
Stand: Juni 2023

Fokus Energieeffizienz

Startup trifft Mittelstand

Startups haben häufig innovative Lösungsansätze für Herausforderungen. Die Energiewende stellt viele etablierte Unternehmen vor die Situation, mit neuen Ideen ihre Energieeffizienz zu steigern, mit Regulierungen umzugehen und vor allem dabei Prozesse und Kosten im Blick zu haben.
Auch in diesem Jahr matchen die Baden-Württembergischen IHKn Fragestellungen ihrer Mitgliedsunternehmen digital mit innovativen Ansätzen von Startups. Diesmal zu den Themen
  • Energieeffizienz
  • Umgang mit Regulierungen im Energiebereich
 Die Veranstaltung wurde auf den 21. November 2023 verschoben. Melden Sie sich an.

Logo Startup trifft Mittelstand
Bereits stattgefunden haben:
11.10.2022 – Life Science, Medtech, Biotech
10.11.2022 – Maschinenbau, Internet of things, Greentech
08.12.2022 – KI, Robotics, digitale Geschäftsmodelle

Innovationen aktuell

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation.
FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - die zu prüfenden Beschränkungen befinden sich auf der Webseite der ECHA in der Rubrik Konsultationen.
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.

Aufzeichnung eines Webinar der ECHA zur Beteiligung an der Konsultation

Am 5. April 2023 fand von der ECHA eine Online-Informationssitzung (in englischer Sprache), statt um das REACH-Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen Hilfestellung zu geben, die sich an der Konsultation beteiligen möchten. 
Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie auf der Webseite der ECHA oder auf dem YouTube-Channel EUchemicals noch einmal ansehen
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Energieeffizienz im Unternehmen

Energieeffizienz: Tools und Leitfäden

Verschiedene Online-Tools und Praxisleitfäden zu den Themen Energiebezug, Energieerzeugung, Technische Maßnahmen in Betrieb und Gebäude und Mitarbeitermotivation helfen beim Einsatz für mehr Energieeffizienz in Ihrem Betrieb. Förderprogramme und individuelle Gespräche ergänzen das Portfolio.

Material- und Energieeffizienz beginnen vor Ort

Bei einem Unternehmensbesuch können unsere KEFF+Experten Ihnen viele Impulse zur Material- und Energieeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-6 Stunden Zeit.
Logo Keff+

Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Energieeffizienz in Unternehmen

Die Unternehmen der Energieausschussmitglieder der IHK Region Stuttgart haben schon in den vergangenen Jahren erfolgreich in unterschiedlichste Effizienzmaßnahmen investiert. In der Broschüre „Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3409 KB)” sind Beispiele beschrieben, wie diese Unternehmen in vorbildlicher Weise Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt haben.
Viele praktische Handlungsempfehlungen finden Sie im Artikel „Energiekosten senken”.

Energieeffizienz in der Logistik

Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen.

Praxisleitfaden: Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Der Leitfaden des ⁠Umweltbundesamts (BA) „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung – Etappen und Hilfestellungen” unterstützt Verwaltungen dabei, ihre Vorbildfunktion im ⁠Klimaschutz zu verbessern. Hierzu stellt er die Etappen auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung dar, beschreibt die hierzu notwendigen Schritte und gibt praktische Empfehlungen für die dabei auftretenden Herausforderungen. Zu den wichtigsten Themen und Handlungsfeldern enthält er umfangreiche weiterführende Informationen, praxisrelevante Hilfestellungen und Checklisten. Der Leitfaden richtet sich vorrangig an öffentliche Einrichtungen, die mehr für den Klimaschutz tun möchten. Darüber hinaus gibt er auch Unternehmen eine Orientierung, wie sie glaubwürdig treibhausgasneutral werden können.

Praxisleitfaden: Mitarbeitermotivation Energieeffizienz und Klimaschutz (MIE)

Der „Faktor Mensch“ nimmt neben allen technischen Maßnahmen einen zentralen Stellenwert bei den Energieeinsparungen von Unternehmen ein. Oft wissen die Mitarbeiter am besten, wo in ihren Unternehmen Potenziale für Einsparungen stecken. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter für die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sensibilisiert werden und eine aktive Rolle bei dem Erschließen von Energieeffizienzpotenzialen übernehmen.
Der Praxisleitfaden zum Thema Mitarbeitermotivation für Klimaschutz und Energieeffizienz präsentiert Maßnahmen für interessierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei Klimaschutz und Energieeffizienz einbinden wollen, und erläutert anhand von Best Practices konkrete Umsetzungsmaßnahmen.

Förderprogramme

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten im Bereich Energie und Innovation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2000 KB) haben wir für Sie zusammengestellt, diese wird regelmäßig aktualisiert.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
 
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg
Klimaschutz in der Landeshauptstadt

Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds

Neue Ideen für das Klima: Innovative Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unterstützt die Landeshauptstadt jetzt mit dem neuen Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds. Das Budget von 10 Millionen Euro macht den Fonds zum europaweit größten kommunalen Innovationsfonds für das Klima.
Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds ist in drei Förderlinien gegliedert und ermöglicht mit Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro eine passgenaue Förderung von der lokalen Initiative bis zum großen Unternehmen. Die Projekte sollen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Die Zuschüsse sind an den Erfolg des Projekts gekoppelt und werden ergebnisbasiert ausgezahlt.
Anträge stellen können u. a. Universitäten, Unternehmen, Initiativen und Organisationen, aber keine Privatpersonen. Alle Projekte müssen in Stuttgart innerhalb von maximal 36 Monaten umgesetzt werden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 90 % (für Unternehmen 50 bis 70 %). Die regionale Bedingung der jeweiligen Förderlinie muss dabei beachtet werden.
Die aktuelle Förderrunde ist ausgelaufen.
Weitere Förderrunden ab dem Jahr 2024 sind aktuell in Planung. Informationen dazu folgen.
Der Klima‐Innovationsfonds ist Teil Aktionsprogramms Klimaschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle Informationen finden Sie hier.
Übrigens: Unser KEFF+Expertenteam bei der IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei einem Vorort-Termin in Ihrem Unternehmen neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Ressourceneffizienz (Material- und Energieeffizienz), Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.  Kontaktieren Sie uns unter 0711 2005-1506 oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Gefahrgutbeauftragte

Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

 Stand: 1. Januar 2023
Durch die Änderungen der nationalen und internationalen Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2023 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2023 und IMDG-Code 41-22.
Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen.
Weitere Hinweise können Sie dem Deckblatt des Fragenkatalogs entnehmen, der für die Vorbereitung auf die Prüfungen in folgende Bereiche unterteilt ist:
  • Nationale Rechtsvorschriften,
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften,
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr und
  • Seeschiffsverkehr.
Der Fragenkatalog steht hier als pdf-Dokument zur Verfügung.
Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
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Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.
 

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
Verpackungsgesetz

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten. 
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind: DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Wettbewerb

InnovationChallenge 2023

Bei der “InnovationChallenge 2023 – Nachhaltige Produkte und Mobilität” geht es darum, konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.
Wie geht´s:
  • Die Aufgabestellungen kommen aus den Unternehmen
  • “Lösungs-Pitches” von Hochschulen vor den Unternehmen
  • “Match-Making” zwischen Konsortialpartnern
Gesucht sind diesmal Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zur ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Im Fokus stehen:
  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).
Mehrwerte:
  • Unternehmen können ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. Januar 2023.
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Energie

Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise

Die Risiken eines Gasembargos für die deutsche Wirtschaft sind hoch.
Sie reichen von Produktionseinschränkungen bis hin zu einem Produktionsstopp. Betriebliche Effizienzreserven sind in der Industrie weitgehend ausgeschöpft, Umstellungen auf andere Energieträger sind in der Regel produktionsbedingt nicht möglich und wenn doch, dann scheitert das oft an Genehmigungsverfahren. Auf den nachfolgenden Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertag´s (DIHK) werden Wege aus der Krise aufgezeigt.
Neue Regelung

Mehrwegpflicht für To-go Verpackungen

Gastronomische Betriebe müssen für Getränke und Essen zum Mitnehmen seit 1. Januar 2023 ein Angebot für Mehrwegverpackungen anbieten können. Das sieht das Verpackungsgesetz vor. Ziel ist es: Umwelt und Klima zu schonen!

Verpflichtende Mehrwegangebote

Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (sog. Letztvertreiber) sind mit dem neuen Verpackungsgesetz (§33, §34 VerpackG2) seit 1. Januar 2023 verpflichtet, zusätzlich eine Verpackung anzubieten, die mehrfach genutzt werden kann (Mehrwegverpackung).
Für größere gastronomische Betriebe gilt:
Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und mit einer Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmetern sind mit der neuen Regelung verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten.
Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmen:
Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es zumindest ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.
Wichtig ist, Kunden und Kundinnen auf die Möglichkeit hinzuweisen, z. B. mit Hilfe eines Aushangs.
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern haben hierfür zwei Vordrucke zum kostenlosen download entwickelt.
Aushang Mehrwegverpackung Version 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 55 KB)
Aushang Mehrwegverpackung Version 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 55 KB)

Merkblätter und Informationen

Das Infoblatt zur Verpackungsnovelle „Essen in Mehrweg“ gibt einen sehr guten Überblick für gastronomische Betriebe. Es bietet nicht nur eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, sondern beinhaltet auch praktische Tipps für die Umsetzung und ist in mehreren Sprachen downzuloaden.
Die Kampagne „Essen in Mehrweg“‘ ist eine gemeinsame Umsetzung von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e. V. und ECOLOG – Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH. Ein FAQ zum Thema Mehrweg finden Sie ebenfalls auf der Kampagnenseite.
Das DIHK-Merkblatt bietet umfassende und verständliche Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften.

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Seit 1. Juli 2022 besteht eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen von Letztvertreibern. Wichtig zu wissen: Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen also z. B. Imbisse und gastronomische Betriebe.
Achtung: Letztvertreiber von Serviceverpackungen
Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen und alle Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht wurden vom Vorvertreiber übernommen.

Seit 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Informationen finden Sie auch in unserem IHK-Artikel „Informationen zum neuen Verpackungsgesetz

Einwegkunststoffe sind verboten oder kennzeichnungspflichtig

Wegwerfprodukte wie Einwegbesteck, Trinkhalme oder Plastikteller sind seit 3. Juli 2021 in Deutschland verboten – dies gilt auch für Styroporbehältnisse für den To-go Bedarf. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder.
Mit dem Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbots- und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. Damit sind seit Sommer 2021 bestimmte Produkte wie Einweggeschirr verboten und andere Erzeugnisse aus Einwegkunststoff wie etwa Becher für Coffee to go müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Gastronomiebetriebe, Lieferservice oder Cateringunternehmen etc. dürfen ihre Lager- und Restbestände aufbrauchen! Die Bestandsregel soll eine sinnlose Vernichtung von gebrauchstauglicher Ware und der dadurch erst recht unnötigen Müllentstehung entgegenwirken.
Das Merkblatt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erläutert die neuen Bestimmungen und benennt die betroffenen Produkte.

Der IHK-Artikel zur Einwegkunststoffverbotsverordnung liefert ebenfalls weitere Informationen zum Thema.
Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an die herstellenden Unternehmen und verbietet das Inverkehrbringen der genannten Produkte. Das Verbot betrifft auch den Import aus Nicht-EU-Staaten. Somit ist sichergestellt, dass die verbotenen Produkte der Umwelt zuliebe in Zukunft aus dem Handel und der Gastronomie verschwinden werden.

Innovation und Umwelt

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und von Transformationskonzepten

Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW).
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Stand 01.12.2023
Mit Start der Novellierung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) seit dem 1. November 2021 wurde das gesamte Programmpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u. a. zu neuen Fördergegenständen „Ressourceneffizienz“ und „Transformationskonzepte“ sowie verbesserten Förderbedingungen für Unternehmen erweitert. BMWK bietet mit Projektträger kostenlose Webinare zum Programm an.

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Gefördert werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen mit bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis Beschränkung). Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland.
Im Überblick:
  •  technologie- und branchenoffene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse (u.a. Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und anschließendem Online-Einsparkonzept
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • maximal 10 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben
  • kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung
Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Achtung: Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. Es lohnt sich daher eine frühzeitige Antragstellung!

Förderung von Transformationskonzepten

Um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität ihrer Treibhausgase zu unterstützen, wird zusätzlich die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Hierbei ist das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes entwickelt werden, die auf Basis der heutigen Situation konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte für die Zukunft enthält.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 Prozent für KMU.
Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro. Anträge zum Transformationskonzept können über das Förderportal des Bundes easy-Online kontinuierlich gestellt werden.
Anforderungen an ein Transformationskonzept:
  •  Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort€
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms: Fördermodul 4 „Zuschuss und Kredits“ oder Förderwettbewerb Energie-und Ressourceneffizienz
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Weitere Informationen und Webinare

Für weitere Informationen stehen Ihnen kostenlose Webinare zum Förderwettbewerb und den Transformationskonzepten über den Projektträger VDI/VDE-IT auf der Programm-Webseite unter Veranstaltungen zur Verfügung.

Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

Aus KEFF wird KEFF+: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Aus KEFF wird KEFF+. Seit Oktober 2022 erweitern wir unser Leistungsspektrum: Das Projekt KEFF beschränkte sich auf Energieeffizienz. Wir, Ihre KEFF+Experten, unterstützen Sie nun auch rund ums Thema Ressourceneffizienz – also Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
In den letzten sechs Jahren haben unsere KEFF-Experten bereits knapp 1000 Unternehmen besucht. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und informieren Sie individuell, kompetent und kostenfrei.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Stand: Mai 2023
Onlinetool als Einstieg

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Ecocockpit

Klimaschutz gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Unternehmen stellen sich aktiv dieser Herausforderung und arbeiten daran, ihre Wertschöpfungskette ressourceneffizienter zu gestalten und weitere CO2-Reduktionspotentiale zu nutzen.
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen die Unternehmen darin, geeignete Ansatzpunkte und Informationen zu finden. Vor diesem Hintergrund stellen sie das Klimabilanzierungstool ecocockpit für Unternehmen in Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung. Mit dem Online-Tool können Unternehmen ihre CO2-Bilanz erstellen und analysieren.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen.

Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Baden-Württemberg bereits bis 2040 klimaneutral wird. Damit übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle.
Mit der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde eine Institution geschaffen, die das Land auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet, dabei die Menschen mitnimmt und eigene Impulse setzt.
Die Klimaschutzstiftung hat drei Schwerpunktbereiche: Sie agiert als Drehscheibe für Kompensation im Land, initiiert Programme in den Bereichen Bildung und Forschung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Anliegen des Klimaschutzes auf breiter Basis zu verankern.

Den richtigen Einstieg finden? KEFF+ machts möglich

„Mach den KEFF+Check!”
Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: Vor Ort und ganz individuell.
Was ist der KEFF+Check?
Ein kostenfreier unabhängiger Ressourceneffizienz-Check.
Im Themenbereich Ressourceneffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien.
Im Anschluss an die Begehung erhalten Sie ein Protokoll mit Handlungsempfehlungen und weiteren Hilfestellungen.
Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und aktiv werden beim Klimaschutz.
Die Vorteile liegen auf der Hand
  •     Material sparen und Materialkosten in der Produktion senken
  •     Die Produktion effizienter gestalten und nachhaltig produzieren
  •     Abfall vermeiden und Recycling verstärken
  •     Energie sparen und somit Energiekosten senken
  •     Förderprogramme finden
  •     Den Stoffkreislauf optimieren
Einfach Termin vereinbaren unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de. Der KEFF+Check ist kostenfrei, neutral und unabhängig!
Positionieren Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig.
Gefahrgutfahrer

Ablauffrist nach Multilateraler Vereinbarung für ADR-Schulungsbescheinigungen

Der Stichtag 1. September 2021 für abgelaufene oder bis zu diesem Datum ablaufende ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer rückt näher. Nur ADR-Schulungsbescheinigungen, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021  die Auffrischungsschulung inklusive bestandene Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen absolviert wurde.
Die Zeichnung der erneuten, also die Verlängerung dieser Multilateralen Vereinbarung M333 zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen ADR-Schulungsbescheinigungen, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach dieser Regelung  nicht mehr verlängert werden. Es sei denn, es kann vom Prüfungsteilnehmer spätestens am Prüfungstag eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausgestellte Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB im Original vorgelegt werden.
Die Ausnahmeregelung ist bis zum 1. Oktober 2021 befristet.
Gefahrgutbeauftragte

Ablauffrist nach Multilateralen Vereinbarungen für Gb-Schulungsnachweise

Der Stichtag 1. September 2021 für abgelaufene oder bis zu diesem Datum ablaufende Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte rückt näher. Nur Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021 die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte absolviert wurde.
Selbiges gilt, soweit die jeweiligen Schulungsnachweise gefordert sind, auch für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr, für die ähnliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen Schulungsnachweise, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach diesen Regelungen nicht mehr verlängert werden.
Die Zeichnung von erneuten, also die Verlängerung der Multilateralen Vereinbarungen zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab.

IHK Region Stuttgart

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung  entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“  Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation 

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden.  Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Homepage.
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls die bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten).
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht.  Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Starkregengefahrenkarten der Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für das Thema Starkregen eine Landingpage eingerichtet. Diese wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Dort sind neben allgemeinen Informationen auch beispielsweise Erklärfilme verlinkt, um das Thema anschaulicher zu gestalten. Zusätzlich hat die Landeshauptstadt Stuttgart für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten erstellt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Es können verschiedene Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem) für Überflutungstiefe, Überflutungsausdehnung und Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere  Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
Stand: Oktober 2023
  
  
Bitte um Stellungnahmen

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes in Arbeit

Bei der Regierungsbildung 2021 wurde angekündigt, dass die Klimaschutz-Anstrengungen erhöht werden müssen und dazu die Vorgaben im Landes-Klimaschutzgesetz angepasst werden sollen. Hierzu startet die öffentliche Anhörung zu einem konkreten Entwurf, die bis 29. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Konkret ist vorgesehen:
  • eine Neufestsetzung des Klimaschutzziels der Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040 und des 2030-Zwischenziels mit einer Treibhausgasreduktion von mind. 65 Prozent (im Vgl. zu 1990)
  • die Ausweitung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich
  • sowie die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Parkplatzflächen mit einem Schwellenwert von 35 Stellplätzen
  • die Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Raumordnung
  • die Einrichtung eines auf Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit ausgerichteten Klima-Sachverständigenrats
  • das Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits im Jahr 2030
  • das Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040
Details hierzu finden einerseits in dem gemeinsamen Gesetzentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 410 KB) der beiden Regierungsfraktionen sowie dessen Begründung und ergänzend finden Sie tabellarisch die geplanten Änderungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB) mit dem aktuell geltenden Gesetzestext gegenübergestellt.
Die IHK-Organisation bittet alle interessierten Unternehmen um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen, bis spätestens 25. August 2021, um sie in die gemeinsame Stellungnahme der IHKs einfließen lassen zu können.
(Stand: 26.07.2021)
Innovation und Umwelt

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit circa zwei Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


IHK Region Stuttgart

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Neue Registrierungs- und Lizensierungspflichten für Verpackungen

Verpackungsgesetz 2021

Nach mehr als zwei Jahren wurde das Verpackungsgesetz novelliert und einige Vorschriften sind  bereits teilweise 2021 in Kraft getreten.
Viele Unternehmen sind von der Novelle des Verpackungsgesetzes betroffen, welche nach der Verkündung seit Juli 2021 stufenweise in Kraft getreten ist. Leider ist damit auch eine Vielzahl von bürokratischen Pflichten verbunden.

