Nr. 70478
Stichtag 30. April 2023

Ideenwettbewerb Bioökonomie Baden-Württemberg

Gesucht sind herausragende marktfähige bioökonomische Innovationen, insbesondere entlang der Agrar-, Lebensmittel- oder Holzwertschöpfungsketten.
Diese sollen einen nachvollziehbaren Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele leisten:
  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Rohstoffe und der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
  • Etablierung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaftsform
  • Stärkung des ländlichen Raums durch regionale Wertschöpfung und attraktive zukunftsfähige Arbeitsplätze
Der Innovationspreis Bioökonomie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich unter anderem Unternehmen aus Baden-Württemberg bzw. mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Markteinführung einer als Wettbewerbsbeitrag eingereichten Innovation darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Auswahlkriterien sind u. a.:
  • Beitrag zu einer nachhaltigen, biobasierten kreislauforientierten Wirtschaftsweise und den Zielen der Ausschreibung
  • Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen aus dem Bereich Bioökonomie
  • Innovationsgrad und Originalität
  • wirtschaftlicher Erfolg bzw. wirtschaftliches Potential
  • Bioökonomiebezug
Stichtag für die Bewerbung ist der 30. April 2023.
Weitere Informationen und Bewerbung

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
Einreichungsfrist 21. April 2023

Umwelttechnikpreis 2023

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vergibt dieses Jahr zum achten Mal den Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg. Er ist mit insgesamt 100.000 Euro dotiert. Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben, sind wieder dazu aufgerufen, ihre Produkte oder Verfahren in einer der folgenden Kategorien einzureichen:
  • „Energieeffizienz“
  • „Materialeffizienz“
  • „Emissionsminderung, Aufbereitung und Abtrennung“
  • „Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0“
Auf der Webseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie alle dafür notwendigen Informationen und das Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 21. April 2023.

Innovationen aktuell

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation .
Verkehrswirtschaft

Lastenräder im Praxistest

Nach der erfolgreichen Umsetzung im vergangenen Jahr startet das Programm „Flottes Gewerbe“ erneut. Der Einsatz von E-Lastenrädern und Lastenanhängern kann vor allem bei Kurzstreckenfahrten im städtischen Raum eine nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Form des Wirtschaftsverkehrs sein. Die Suche nach einem Parkplatz gestaltet sich mit einem Lastenrad in der Regel einfacher als mit einem Pkw oder Transporter und direkte Wege zum Ziel ohne Stau sind möglich.
Im Rahmen von „Flottes Gewerbe“ bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interessierten Stuttgarter Unternehmen die Möglichkeit, Lastenräder im betrieblichen Alltag kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nach einer Analyse ihrer Anforderungen erhalten jene „Test-Pioniere“, deren Bewerbung erfolgreich war, ein passendes Lastenrad für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist der 12. März 2023. Alle weiteren Infos zum Programm und zur Anmeldung der Test-Pioniere finden Sie unter stuttgart-steigt-um.de oder geben Sie direkt die Daten für die Bewerbung ein.
Für Antworten auf Ihre Fragen und weitere Infos wenden Sie sich bitte direkt an
Volker Zahn
Wirtschaftsverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte
Telefon: (07 11) 216-81099
E-Mail:  volker.zahn@stuttgart.de
Rathaus, Marktplatz 1
70173 Stuttgart
FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden  Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kommentar

„Wasserstoff ist das Kerosin der Zukunft“

Fliegen schadet dem Klima – das ist nicht nur der Wissenschaft und Klimaaktivistinnen und -aktivisten klar. Dennoch wird Fliegen immer Teil der menschlichen Mobilität sein: Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung leben von persönlicher Begegnung mit anderen Menschen und Kulturen in anderen Weltregionen.
Weniger zu fliegen oder den Luftverkehr insgesamt zu verdammen, ist also nicht die Antwort. Was wir benötigen, sind schnell kopierfähige und skalierbare technische Lösungen, um das Fliegen klimaschonend zu machen. Ein Ansatz ist die Verwendung von Wasserstoff anstelle von Kerosin – Forschung dazu fördern wir als Airport bereits seit langem. Am Flughafen Stuttgart wird jetzt ein Exzellenzzentrum für klimaneutrales Fliegen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Flugzeugen gebaut. Dort soll ein emissionsfreies Regionalflugzeug für rund 40 Passagiere mit Wasserstoff-Brennstoffzellen und einer Reichweite von über 2000 Kilometern entwickelt werden. Damit könnten viele der Europa-Strecken ab Stuttgart klimaneutral geflogen werden. Mit dem Exzellenzzentrum entsteht am Landesairport von Baden-Württemberg ein Ort für Innovation und Hochtechnologie. Hier können wir zeigen, dass wir mit einer klimaschonenden Luftfahrt wettbewerbsfähig sind, Arbeitsplätze schaffen sowie eine Blaupause für nachhaltigen und attraktiven Luftverkehr entwickeln, der auch andere folgen wollen. Innovative Technologien sind der Königsweg gegen den Klimawandel, davon bin ich überzeugt. Wir brauchen nun den vollen Einsatz aller Akteure, um die Entwicklung zum klimaschonenden Fliegen zu beschleunigen.

Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - unter https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Webinar am 15.03.2023

REACH- und CLP-Grundlagen

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg lädt zu seiner nächsten Online-Veranstaltung ein, die am 15. März 2023 stattfinden wird.
Am Vormittag wird die europäische REACH-Verordnung und deren innerbetriebliche Umsetzung vorgestellt. Thema des Nachmittags ist die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals“). Programm und Anmeldemöglichkeit sind hier auf der Netzwerks-Homepage veröffentlicht.
Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Hidden Champions

Der Fahrradpionier

Weltweit gibt es nicht viele Testlabors, die sich mit der Sicherheit von Fahrrädern beschäftigen. Und nur eines, das sich ausschließlich den Bikes und E-Bikes widmet: Das Fahrradlabor Zedler in Ludwigsburg.
Dirk Zedler

Prüfkriterien für die ganze Branche

Bei Dirk Zedler zischt und ruckelt es. Auf einem Teststand wird ein Fahrradrahmen der Dauerbelastung beim Radeln ausgesetzt – bei jedem maschinellen Tritt biegt sich das Material bedenklich. „Wenn Sie draufsitzen, bekommen Sie das gar nicht mit“, sagt Zedler, der in Ludwigsburg ­eines der weltweit führenden Fahrradtestlabore betreibt. Überall stehen Testmaschinen, die Zedler und seine Mit­arbeiter selbst konstruiert haben. Hier schrappt eine Scheibenbremse im Langzeittest, dort bekommt die Gabel eines Mountainbikes pausenlos Stöße ab wie bei einer tage­langen Gebirgsfahrt. „Wir entwickeln Prüfsysteme, die es nur bei uns gibt und Prüfkriterien, die die ganze Branche benutzt“, so der Ingenieur voller Stolz.

Als Gutachter weltweit gefragt

Wenn durchdrehende Dynamos, rutschende Bremsen, Gabel- und Lenkerbrüche bei Fahrrädern mittlerweile ­seltene Ausnahmen sind, ist dies auch Dirk Zedler zu verdanken. Erfolgreich hat sich der heute 60-Jährige für Sicherheitsstandards in der Fahrradindustrie eingesetzt und analysiert mit seinem Institut seit genau 30 Jahren die Funktions- und Belastungsfähigkeit von Fahrradteilen – überwiegend im Auftrag der Hersteller. Als öffentlich bestellter und vereidigter IHK-Sachverständiger für Fahrradtechnik erarbeitet Zedler auch Gutachten in Rechtsverfahren weltweit.  
„Der Boom des Fahrrads als Sportgerät hat die Branche professionalisiert“, sagt er. Zumindest was das Qualitäts- und - Sicherheitsbewusstsein betrifft. Noch nicht ganz angekommen sei dagegen die jüngste Wandlung zu einem bedeutenden Mobilitätsfaktor. „Die Verbraucher erwarten, dass das Rad genauso verlässlich und verfügbar ist wie das Automobil“, so der Ingenieur. „Dafür ist die Branche aber nur bedingt bereit.“