Informationspflicht und Nachweisführung

Hierzu wurde  unter anderem eine neue ausdrückliche Informationspflicht  der „Letztvertreiber“ (also auf der letzten Handels-Stufe) aufgenommen, die seit 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist: „Letztvertreiber von Verpackungen (bspw. Transportverpackungen, oder sogenannte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen), müssen die Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren“ (siehe §15 Satz1). Aber im rein gewerblichen Lieferverkehr (Business to Business , also B2B) sind nach wie vor Verpackungs-Rücknahme-Pflichten in Abstimmung mit ihren Kunden möglich, jedoch müssen nun seit dem 1. Januar 2022 interne Nachweise (§15 Absatz 3 Satz3) geführt werden bezüglich der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen. Es wird eine interne Dokumentation erwartet, die  auch geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle beinhaltet.

Serviceverpackungen

Betroffen sind nun auch die Letztvertreiber der Serviceverpackungen. Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen, wodurch auch alle dazugehörigen Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht, an diese übertragen wurden. Seit 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber der befüllten Serviceverpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Mehrwegpflichten

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen seit 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht  gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. (§ 33, 34 VerpackG)

Pfandpflicht

Seit 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Mindesteinsatz von Recyclaten

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.
Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen z. B. Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben. (§ 30a VerpackG)

Produktsuche im Katalog: Systembeteiligungspflicht – ja oder nein?

Mit der Katalogdatenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können Unternehmen seit Ende 2018 prüfen, ob sie das Recycling ihrer Verpackungen finanzieren müssen.
Das ist immer dann der Fall, wenn die Verpackung typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfällt, also eine Verpackung mit Systembeteiligungspflicht ist.
Die Anwendung des Katalogs ist einfach, die Ergebnisse eindeutig: Unternehmen können mit einer Volltextsuche gezielt nach den Produkten suchen, die sie vertreiben. Die Datenbank zeigt ihnen an, ob die dazugehörige Verpackung in ihrer konkreten Beschaffenheit systembeteiligungspflichtig ist.
Die Suchergebnisse sind aufgeschlüsselt nach Füllmenge, Art und Packstoff der Verpackung. Um das gebündelte Wissen dort vorzuhalten, wo es benötigt wird, hat die ZSVR bisher von ihr ergangene Einordnungsentscheidungen im Katalog verlinkt. Zudem erklärt sie zentrale Begriffe in kurzen Informationstexten.

ZSVR veröffentlicht Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Englisch

In den vergangenen Jahren hat sich der Warenverkehr weiter internationalisiert. Ob Schinken aus Spanien, Elektronikartikel aus China, Käse aus Frankreich, Pommes aus den Niederlanden oder Medizinprodukte aus aller Welt: In Deutschland werden auch verpackte Produkte aus dem Ausland auf den Markt gebracht.
Daher bietet die ZSVR den Katalog seit März 2024 in englischer Sprache an. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt für Rechtsicherheit – sowohl bei ausländischen Unternehmen als auch bei Multiplikatoren, wie Auslandshandelskammern, die ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.
Zur Produktsuche im englischen Katalog gelangen Sie hier.

Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller

Die bisherige Registrierungspflicht, die nur für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen, also von mit Ware befüllten Verpackungen, die im Business to Consumer (B2C) als Abfall anfallen, wird im Juli 2022 auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren
ausgeweitet. (
§ 9 Abs. 1 VerpackG)

Übersicht der zeitlichen Fristen

relevant ab
inhaltlich
Hersteller/
Erst-inverkehrbringer
Händler
Marktplätze
Verbraucher
03.07.2021
Ausweitung Informationspflicht
 
X
X
03.07.2021
interne finanzielle und organisatorische  selbstkontrolle
X
X
01.01.2022
Neue Nachweispflichten
X
01.07.2022
Registrierungs- und Prüfpflicht bzgl. der Systembeteiligung
X
X
01.07.2022
Erklärungspflicht / Systembeteiligung
X
01.07.2022
Ausweitung Registrierungspflicht
(nur B2B)
X
01.01.2023
Mehrweg Alternativen
X
2022/2024
Erweiterung Pfandpflicht
X
X
X
2025/2029
Getrenntsammlungs-pflichten
X
X
X
2025/2029
Mindesteinsatz von Recyclaten
X

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ZSV.

DIHK Merkblatt Verpackungsgesetz

Anbei finden Sie das Merkblatt des DIHK.
Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Klimaschutz im Fokus der Wirtschaft

Der Schutz des Klimas ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur eine enorm wichtige Zukunftsverpflichtung als Bürgerinnen und Bürger, sondern zahlt sich oft auch betriebswirtschaftlich für die Unternehmen aus.
Schwerpunkt der zweiten Jahressitzung der IHK-Bezirksversammlung Rems-Murr war deshalb die Vorstellung der neuen Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg und ihrer Angebote für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand. Stiftungsleiterin Julia Kovar-Mühlhausen richtete denn auch zu Beginn ihrer Ausführungen einen eindringlichen Appell an die anwesenden Unternehmensvertreter: „Die nächsten Jahre sind entscheidend,
wir haben keinen zeitlichen Spielraum mehr“.
Um beispielsweise die globale Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es das Pariser Klimaabkommen vorsieht, müssten die weltweiten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2060 auf Null gesenkt werden. Auf Bundesebene will die Bundesregierung mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 gesetzlich verankern. Baden-Württemberg möchte eine Vorreiterrolle übernehmen und strebt die Klimaneutralität im Land bis spätestens 2040 an. Die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral arbeiten.
Dabei kommt der Klimaschutzstiftung eine wichtige Rolle zu. Sie kann als Drehscheibe für die Kompensation der aktuell noch unvermeidbaren CO2-Emissionen dienen. Konkret bedeutet dies, dass Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger über Kompensationszahlungen ihre CO2-Emissionen ausgleichen können. Mit den Kompensationszahlungen werden wiederum weltweit Klimaprojekte unterstützt, die der Atmosphäre CO2 entnehmen oder den Verbrauch fossiler Brennerstoffe reduzieren. Unterstützt werden ausschließlich Kompensationsprojekte, die mindestens international anerkannten Standards wie dem Goldstandard genügen. Mittelfristig sollen auch Klimaschutzprojekte in Baden-Württemberg angeboten werden.
Kovar-Mühlhausen betonte: „Die Kompensation von CO2-Emissionen ist erst der letzte Baustein im Dreiklang Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und schließlich zu kompensieren.“ Dafür habe die Klimaschutzstiftung gemeinsam mit anerkannten Projektpartnern, wie zum Beispiel dem Reutlinger Anbieter myclimate, ein umfassendes Dienstleistungs- und Beratungsangebot entwickelt. Klimaneutralität könne in Unternehmen nicht von heute auf morgen erreicht werden. Daher sei die Kompensation als Übergangslösung ein gutes und effektives Instrument, um die Absenkung von CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen. Die Kosten zur Kompensation pro Tonne CO2 sind je nach Unternehmensgröße und Volumen gestaffelt. Unternehmen erhalten über die geleistete Kompensation eine Urkunde sowie eine Spendenbescheinigung der Klimaschutzstiftung.
Die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde im Januar 2021 durch Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg mit einem Stiftungskapital von rund 50 Millionen Euro gegründet und ist die erste und bislang einzige Initiative dieser Art in Deutschland. „Wirtschaftlicher Erfolg ohne CO2-Emissionen wird möglich sein“, ist sich IHK-Präsident Claus Paal sicher, der die Stiftungsgründung als Landtagsabgeordneter in der zurückliegenden Wahlperiode maßgeblich mit initiiert hatte. „Die Unternehmen stehen aber vor einer gewaltigen Herausforderung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit unter einem Hut zu bringen. Der Handlungsdruck für Unternehmen, sich in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln, wird steigen“, so Paal weiter. Gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen
in der Region sei es daher wichtig, mit der Klimaschutzstiftung eine kompetente und seriöse Anlaufstelle zu haben, die sie auf diesem Weg unterstützen und begleiten könne.
Der Leitende Geschäftsführer der IHK Rems-Murr, Markus Beier, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) bei der IHK Region Stuttgart. „Unser KEFF-Team berät IHK-Unternehmen zu Fragen der Energieeffizienz und bietet mit dem kostenfreien KEFF-Check ein Instrument an, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.“


IHK Region Stuttgart

Betriebsbeauftragte

Betriebe müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einzelne Themen sogenannte Betriebsbeauftragte benennen.
Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht
In der Broschüre „Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” werden schwerpunktmäßig aus den Bereichen Umwelt und Arbeitsschutz  die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderten Qualifikationen aufgelistet , sowie auf die jeweils zuständigen Behörden hingewiesen.
Nachfolgende werden ergänzend noch weitere Betriebsbeauftragte kurz aufgeführt,  mit der jeweiligen Gesetzesgrundlage.

Auflagen für alle Betriebe

Arbeitssicherheit (SiFa)
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
Behindertenbeauftragter/-vertreter
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Beleuchtungsanlagen (Sachkundiger)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 – Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsatz 315-201  - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Betriebsarzt
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A2)
Brandschutzbeauftragter
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Berufsgenossenschaftliche Information 847 -  Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI 847)
Datenschutzbeauftragter
  • Bundesdatenschutzgesetz § 4 f. (BDSG)
Ersthelfer
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften A 1 - Grundsätze der Prävention (BGV A1)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gleichstellungsbeauftragter
  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Leiterbeauftragter (Befähigte Person für Leitern und Tritte)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (GUV-I 694)
Sabotageschutzbeauftragter
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
  • Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
Sicherheitsbeauftragter
  • Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (BGV A1)

Auflagen für bestimmte Branchen

Abfallbeauftragter
  • Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)
Abscheider-Sachkundiger
Aufzugswärter (Befähigte Person für Aufzüge zur Befreiung von Personen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen (DIN 13015)
Ausbildungsbeauftragter
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Baustellenkoordinator
  • Baustellenverordnung (BauStellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 - Geeigneter Koordinator (RAB 30)
Druckbehälter und Rohrleitungen (Befähigte Person)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203)
Druckluftfachkraft
  • Druckluftverordnung § 18 (DruckLV)
Hygienebeauftragter
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Hygienefachkraft
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kesselwärter (Befähigte Person für Dampfkesselanlagen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)
Laserschutzbeauftragter
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung B2 (BGV B2)
  • Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (GUV-V B2)
  • "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" (DIN EN 60825-1)
Medizinprodukte, Sicherheitsbeauftragter für ...
  • Medizinproduktegesetz § 30 (MPG)
Pharmazeutischer Informationsbeauftragter
  • Arzneimittelgesetz § 74 (AMG)
Pharmazeutischer Stufenplanbeauftrager
  • Arzneimittelgesetz § 63 (AMG)
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
Sicherheitsdatenblätter, Fachkundiger für die Erstellung von ...
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe - Sicherheitsdatenblatt (TRGS 220)
Tierschutzbeauftragter
Transfusionsschutzbeauftragter
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG
Transplantationsbeauftragter

Auflagen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Asbest-Sachkundiger
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
Begasungsleiter
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512)
Biologische Sicherheit
  • Gentechniksicherheitsverordnung §§ 15 - 19 (GenTSV)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
Entsorgungsverantwortlicher
  • Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
Explosionsschutzbeauftragter (Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 Befähigte Personen (TRBS 1203)
  • Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV)
Gefahrgutbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
Gefahrstoffbeauftragter
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gewässerschutzbeauftragter
  • Wasserhaushaltsgesetz § 21 (WHG)
Immissionsschutzbeauftragter
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Sprengstoffbeauftragter
  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz (SprengG)
Strahlenschutzbeauftragter
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Röntgenverordnung (RöV)
Störfallbeauftragter
Siehe auch unter Immissionsschutzbeauftragter
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
IHK Region Stuttgart

EU-Leitfaden für Wasserstoff-Fördermöglichkeiten

Der Förderkompass der Europäischen Kommission richtet sich an alle interessierten Stakeholder, dementsprechend auch Großunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und bietet eine Übersicht zu Wasserstoff-Förderprogrammen und Fonds auf zwei Ebenen:
  1. EU-Förderprogramme und Fonds, die aus dem langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU finanziert werden
  2. Nationale Förderprogramme und verfügbare Mittel auf EU-Länderebene
Für jedes EU-Programm oder Fonds hebt der Förderkompass Kernmerkmale hervor und bietet Links, unter denen weitere Informationen eingesehen werden können. Mit Hilfe verschiedener Filter (z. B. Zielgruppe „KMU") lassen sich die Suchergebnisse eingrenzen. Der Förderkompass ist bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht.
Quelle: DIHK (Stand 22.06.2021)
Einwegkunststoffverbotsverordnung und Kennzeichnungspflicht

Einwegkunstoffprodukte: Verbote und Kennzeichnung seit Juli 2021

Seit 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten beziehungsweise zwingend zu kennzeichnen.

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff also sogenannte unter Oxidation abbaubare Kunsstoffe (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) dürfen diese Einwegprodukte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, seit 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Davon betroffen sind:
  • Wattestäbchen
  • Teller (beschichtete Papier- bzw. Pappteller fallen ebenso darunter)
  • Besteck
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher/-behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
In den Fragen und Antworten (FAQs) wird vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) erwähnt , dass ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber nach Inkrafttreten der Verordnung dennoch möglich sei. Damit können insbesondere durch die Corona-Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.

Alternativen zu den Kunststoffen:

Beispielsweise  lassen sich Teller, Schüsseln und Lieferboxen aus Zuckerrohr oder Palmblättern herstellen. Beide Materialien haben den Vorteil, dass sie kompostierbar und sowohl hitze- als auch kältebeständig sind. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch Stabilität und Robustheit aus, sodass das Essen problemlos darin befördert werden kann. Als Einweg-Besteck eignen sich wiederum z. B. Gabeln und Löffel aus Holz oder Pappe. Und werden Einweg-Trinkhalme benötigt, bieten sich solche aus Papier oder Bambus an.
Weitere Informationen des BMU und entsprechende FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung finden Sie auf der Webseite des BMU.

Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderungen seit 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von kunststoffhaltigen Hygieneartikeln, Feuchttüchern, Tabakprodukten sowie Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen. Die Einweggetränkegetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Logos bereitgestellt.
Infolge dieser neuen Vorschriften ist es betroffenen Unternehmen seit 3. Juli 2021 untersagt, diese Artikel ungekennzeichnet in den Verkehr zu bringen.
Die Übergangsfrist für bereits produzierte, aber noch nicht gekennzeichnete Artikel, die mit einem nicht ablösbaren bestimmten Aufkleber weiter in den Verkehr gebracht werden durften, ist am 3. Juli 2022 abgelaufen.
Ab 3. Juli 2024 müssen zudem Deckel und Verschlüsse mit Getränkebehältern aus Kunststoff während der Verwendungsdauer fest verbunden sein.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung sowie eine umfassende FAQ-Liste zur Verordnung bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Der DIHK hat zusammenfassend ein Merkblatt mit allen relevanten Daten und Fakten erstellt.

EU veröffentlicht Guidelines und Piktogramme

Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoff-Artikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt. Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie hier.
Die entsprechenden Piktogramme (gibt es auch in Deutsch zur Auswahl) wurden von der EU-Kommission veröffentlicht und können heruntergeladen werden.
Stand: April 2023
 
Ressourceneffizienz in The Länd

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  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
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  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an, Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.

    KEFF+Label

    Das KEFF+Label zeichnet Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg aus, die nach einem KEFF+Check belegbar Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz durchgeführt haben. Die Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Region Stuttgart (KEFF+) unterstützt Sie gerne bei diesem Vorhaben.
    KEFF-Label 2021

    Wie erhalten Sie das KEFF+Label?

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    Sofern Sie im Anschluss eine oder mehrere Maßnahmen, die im Rahmen des KEFF+Checks erarbeitet wurden, umgesetzt haben, können Sie das KEFF+Label beantragen.
Rufen Sie an unter 0711 2005-1506 oder schicken Sie eine Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de und vereinbaren einen Termin für Ihren kostenfreien KEFF+Check!