20 Prozent Wachstum im Jahr

Selbst renommierte Hersteller tun sich zum Teil schwer mit den umfangreichen technischen Dokumentationspflichten, die für E-Bikes mittlerweile gelten. Natürlich helfen Zedler und seine Leute. Die Konkurrenz ist überschaubar. „Es gibt viele Prüfunternehmen, aber wir sind die einzigen, die nur Fahrrad machen“, sagt Zedler. „Unsere Kunden schätzen das.“
Der Trend zum Fahrrad bildet sich auch in Zedlers Bilanzen ab. „Im Schnitt wachsen wir jedes Jahr um 20 Prozent.“ Im vergangenen Jahr haben die Geschäfte des Fahrradspezialisten sogar um sagenhafte 60 Prozent zugelegt, was der Chef vor allem einem Nach-Corona-Boom zuschreibt. Mehr als 70 Mitarbeiter sind mittlerweile für das Institut tätig, davon 34 fest, die Hälfte mit Hochschulabschluss.

Im Plus-Energie-Gebäude

Wegen des starken Wachstums ist das ­Institut bereits 2017 in einen Neubau umgezogen. Wie man es von einem mit zahlreichen Umweltpreisen ausgezeichneten Unternehmen erwarten darf, werden hier energetisch und ökologisch Maßstäbe gesetzt. Das Gebäude erzeugt mehr Energie als es selbst verbraucht und erfüllt den „Platin“-Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Erreicht wird das unter anderem durch Photovoltaik, eine Wärmepumpe und eine energiespare Steuerung der Druckluftkompressoren. Den Wasserverbrauch minimiert Zedler durch ein ausgeklügeltes Wiederverwendungssystem, die Innenräume sind mit langlebigen, naturbehandelten Massivholzwänden abgeteilt.  

Investition in Energieeffizienz hat sich gelohnt

Manche Augenbraue wurde hochgezogen ob dieser Investitionen – die allerdings laut Zedler gar nicht so gewaltig waren: „Schon vor dem Energiepreisschock hatte sich unsere PV-Anlage fast amortisiert.“ Und machte sich danach erst so richtig bezahlt: Das Institut konnte seine Preise konstant halten und alle Augenbrauen gingen wieder nach unten. „Resilienz durch Nachhaltigkeit“, wie es Dirk Zedler zusammenfasst.   
Walter Beck, Redaktion Magazin Wirtschaft, walter.beck@stuttgart.ihk.de
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Februar 2023

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK
Magazin Wirtschaft

Jacke zu

Keine Sorge: Der Tipp mit der Jacke ist nur symbolisch gemeint. Und doch finden sich immer noch Stellschrauben, an denen man drehen kann, um Energie zu sparen.
Oft unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung von dichten Fenstern und ­Türen. Dabei gehen durch defekte Dichtungen bis zu zwei Drittel Wärme ver­loren. Meist liegt es daran, dass Tür- und Fensterdichtungen spröde sind oder ­sogar schon wegbröselt. Eine gute Dichtung ist hingegen ­lückenlos und flexibel. Letzteres lässt sich einfach prüfen, indem Sie kräftig daran ziehen. Ist das Gummi in ­Ordnung, springt es in seine Ursprungsform zurück. Falls nicht, ist der Austausch zum Glück kein ­Drama. Die Materialkosten betragen wenige Euro und den ­Wechsel können Sie normaler­weise  selbst vornehmen.
Nicht teuer ist auch die zweite Maßnahme, die oft übersehen wird: die Isolierung der Heizungsrohre. Insbesondere im Keller und in ansonsten unbeheizten Bereichen  sollte hier nachgebessert werden. Dafür gibt es sogar Fördermittel.