Erfolgsgeschichten aus der KEFF Region Stuttgart

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award 2022/2023 des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+).
2019 erhielt die Jebens GmbH als erstes Unternehmen in der Region Stuttgart das KEFF-Label. Das stahlverarbeitende Unternehmen hat nach dem KEFF Check beispielsweise seine Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (WRG) nachgerüstet, den Druck im Druckluftnetz reduziert und die Abwärme von Kompressoren zur Heizung von Sozialräumen genutzt und damit seinen Energieverbrauch weiter gesenkt.
Im Landkreis Böblingen erhielt die E. Epple & Co. GmbH das KEFF-Label für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage bedarfsgerecht arbeitet und konstante Druckverhältnisse im System eingestellt werden. Die umlaufende Wassermenge im Heizsystem wird an den Bedarf angepasst und gleichmäßig im Gebäude verteilt. Das vermindert eine Überbeheizung in der Nähe der Heizungszentrale und sorgt für ausreichend Wärme in entfernteren Räumen.
Das Steuerberaterbüro Florian Spiegelhalder wurde für einen nahezu papierlosen Arbeitsablauf und die Speicherung der Daten auf einem Gemeinschaftsserver prämiert.
Die LEKI Lenhart GmbH erhielt das KEFF-Label für die komplette Umstellung des Standorts Kirchheim auf ein intelligentes und energiesparendes Beleuchtungssystem. Der Stromverbrauch für die Beleuchtung reduzierte sich von zuvor 27.040 kWh/Jahr auf nunmehr 1.508 kWh/Jahr.
Die Firma Hackenschuh e.K. aus Backnang zog beim KEFFizienzgipfel 2019 ins Finale der besten 10 Unternehmen ein und erhielt somit im Nachgang für die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls das KEFF-Label.
IHK Region Stuttgart

REACH Unterstützung

Die europäische REACH-Verordnung regelt „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ und ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Leider ist sie sehr umfangreich und wird ständig aktualisiert und geändert.
Eine Übersicht hierzu veröffentlicht das deutsche REACH-CLP-Biozid-Helpdesk, dort findet sich die konsolidierte Fassung auch auf Englisch.
Unternehmen sind vor allem betroffen von Stoffbeschränkungen (Anhang XVII), Stoff-Zulassungen (Anhang XIV), Informationspflichten gemäß Artikel 33 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) sowie als Importeure von Stoffen und Gemischen in die EU (Registrierungspflicht ab 1 Tonne pro Jahr).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die aktuelle Version ihrer Guidances zur Stoffregistrierung unter REACH nun übersetzt in 23 Sprachen – somit auch in Deutsch - zur Verfügung steht. Diese Leitlinien sollen auch dazu dienen, Unternehmen bei der Bestimmung der richtigen Mengenbänder und der nötigen Aktualisierung von Registrierungsdossiers zu unterstützen.


  

IHK Region Stuttgart

Green Deal: EU gießt verschärfte Klimaziele für 2030 und 2050 in Gesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. April 2021 auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt und das Treibhausgasreduktionsziel der EU für das Jahr 2030 signifikant angehoben. Zugleich wird das im Zentrum des Green Deal stehende Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert.

60-Prozent-Ziel nicht durchgesetzt

Die Einigung sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung des Klimaziels für 2030, zuvor hatte die Vorgabe bei einer Reduktion um 40 Prozent gelegen. Das Europäische Parlament konnte sich mit seiner Forderung nach einem 60-Prozent-Ziel nicht durchsetzen.
Zur Erreichung des Ziels kann auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre beitragen. Allerdings ist die Anrechnung auf bis zu 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente begrenzt, so dass die eigentlichen CO2-Einsparungen mindestens 52,8 Prozent betragen müssen.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Das 2030-Klimaziel wird vornehmlich über den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), nationale CO2-Budgets für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) und sektorale Gesetzgebung für letztere Sektoren (CO2-Flottengrenzwerte, Erneuerbaren-Richtlinie etc.) umgesetzt. Es hat damit unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf viele Unternehmen in Deutschland, die der DIHK im September 2020 in einer Analyse dargestellt hat.
Neben einer Verschärfung des Ziels für 2030 wird in dem nun vereinbarten Klimagesetz Klimaneutralität bis 2050 für die EU festgeschrieben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr CO2-Emissionen ausgestoßen werden dürfen als über natürliche oder technische Verfahren wieder aus der Atmosphäre entnommen werden. Die Europäische Kommission rechnet in ihren Szenarien damit, dass die Reduktion bis zum Jahr 2050 bei etwa 95 Prozent liegt und nur unvermeidbare Emissionen durch CO2-Entnahmen ausgeglichen werden. Bislang plante die EU, ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken.

Einbindung aller EU-Staaten notwendig

Das Ziel der Treibhausgasneutralität gilt für die EU insgesamt. Das Parlament hatte gefordert, jeden einzelnen Mitgliedstaat hierzu zu verpflichten. Insbesondere Staaten aus Osteuropa lehnten dies jedoch strikt ab. Die Festlegung eines gesamteuropäischen Ziels ermöglicht es, dass einige Länder das Ziel erst nach 2050 erreichen. Zugleich würden dann andere Länder vor 2050 treibhausgasneutral werden und anschließend mehr CO2 aus der Atmosphäre entnehmen als emittieren (Negativemissionen erzeugen), um die Einhaltung des gesamteuropäischen Ziels sicherzustellen.
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf die Schaffung eines fünfzehnköpfigen wissenschaftlichen Beirats („European Scientific Advisory Board“), der die Fortschritte der EU-Klimapolitik aus Sicht der Wissenschaft bewerten soll. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu angehalten, Subventionen für fossile Energieträger abzuschaffen. Dass diese Regelung rechtliche Bindewirkung entfaltet, ist eher unwahrscheinlich.

Emissionsbudget im europäischen und nationalen Emissionshandel

Schließlich sieht das EU-Klimagesetz die Festlegung eines CO2-Budgets für die EU vor. Für das Jahr 2030 besteht bereits ein Emissionsbudget über die festen Emissionsmengen im Europäischen Emissionshandel und die in der Lastenteilungsverordnung festgelegten jährlichen nationalen CO2-Budgets (sog. Emissionszuweisungen). Neu ist nun, dass das Budget für die Jahrzehnte danach definiert werden soll. Dies könnte Einfluss auf die Festlegung des Klimaziels für das Jahr 2040 haben, das laut Klimagesetz spätestens im Jahr 2024 fixiert werden soll.
Die informelle Einigung im Trilogverfahren muss noch formell durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Verabschiedung gilt als sicher.

„Fit for 55”

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission erste Teile eines umfassenden Gesetzgebungspakets vorlegen, das unter dem Stichwort „Fit for 55“ die Erreichung der höheren Klimaziele sicherstellen soll. Im Fokus stehen u.a. die erneute Anpassung des EU ETS, die Schaffung eines zusätzlichen EU-Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die Reduktion der CO2-Budgets für die Mitgliedstaaten, die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW, die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs sowie die Anpassung zahlreicher energierechtlicher Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie, u.v.m.). Ende des Jahres 2021 folgen dann u.a. Vorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts, die auch die Nutzung von CO2-armem Wasserstoff in der Wirtschaft voranbringen sollen.
(Quelle: DIHK 21.04.2021)
Online-Portal für die Umwelt- und Energiebranche

IHK ecoFinder

Was bietet der ecoFinder?

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für  Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche ein neues Portal zur Darstellung ihres Leistungsprofils an –  modern, benutzerfreundlich, sicher, barrierefrei und ab sofort auch international in englischer Sprache verfügbar.
Diese neue Ausprägung macht es möglich, dass auch ausländische Firmen nach deutschen Partnern und Unternehmen suchen können, sowohl für Projekte in ihrer eigenen Region als auch für Vorhaben in Deutschland. 
Die Datenbank bietet einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt-und Energiebranche. Die Suche kann per frei wählbarem Suchbegriff oder anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel regional erfolgen.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im  IHK  ecoFinder  können  sich  Unternehmen  präsentieren,  die  Produkte  oder  Dienstleistungen  unter anderem in  den Bereichen
  • Klimaschutz
  • Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz
anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt-und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was sind die Vorteile des IHK ecoFinders für registrierte Organisationen und Unternehmen?

Registrierte Organisationen profitieren von einer komfortablen Datenpflege sowie von den Werbemaßnahmen, mit denen die Industrie- und Handelskammern den IHK ecoFinder bekanntmachen. Alle registrierten Organisationen haben Zugriff auf die Nutzerstatistik ihres Profils.
Die Leistungsprofile der Firmen informieren ausführlich über:
  • Die Produktpalette der Anbieter, wenn Sie technische Anlagen und Produkte suchen.
  • Die Qualifikation, Branchenerfahrung und Ausstattung der Anbieter, wenn Sie kompetente Beratung benötigen.
  • Die Stoffe, die abgenommen werden können und die angewandten Verfahren, wenn Sie neue Entsorgungs- und Verwertungswege wissen möchten.
  • Die Spezialgebiete und die technische Ausstattung der Anbieter, wenn leistungsfähige Partner bspw. die Altlastensanierung übernehmen sollen.

Wie kann ich mein Organisationsprofil auf dem IHK ecoFinder veröffentlichen?

Organisationen, die ihr Profil erstmals veröffentlichen wollen, können ihre Daten komfortabel online erfassen und sich dabei bei Bedarf von ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Die Profile der in UMFIS registrierten Organisationen werden automatisch zum IHK ecoFinder migriert und nach Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie freigeschaltet.
Sie bieten selbst Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Umweltschutz an? Dann tragen Sie sich und Ihr Firmenprofil, in dem Ihre Produkte und Dienstleistungen beschrieben werden, kostenlos in die Datenbank IHK ecoFinder ein.
Stand: 28.12.2023



Gefahrgutbeauftragte

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der im folgenden genannten Termine für Grundschulungen zu erkundigen. Weitere Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Grundschulungen

Zurzeit sind von der IHK Region Stuttgart folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
Bevor Sie als Gefahrgutbeauftragter tätig werden dürfen, müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Im Folgenden melden Sie sich für die entsprechende Prüfung an. Die Details zum Ablauf und dem Inhalt der Prüfung finden Sie in unserem Artikel für Gefahrgutbeauftragte.

Prüfungen

Die nächsten unverbindlichen Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftragte sind:
 2024
  • 21.06.2024
  • 26.07.2024
  • 11.09.2024
  • 25.10.2024
  • 13.12.2024
Die Prüfungen finden im IHK-Haus in der Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart statt und beginnen jeweils um 09:30 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Routenplaner zur IHK finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 185,00 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie die IHK-Teilnahmebescheinigung an der Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und/oder den Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Zwei Wochen vorher erhalten Sie in aller Regel unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.
Gefahrgutfahrer/-innen

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Die Schulungen werden eigenverantwortlich von den nachfolgend gelisteten Firmen geplant und durchgeführt. Wir empfehlen, dass Sie sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der Schulungstermine erkundigen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Schulungs- und Prüfungstermine 

Von der IHK Region Stuttgart anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen:
Die avisierten Schulungstermine für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Im Anschluss an die Schulungen nimmt die IHK grundsätzlich die Prüfungen ab.

Anmeldung für die Wiederholungsprüfung

Um sich für eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie das Online-Formular ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die geplanten Prüfungstermine finden Sie hier im Anschluss und im Auswahlfeld in der Online-Anmeldung.
Prüfungsort
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Prüfungsbeginn
09:30 Uhr
Die nächsten unverbindlichen Prüfungstermine für Gefahrfahrer/-innen sind:
2024
  • 04.05.2024
  • 01.06.2024
  • 06.07.2024
  • 03.08.2024
  • 07.09.2024
  • 05.10.2024
  • 02.11.2024
  • 14.12.2024
Prüfungsgebühr
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 85 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie, soweit vorhanden, Ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Gefahrgutführerschein, ADR-Karte) vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Vor dem Prüfungstermin erhalten Sie unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

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Meldepflicht seit 5. Januar 2021

SCIP-Datenbank

Seit 2020 können bzw. müssen  Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden.
SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products). Es handelt sich um eine Datenbank über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde.
Seit 5. Januar 2021 besteht die Meldepflicht in der Datenbank für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Massenanteil enthalten. Eine Tonnagegrenze wie bei der Registrierung unter REACH gibt es nicht. Die Daten, die jetzt eingegeben werden, können Verbraucher und Abfallbetreiber seit Februar 2021 einsehen.
Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. SCIP soll zukünftig die Abfallbetriebe bei Ihrer Arbeit unterstützen und die Erzeugung gefährlicher Abfälle insgesamt weiter verringern.
Die folgenden Anbieter von Erzeugnissen müssen Informationen an die ECHA übermitteln:
  • in der EU ansässige Hersteller und Montagebetriebe,
  • in der EU ansässige Importeure,
  • in der EU ansässige Händler und andere Akteure in der Lieferkette , die Erzeugnisse auf den Markt bringen.
Einzelhändler und andere an der Lieferkette Beteiligte, die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Informationsübermittlung für die SCIP-Datenbank.
Eine konkretisierende Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums steht derzeit jedoch noch aus.
Die Kandidatenliste sowie weitere Informationen zu SCIP finden Sie auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Stand: April 2023
Stand Oktober 2020

Strompreis-Umlagen: Was Unternehmen 2021 zahlen

Die IHK Lippe zu Detmold hat den Strompreis-Umlagen-Rechner aktualisiert.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt esSteuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) undSteuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verbraucht werden, sind ganz oder teilweise von der Energiesteuer befreit (§§ 53 und 53a Energiesteuergesetz). Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern (§ 9 Stromsteuergesetz) ist ebenfalls steuerbefreit.
Steuerermäßigungen oder -befreiungen für Strom und primäre Energieträger können erst nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt erstattet werden.

Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 569 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen können damit sehr schnell einschätzen, ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
(Quelle: IHK Lippe, Steuerjahr 2023)

Vor Keimen schützen

Trinkwasserhygiene

Was es bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten gilt.
Neben dem Blick auf die eigenen Betriebsprozesse, sollte der Trinkwasserinstallation im Gebäude besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Durch eine längere Betriebsunterbrechung wird die Trinkwasserinstallation – anders als geplant und gebaut – nicht oder nicht umfassend genutzt. Die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen kann zu Problemen mit Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, E. coli/Coliforme und Pilzen führen. Um eine Verkeimung zu verhindern, müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Wassertemperaturkonstanz gespült werden.
Sie als Unternehmer (Eigentümer) sind gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV verantwortlich für die Trinkwasserqualität.
Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor möglichen Mikroorganismen aus dem Trinkwassersystem.
Konkretes Handeln ist jetzt erforderlich!

Wiederinbetriebnahmemaßnahmen nach Betriebsunterbrechnung

  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen das Wasser an mehreren Stellen getrennt für Kalt- und Warmwasserleitungen mindestens fünf Minuten laufen lassen.
  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens vier Wochen einen vollständigen Wassertausch an allen Entnahmestellen sicherstellen.
  • Bei Unterbrechung länger als einem Monat, sind zusätzlich zum Wasseraustausch Untersuchung auf Legionellen und mikrobiologische Verkeimung durchzuführen.

Vorbeugende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung von mehr als drei Tagen

  • Vor Betriebsunterbrechung die Absperreinrichtung schließen. Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) inklusive Zirkulationspumpe abzuschalten.
  • Bei Betriebsunterbrechung ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzutrennen. 
Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserhygiene finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioöonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter Telefon 0711 2005-1506 (Eva Elsäßer) oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energiekosten senken

Energiekosten senken

Mit Energieeffizienzmaßnahmen zur CO2-Neutralität

„Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Generation”, so Peter Altmaier, früherer Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
Die Reduzierung von CO2-Emissionen und die damit verbundenen Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen sind aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit – auch aus ökonomischer Sicht gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Denn beim Kunden fließt die Nachhaltigkeit der Produkte und die Einstellung des Unternehmens gegenüber der Umwelt immer stärker in die Kaufentscheidung mit ein.

Was ist der CO2-Fußabdruck?

Der CO2-Fußabdruck gibt an, welche Menge an Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt und indirekt durch eine Aktivität verursacht wird. So lässt sich genau berechnen, wie hoch der CO2-Fußabdruck von Personen, Unternehmen, Prozessen und Produkten ist.

Wie kann ich ein CO2-neutrales Unternehmen werden?

Zuerst müssen die durch die jeweiligen Geschäftsprozesse verursachten klimawirksamen CO2-Emissionen erfasst und ausgewertet werden. Diese CO2-Emissionen können anschließend durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung reduziert werden. Danach noch verbleibende Emissionen werden mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Ihr Unternehmen kann anschließend Dienstleistungen und Produkte ohne einen sogenannten “CO2-Fußabdruck“ anbieten.

Mit Energieeffizienzmaßnahmen CO2-Emmissonen senken und einen Schritt auf dem Weg zum CO2 -neutralen Unternehmen gehen

Mit unserem kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check können wir Ihnen helfen Energieeinsparpotenziale zu finden und diese nutzbar zu machen. Grundsätzlich ist der KEFF+Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.

Wie läuft ein KEFF+Check ab?

1. Termin vereinbaren
2. Vororttermin durchführen ca. 3 bis 6 Stunden
3. Individuelles Kurzprotokoll erhalten
4. Fachexperten und Förderprogramme passend zu den Maßnahmen auswählen
5. Maßnahmen umsetzen und CO2-Emissionen reduzieren
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Weitere Energiesparmaßnahmen in Ihrem Unternehmen

Energiemonitoring

Energie stellt für Unternehmen einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der rationelle und sparsame Umgang mit Energie ist zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit geworden und dient der Ressourcen- und Umweltschonung.
Doch was geschieht mit der Energie in Ihrem Unternehmen? Können Sie die folgenden drei Fragen einfach beantworten?
  • Wo wird welche Energie im Unternehmen verbraucht?
  • Wieviel Energie wird an welcher Stelle im Unternehmen verbraucht?
  • Wann wird die Energie an welcher Stelle verbraucht?
Wenn ja, sind Sie schon sehr gut aufgestellt. Wenn nein, sollten Sie über den Aufbau eines Energiemonitorings nachdenken.
Was ist ein Energiemonitoring?
Ein Energiemonitoring macht die Energieströme im Unternehmen transparent und ist die Basis zur Reduktion von Energiekosten. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Es wird kontinuierlich gemessen, ausgewertet und dargestellt, wer, wann, wie viel Energie erzeugt oder verbraucht. Ein systematisches Energiemonitoring kann die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen fortlaufend erhöhen sowie den Energieverbrauch mindern.
Purer Aktionismus ist bei der Einführung oder Erweiterung eines Energiemonitorings nicht ratsam. Vielmehr sollte stets eine Abwägung zwischen Messaufwand und Einflusspotential erfolgen. Die Messung des Wasserverbrauchs von sanitären Einrichtungen verspricht in der Regel kaum Einsparmöglichkeiten, verursacht jedoch hohe Kosten für die notwendige Messtechnik. Im Gegensatz dazu ist die Stromverbrauchsmessung eines Drucklufterzeugers in der Regel relativ einfach zu bewerkstelligen mit oftmals sehr aufschlussreichen Erkenntnissen zum Betriebsverhalten und entsprechendem Einsparpotenzial.
Wie hoch der Investitionsaufwand sein sollte, hängt stark von den Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Infrastruktur ab. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit einem Investitionsvolumen von circa drei Prozent der jährlichen Energiekosten ein schlagkräftiges Monitoringsystem gewährleistet werden kann.
Unsere Checkliste (DOCX-Datei · 620 KB) dient zur Unterstützung bei der Erfassung des Ist-Zustandes sowie als Grundlage und Ausgangspunkt für die Erstellung von Messkonzepten.