Heizungspumpen umstellen

Etwas aufwändiger, aber ­lohnenswert ist die Umstellung der Heizungspumpen, die oft noch 24 Stunden an sieben Tagen die Woche laufen. Eine Hocheffizienzpumpe spart bis zu einem Viertel der Kosten. ­Inzwischen gibt es auch Pumpen, die sich dem individuellen Bedarf anpassen (lassen).
Große Einsparungen sind auch bei der Beleuchtung zu erzielen. Jetzt ist die ­Gelegenheit, die vielleicht lange geplante Umstellung auf LED-Technik zu realisieren. Beim Austausch einer herkömmlichen T8-Neonröhre mit 2200 Lumen durch eine gleichartige LED-Röhre spart man um die 40 Watt in der Stunde. Bei ­einem Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde hat sich die Anschaffung bis zum Frühjahr bereits amortisiert.

Wieviel Luft ist noch bei den Materialkosten?

Noch größere Einsparpotenziale gibt es bei den Ressourcen. Während die Energie mit durchschnittlich nur circa zwei Prozent einer der kleineren Kostenblöcke im ver­arbeitenden Gewerbe in Deutschland ist, machen die Materialkosten im Durchschnitt 44 Prozent aus. Daher sollten Sie sich fragen, ob Sie einen Überblick über Ihre Stoffströme haben. Eine Stoffstromanalyse, die Materialströme visualisiert, kann hier zu manchem Aha-Erlebnis führen.
Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
  • Welche Rohstoffe werden verwendet?
  • Woher kommen diese?
  • Wie kritisch sind sie bezüglich Herkunft und Beschaffung?
  • Welche Mengen werden benötigt?
  • Wie viel geht rein?
  • Wie viel geht raus?
  • Was ist Abfall?
  • Was ist Abwärme?

Entsorgungskosten sind nicht gleich Abfallkosten

Die Differenz aus Abfallkosten und -erlöse sind dabei der einzig sichtbare Teil der Entsorgungskosten. Doch der unsichtbare Teil ist um ein Vielfaches größer. ­Machen Sie ihn in einer Materialfluss­kostenrechnung (MFKR/MFCA nach ISO14051) sichtbar. Hilfreich ist dabei eine Software mit dazugehöriger Schulung. Als baden-württembergisches Unternehmen bekommen Sie beides kostenlos .
Im Gegensatz zur herkömmlichen Kostenrechnung, bei der die Abfallkosten dem Produktpreis zugerechnet werden, werden bei der Materialflusskosten­rechnung die Aufwendungen für Energie, Material und Personal allen Outputs zugeordnet, also auch den Reststoffen. So macht die MFKR schnell deutlich, dass mancher Erlös aus der Abfallverwertung eigentlich ein Verlustgeschäft ist. Es lohnt sich also, Ausschuss und Abfälle zu hinterfragen und zu überlegen, wie Sie konsistenter fertigen können.

Webinarreihe ab 21.02.2023

Machen. Sparen. Profitieren.

Weiterhin hohe Energiepreise und unsichere Versorgungsperspektiven stellen die Unternehmen auch im Jahr 2023 vor Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund organisiert die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) eine Webinarreihe unter dem Motto „#Machen. Sparen. Profitieren“.
Im ersten Themenblock mit vier Webinaren geben wir Impulse in den Bereichen Mitarbeitersensibilisierung & Nicht-investive Maßnahmen, Messen & Kennzahlen, Gebäude & Wärme sowie Mobilität.
Jeweils für 45 Minuten informieren wir Sie über entsprechende Einsparmöglichkeiten.
Wir starten ab dem 21. Februar 2023 einmal wöchentlich mit unseren vier Fokusthemen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Einsparpotenziale – Fokusthemen
7. März 2023, 9:00 Uhr: Gebäude und Wärme
 Partner: DENEFF GmbH
14.März 2023, 9:00 Uhr: Mobilität
Partner: NOW GmbH
Anschließend an unsere Fokusthemen folgen Webinarreihen mit den Schwerpunkten Normenset in der Energieeffizienz sowie branchespezifische Einsparpotenziale.
Zu den anderen beiden Themenblöcken erhalten Sie rechtzeitig die Einladungen von uns.
Anmelden zu den obigen Webinaren können Sie auf der Webseite des DIHK   #Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de).
Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter weis.vanessa@dihk.de und tornow.stefanie@dihk.de.
8. März 2023: Veranstaltung