Abwärmenutzung

Bei vielen Firmen bleiben Abwärmequellen bisher ungenutzt. Insbesondere im niedrigen und mittleren Temperaturbereich gibt es noch große Potenziale. Sie können Abwärme schon ab 20 °C attraktiv nutzen. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern verbessern gleichzeitig Ihre CO2-Bilanz. Eine Abwärmenutzung ist bei Flüssigkeiten, gasförmigen Arbeitsmedien und sogar bei schwankender Verfügbarkeit möglich. Dabei liegt die Rendite der Maßnahmen häufig im zweistelligen Bereich. Die Grafik zeigt mögliche Abwärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten.
grafische Darstellung einer Abwärmnutzung
Wir haben Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) zusammengestellt, mit der Sie schnell herausfinden, ob Abwärmequellen vorhanden sind und wo diese genutzt werden können. Gern zeigen wir Ihnen weitere Möglichkeiten zum Einsparen von Energiekosten.
Übrigens gibt es für die Nutzung von Abwärme gerade attraktive Förderprogramme.

Elektrische Antriebe

Überdimensionierung
In vielen Fällen sind Elektromotoren zu groß ausgelegt und werden daher nur mit Teillast betrieben. Je geringer die Auslastung eines Motors, desto geringer sind sein Wirkungsgrad und sein Leistungsfaktor. Folglich arbeiten zu groß dimensionierte Motoren in einem Bereich mit schlechtem Wirkungsgrad und niedrigem Leistungsfaktor. Daher ist bei der Anschaffung von Motoren stets auf eine Dimensionierung zu achten, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu groß dimensionierte Motoren sollten gegen Motoren kleinerer Leistungsklasse ausgetauscht werden.
Effizienzklassen elektrischer Motoren
Wirtschaftlich gesehen ist der Stromverbrauch der große Kostentreiber im gesamten Lebenszyklus eines Motors. Er macht rund 96 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Kaufpreis liegt hingegen nur bei circa 2,5 Prozent. Mit der Nutzung hocheffizienter Motoren kann viel Energie eingespart werden, somit rechnen sich Investitionen in einen effizienten Motor entsprechend schnell – auch wenn die Anschaffungskosten höher sind. Liegen die Laufzeiten eines Motors über 4.000 h/a, sollte der Austausch des Bestandsmotors gegen einen Motor mit verbessertem Wirkungsgrad der Energieeffizienzklasse IE3 oder IE4 geprüft werden.
Aber Achtung: Bevor die Motoren innerhalb einer Maschine getauscht werden, muss beim Hersteller der Maschine abgefragt werden, welche Motorentypen eingebaut werden dürfen. Die Konformitätserklärung der Maschine erlischt beim Einbau eines nicht zugelassenen Motors.
Getriebe
Manchmal liegt das Potenzial zur Verbrauchssenkung nicht im Motor selbst, sondern in einem Getriebe, das Drehzahl und Drehmoment des Motors umwandelt. Besonders Schnecken- und Stirnradschraubgetriebe können unter ungünstigen Umständen Wirkungsgrade um 20 Prozent haben. Wird eine niedrige Drehzahl benötigt, ist es häufig sinnvoller, den Motor über die Steuerung zu drosseln als ein Untersetzungsgetriebe zu verwenden. Werden Riemen statt Getriebe zur Kraftübertragung genutzt, sollte der Ersatz von Keilriemen durch Hocheffizienzriemen erwogen werden. Diese erreichen Wirkungsgrade bis 98 Prozent.
Steuerung
Werden Motoren über Schalter, Relais oder Schütze gesteuert, gibt es nur zwei Betriebszustände – an oder aus. Das spiegelt jedoch nicht immer die Leistungsanforderung wider. Wird häufig nur ein Teil der maximalen Leistung (Pumpen, Ventilatoren) benötigt, sollte der Einsatz eines Frequenzumrichters erwägt werden. Nützliche Nebeneffekte eines Frequenzumrichters sind der Sanftanlauf des Motors und der Teillastbetrieb, was einen geringeren Verschleiß der mechanischen Bauteile zur Folge hat.
Für einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer elektrischen Antriebe und über mögliche Potenziale haben wir Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB) zusammengestellt. Ist auch nur ein Kreuz bei Nein gesetzt, sind Einsparpotenziale vorhanden!

Beleuchtung

Die Kosten für Beleuchtung sind ein oft unterschätzter Betriebskostenfaktor. Darüber hinaus belastet schlechtes Licht die Konzentration und steigert das Risiko von Fehlern und Unfällen am Arbeitsplatz. Die Umstellung auf LED kann hier einen dreifachen Nutzen bringen
  • bis zu zwei Drittel der Energiekosten können eingespart werden
  • die Arbeitssicherheit wird erhöht
  • das Wohlbefinden der Mitarbeiter kann gesteigert werden
Doch bevor mit einer Umrüstung auf moderne Technologie begonnen wird, sollte man klären, wie viel Energie die Beleuchtung übers Jahr tatsächlich verbraucht und in welchen Bereichen welches Licht (Lichtstärke) wann benötigt wird.
In drei Schritte zu effizienteren Licht
  1. Bestandsaufnahme (Nutzungsdauer, Leuchten und Leuchtmittel, Verbrauch, Lichtmessung)
  2. Anforderungsprofil definieren (Einsatzbereich, Lichtbedarf, Lichtverteilung)
  3. Maßnahmen ableiten (Retrofit-Variante oder komplett neues Lichtsystem)
Es gibt verschiedene Varianten, die vorhandene Beleuchtung auf LED-Systeme umzurüsten. Die einfachste und günstigste Variante ist der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch LED-Leuchtmittel, ohne in die Leuchte einzugreifen („Retrofit“-Lösung).
Retrofit
Es wird lediglich das bestehende Leuchtmittel (z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) durch ein entsprechendes LED-Leuchtmittel ersetzt. Das kann von jeder Person erledigt werden, die auch sonst den Austausch der Leuchtmittel vornimmt. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn unsachgemäß montierte Leuchtmittel gefährden den Versicherungsschutz! Wer sich also nicht sicher ist, sollte daher die LED-Umrüstung von einem Fachmann ausführen lassen.
Ist die Beleuchtung älter als 10 Jahre oder passt nicht zur Arbeitsplatzsituation, dann sollte die Beleuchtung komplett erneuert und ein Beleuchtungskonzept mit Hilfe eines Experten erstellt werden. In diesem Fall sollten in die Beleuchtungsanlage auch Sensoren integriert werden. Denn durch eine bedarfsgerechte Beleuchtung – welche auf Tageslicht und Anwesenheit reagiert – kann bis zu 80 Prozent der Energie eingespart werden.
Amortisation
Als Faustformel gilt, dass die Einsparungen die Anschaffungskosten innerhalb von drei Jahren kompensieren. Wer sich dennoch scheut, sein Eigenkapital für die Modernisierung der Beleuchtungstechnik einzusetzen, kann durch Fremdfinanzierung, Miete oder Contracting sofort Stromkosten sparen. Hierzu finden Sie im Absatz Contracting weitere Informationen.
Austausch und Entsorgung
Erneuern Sie Ihre Beleuchtungsanlage selbst, beachten Sie bitte, dass die alten Leuchtmittel vielfach nicht über den Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Das ist verpflichtend für alle Arten von Leuchtstofflampen, Gasentladungs- und LED-Lampen sowie alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt sind.

Lüftung

Bei unseren KEFF+Checks stellen wir immer wieder fest, dass viele Klimaanlagen und Lüftungssysteme veraltet, schlecht gewartet oder unzureichend eingestellt sind. Dabei lassen sich mit einfachen Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten signifikant senken. Allein durch die Anpassung der Luftvolumenströme und der Betriebszeiten an die aktuellen Anforderungen, können Unternehmen bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Der Einbau bzw. die Nachrüstung von effizienten Komponenten, wie beispielsweise eine Wärmerückgewinnung oder Frequenzumrichter, kann die Energiekosten sogar um die Hälfte reduzieren.
Wir haben Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) zusammengestellt, mit welcher Sie sich einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen verschaffen und vorhandenen Potenziale erkennen können. Jedes NEIN bedeutet ein Potenzial.
Gern unterstützen wir Sie im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen KEFF Checks beim Auffinden von Energieeinsparpotenzialen. Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Unternehmens informieren wir Sie zu Förderprogrammen und möglichen Fachexperten.

Hocheffizienz-Pumpen

Pumpen tauschen und Geld sparen!

Die Pumpe (auch Umwälzpumpe genannt) ist ein zentraler Baustein einer jeden flüssigkeitsgeführten Anlage (Heizung, Kühlung). Sie dient dazu, das Transportmedium (Wasser, Kältemittel) aus dem Erzeuger über das Rohrleitungssystem zum Verbraucher und zurück zu pumpen. Hierzu benötigt die Pumpe Betriebsstrom. In vielen Unternehmen sind veraltete und überdimensionierte Pumpen in Betrieb, welche oftmals unbemerkt ständig auf Hochtouren laufen und sehr viel Betriebsstrom verbrauchen.
Mit einem Wechsel zu modernen, elektronisch gesteuerten Hocheffizienzpumpen wird bei gleicher Umwälzleistung nur ein Bruchteil der ursprünglichen Energie verbraucht. Deshalb zahlt sich die Investition in eine neue Pumpe aufgrund der eingesparten Stromkosten oft schon innerhalb weniger Jahre aus.

Pumpen und ihre Eigenschaften

Ältere Pumpen sind häufig heimliche Großverbraucher für Strom. Hinweise zum Pumpentyp findet man auf dem Typenschild der Pumpe.
Dort steht neben verschiedenen Abkürzungen die Angabe „P1“ für die Leistungsaufnahme der Pumpe in Watt. Bei ungeregelten Pumpen steht bei der Leistungsaufnahme nur ein fester Wert, zum Beispiel: P1: 80 W. Diese Pumpen funktionieren komplett ungeregelt. Sie arbeiten ungeachtet des Bedarfes konstant mit der gleichen Drehzahl und somit sehr unwirtschaftlich.
Modernere Umwälzpumpen sind zwar ebenfalls ungeregelt, verfügen aber über mehrere Regelungsstufen und können zumindest manuell eingestellt werden. Auf dem Typenschild findet man dann Angaben zu P1 bis P5. Diese Pumpen sollten mit möglichst niedriger Leistungsstufe laufen. So sparen sie im Vergleich zu einstufigen ungeregelten Pumpen schon einiges an Energie ein.
Elektronisch geregelte Pumpen haben gegenüber ungeregelten Pumpen ein ordentliches Einsparpotenzial. Die modernsten Pumpen auf dem Markt passen ihre Leistung dem tatsächlichen Bedarf an. Sie werden als Hocheffizienzpumpen bezeichnet und arbeiten mit einer Differenzdruckregelung oder mit Temperatursensoren an Vor- und Rücklauf des Systems. Sie passen die Drehzahl des Pumpenmotors an den tatsächlichen Bedarf an und nehmen nur so viel Leistung auf, wie gerade benötigt wird. Auf dem Typenschild steht daher ein Leistungsbereich von-bis oder Min./ Max., zum Beispiel: P1(W): 25- 60 oder 25 - 60 W. Dadurch sind sie noch sparsamer.

Umwälzpumpe austauschen - aber wann?

Der Pumpentausch hängt vor allem von der Technik und dem damit verbundenen Stromverbrauch ab. Alte ungeregelte Pumpen, die über keinerlei Einstellungsmöglichkeiten verfügen, verbrauchen bei einer Jahresbetriebsdauer von 6.000 bis 7.000 Betriebsstunden circa das doppelte einer ungeregelten mehrstufigen Pumpe. Dagegen verbrauchen elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen nur 10 Prozent einer mehrstufigen ungeregelten Pumpe. Somit kann durch den Tausch einer ungeregelten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe ein erhebliches Einsparpotenzial generiert werden.

Tipps für den Pumpentausch

  • Kontrollieren Sie die Betriebszeiten / Regelung der Pumpen. Oft laufen Heizungspumpen im Sommer auf Volllast, obwohl keine Wärmeanforderung vorhanden ist.
  • Tauschen Sie die Pumpe, wenn es sich um eine einstufige oder mehrstufige ungeregelte Pumpe handelt
  • Planen Sie den Austausch frühzeitig. Muss die alte Pumpe aufgrund eines Defektes unter Zeitdruck ersetzt werden, wird oft nicht die beste Wahl getroffen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Hocheffizienzpumpe. Sie sollte einen guten Energieeffizienzindex (EEI) von 0,27 oder besser haben. Je niedriger der Wert ist, umso besser. Diese Pumpen verbrauchen zehn- bis zwanzigmal weniger Energie als eine ungeregelte Pumpe.
  • Führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch. Vorhandene Pumpen sind oft überdimensioniert und können durch kleinere Pumpen ersetzt werden

Contracting

Wirtschaftlich, effizient und nachhaltig - das sind die idealen Kriterien für das Bestehen am Markt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich neu aufzustellen und dabei Kosten zu sparen, Ressourcen zu schonen und zur Energiewende beizutragen. Dies ist mit KEFF+ und anschließendem Contracting ohne Einsatz von Eigenkapital möglich.

Was ist Contracting?

Beim Contracting handelt es sich um eine vertraglich geregelte Energiedienstleistung. Dabei beauftragt der Gebäudeeigentümer (Contracting-Nehmer) einen Dienstleister (Contractor) mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung seiner Liegenschaften. Contracting ist somit eine gute Alternative zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Eigenregie. Gemäß DIN-Norm 8930 Teil 5 gibt es vier Contracting-Modelle:
  • Finanzierungs-Contracting
  • Energiespar-Contracting
  • Budget-Contracting
  • Energieliefer-Contracting
  • Betriebsführungs-Contracting

Vorteile von Contracting:

  • Effizient - energetische Sanierung Ihrer Anlagen ohne eigenen Kapitalaufwand realisieren
  • Nachhaltig - CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Wirtschaftlich - Energiekosten sparen und Wert der Immobilie steigern
  • Kompetent - vom Know-how und der Erfahrung des Contractors profitieren und sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse mittels KEFF+Check
    Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte man sich eingehend informieren. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF+Check zeigen wir, die Ressourcenexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
    Der KEFF+Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren zunächst lediglich zwei bis fünf Stunden (je nach Unternehmensgröße) Ihrer Zeit. Mit den Erkenntnissen aus dem KEFF+Check kann anschließend ein passendes Contracting-Modell gewählt werden.
  2. Passendes Contracting-Modell wählen
    Für Effizienzmaßnahmen kommen das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting in Frage:
    Energieliefer-Contracting: Hier stellt der Contractor Nutzenergie (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Licht) bereit und sorgt für verlässliche Energielieferung in Kombination mit Serviceleistungen: Für die Dauer des Vertrags trägt er die Verantwortung für die Anlagen inklusive Wartung und Instandsetzung. Die Einsparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Energieerzeugung.
    Energiespar-Contracting: Hier betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Unternehmens ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf das Unternehmen zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen.
  3. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen
    Nachdem Potentiale ermittelt sind und ein Contracting-Modell ausgewählt ist, müssen Sie nur noch einen Contractor beauftragen und die Maßnahmen umsetzen.
    Weitere detaillierte Informationen und Checklisten finden Sie unter
    auf der Webseite des Kompetenzzentrums Contracting.
Ansprechpartner und Fachexperten können Sie den Datenbanken Expertenatlas Ressourceneffizienz Consulta-re bzw. energie-effizienz-experten.de entnehmen.
Im Folgenden finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie Energie und somit Kosten in Ihrem Unternehmen einsparen können.

Sanierungsfahrplan

Ist Ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre und hat die 30 Jahre noch nicht überschritten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über einen Heizungstausch nachzudenken. Zum einen kann es bei alten Heizungsanlagen zu Problemen mit der Ersatzteilversorgung kommen und zum anderen profitieren Sie nur von Förderprogrammen, wenn die Heizungsanlage jünger als 30 Jahre ist.
Ob Heizungstausch, Beleuchtungsumrüstung oder die Umsetzung größerer Modernisierungs- und Investitions-projekte – purer Aktionismus ist bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht ratsam.
Vielmehr sollten die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell ausgewählt und auf geeignete Weise umgesetzt werden.

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse durch einen KEFF+Check
  2. Zugelassenen Energieberater finden
  3. Fördermittel beantragen
  4. Sanierungsfahrplan erstellen
  5. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen

Erstanalyse durch einen KEFF+Check

Nicht jede Maßnahme ist für jedes Unternehmen geeignet. So sind zum Beispiel Aktionen im Bereich der Metallverarbeitung anders als in der Lebensmittelbranche zu bewerten. Außerdem können Wechselwirkungen zwischen einzelnen Maßnahmen bestehen, die in Kombination nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Beispielweise ist es unter Umständen nicht sinnvoll, zunächst eine 20 Jahre alte Heizungsanlage auszutauschen, um dann ein Jahr später die Außenfassade energetisch zu sanieren. Wer hier den Blick für das Ganze verliert, zahlt oftmals drauf.
Generell gilt daher, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF+Check zeigen wir, die Ressourceneffizienzexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
Der KEFF+Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren etwa drei bis sechs Stunden Zeit (je nach Unternehmensgröße).

Zugelassenen Energieberater finden

Ersteller von Sanierungsfahrplänen:
  • Bei Nichtwohngebäuden: Personen, die als Grundqualifikation die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach § 21 EnEV erfüllen.
  • Bei Wohngebäuden: Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können.

Förderprogramme

Grafik mit Häusern und verschiedenen Energieleveln
Sanierungsfahrplan (Energiekonzept) erstellen

Basierend auf dem KEFF+Check gilt es, für die Potenziale die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten, wirtschaftlich zu bewerten und zu priorisieren. Um Sanierungen professionell anzugehen, ist es hilfreich, einen Sanierungsfahrplan, der als Leitlinie für das weitere Vorgehen dient, durch entsprechende Fachexperten erstellen zu lassen. Der wichtigste Grundstein dafür ist die ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens, denn jede Einzelmaßnahme hat Einfluss auf den energetischen Gesamtzustand.
Der Sanierungsfahrplan bietet:
  • langfristigen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen, damit Sie energetisch besonders profitieren
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Einsatz möglicher Förderprogramme
  • Erfüllung des erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für Nichtwohngebäude vollständig
  • Erfüllung des EWärmeG für Wohngebäude zu einem Drittel
Folgende Parameter werden betrachtet:
  • baulichen Wärmeschutz
  • Heizungstechnik
  • Trinkwassererwärmung
  • Kühlung
  • Lüftung
  • Klimatisierung
  • Beleuchtung
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Druckluftsysteme optimieren

Die Produktion ist aktuell gedrosselt oder ruht gänzlich. Sie gehen durch die Hallen Ihrer Produktion und hören es an einigen Stellen pfeifen oder zischen. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das vorhandene Druckluftsystem zu optimieren. Druckluftanlagen finden in puncto Energieeffizienz leider zu wenig Beachtung, denn Druckluft ist eine der teuersten Energieformen. Mit wenigen Handgriffen und vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich beträchtliche Einsparungen von Energie und damit von Kosten erzielen. Die folgenden Maßnahmen können Sie überwiegend betriebsintern, das heißt, ohne externe Unterstützung umsetzen. In einem ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Druckluftanlage verschaffen. Diese besteht aus der Druckluftzentrale, also der Drucklufterzeugung und -aufbereitung, der Druckluftverteilung sowie den Druckluftanwendungen beziehungsweise -verbrauchern.
KEFF_Druckluftzentrale
Quelle: KEFF


Drucklufterzeugung

  • Druckabsenkung: Ein um ein bar zu hoher Druck im Leitungssystem erhöht die Energiekosten um sieben Prozent – ohne einen zusätzlichen Nutzen.
  • Regelung: Schalthäufigkeit und Leerlaufbetrieb minimieren. Die Druckluftproduktion an den Druckluftbedarf anpassen. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Wartung: Filter und- Wartungsintervalle prüfen. Verschmutzte Filter führen zu schlechter Kühlung und damit zu einem Energieanstieg.
  • Weitere Einsparpotenziale: Einbau eines Frequenzumrichters mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 20 Prozent; Abwärmenutzung des Kompressors mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 90 Prozent; eine übergeordnete Steuerung mit einer möglichen Ersparnis bis zu 25 Prozent, ein moderner Drucklufterzeuger kann bis zu 25 Prozent Energie einsparen.

Druckluftaufbereitung

Taupunkt erhöhen: Welche Feuchte muss Ihre Druckluft haben? Je trockener die Luft sein muss, desto niedriger die Tautemperatur und desto höher der Energieaufwand für Trocknung. Hier können zwei bis fünf Prozent Strom gespart werden.

Druckluftspeicher

Optimierte Pufferspeicher ermöglichen einen energetisch günstigen Kompressorbetrieb mit einem Energiesparpotenzial bis zu drei Prozent.

Druckluftverteilung

  • Leckagen vermeiden: Untersuchungen zeigen, dass 25 bis 60 Prozent der erzeugten Druckluft über Undichtigkeiten verloren geht. Das Abstellen von Undichtigkeiten birgt Einsparpotenziale zwischen zehn und 20 Prozent.
  • Abschaltung: Bereiche, die nicht dauerhaft mit Druckluft versorgt werden müssen (nachts oder am Wochenende), sollten durch automatisches Abschieben vom Druckluftnetz getrennt werden. Energieverluste zwischen zwei und fünf Prozent können vermieden werden.

Rohrnetz optimieren

  • Ungenutzte Anschlüsse zurückbauen oder vom Druckluftnetz entkoppeln
  • 90-Grad-Winkel durch 90-Grad-Bogen ersetzen. Rohrleitungen möglichst gerade verlegen.
  • Große Rohrdurchmesser wählen. Stichleitungsnetz vorziehen.
  • Austausch von Sitzventil-Armaturen mit hohem Druckverlust durch moderne Kugelhähne und Klappen.
  • Auf die Verwendung von Spiralschläuchen verzichten, um Druckverluste zu minimieren.
  • Druckluftpistolen mit optimierten Düsen verwenden.
  • Strömungsoptimierte Kupplungen mit erhöhtem Unfallschutz verwenden.
  • Alte Schläuche gegen moderne PU-Schläuche austauschen. Dabei sollten die Schläuche nur so lang wie nötig sein, gerade verlegt werden und einen großen Schlauchdurchmesser aufweisen.
klimafreundliche Wärmeversorgung

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das gilt für neue Heizungen

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Das gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Neue Öl- oder Gasheizungen

Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  •     2029: mindestens 15 Prozent
  •     2035: mindestens 30 Prozent
  •     2040: mindestens 60 Prozent
  •     2045: 100 Prozent

Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.

Förderung durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Beachten Sie hierzu die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Innovation

Digitale Einblicke in die aktuelle Forschung

Forschungseinrichtungen geben auf digitalem Weg Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.

Webinare von Forschungseinrichtungen

Das Fraunhofer IAO bietet neben Webinaren auch virtuelle Touren und digitale Beratungen an.
Das Fraunhofer IPA im Bereich Lackiertechnik bietet eine ganze Reihe von Webinaren immer dienstags von 9 bis 10 Uhr. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Teilnahme zugeschickt.
Die Hochschule für Technik Stuttgart gibt auf einer Projektwebseite Einblicke in das Forschungsprojekt i_city, bei dem es um eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Stadtentwicklung geht.
Auch die geförderten Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bieten digitale Angebote. Das „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Usability” bietet verschiedenen Online-Veranstaltungen an. Auf der Seite des „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums textil vernetzt” gibt es Webinarangebote zu unterschiedlichen Themen.

Weitere Webinare zu unterschiedlichen Themen

Das Zentrum Digitalisierung in Böblingen informiert jetzt in Webinaren zu aktuellen Themen, zum Beispiel wie man seine Webseite optimiert.
Der eco Verband bietet über seine Akademie kostenlose Webinare zu Themen der digitalen Welt.
In der Bitkom-Akademie kann man sich in verschiedenen Live-online-Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Digitale Transformation oder IT-Sicherheit weiterbilden.
Wenn Sie gerne mit einer Forschungseinrichtung kooperieren wollen, unterstützen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart  Sie gerne dabei passende Partner zu finden. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung.

Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz KEFF+

Die KEFF+Experten unterstützen Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität

Aus KEFF wird KEFF+: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Logo Keff+
Aus KEFF wird KEFF+. Wir erweitern unser Leistungsspektrum: Das Projekt KEFF beschränkte sich auf Energieeffizienz. Wir, Ihre KEFF+Experten, unterstützen Sie rund ums Thema Ressourceneffizienz – also Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. 
In den letzten sechs Jahren haben unsere KEFF-Experten bereits knapp 1000 Unternehmen besucht. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und informieren Sie individuell, kompetent und kostenfrei. Melden Sie sich gerne bei uns!
 

Nachhaltig Geld sparen? KEFF+ machts möglich

Die Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart (KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für den Bereich Ressourceneffizienz. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass die Ziele des GreenDeals erreicht werden – indem Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt werden und Kreislaufwirtschaft etabliert wird.
Dadurch wird nicht nur das Klima geschützt. Durch Einsparungen und Wiederverwendung von Materialien sparen Sie Geld und steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens. Denn wer nachhaltig wirtschaftet, wirtschaftet zukunftsorientiert. Wir sind für alle Unternehmen aus der Region Stuttgart da. Insbesondere KMU zeigen wir Wege zur Klimaneutralität auf und unterstützen sie bei der Optimierung ihres CO₂-Fußabdrucks.
 

Ihre Experten in der Region Stuttgart – unser Angebot für Sie 
Grafik Einsparung durch Energiecheck

  • KEFF+Check vor Ort: Wir identifizieren mögliche Einsparpotenziale in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Veranstaltungen: mit Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
  • Workshops und Planspiele: zu aktuellen Themen rund ums Thema Ressourceneffizienz
  • Fördermittel: Wir informieren Sie ausführlich und breitgefächert
  • Sensibilisierung: Wir informieren verständlich zu Kreislaufführung von Rohstoffen, regenerierbaren Rohstoffen, Sekundärrohstoffen und Bioökonomie
  • Netzwerk: Wir helfen Ihnen sich zu vernetzen. Unser Netzwerk ist Ihr Netzwerk
  • Kooperationsmöglichkeiten: Wir finden neue Technologien und beispielhafte Lösungen und präsentieren Ihnen diese

Kostenfrei, unabhängig, individuell: Der KEFF+Check

Der KEFF+Check ist kostenfrei. Das Projekt wird mit Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Umweltministeriums Baden-Württemberg gefördert. Dies garantiert Ihnen, dass wir Sie neutral und unabhängig informieren.
Der KEFF+Check ist ein Instrument, um sich schnell einen ersten Einblick über die möglichen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen. Bei tiefergreifenden Maßnahmen unterstützen wir Sie.

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: vor Ort und ganz individuell.
    Im Themenbereich Ressourceneffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und schützen dabei das Klima.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie Unternehmen die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.

Ihr Mehrwert

  • Material sparen und Materialkosten in der Produktion senken
  • Die Produktion effizienter gestalten und nachhaltig produzieren
  • Abfall vermeiden und Recycling verstärken
  • Energie sparen und somit Energiekosten senken
  • Förderprogramme finden
  • Den Stoffkreislauf optimieren
Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: Der Treibhausgasausstoß des Landes soll bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken und bis 2040 soll Klimaneutralität erreicht sein.

Veranstaltungen

Durch unser landesweites Netzwerk profitieren Sie auch von Online-Veranstaltungen anderer Regionen.
Thema
Termin
Link zur Anmeldung
Die Förderlandschaft für Energie- und Ressourceneffizienz – ein Überblick
18.04.2024
KEFF+Kompakt „Hohe Strompreise – was können Unternehmen dagegen tun?“
24.04.2024
KEFF+Kompakt „Heizungstausch gemäß neuem GEG“
26.04.2024
Energie sichern, Zukunft gestalten: Elektrische und thermische Speicherlösungen für Unternehmen
07.05.2024
Stromqualität und Energieeffizienz – ein Widerspruch?
16.05.2024
Anmeldung über michael.heim@keffplus-bw.de
Wärmepumpen für die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Prozesswärme
13.06.2024
Anmeldung über michael.heim@keffplus-bw.de
Heizen im Bestand – Möglichkeiten zur Kosteneinsparung
12.09.2024
Anmeldung über michael.heim@keffplus-bw.de
Die Treibhausgasbilanzierung als wesentlicher Baustein für die Nachhaltigkeit
17.10.2024
Potenziale der Ressourceneffizienz durch Additive Fertigung
05.12.2024
Anmeldung über michael.heim@keffplus-bw.de

Welche Förderprogramme gibt es? Wir haben den Durchblick

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Ressourceneffizienz im Betrieb zu verbessern.
Eine Broschüre der Fördermöglichkeiten im Bereich Energie und Innovation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2000 KB) haben wir für Sie zusammengestellt, diese wird regelmäßig aktualisiert.
Gern informieren wir Sie auch persönlich.

Hintergrund-Informationen

Mit den Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen, insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe, eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Im Fokus von KEFF+ stehen vor allem jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen im Vergleich zu den großen Unternehmen oftmals die Zeit und die Kapazitäten für eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourceneffizienzpotenzialen fehlen.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Alle Informationen finden Sie auch in unserem Flyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2241 KB).
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg

Überblick

Luftreinhaltung und Fahrverbote

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart

Am 27. März 2020 wurde die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bekanntgemacht. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V in einer verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt eingeführt (Details weiter unten).

Für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-Norm 5/V gelten seit dem 1. Januar 2020 zudem streckenbezogene Fahrverbote aufgrund der am 18. November 2019 veröffentlichten finalen Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart (Details weiter unten).

Das Land Baden-Württemberg hat speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende Fördertöpfe für den Ein- oder Umstieg in die E-Mobilität aufgelegt.
 
Wenn Sie Fragen zu Fahrverboten und Ausnahmen haben, können Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr oder an die Stadt Stuttgart wenden.
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Grundsätzliches)
    Telefon: 0711 231-4, E-Mail: buergerreferent@vm.bwl.de
  • Landeshauptstadt Stuttgart (Durchführung/Ausnahmen vom Fahrverbot/Antragsverfahren)
    Soweit der Fragen- und Antwortenkatalog Fragen offen lässt, steht beim Amt für öffentliche Ordnung (Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart) ein Team für persönliche, schriftliche oder telefonische Anfragen zur Verfügung.
    Die städtischen Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr persönlich und unter der Telefonnummer 0711 216-32120 erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115 Anrufe entgegen. Mailanfragen können an verkehrsverbot@stuttgart.de adressiert werden. Beim Amt für öffentliche Ordnung werden auch kostenfrei die Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung bearbeitet. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.

5. Fortschreibung greift seit 1. Juli 2020

Die am 27. März 2020 bekanntgemachte 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart enthält als einzige Maßnahme die Ausdehnung und Verschärfung des mit der 4. Fortschreibung eingeführten Fahrverbotes. Da die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht sicherstellen konnten, dass die europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden, wird seit dem 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V eingeführt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat (Beschl. v. 14.05.2020, Az. 10 S 461/20), wurden die Verkehrsverbote vorbereitet und eingeführt.
Die “verkleinerte” Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, umfasst den Innenstadtbereich innerhalb des Kessels und zudem die Stadtteile Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (vgl. Abbildung 17 auf Seite 29 des Luftreinhalteplans).
Das Ausnahmenkonzept umfasst unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • LIeferverkehre mit Quelle oder Ziel in der Fahrverbotszone
  • Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlich tätigen Dienstleistern, die ihr Fahrzeug bzw. die beförderten Güter vor Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigen
  • Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung zeitlich unbegrenzt
  • Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate bis zum 30. Juni 2022 (schriftlicher Nachweis war mitführungspflichtig)
  • Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
  • auf Dauer Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, das heißt teilelektrischem Antrieb.
  • Die An- und Rückfahrt auf dem direkten Weg zu/von den Park+Ride-Anlagen „Zuffenhausen am Bahnhof”, „Zuffenhausen Parkplatz” und „Sommerrain” mit Diesel-PKW unterhalb Euro 6 von Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart haben
Der vollständige und detaillierte Katalog an allgemein geltenden Ausnahmen und solchen, die nur per individueller Ausnahmegenehmigung (Beantragung bei der Stadt Stuttgart) in Anspruch genommen werden können, sind ab Seite 33 (Kapitel 5.6) des Luftreinhalteplans zu finden.
Sofern eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht im Wege der Allgemeinverfügung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt, bedarf es der Beantragung bei der zuständigen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den beantragten sowie genehmigten Fahrtzweck und Fahrtstrecke. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Kraftfahrzeug mitzuführen.
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 µg/m³ im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hält daher die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für weiterhin notwendig.

4. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2020

Am 18. November 2019 wurde die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Als wesentliche Maßnahmen enthält sie streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW bis einschließlich Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Januar 2020.
Folgende Straßenabschnitte sind betroffen (jeweils beide Fahrtrichtungen):
  • die B27 Heilbronner Straße – zwischen der Kreuzung Wolframstraße (Milaneo) und der Kreuzung Kriegsbergstraße (Hauptbahnhof)
  • die B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige – zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße
  • die B14 “Am Neckartor” – zwischen der “ADAC-Kreuzung” und der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • die B14 Hauptstätter Straße – zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz
Ausgenommen sind unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • alle LKW (Achtung: in Stuttgart besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässige Höchstmasse. Für die Praxis ist zu beachten, dass auch als PKW zugelassene Fahrzeuge im realen Betrieb, wenn das Fahrzeug eigentlich nur zur Güterbeförderung verwendet wird, als LKW anzusehen sind.)
  • alle PKW mit alternativem Antrieb (z.B. Hybridfahrzeuge, eine exakte Definition alternativer Antriebe liegt nicht vor)
  • alle Anlieger der Verbotsstrecken für zwei Jahre
  • alle Fahrzeuge mit einem vom KBA anerkannten Softwareupdate für zwei Jahre
  • Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung
  • alle Fahrzeuge mit Euro 4 und 5, die im realen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stockstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
Die Details zu den Ausnahmen sind im Abschnitt 5.1 ff (ab Seite 33) des Stuttgarter Luftreinhalteplans enthalten.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Als weitere Maßnahme wurde auf allen Hauptstraßen (Vorbehaltsstraßen) im Stuttgarter Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. In der Pragstraße und in der Hohenheimer Straße wurden zudem weitere Filtersäulen installiert. In Bad Cannstatt, Untertürkheim, Vaihingen und Teilen des Stuttgarter Nordens wurde eine Bepreisung des Parkraums unter Zuhilfenahme eines Parkraummanagements begonnen. Außerdem wurde auf der B27 von der A8/Flughafen kommend die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80km/h reduziert.

Ergänzung der 3. Fortschreibung im Juni 2019

Am 21. Juni 2019 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bekanntgegeben, dass die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht wurde und Geltung erlangt hat. Aufgrund dessen wird ein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor im Bereich zwischen dem Wulle-Steg ( zwischen Planetarium und Innenministerium) und der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße (Schwabengarage) stadtauswärts eingerichtet. Das Versetzen des Straßenverkehrs von der Messstelle Am Neckartor soll eine weitere Reduzierung der Luftbelastung nach sich ziehen. Sollte sich die Maßnahme als nicht wirksam erweisen oder insbesondere für zusätzliche Rückstauungen sorgen, soll die Busspur rückgebaut werden und stattdessen ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6/VI an Feinstaubalarmtagen gelten. Stand Dezember 2019 ist nicht abschließend geklärt, ob diese Maßnahme durch die streckenbezogenen Fahrverbote der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ersetzt wird.

3. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2019

Als Folge und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt fortgeschrieben und im Dezember 2018 öffentlich bekanntgemacht. Diese 3. Fortschreibung enthält Fahrverbotsregelungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV und ein Ausnahmenkonzept.
Seit 1. Januar 2019 gelten aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV. Für Personen mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Verbot seit dem 1. April 2019. Von den flächendeckenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV NICHT betroffen sind unter anderem Unternehmen, die Lieferverkehre durchführen. Dadurch soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Versorgung mit Waren und die rechtliche Verhältnismäßigkeit der Verbote sichergestellt werden. Diese wichtige Ausnahme von den Fahrverboten gilt allerdings befristet für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren (gerechnet ab dem 1.1.2019). Ihre Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus wird seitens des Landesverkehrsministeriums an die Bedingung geknüpft, dass die von der Ausnahme profitierenden Unternehmen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten und möglichst rasch Maßnahmen zur Flottenerneuerung angehen.
Am 4. August 2020 startete das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. Dafür stehen 2020 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, die bis zum Jahresende bewilligt werden sollen. Die Förderaufrufe und weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der Programmgesellschaft NOW GmbH:
Generell können Unternehmen, die sich für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Fahrzeugumrüstung interessieren, auch an die „Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg“ wenden und dort eine kostenfreie Beratung erhalten. 
Sofern Sie bzw. das Unternehmen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt haben/hat und dieser ablehnend beschieden wurde, sollte geprüft werden, ob gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart Widerspruch eingelegt wird.
Eine Übersicht der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart und der zugehörigen Wirkungsgutachten ist auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden.

Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg

Am 28. Juli 2017 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Die Deutsche Umwelthilfe habe danach einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in der Umweltzone Stuttgart führen.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 27. Februar 2018 gesprochen und die Sprungrevision gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart dabei überwiegend zurückgewiesen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind demnach dem Grunde nach zulässig. Die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte verpflichte dazu. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn keine Plakettenregelung („Blaue Plakette“) eingeführt wird und obwohl die Richter anerkennen, dass der Vollzug solcher Verbote ohne eine Plakettenregelung deutlich erschwert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt jedoch auch hohe Hürden an die Einführung und widerspricht dabei den Verwaltungsgerichten. Die inhaltlichen Voraussetzungen gehen weit über das beispielsweise vom Verwaltungsgericht Stuttgart beschriebene Maß hinaus. So muss nach der Urteilsbegründung für zonale Fahrverbote eine „phasenweise Einführung dergestalt zu prüfen sein, dass in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) von Verkehrsverboten erfasst werden. Für die neueren Euro-5-Fahrzeuge kommen zonale Fahrverbote jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht." Ferner seien Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Handwerker oder Anlieger zulässig. Überhaupt müsse im Rahmen der Abwägung bei der Ausgestaltung eines Verkehrsverbots auch die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im November 2018 in einem Beschluss festgestellt, dass das Land verpflichtet sei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bereits jetzt ein Verkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge verbindlich vorzusehen. 

Situation am Neckartor – Vergleich zwischen Stuttgarter Bürgern und Land Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2017 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus einem mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich zu erfüllen. In dem Vergleich hatte sich das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis 31. August 2017 so fortzuschreiben, dass darin ab 1. Januar 2018 bei  Feinstaubalarm mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergriffen wird, die eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um circa 20 Prozent bewirkt. Für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Das Gericht entsprach dem Vollstreckungsantrag, weil das Land der eingegangenen Verpflichtung zu Unrecht nicht nachgekommen sei. Das Land kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Veröffentlichungen und Aktivitäten der IHK

Die IHK Region Stuttgart ist von Anbeginn der Diskussion dafür eingetreten, dass es Ausnahmen nicht nur für den Lieferverkehr, sondern für den gesamten Wirtschaftsverkehr ohne Branchen- oder Tätigkeitsbeschränkung geben müsse. Dies hat sie auch im Rahmen ihrer Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans deutlich gemacht.
Hier finden Sie einen Überblick zu den Positionen, Aktivitäten und Veröffentlichungen der IHK Region Stuttgart sowie des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e. V. (BWIHK).

IHK-Position

Veröffentlichungen und Aktivitäten des Landes

Veröffentlichungen und Aktivitäten der Stadt

Bürgerinitiativen/Verbände/Vereine

Hier finden Sie Links zu verschiedenen Bürgerinitiativen, Verbänden und Vereinen mit deren Positionen.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Informationen im Internet.
Stand: Juli 2023
Wir haben diese Übersicht mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Bei der IHK-Firmenauskunft erhalten Sie Firmenadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Damit wirkt die IHK gemäß ihrem Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!
In der IHK-Firmendatenbank im Internet können Sie nach Unternehmen aus Baden-Württemberg suchen.
REACH - Kandidatenliste

SVHC-Stoffe

Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff und seine Aufnahme in die Kandidatenliste kann bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich bringen, die einen solchen Stoff enthalten.
Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informations- und Notifikationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung sowie Meldepflichten zur SCIP-Datenbank.
Nach der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt". Gemäß REACH sind Erzeugnisse beispielsweise Bekleidung, Fußböden, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen.
Produzenten und Importeure von Erzeugnissen können von Akteuren, die sich in der Lieferkette über ihnen befinden, wie beispielsweise Lieferanten von Erzeugnissen außerhalb der EU und Lieferanten von Stoffen und Gemischen, Informationen über die Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, und deren Konzentration erhalten.
Die aktuellen 240 SVHC-Stoffe und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA
IHK Region Stuttgart

Konfliktmineralien – Online-Portal

Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern.
Diese Unterstützung betrifft nach Angaben der EU-Kommission vor allem folgende drei Aspekte:
  • Wie können Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs), ihre Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Mineralienbeschaffung erfüllen?
  • Wie können Unternehmen die EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien leichter einhalten?
  • Wie können Unternehmen die zunehmende Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsaspekte handhaben?
Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.
Hintergrund ist unter anderem die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, welche seit 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Diese Verordnung betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram aus politisch instabilen Gebieten („Konfliktmineralien“) und dient dem Zweck, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten durch verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen einzudämmen.
Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Energielabel Leuchten 2020

Anpassungen im Handel und bei Herstellern notwendig

Seit 25. Dezember 2019 gilt die EU-Verordnung 874/2012/EU. Lieferanten und Hersteller dürfen künftig keine Leuchten (ohne Leuchtmittel) mehr mit dem Energie-Label versehen. Leuchten, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und das Energie-Label enthalten, können weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen sämtliche Kommunikationsinstrumente (Werbung, Online-Shop) angepasst werden.
Die Regelung wurde am 5. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Auf Nachfragen hin, hat sich die EU-Kommission dahingehend geäußert, dass bei Leuchten, die bereits in Verkehr gebracht wurden, keine Entfernung des Labels notwendig ist. Das heißt, alle Geräte, die bereits bei Händlern gelabelt in den Lagern oder Verkaufsräumen stehen, müssen nicht überklebt und in der Verpackung dieser Leuchten enthaltene EU-Labels nicht entfernt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Leuchten (ohne Leuchtmittel) durch Lieferanten und Hersteller aber nicht mehr mit Etiketten versehen werden. Die Hinweise der EU-Kommission besitzen allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.
Die neue Regelung betrifft auch Online-Shops, Werbung in Printmedien, im Internet oder die Präsentation des Labels in Verkaufsräumen. Um Abmahnungen und Bußgeldern zu vermeiden, sollten seit 25.12.2019 folgende Maßnahmen für Leuchten (ohne Leuchtmittel) umgesetzt worden sein:
  • Entfernung aller Schilder mit dem EU-Label,
  • Überklebung von Aufkleber an Ausstellungsleuchten, Regalen, etc. in den Verkaufsräumen,
  • Entfernung aller EU-Label-Angaben in Online-Shops oder auf Websites (Energieklasse-Button, Energieklasse-Angabe im Rahmen des Artikelnamens, Angabe Energieklasse bei Produktbeschreibung und in technischen Daten, alle Bilddateien mit EU-Label, Link und Datei zu Produktdatenblatt),
  • Entfernung aller EU-Label-bezogenen Angaben in Werbemitteln (Energieklasse-Button, Angabe Spektrum, auch Nennung in der Produktbeschreibung).
Sollte es zu Abmahnungen kommen, sollten diese – nach Prüfung ob es sich überhaupt um einen abmahnbefugten Mitbewerber oder Verein handelt, mit der Argumentation zurückgewiesen werden, dass keine Irreführung und keine gravierende Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel „Neue Energiekennzeichen ab März 2021”.
IHK hilft

Technologische Innovationen fördern und schützen

Die IHK unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen und informiert über gewerbliche Schutzrechte. Tipps bei der Suche nach Technologien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie von unseren Experten im Bereich Innovation und Digitalisierung.
Für die Suche nach Kooperationspartnern stehen Ihnen zwei Technologietransfermanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Regionale und überregionale Experten sowie Technologieangebote können Sie über die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ finden. Die Plattform durchsucht ausschließlich Seiten aus dem wissenschaftlichen Bereich, so dass Sie schnell und einfach Zugriff auf die aktuellen Informationen von Forschungseinrichtungen erhalten.

Um bei technologischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet die IHK verschiedene Veranstaltungen an:
In den monatlichen Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie aktuelle Meldungen aus Deutschland und der Europäischen Union sowie Infos zu Technologietrends weltweit.
Verkehrswirtschaft

Gefahrgutregelungen der Eurotunnel

Gefahrgut durch den Kanaltunnel

Bei Ankunft am jeweiligen Frachtterminal in Großbritannien und Frankreich müssen den ADR-Bestimmungen unterliegende gefährliche Güter bei Eurotunnel Fracht gemeldet werden. Dazu hat die Eurotunnel ihre Richtlinien für den Transport von Gefahrgut im Eurotunnel auf den Stand des ADR 2021 angepasst.
Zum konkreten Prozedere finden Sie auf dem Internetauftritt der Eurotunnel Fracht Anleitungen für Transportunternehmer und das Fahrpersonal. Faltblätter und kleinere Filmsequenzen unterstützen das Fahrpersonal mit weiteren Sicherheitsanweisungen.
In den Richtlinien wird festgelegt, wie die Anmeldung erfolgen muss und welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden dürfen. In einer Stoffliste, geordnet nach Klassen und UN-Nummern sind die uneingeschränkten oder mit Einschränkungen zugelassenen Güter aufgeführt.
Analyse der Innovationsfähigkeit von KMU in der Region III

Ordnungspolitischer Rahmen bremst die regionale Innovationskraft

Können unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter den gegebenen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig innovieren und neue Geschäftsmodelle etablieren?
Dieser prinzipiellen Frage widmet sich die aktuelle IHK-Studie „Ordnungspolitik im digitalen Zeitalter“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2380 KB), welche im Auftrag durch zwei Institute der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Bauhaus Universität Weimar erstellt wurde. Schließlich stammen viele der heutigen Rechtsvorschriften und deren zugrundeliegenden Konzepte und Begrifflichkeiten aus der vordigitalen Zeit. Der schnelle technologische Fortschritt der Digitalisierung macht es schwer für den Gesetzgeber hier Schritt zu halten. Nichtsdestotrotz liegt hierin eine wichtige Stellschraube für die Standortattraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der Metropolregion Stuttgart.
Untersucht wurden Fragen zu den hemmenden Auswirkungen von Gesetzen und Richtlinien wie zum Beispiel:
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen werden von den Unternehmen als stark belastend oder stark innovationshemmend wahrgenommen?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen stellen die KMU heute schlechter als Konkurrenzunternehmen aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen verhindern eine Etablierung zukünftiger Geschäftsmodelle?
  • Welche Vorschriften und Rahmenbedingungen benachteiligen kleine Unternehmen unverhältnismäßig stärker als mittlere oder größere Unternehmen?
Es hat sich gezeigt, dass der aktuelle Ordnungsrahmen den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Welt nicht vollumfänglich entspricht.  Dies führt dazu, dass die überwiegend positive Einstellung der KMU gegenüber der Digitalisierung in eine zu vorsichtige bzw. verzögerte Umsetzung mündet. Dadurch werden die in der Metropolregion vorhandenen Effizienz- und Wachstumspotenziale nicht gehoben. Unter anderem zeigte sich, dass sich über 60 % der Unternehmen durch den aktuell gültigen Ordnungsrahmen mittel bis sehr stark bei ihren Innovationsanstrengungen behindert sehen. Mit Abstand als größtes Hemmnis werden der Datenschutz und die zugehörige EU-Datenschutzgrundverordnung benannt (danach folgen Arbeitsrecht und Sicherheit). Dies ist mit ein Faktor, warum ein Großteil der Unternehmen die Möglichkeiten der Datenanalyse noch kaum oder gar nicht nutzt, da Unsicherheiten über die rechtlichen Möglichkeiten der Datenanalyse bestehen.
IHK hilft

Unternehmen präsentieren und Kooperationspartner finden

Die Industrie- und Handelskammern bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Firmenprofil in der IHK-Firmendatenbank zu veröffentlichen.
Die Datenbank enthält rund 80.000 Leistungsprofile von baden-württembergischen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit Angaben über Produkte, Dienstleistungen und Auslandsbeziehungen. Das Ziel der Datenbank ist es, Unternehmen bei der Gewinnung neuer Kunden oder der Suche nach Lieferanten schnell und aktuell zu helfen
Um Ihr Unternehmen kostenlos in unserer Firmendatenbank eintragen zu lassen, dürfen Sie gerne anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Kontakt”.
Gehen Sie es jetzt an!

Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der  Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des IHK Bildungshauses.

Leitfaden: Klimaschutz + Energieeffizienz in Gewerbegebieten

Der von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) veröffentlichte Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ zeigt, wie Unternehmen betriebsübergreifende Synergien an einem Standort erfolgsbringend nutzen können. Davon profitiert nicht nur jeder Betrieb, sondern auch die Umwelt.
Der Klimaschutz, steigende Energiekosten und zunehmende Regulierungen, stellen immer größere Herausforderungen und Chancen für Unternehmen dar. Das eigene Energiemanagement und die Steigerung der Energieeffizienz rücken deshalb bereits seit Jahren in den Betrieben verstärkt in den Fokus. Zusätzliche Potentiale zur Kostensenkung und Klimaschutz bieten sich für Unternehmen aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen am Standort. Die räumliche Nähe ermöglicht zahlreiche Synergieeffekte, vor allem in den Bereichen Wärmebereitstellung und -netze, Stromerzeugung, Mobilität und Ressourcenverbrauch.
Wie diese Potentiale erfolgsbringend genutzt werden könnten, wird in dem Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE).

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter, Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Leitfaden für Logistikbetriebe

Energie und Energieeffizienz im Überblick

Die Steigerung der Energieeffizienz hat sich zu einem bedeutenden Thema in Unternehmen entwickelt. Dass die Verbesserung der Energieeffizienz in der Zielhierarchie der Logistiker mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, hat viele Gründe.
Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen. Die Ansatzpunkte zur Steigerung der Energieeffizienz für Logistikunternehmen sind im Wesentlichen bei den Gebäuden (Lager und Büro), bei den Lagerhaltungssystemen sowie beim Transport zu finden. Unabhängig davon, in welchen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, kann übereiltes Handeln mit Risiken oder gar negativen Ergebnissen aufgrund von unerwünschten Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen verbunden sein.
Es gilt, die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell auszuwählen und diese auf die richtige Weise umzusetzen. Besonders wichtig ist dabei, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen.
Dabei helfen die regionalen Kompetenzstellen des Netzwerks Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) in Baden-Württemberg. Als unabhängiger Ansprechpartner unterstützt KEFF vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei den ersten Schritten zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.
Die IHK Region Stuttgart hat bereits im Jahr 2011 mit der Studie „Grüne Logistik - Ein Gewinn für Verlader und Logistikdienstleister“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1074 KB)Impulse für Ressourceneinsparungen gesetzt. Die im neuen Leitfaden dargestellten Maßnahmen sind insoweit als Fortführung der Hilfestellung der IHK für die Unternehmen zu verstehen.
IHK hilft

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.
IHK Region Stuttgart

Gewerbeabfall: Liste der Vorbehandlungsanlagen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg eine Liste von Vorbehandlungsanlagen in Baden-Württemberg erstellt. Diese soll es Erzeugern gewerblicher Siedlungsabfälle, die nicht nach Materialarten getrennt gehalten werden können („gemischte Gewerbeabfälle") erleichtern, geeignete Entsorgungspartner zu finden.
Die Liste ist auf der Homepage der LUBW zu finden.
Die gemischten Gewerbeabfälle unterliegen der Pflicht zur Vorbehandlung. Die Gewerbeabfallverordnung legt fest, dass Vorbehandlungsanlagen seit dem 01.01.2019 mit den folgenden Aggregaten ausgestattet sein müssen:
  • Stationäre oder mobile Aggregate zum Zerkleinern, wie zum Beispiel Vorzerkleinerer,
  • Aggregate zur Separierung verschiedener Materialien, Korngrößen, Kornformen und Korndichten, wie zum Beispiel Siebe und Sichter,
  • Aggregate zur maschinell unterstützten manuellen Sortierung nach dem Stand der Technik, wie zum Beispiel Sortierband mit Sortierkabine,
  • Aggregate zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent, sofern Eisen- und Nichteisenmetalle in den zu behandelnden Gemischen enthalten sind, sowie
  • Aggregate zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent, von Holz oder von Papier, wie zum Beispiel Nahinfrarot­aggregate.
Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Strom- und Gasmarkt

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt.Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Alle Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.
Das Marktstammdatenregister ist eine Online-Datenbank und ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem müssen nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen ihre Daten der Bundesnetzagentur melden. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.
Die zum 21. November 2018 geänderte Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

Suchdienst

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Aktuelle Regelungen für Verpackungen

Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.

Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1293 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.

Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.

Merkblatt Versandhändler

Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt:  Überblick für Handelsunternehmen

Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen

Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.

Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Photovoltaik

Betrieb einer PV-Anlage zum Ende der Förderdauer

Viele PV-Anlagen Besitzer stehen vor Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Stromspeichern, Reinigung und Wartung, Versicherung, steuerlichen Fragen und nicht zuletzt der IHK-Mitgliedschaft.
In dem Merkblatt des DIHK wird auf Gefahren, die von einer PV-Anlage ausgehen können eingegangen, genauso wie zu der Melde- und Prüfpflicht auf dem Marktstammdatenregister Portal, das seit Dezember 2018 online ist.
In diesem Merkblatt finden Sie Hinweise, was zu beachten ist. Viele Tipps können aber auch für Anlagenbesitzer sinnvoll sein, deren Förderdauer noch nicht abgelaufen ist.

IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt  Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
Die Wellnesspauschale macht den Unterschied!

Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

So werden Hotels schnell zu Reiseveranstaltern

Mit der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht wurde der Begriff „Veranstaltung“ neu gefasst. Wichtig ist, das eigene Angebot mit Blick auf die geltende Rechtslage zu prüfen.
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise ein „Paket“ von mindestens zwei Reiseleistungen. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei nach Beförderung, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie den „weiteren touristischen Leistungen“. Wenn zum Beispiel eine Übernachtung und ein Mietwagen zu einem Paket-Preis angeboten werden, ist das Angebot rein rechtlich eine Reiseveranstaltung. Das gilt auch für Geschäftsreisen, sofern diese nicht über einen Rahmenvertrag gebucht wird.