Strategien zur Abfallvermeidung

Mit der Veranstaltung „Vision possible- Strategien zur Abfallvermeidung“ möchte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg  die Projektergebnisse zur Abfallvermeidung in Baden- Württemberg vorstellen. Das beauftragte bifa Umweltinstitut GmbH und weitere Akteure werden die verschiedenen Blickwinkel, Erfahrungen und Potenziale der Abfallvermeidung aufzeigen.

Veranstaltungsort:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg 
Konferenzsaal
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Datum: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr (Get-together ab 9:00 Uhr)
Preis: kostenfrei
Weitere Informationen zu der Veranstaltung: Flyer  "Vision Possible"

Energieeffizienz im Unternehmen

Energieeffizienz: Tools und Leitfäden

Verschiedene Online-Tools und Praxisleitfäden zu den Themen Energiebezug, Energieerzeugung, Technische Maßnahmen in Betrieb und Gebäude und Mitarbeitermotivation helfen beim Einsatz für mehr Energieeffizienz in Ihrem Betrieb. Förderprogramme und individuelle Gespräche ergänzen das Portfolio.

Aktuell: freie Plätze für Azubis zum „Energiescout”-Lehrgang

Lassen Sie die Jungen mal machen!
Ihre Auszubildenden lernen in unserem Kurs wie man als "Energiescout" in Ihrem Betrieb dazu beiträgt, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Energiekosteneinsparung aus, sondern auch die damit verbundene CO²-Reduzierung für den Klimaschutz.
Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung dem Ausbildungsbetrieb bringt, erhöht die Qualifizierung der Auszubildenden und die ihnen übertragene Verantwortung für ein eigenes Projekt die Attraktivität des Ausbildungsunternehmens und kann dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Es gibt noch freie Plätze! Hier gehts zur Anmeldung:
Kurs 30.10.-02.11.2023

Material- und Energieeffizienz beginnen vor Ort

Bei einem Unternehmensbesuch können unsere KEFF+Experten Ihnen viele Impulse zur Material- und Energieeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-6 Stunden Zeit.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg

Energieeffizienz in Unternehmen

Die Unternehmen der Energieausschussmitglieder der IHK Region Stuttgart haben schon in den vergangenen Jahren erfolgreich in unterschiedlichste Effizienzmaßnahmen investiert. In der Broschüre „Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen (PDF-Datei · 3409 KB)” sind Beispiele beschrieben, wie diese Unternehmen in vorbildlicher Weise Energieeffizienzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt haben.

Energieeffizienz in der Logistik

Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen.

Praxisleitfaden: Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung

Der Leitfaden des ⁠Umweltbundesamts (BA) „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung – Etappen und Hilfestellungen” unterstützt Verwaltungen dabei, ihre Vorbildfunktion im ⁠Klimaschutz zu verbessern. Hierzu stellt er die Etappen auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung dar, beschreibt die hierzu notwendigen Schritte und gibt praktische Empfehlungen für die dabei auftretenden Herausforderungen. Zu den wichtigsten Themen und Handlungsfeldern enthält er umfangreiche weiterführende Informationen, praxisrelevante Hilfestellungen und Checklisten. Der Leitfaden richtet sich vorrangig an öffentliche Einrichtungen, die mehr für den Klimaschutz tun möchten. Darüber hinaus gibt er auch Unternehmen eine Orientierung, wie sie glaubwürdig treibhausgasneutral werden können.

Praxisleitfaden: Mitarbeitermotivation Energieeffizienz und Klimaschutz (MIE)

Der „Faktor Mensch“ nimmt neben allen technischen Maßnahmen einen zentralen Stellenwert bei den Energieeinsparungen von Unternehmen ein. Oft wissen die Mitarbeiter am besten, wo in ihren Unternehmen Potenziale für Einsparungen stecken. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter für die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sensibilisiert werden und eine aktive Rolle bei dem Erschließen von Energieeffizienzpotenzialen übernehmen.
Der Praxisleitfaden zum Thema Mitarbeitermotivation für Klimaschutz und Energieeffizienz präsentiert Maßnahmen für interessierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiter bei Klimaschutz und Energieeffizienz einbinden wollen, und erläutert anhand von Best Practices konkrete Umsetzungsmaßnahmen.
Die dargestellten Handlungsempfehlungen  und Ergebnisse des Praxisleitfadens Energieeffizienz in der Produktion (Quelle: Hessen /Umwelttech) richten sich in erster Linie an produzierende Unternehmen mit relativ hohem Energieverbrauch – hierzu gehören auch viele kleine und mittlere Betriebe. Darüber hinaus sind viele Maßnahmen, etwa aus dem Bereich der Raumklimatisierung oder Beleuchtung, auch für weniger energieintensive Branchen von Interesse. Neben der Vorstellung verschiedener Einzelmaßnahmen gibt die Publikation eine Anleitung für eine regelmäßige und standardisierte Erhebung von Energieeinsparpotenzialen und zeigt auf, wie wichtig eine vernetzte Betrachtung der unterschiedlichen Maßnahmen ist.

Übersicht von Strom- und Gashändlern

Die Voraussetzungen sind im Prinzip geschaffen, aber die Teilnahme des Mittelstandes an einem liberalisierten Strom- oder Gasmarkt ist mit vielen Hindernissen verbunden. Die IHK-Organisation bietet darum einen Überblick in ihrer bundesweit einmaligen Adressensammlungen von Stromhändlern/-beratern und Gashändlern/-beratern (PDF-Datei · 191 KB).

Förderprogramme

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Energieeffizienz im Betrieb zu verbessern. Eine Auswahl haben wir  für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Veranstaltung am 28.03.2023

LBZ-Workshop „3D-Druck – Von der Idee zum fertigen Bauteil"

Gemeinsam mit unseren Experten möchten wir Ihre Frage beantworten, ob und gegebenenfalls wo welches additive Fertigungsverfahren bei Ihrer Produktion sinnvoll ist. 
Sie bekommen im Workshop einen Überblick über die verschiedenen additiven Verfahren, Materialien und Möglichkeiten und über den aktuellen Stand der Technik. Von Vorlauf- und Druckzeiten über das notwendige Know-how bis zur Herangehensweise erfahren Sie alles, was Sie für die additive Fertigung wissen müssen. Unsere Experten veranschaulichen an Thementischen anhand konkreter Beispiele wie aus Ideen und Anforderungen gedruckte Bauteile werden. 
Natürlich bekommen Sie auch die Möglichkeit, bei einem Rundgang durch die Karlsruher Forschungsfabrik unterschiedliche 3D-Drucker in Aktion zu erleben und sich über Auftragsdruck oder über die Anschaffung eines eigenen Druckers zu informieren. Nicht zuletzt können Sie neue Kontakte aus Forschung und Wirtschaft knüpfen. 
Als Teilnehmer haben Sie die Möglichkeit, Bauteile vorab einzureichen oder mitzubringen, über deren mögliche additive Fertigung wir mit Experten diskutieren wollen. 
Es erwarten Sie Experten von: 
  • Trumpf Laser- und Systemtechnik 
  • wbk Institut für Produktionstechnik am KIT 
  • Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT 
  • Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA 
Termin 
28.03.2023 
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Ort 
Karlsruher Forschungsfabrik für KI-integrierte Produktion 
Rintheimer Querallee 2  
Gebäude 70.41 
76131 Karlsruhe 

Veranstalter 
Leichtbauzentrum Baden-Württemberg LBZ-BW e. V. 

Anmeldung 
Auf Grund der begrenzten Teilnehmerplätze bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Anmeldung, spätestens jedoch bis zum 10.03.2023 per Email an  natalie.reiser@lbz-bw.de
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Für IHK-Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an. 

Klimaschutz in der Landeshauptstadt

Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds

Neue Ideen für das Klima: Innovative Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unterstützt die Landeshauptstadt jetzt mit dem neuen Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds. Das Budget von 10 Millionen Euro macht den Fonds zum europaweit größten kommunalen Innovationsfonds für das Klima.
Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds ist in drei Förderlinien gegliedert und ermöglicht mit Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro eine passgenaue Förderung von der lokalen Initiative bis zum großen Unternehmen. Die Projekte sollen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Die Zuschüsse sind an den Erfolg des Projekts gekoppelt und werden ergebnisbasiert ausgezahlt.
Anträge stellen können u. a. Universitäten, Unternehmen, Initiativen und Organisationen, aber keine Privatpersonen. Alle Projekte müssen in Stuttgart innerhalb von maximal 36 Monaten umgesetzt werden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 90 % (für Unternehmen 50 bis 70 %). Die regionale Bedingung der jeweiligen Förderlinie muss dabei beachtet werden.
Die nächste Bewerbungsphase endet am 31. März 2023.
Der Klima‐Innovationsfonds ist Teil Aktionsprogramms Klimaschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle Informationen finden Sie hier.
Übrigens: Unser KEFF+Expertenteam bei der IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei einem Vorort-Termin in Ihrem Unternehmen neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Ressourceneffizienz (Material- und Energieeffizienz), Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.  Kontaktieren Sie uns unter 0711 2005-1506 oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Förderprogramm

Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor

Das Bundesverkehrsministerium fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Gefördert werden Investitionsausgaben, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von einem Megawatt, die mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.
Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben bezuschusst werden. KMU können im Einzelfall höhere Beihilfeintensitäten gewährt werden. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.
Anträge sind bis 28. April 2023 über das easy-Online-Portal beim Projektträger Jülich einzureichen. Interessierte können sich für das am 24. Februar 2023 stattfindende Online-Seminar des Projektträgers Jülich und der Programmgesellschaft NOW GmbH anmelden.
Veranstaltung am 02.03.2023

Workshop: Nachhaltige Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in industriellen Prozessen kann zu einer Verbesserung in Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit führen. KI-basierte Techniken wie Maschinelles Lernen, Predictive Maintenance oder Simulationen von Maschinensteuerung können genutzt werden, um verschiedene maschinelle Prozesse zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel die Prozessteuerung, die Optimierung der Lieferketten oder auch die Steuerung von Robotern.
Die Einführung von KI in industriellen Prozessen kann jedoch auch eine Herausforderung darstellen, weil sie große Datenmengen, Fachwissen und eine erhebliche Investition in die Infrastruktur erfordert. In diesem Workshop lernen Sie das Potential von KI für Ihr Unternehmen kennen. Er beinhaltet die wichtigsten Informationen und Anwendungsbeispiele von KI vor dem Hintergrund zunehmend komplexer Prozesse für Industriebetriebe in einem dynamischen Umfeld.
 Ihr Nutzen
• Sie lernen, welche Techniken in der Künstlichen Intelligenz stecken, um z.B. Prozessparameter in Echtzeit zu steuern.
• Wir zeigen Ihnen, wie KI verwendet werden kann, um Ressourcen in der Produktion einzusparen
• Bringen Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Unternehmen mit für eine erste Analyse direkt im Workshop
Besprechen Sie mit unserem Experten Ralf Kölle von der scitis.io GmbH, Stuttgart Ihre Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Prozessoptimierung durch KI und erhalten Sie erste Umsetzungsideen für Ihr Unternehmen.
Moderation: Anja Glässing, VDMA Baden-Württemberg
Diese Veranstaltung wird von der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg in Kooperation mit der IHK Stuttgart durchgeführt.
Gefahrgutbeauftragte

Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

 Stand: 1. Januar 2023
Durch die Änderungen der nationalen und internationalen Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2023 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2023 und IMDG-Code 41-22.
Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfungen.
Weitere Hinweise können Sie dem Deckblatt des Fragenkatalogs entnehmen, der für die Vorbereitung auf die Prüfungen in folgende Bereiche unterteilt ist:
  • Nationale Rechtsvorschriften,
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften,
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr und
  • Seeschiffsverkehr.
Der Fragenkatalog steht hier als pdf-Dokument zur Verfügung.
Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
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Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
Fördermittel

Invest BW: neuer Förderaufruf für "Green Tech"-Projekte

Unternehmen können seit dem 13. Januar Anträge beim 2. missionsorientierten Invest BW-Förderaufruf einreichen. Das Stichtagsprinzip bleibt bestehen. Thema ist “Green Tech”. Die eingereichten Vorhaben sollen nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet werden.
Hinweis: Am 9. Februar 2023 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zur Antragstellung über go to webinar statt. Sie können sich online anmelden. 
Anträge auf Förderung können bis zum Stichtag 31. März 2023 eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen.
Die Fördersätze werden gegenüber dem letzten missionsorientierten Förderaufruf beibehalten. Sie liegen zwischen 45 Prozent (Unternehmen < 50 Mitarbeiter) und 15 Prozent (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern).
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW
erhalten haben.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu einer Million Euro, für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
Weitere Informationen zur Invest-BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Invest BW
Energiekrise

Wenn Strom und Gas knapp werden

Bisher waren Strom und Gas in Deutschland zwar überdurchschnittlich teuer, man konnte sich aber darauf verlassen, dass beides immer und überall vorhanden war. Für Unternehmen und für ausländische Investoren war das ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Doch  auch wenn sich die Lage im Moment etwas entspannt hat, bringen die gegenwärtigen Krisen immer mehr Unternehmer ins Grübeln, ob das so bleiben wird. Wie berechtigt sind diese Sorgen? 
Energie ist knapp und teuer, zumindest in Europa. Denn, und das ist die erste Erkenntnis, die gegenwärtige Situation ist eine regionale. Sie betrifft vor allem West- und Mitteleuropa. Staaten wie die USA oder China haben hingegen kein Beschaffungsproblem und erfreuen sich weiterhin konstanter und moderater Kosten.

Strompreise haben sich versechsfacht

In Deutschland haben sich dagegen die Preise am Strommarkt innerhalb eines Jahres versechsfacht, am Gasmarkt zwischenzeitlich verfünffacht. Zwar ist er jetzt wieder gesunken, aber wer weiß, wie lange das so bleibt. Glücklich schätzen kann sich deshalb jeder, der länger laufende Verträge zu alten Konditionen hat.
Wer jedoch von seinem Anbieter gekündigt wurde, wird feststellen, wie wenige Lieferanten ihm überhaupt ein Angebot unterbreiten. Das liegt daran, dass die Stromhändler von ihren Kunden im Monatsrhythmus bezahlt werden. Beschaffen die Händler die Jahresbestellung am Terminmarkt, haben sie ein Liquiditätsproblem, weil sie vorab hohe Sicherheitsleistungen erbringen müssen. 
Kauft er am Spotmarkt, bleibt er auf den ziemlich wahrscheinlich steigenden Kosten sitzen, denn der Strom wird verbrauchsscharf an der Energiebörse eingekauft. Das war kein Problem, solange die Preise am Spotmarkt günstiger waren als am Terminmarkt. Doch Faktoren wie die Wasserknappheit auf dem Rhein, die Abschaltung französischer Atomkraftwerke und der Kohleausstieg haben schon vor dem Ukrainekrieg den Marktmechanismus ausgehebelt. Das ist auch der Grund dafür, dass allein in 2021 141 Billiganbieter die Belieferung eingestellt haben. Einige hunderttausend Kunden bundesweit kamen so in die Grund- oder Ersatzversorgung. 

Die