Reiseveranstaltende haben Informations- und Haftungspflichten

Unter „weitere touristischen Leistung“ fallen zum Beispiel Stadtführungen, Eintrittskarten oder Wellnessbehandlungen. Jedoch erkennt die Legislative an, dass es sich zum Beispiel bei einer günstigen Eintrittskarte im Paket mit einer teureren Übernachtung lediglich um eine relativ unbedeutende Zusatzleistung handeln kann. Entscheidend für die Einstufung als Pauschalreise ist für diesen Sonderfall, ob eine weitere Leistung wesentlich für das Angebot ist. Hier greift ein Schwellenwert von 25 Prozent. Liegt der anteilige Wert der weiteren Leistung am Gesamtpreis darüber, greift die Ausnahme nicht und dem Anbieter droht der Veranstaltungsstatus.

Vorsicht bei den Begriffen Paket, Pauschale oder Arrangement

Wenn Leistungen aus Kundensicht als Pauschalreise aufgefasst werden könnten, riskieren Anbieterinnen und Anbieter als reiseveranstaltendes Gewerbe eingestuft zu werden. Das passiert besonders leicht bei Bezeichnungen wie: Paket, Pauschale oder Arrangement. Um hier sicherzugehen, sollten Namensgebungen bei Angeboten wie „Wellness-Pauschale“ oder „Romantik-Arrangement“ vermieden werden.
Als Veranstaltungsunternehmen übernimmt man gegenüber dem Kunden eine besondere rechtliche Stellung. Das zeigt sich insbesondere bei der Haftungsfrage, die sich auf Leistungen von Dritten erstrecken kann. Auch ist eine Insolvenzabsicherung erforderlich. Der Kunde muss gegen den Ausfall des veranstalteten Unternehmen abgesichert werden, sofern der Reisepreis vor Beendigung der Reise bezahlt wird. Es gibt dazu spezielle Versicherungsverträge, über deren Abschluss der Kunde mit der Übergabe eines Sicherungsscheins informiert werden muss.

Insolvenzabsicherung auch bei „verbundenen Reiseleistungen“

Um nicht als Reiseveranstaltungsunternehmens zu gelten, wurden in der Vergangenheit auch gerne separate Verträge für verschiedene Leistungen einer Reise abgeschlossen. Die Gesetzgebung hat hierfür den Status Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ geschaffen. Sofern z. B. ein Hotel diese Lösung wählt, ist die Haftung nicht so ausgeprägt wie für ein  Veranstaltungsbetrieb. Die Insolvenzabsicherung wird dennoch erforderlich. Anbietende müssen insbesondere darauf achten, Kunden durch getrennte Buchungsschritte klar zu machen, dass es sich um separate Verträge handelt.
Corona schärfte Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung

Die Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Corona-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend waren. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, schloss diese Lücke, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt übergeben

Die Gesetzgebung hat Informationspflichten geschaffen. Diese betreffen z. B auch den Status des vermittelnden Unternehmens für „verbundene Reiseleistungen“. Dafür wäre dann dem Kunden vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt zu übergeben. Darüber hinaus ist der Kunde auch umfassend über die Reise zu informieren, zum Beispiel über die Eignung des Angebots für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Informationen zum Reisevertragsrecht

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Infoblätter zum Reisevertragsrecht auf den aktuellen Stand gebracht. Insbesondere die Punkte „Stornierungen im Pandemiefall“ und der neue „Reisesicherungsfond“ wurden aufgenommen.

IHK-Broschüre

Arbeits- und Brandschutz - Ein Leitfaden für Betriebe und Unternehmen

Wer als Arbeitgeber Beschäftigte beauftragt, arbeiten auszuführen, setzt diese damit mehr oder weniger großen Gefährdungen aus. Ziel des reglementierten Arbeitsschutzes ist, diese so zu minimieren, dass Unfälle sehr unwahrscheinlich werden oder der Schadenumfang für den Fall, dass es doch zum Unfall kommt, gering, bleibt.
Die 3. Auflage der Publikation soll gerade kleineren Unternehmen einen ersten Einstieg in das umfangreiche Thema der betrieblichen Arbeitssicherheit ermöglichen und ergänzend Grundlagen zum Brandschutz in Betrieben und Unternehmen aufzeigen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber:
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen treffen,
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden,
  • Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen,
  • die zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitstellen,
  • dafür sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes durchgängig im Betrieb beachtet werden.
Ein sinnvoller Brandschutz umfasst:
  • Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und den damit verbundenen Brandrisiken,
  • allgemeine und persönliche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
  • bauliche und organisatorische Regelung zur Schadensbegrenzung,
  • die Sicherung der Flucht- und Rettungswege zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude,
  • entsprechende Vorsorge für einen zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr.
Aus dem Inhalt:
  1. Einführung
  2. Arbeitsschutzgesetz
  3. Arbeitsstätte
  4. Arbeitsplatz
  5. Arbeitsmittel
  6. Gefahrstoffe
  7. Persönliche Schutzausrüstung
  8. Unterstützung für den Arbeitgeber
  9. Betrieblicher Brandschutz

ElektroG

stiftung ear: Informationen zu ElektroG-II Änderungen

Seit August 2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der offene Anwendungsbereich mit sechs Kategorien. Damit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese
  • erfüllen eine eigenständige Funktion,
  • sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und 
  • ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. 
Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile oder Batterien nicht unter das Gesetz. Eine Anwendungshilfe zur Abgrenzung, ob Batterien bzw. Elektrogeräte, die Batterien enthalten, in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) oder des Batteriegesetzes (BattG) fallen, steht auf der Webseite der stiftung ear zum Download zur Verfügung.
ElektroG

stiftung ear: Informationen zu ElektroG-II Änderungen

Seit August 2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der offene Anwendungsbereich mit sechs Kategorien. Damit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese
  • erfüllen eine eigenständige Funktion,
  • sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und 
  • ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. 
Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile oder Batterien nicht unter das Gesetz. Eine Anwendungshilfe zur Abgrenzung, ob Batterien bzw. Elektrogeräte, die Batterien enthalten, in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) oder des Batteriegesetzes (BattG) fallen, steht auf der Webseite der stiftung ear zum Download zur Verfügung.
Wassergefährdende Stoffe - Einstufung

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor. Betroffen von der AwSV sind insbesondere Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen (z. B. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen).
Stoffe und Gemische müssen gemäß AwSV entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1, 2 oder 3) oder als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden:
§ 3 Abs. 1 AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 oder WGK 3.
  •     WGK1: „schwach wassergefährdend“
  •     WGK 2: „deutlich wassergefährdend“
  •     WGK 3: „stark wassergefährdend“
Für bestimmte Stoffe und Gemische gilt zudem die Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 2 AwSV) oder als „nicht wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 3 AwSV).
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Homepage Informationen zur Einstufung von Stoffen gemäß AwSV sowie weitere Informationen zur AwSV bereitgestellt.
 
Innovation und Umwelt

Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Sie auf dem Weg in die digitale Transformation oder im Rahmen Ihres Innovationsvorhabens mit Fördermöglichkeiten zu begleiten.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen. Wir haben Ihnen eine Übersicht über einige aktuell laufende Initiativen zusammengestellt:
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale Anlaufstelle rund um das Thema der Förderung von Innovationsvorhaben und der digitalen Transformation. Nutzen Sie Serviceangebote, Newsletter, Veranstaltungen und Informationen, um stetig auf dem neuesten Stand zu sein.
IHK-Studie

Dem Stau auf der Spur – Maßnahmen gegen Stau in Stuttgart

Im Auftrag der IHK hat die PTV Transport Consult GmbH folgende Fragen untersucht:
  • Wie ist der Verkehrsfluss in der Stadt allgemein?
  • Wo sind Stau-Brennpunkte in der Stadt?
  • Warum entsteht an diesen Stellen Stau?
  • Wie kann die Situation dort und generell verbessert werden?
Die komplette Studie können Sie hier abrufen

Verkehrssituation und Stau-Brennpunkte

Die Auswertung zeigt: Tatsächlich ist das Verkehrsnetz in Stuttgart an vielen Stellen überlastet und der Verkehr fließt oft zäh. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag außerhalb der Schulferien sind die Tage mit den ausgeprägten Verkehrsspitzen in Stuttgart. An Montagen und Freitagen zeigt sich die Situation vor allem am Abend etwas entzerrter.
In der Morgenspitze um 8 Uhr liegt die Durchschnittgeschwindigkeit der Fahrzeuge bei nur 29 Stundenkilometern. In der Abendspitze um 17:30 Uhr sind es sogar nur 28 Stundenkilometer.
Zu den zehn größten Stau-Brennpunkten zählen die A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart, die Hauptstätter Straße stadtauswärts vor dem Heslacher Tunnel und die B10/B27 stadteinwärts.
Die fünf Stau-Brennpunkte
  • Vaihingen/Nord-Süd-Straße/A8,
  • Rotenwaldstraße/Geißeichstraße (stadteinwärts),
  • B10/B27 Zuffenhausen – Feuerbach Ost,
  • B14 Hauptstätter Straße (Richtung Südwesten) und
  • Dreieck Neckarpark
wurden für eine genauere Betrachtung ausgewählt. Sie stehen prototypisch für bestimmte Stauursachen. Die Detailauswertung zu den einzelnen Brennpunkten finden Sie in der Studie.

Stau-Ursachen und Lösungsansätze

Insgesamt lassen sich drei Hauptursachen für den Stau in Stuttgart erkennen:
  1. Gefahrenstellen im Straßennetz
    Dichter und unübersichtlicher Verkehr sorgt dort auch für eine hohe Unfallgefahr. Unfälle erzeugen wiederum Stau. Die Analyse der fünf Stau-Brennpunkte zeigt, dass es bei einigen davon wie beim Dreieck Neckarpark (B10/B14) und bei der B10/B27 vor der Friedrichswahl stadtauswärts erheblich mehr Unfälle gibt als an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet. Und auffällig ist: Bei allen fünf untersuchten Hot Spots gibt es dort vor allem Unfälle im Längsverkehr, also Auffahrunfälle oder Unfälle beim Spurwechseln. An solchen Gefahrenstellen sollte unbedingt versucht werden, kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. So gilt es, die Beschilderung und Markierung von Spuren zu optimieren.
  2. Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei der Infrastruktur
    An Brennpunkten wie der Nord-Süd-Straße in Vaihingen oder auf der Hauptstätter Straße stadtauswärts bestehen Kapazitätsengpässe. Ein für Stuttgart spezifisches Problem ist, dass der Verkehr insbesondere schlecht aus der Stadt herausfließt. Für die Luftreinhaltung im Stadtgebiet ist das ein massives Problem. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es in Stuttgart an den problematischsten Stellen wenig Potenzial für einfache punktuelle Verbesserungen gibt. Das Verkehrsmanagement ist beispielsweise schon stark entwickelt. Und: Es gibt kaum konfliktfreie Lösungen. Weniger Stau an einer Stelle kann das Problem an eine andere - vielleicht noch sensiblere - Stelle verlagern. Eine Verbesserung der Situation könnte durch einen punktuellen Ausbau bestehender Infrastruktur erreicht werden. Dies gilt beispielsweise für den Ausbau der Nord-Süd-Straße in Vaihingen zwischen der A8 und der Industriestraße. Auch eine flexible Verkehrssteuerung kann gegen Engpässe helfen, die zu bestimmen Tageszeiten auftreten: Auf der B10 und B27 zwischen Zuffenhausen und Feuerbach Ost staut es sich morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts. Dem könnte durch Fahrspuren mit wechselnder Fahrtrichtung – je nach Verkehrsaufkommen – begegnet werden.
  3. Fehlende Tangentialen
    Als weiteres Problem haben die Gutachter Fahrten im Stadtgebiet identifiziert, die besser über andere Straßen führen sollten – die aber selbst von Stau betroffen sind oder die es nicht gibt. Betroffen davon sind beispielsweise die Nord-Süd-Straße in Vaihingen bzw. die Ortsdurchfahrten in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Möhringen. Weil es sich auf der A8 bei Möhringen oft staut oder die Leute dort Stau befürchten, fahren sie nach Vaihingen und Möhringen hinein. Bei der Untersuchung der Brennpunkte hat sich zudem gezeigt, dass viele Fahrten im Stadtgebiet von Stuttgart ihren Start oder ihr Ziel – oder sogar beides – außerhalb der Stadt, aber in der Region haben. Hier wäre es vorteilhaft, dass der Verkehr mit Start oder Ziel außerhalb Stuttgarts an der Stadt vorbeigeführt wird. Die Studie legt somit nahe, dass eine zusätzliche Filderauffahrt zusammen mit Ausbau der A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart sowie ein Nord-Ost-Ring – der auch unter den IHK-Mitgliedern sehr umstritten ist – die Stauprobleme im Stuttgarter Stadtgebiet mindern könnten. 

Hintergrund: Untersuchungsdesign

Ausgewertet wurden dafür sogenannte „Floating-Car-Daten“ aus Google Maps. Google erfasst diese Daten auf Smartphones und anderen mobilen Endgeräten, die bei der Fahrt im Auto aktiviert sind. Die Dichte an solchen Mobilgeräte ist inzwischen so hoch, dass die so erfassten Reisezeiten als recht zuverlässig gelten.
So wird ein Vergleich von der „zu erwartenden Reisezeit“ bei freiem Verkehr und der tatsächlichen Reisezeit auf einzelnen Streckenabschnitten möglich. Das lässt Schlüsse auf den Verkehrsfluss zu. Google stellt die Daten öffentlich zur Verfügung. Sie wurden mit einer eigens für die Untersuchung programmierten Schnittstelle ausgelesen und dann ausgewertet. Untersucht wurden das Hauptverkehrsnetz in der Stadt und wichtige Ein- und Ausfallstraßen.


IHK hilft

Kooperationspartner

Sie suchen einen Kooperationspartner, um zum Beispiel durch gemeinsame Komplettangebote, Forschungskooperationen, die Bündelung des Einkaufs oder den Gang auf internationale Märkte Ihre Marktposition zu stärken? 
Durch Kooperationen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als gemeinsamer „Global Player“ selbst Branchenriesen Paroli bieten. Mit ihrer Kooperationsinitiative unterstützt die IHK Unternehmen bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Existenzgründer
Viele IHK-Veranstaltungen laden zum Netzwerken ein – hier finden Sie spezielle Angebote zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen.
Technologie
Unternehmen, die im Bereich Technologietransfer Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungspartner suchen, unterstützt der Technologietransfermanager der IHK. Neben der gezielten Suche nach geeigneten Partnern bietet die IHK auch Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen oder das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE an. Außerdem können Sie mit Hilfe der Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ schnell und einfach nach regionalen und überregionalen Experten recherchieren.
Auslandsgeschäft
Auch bei der Geschäftsanbahnung im Ausland und der Vermittlung internationaler Firmenkontakte ist die IHK behilflich. 

Verkehrswirtschaft

Rechtliche Grundlagen für den Gefahrguttransport

Der Gefahrguttransport im Straßen- und Eisenbahnverkehr, per Binnen- oder Seeschiff sowie im Luftverkehr unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Diese Regelungen werden im Regelfall alle zwei Jahre geändert. Im Luftverkehr sind jährlich neue Vorschriften zu beachten.
Eine Sammlung relevanter Regelungen findet sich im Fachportal für Technische Sicherheit Gefahrgut-Umschließungen (TES) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich 3.1 – Gefahrgutverpackungen, Berlin:


Weitere hilfreiche Links zu weiteren Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen:
Wiegepflicht

Verifizierte Bruttomasse von See-Containern notwendig

Wiegepflicht für Container im See-Export

Seit dem 1. Juli 2016 greifen veränderte SOLAS (Safety of the life at Seas)-Richtlinien. Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diejenigen Container auf Seeschiffe verladen werden, von denen die verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass, VGM) vorliegt. Ziel ist, die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen.
Die Verladung eines Containers auf ein Schiff ist ohne eine bestätigte Bruttomasse daher nicht mehr möglich. Die Bruttomasse des Containers muss vom Befrachter zudem rechtzeitig an die Reederei mitgeteilt werden

Ermittlung der verifizierten Bruttomasse

Die Ermittlung der bestätigten Bruttomasse kann gemäß SOLAS auf zwei Arten erfolgen. Hierbei gelten jeweils die Regelungen des Landes, in dem der Container final gepackt und verwogen wird.
Methode 1: Wiegen
  • Nachdem der Container beladen und versiegelt wurde, kann der Befrachter den beladenen Container selbst verwiegen oder Vorkehrungen treffen, dass dieser von einer dritten Partei gewogen wird. Bei der Verwiegeeinrichtung muss es sich um eine kalibrierte und zertifizierte Vorrichtung handeln. Es ist mindestens eine Waage der Genauigkeitsklasse IIII nach Richtlinie 2014/31/EG (ab S. 125) zu verwenden.
  • Der vollständig gepackte und verschlossene Container wird auf einer Wiegestation gewogen. Der Container darf auch auf einem Fahrzeug gewogen werden. Das Eigengewicht des Fahrzeugs und die Kraftstoffmenge im Tank müssen allerdings vom Gesamtwiegeergebnis abgezogen werden.
Methode 2: Berechnung
  • Der Befrachter wiegt alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen, einzeln. Anschließend muss noch das Eigengewicht des Containers zu der Summe der Einzelmassen addiert werden.
  • Für die Einzelverwiegung wird mindestens eine Waage der Genauigkeitsklasse III nach Richtlinie 2014/31/EG (ab S. 125) gefordert.
  • Methode 2 ist für diejenigen Güter ungeeignet, die sich nur bedingt einzeln wiegen lassen, bevor sie in den Container verladen werden (z. B. Metallschrott, loses Getreide und sonstige Massengüter). Für diese Güter bietet sich Methode 1 an.
Für Methode 2 ist eine Zertifizierung erforderlich. In Deutschland kann der Rechenweg im Rahmen einer laufenden Qualitätszertifizierung (z. B. ISO 9001, ISO 28001 oder AEO) zertifiziert werden; unter Beibehaltung bereits entwickelter Geschäftsprozesse.

Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben.

Verantwortlichkeit

Der Befrachter ist für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse eines Containers zuständig. Beim  Befrachter handelt es sich also um die Person, die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen ist (in deren Namen oder in deren Auf-trag) ein Beförderungsvertrag mit einer Reederei geschlossen wurde. Mit der Mitteilung an die Reederei erfüllt der Befrachter seine Verpflichtung aus den SOLAS-Richtlinien. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen fällt in den Verantwortungsbereich der Reederei.

Leercontainer

Wenn Leercontainer auf ein Schiff verladen werden sollen, muss sichergestellt werden, dass diese Container auch tatsächlich leer sind. Als bestätigte Bruttomasse gilt in diesen Fällen das Leergewicht des Containers gemäß der angegebenen ISO-Markierung.  Mehr dazu finden Sie in Abschnitt 12 der SOLAS-Richtlinien.

Container ohne verifizierte Bruttomasse

Seit dem 1. Juli 2016 darf kein Container ohne verifizierte  Angabe der Bruttomasse verladen werden.

Übermittlung der Bruttomasse an Reederei

Die verifizierte Bruttomasse muss durch den Verlader in einem Beförderungspapier dokumentiert werden. Das Dokument kann Bestandteil der Versandanweisungen an die Reederei sein oder eine getrennte Mitteilung darstellen. Die Dokumentation kann auch elektronisch erfolgen. In jedem Fall muss sie von einer vom Verlader bevollmächtigten Person unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann bei elektronischer Übermittlung durch - einfache - elektronische Signatur erfolgen.
Weder das SOLAS-Übereinkommen noch der deutsche Staat schreiben eine Frist vor, innerhalb derer der Befrachter die bestätigte Bruttomasse vorlegen muss. Es heißt lediglich, dass die Angabe so rechtzeitig eingehen muss, dass ausreichend Zeit verbleibt, um einen ordnungsgemäßen Stauplan zu erstellen. Dies kann von Reederei zu Reederei unterschiedlich sein und hängt im größeren Maße von der jeweiligen Schiffsgröße ab. Was "rechzeitig" ist, legt die jeweilige Reederei für sich selbst fest. Als Richtwert sollte man mit mindestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes (ETA) rechnen.
Der Befrachter hat seine Verpflichtung erfüllt, wenn er die Bruttomasse an die Reederei mitgeteilt hat. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen ist Aufgabe der Reederei.

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ)

Aufgrund der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zum 1. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Zusammenarbeit mit „Deutsche Flagge“ die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern“ zusammengestellt. Sie finden diese Antworten in der Rubrik „FAQ“.

Ansprechpartner

Für die Umsetzung der geänderten SOLAS-Richtlinien ist in Deutschland die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zuständig:
BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Herr Thomas Crerar
Telefon: 040/ 36 13 77 44
E-Mail: Thomas.Crerar@bg-verkehr.de
Internet: www.deutsche-flagge.de
IHK hilft

Sicherheit

Im betrieblichen Alltag sind immer wieder sicherheitsrelevante Themen berührt. Hier sind Unternehmen gefordert, das richtige Risikomanagement zu betreiben sowie Maßnahmen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu kennen und anzuwenden.
Die IHK bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Bereichen an:
  • Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
    Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen an Arbeitsstätte, -platz und -mittel, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Beauftragte, betrieblicher Brandschutz
  • Gefahrguttransport
    Sicherer Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Ladungssicherung
  • Exportkontrolle
    Embargos, genehmigungspflichtige und Dual-Use-Güter, länderbezogene Frühwarnhinweise
  • Datenschutz
    Schutz personenbezogener Daten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutz im Internet und beim E-Mail-Versand, Videoüberwachung
  • Netz- und Informationssicherheit
    IT-Sicherheit, sicherer Umgang mit Internet und Smartphones, Schutz vor Cyberkrimininalität
  • IHK-Sicherheitskongresse
    Informationen und Vortragsunterlagen zum Thema Sicherheit in der Wirtschaft
IHK Service-Tipp

Welche umweltrechtlichen Auflagen müssen berücksichtigt werden?

Die steigende Anzahl umweltrechtlicher Vorschriften macht es für die betroffenen Unternehmen schwer, den Überblick zu behalten. Unternehmen mit Umwelt-Management-System müssen zudem die sie betreffenden Rechtsvorschriften auflisten und die Texte aktuell halten.
Die IHK informiert Sie über aktuelle Änderungen im Umweltrecht, die für die Unternehmen relevant sind. Zusammenstellungen umweltrelevanter Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke finden Sie hier und unter www.vd-bw.de.
Die IHK informiert zudem aktuell und kompetent zu Entwicklungen und Änderungen bei:
  • Verpackungsordnung und Abfallrecht
  • Chemikalienverordnung REACH, GHS-CLP, Chemikalien-Klimaschutzverordnung 
Daneben bietet die IHK mit ihrer Recyclingbörse ein überbetriebliches Vermittlungssystem für verwertbare Abfälle und Produktionsrückstände an. Damit können Unternehmen diese Stoffe der Kreislaufwirtschaft wieder zuführen.
Betrieblicher Umweltschutz

EMAS – Umweltmanagement-System

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren. Hierzu zählt unter anderem EMAS („Environmental Management and Audit Scheme“). Die Teilnahme von Organisationen an EMAS ist freiwillig und kann von allen Betrieben genutzt werden.
Basis ist eine Verordnung der Europäischen Union. Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen.
Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ veröffentlicht hier das tagesaktuell geführte EMAS-Register.
Sie können in dem Register nach einzelnen Organisationen und Ihren EMAS-registrierten Standorten suchen oder die EMAS-Organisationen einer Region, einer Branche oder einer Betriebsgröße recherchieren.
Die IHK Region Stuttgart hat die EMAS-Registerführung auf die IHK Südlicher Oberrhein übertragen.
Energieaudits nach EDL-G

Pflicht für Nicht-KMU-Unternehmen zu Energieaudits

Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits

Seit 2015 gilt das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Es sieht für alle Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR), die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits vor. Diese Verpflichtung musste von den betroffenen Unternehmen erstmalig zum 5. Dezember 2015 erfüllt werden. Anschließend muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. In Deutschland trifft dies nach Abschätzungen annähernd 50.000 Unternehmen.
Aktuelle Hinweise für Energieaudits in der Corona-Krise:
Kann ein Energieaudit derzeit nicht rechtzeitig durchgeführt werden, muss dies ausführlich dokumentiert werden. Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation werden entsprechend berücksichtigt.
Wichtig: fällige Energieaudits müssen nachgeholt werden, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.

Energieauditorenliste

Das Energieaudit darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater) und unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Energieauditoren sind in § 8 b des novellierten EDL-G formuliert
  • Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den entsprechenden Gebieten (Ingenieure aus Energietechnik, Umwelttechnik, TGA, …),
  • Meisterprüfung oder staatliche Technikerprüfung,
  • mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden,
  • hersteller-, anbieter- und vertriebsneutrale Beratung (z. B. Provisionen),
  • unternehmensinterne Experten müssen der Leitung des Unternehmens unmittelbar unterstehen und weisungsfrei sein (z. B. Stabsstelle)
Personen, die die Anforderungen erfüllen können sich in der zugehörigen Datenbank des BAFA anmelden. Auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann in einer Datenbank nach zugelassenen Energieauditoren gesucht werden.
Weitere Informationen und Konkretisierungen sind in Form von Handreichungen/Merkblättern/FAQs auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.



Europäische Chemikalienverordnung

Merkblatt: Sicherheitsdatenblatt in Landessprache

Sicherheitsdatenblätter (SDB) liefern dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zu folgenden Merkmalen: Identität des Produktes, auftretende Gefährdungen, sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall. Die Erstellung von SDB auf der Grundlage der REACH-Verordnung ist in den „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern” der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erläutert.
Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. REACH und CLP enthalten zudem Regelungen zur Sprache im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Kennzeichnungsetikett. Im Allgemeinen wird die Sprache des Mitgliedstaates verwendet, in dem die Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden. Dabei haben die Mitgliedstaaten jedoch Möglichkeiten, die zu verwendenden Sprachen genauer festzulegen. Um den Firmen die Angaben zu REACH und CLP in der richtigen Sprache zu erleichtern, hat die ECHA eine Merkblattübersicht zu den in den verschiedenen Mitgliedstaaten benötigten Sprachen veröffentlicht.

Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es zudem weitere Informationen rund um das Thema „Sicherheitsdatenblatt” ebenso wie entsprechende Hilfestellungen.
Leitfaden

Umgang mit verunreinigten Metallspänen

Der bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.) hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen 14-seitigen Leitfaden veröffentlicht. Darin geht es um die umweltgerechte Entsorgung von Metallspänen, an denen Kühlschmierstoffe anhaften und somit auch  die korrekte abfallrechtliche Einstufung.
In dem Leitfaden wird erläutert, welche Randbedingungen zu beachten sind und wie das Handling der Späne erfolgen sollte. Oberstes Ziel muss sein, einen Austritt von Flüssigkeiten aus Sammel- und Transportbehältern zu verhindern.
Die Publikation finden Sie hier.
IHK Region Stuttgart

Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase, bringt teilweise weitreichende Änderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich. Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ersetzt damit die Verordnung Nr. 842/2006.
Mit der Verordnung erfolgte insbesondere eine schrittweise Reduktion der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen (sog. "Phase-Down-Szenario"). Die Verkaufsmengen sollen bis 2030 über ein Quotensystem um 79 Prozent gegenüber dem Jahresmittelwert zwischen 2009 und 2012 verringert werden. Einzelheiten zur Quotenzuteilung können der Mitteilung 2014/C 153/07 der EU-Kommission an Hersteller und Importeure von HFKW sowie mit diesen befüllten Kälte- und Klimaanlagen und -geräten sowie Wärmepumpen entnommen werden.
Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll darüber hinaus durch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte erreicht werden. Die wichtigsten Änderungen durch die F-Gase-Verordnung werden hier nochmal kurz zusammengefasst: 
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
  • Umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten
  • stufenweise Einführung von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote
  • vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und IBN durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist.
  • Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential).
  • Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“ bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).
  • Die Dichtheitsprüfungs-Intervalle ändern sich in Abhängigkeit des CO2-Äquivalents.
Auf den Seiten des Umweltbundesamts wird auch eine Liste der Treibhausgaspotentiale (GWP-Werte) für eine Vielzahl fluorierter Treibhausgase sowie für als Kältemittel eingesetzte Gemische dargestellt.
Auf der Webseite des Gewerbeaufsichtsamts Baden-Württemberg findet sich die Chemikalien-Klimaschutzverordnung   (ChemKlimaschutzV).

Quelle: DIHK abgeändert
Standortpolitik, Wirtschaftspolitik

Corporate Social Responsibility (CSR)

Gefahrgutfahrer

ADR-Schulungsbescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, müssen besonders geschult und geprüft werden. Die Beförderungseinheit ist dann grundsätzlich mit orangefarbenen Tafeln zu versehen. Folglich muss der Fahrzeugführer im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Weitere Regelungen sind in den Unternehmen von den am Gefahrguttransport beteiligten Personen umzusetzen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer ausbilden möchten. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme die ADR-Schulungsbescheinigung aus. Dies gilt auch für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen im Falle von Verlust oder Diebstahl.
Für die Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung benötigt die IHK ein Lichtbild in Passbildqualität gemäß Anlage 8 der Passverordnung.
Bis zum 31. März 2019 von der IHK ausgestellte ADR-Schulungsbescheinigungen nach dem alten Muster dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.   
IHK Region Stuttgart

Anzeige-, Erlaubnis- und Kennzeichnungspflichten bei Abfalltransporten

Seit 2012 gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Betroffen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln oder befördern, damit handeln oder deren Entsorgung makeln. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Wenn Sie über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung verfügen, dann gilt diese als „Erlaubnis“ im Sinne des § 54 KrWG. Eine zusätzliche Anzeige ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzliche Abfälle transportieren, die von Ihrer bisherigen Transportgenehmigung nicht erfasst waren, z. B. weil es sich um nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung handelte.
  • Wenn Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, dann benötigen Sie für die zertifizierten Tätigkeiten bzw. Abfälle ebenfalls keine neue „Erlaubnis“, aber Sie fallen unter die neue Anzeigepflicht des § 53 KrWG.
  • Wenn keiner der beiden oben genannten Fälle zutrifft, weil Sie zum Beispiel nur als beauftragter Dritter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tätig sind oder weil Sie nur nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren, dann fallen Sie entweder unter die Erlaubnispflicht (bei gefährlichen Abfällen) oder unter die Anzeigepflicht (bei nicht gefährlichen Abfällen).
Außerdem ist in allen oben genannten Fällen von Bedeutung, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Abfalltransportfahrzeugen (A-Schild) auf alle gewerbsmäßigen Transporte ausgeweitet wird. Damit sind nun auch Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung verpflichtet, ihre Fahrten mit geöffnetem A-Schild durchzuführen.
Unternehmen, die die o. g. Tätigkeiten nicht gewerbsmäßig durchführen, sondern dies nur im Rahmen einer anderweitigen wirtschaftlichen Tätigkeit tun (z. B. als Handwerker, Dienstleister als Service für ihre Kunden), fallen ebenso seit dem 1. Juni 2014 unter die Anzeige- und Erlaubnispflichten.
Verkehrswirtschaft

CEMT-Genehmigungen

Hinweis: Bitte beachten Sie stets die ausführlichen Informationen auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zum Thema CEMT-Genehmigung.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports - Europäischen Konferenz der Verkehrsminister, www.itf-oecd.org) liegen. Kabotagebeförderungen sind damit in reinen CEMT-Mitgliedstaaten nicht erlaubt. CEMT-Genehmigungen gibt es als Jahres- und Kurzzeitgenehmigungen und für den Umzugsverkehr als CEMT-Umzugsgenehmigung. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist grundsätzlich limitiert.
Grundsätzlich sollte auch der „Leitfaden für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents” beachtet werden. Vor der Antragsstellung sollte stets geprüft werden, ob für die geplanten Transporte nicht auch eine andere Genehmigung, etwa eine bilaterale, hinreichend ist.
Details zum Erteilungs- und Wiedererteilungsverfahren und zu den benötigten Formularen sind auf der Homepage des BAG hinterlegt.
Stand: Oktober 2021
IHK Region Stuttgart

Regelungen für Inverkehrbringer von Holz und Holzerzeugnissen

Alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, müssen einen Nachweis erbringen, dass das Holz nicht aus Raubbau oder illegalem Holzeinschlag stammt und dass die Rechtsvorschriften der Herkunftsländer eingehalten wurden.
Händler müssen in der Lage sein, entlang der Lieferkette die Marktteilnehmer zu benennen, die das Holz oder die Holzerzeugnisse geliefert haben, sowie die Händler, an die sie das Holz oder die Holzerzeugnisse abgegeben haben. Erfasst ist eine lange Liste von Produkten, von Rundholz bis Bilderrahmen, Holzmöbeln oder Papier. Betroffen sind auch die heimischen Waldbesitzer, die ihr Holz naturgemäß erstmalig am Binnenmarkt platzieren.
Ausnahmen wurden für Hölzer aus Ländern, mit denen die EU bilaterale Abkommen im Rahmen der Initiative FLEGT (Forest Law Enforcement – Governance and Trade) abgeschlossen hat, getroffen. Da die Anforderungen der Verordnung ohnehin in FLEGT enthalten sind, gelten diese Hölzer als legal.
IHK Region Stuttgart

Elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren

Mit der Novelle der Nachweisverordnung wurde seit 2010 die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung besteht sowohl für die Abfallentsorgungsunternehmen, die Sammler, die Erzeuger und die Beförderer.
Die Unterschiede der Nachweisführung mittels Papierdokumenten und elektronischen Formularen lassen sich am Beispiel des Begleitscheins gut erkennen. Der Begleitschein war in seiner ursprünglichen Form so konzipiert, dass er den Abfall von seinem Erzeuger über den Beförderer bis hin zum Entsorger ständig begleitet. Der elektronische Begleitschein ist dagegen eher als virtueller Begleitschein zu verstehen. Er existiert nicht in physikalischer Form, sondern nur noch elektronisch in den IT-Systemen der Beteiligten.
Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind lediglich Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen.
Die elektronische Nachweisführung erfordert zum einen die Einrichtung eines Postfachs bei der Zentralen Koordinerungsstelle (ZKS). Zweitens benötigen die Beteiligten eine Ausrüstung zur qualifizierten elektronischen Signatur. Als Drittes müssen Formulare, wie zum Beispiel Begleitscheine, elektronisch erzeugt und ausgefüllt werden, wozu man sich zum Beispiel des „Länder-eANV” bedienen kann.
IHK Region Stuttgart

Batteriegesetz - Registrierung aller Hersteller und Importeure

Nach dem Batteriegesetz (BattG) müssen alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, diese elektronisch über die Stiftung ear registrieren. Dies gilt auch für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben bereits beim Umweltbundesamt angezeigt haben.

Registrierung bei der Stiftung ear

Am 01.01.2021 sind die Änderungen des Batteriegesetzes in Kraft getreten. Unter anderem wurde die bisherige Anzeigepflicht im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) durch eine Registrierungspflicht im Register der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ersetzt. Damit übernimmt die stiftung ear die neuen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Hersteller-Registrierung stehen.
Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien müssen sich daher seit dem 01.01.2021, bevor sie Batterien in Verkehr bringen, mit der Marke und der jeweiligen Batterieart von der stiftung ear registrieren lassen.
Eine der wichtigsten Regelungen, die aufgrund der EU-Vorgaben mit dem BattG eingeführt werden, ist die Registrierung aller Unternehmen, die in Deutschland Batterien oder Akkus erstmals in Verkehr bringen.
Betroffen sind neben Batterieherstellern also insbesondere alle Unternehmen, die Batterien (separat oder als Bestandteile von anderen Produkten) aus dem Ausland beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen.

Registrierung gemäß ElektroG reicht nicht aus

Die Registrierung bei der Stiftung ear ist unabhängig von der gegebenenfalls erforderlichen Registrierung gemäß ElektroG die ebenfalls bei der Stiftung ear erfolgt. So müssen sich beispielsweise Unternehmen, die batteriebetriebene Elektrogeräte im Sinne des ElektroG inklusive Batterien aus dem Ausland beziehen, sowohl nach ElektroG registrieren lassen als auch gemäß dem neuen BattG. Die gegebenenfalls schon seit Jahren vorhandene Registrierung gemäß ElektroG kann hier also nicht angerechnet oder kombiniert werden. Es kann jedoch ein bereits bestehender Account bei der Stiftung ear genutzt werden, um der Registrierung von Batterien nach zu kommen.
Ausführliche Informationen zum Registrierungsprozess stellt die Stiftung ear auf ihrer Webseite bereit.
 Weitere Informationen zum Batteriegesetz und dem Melderegister finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamts.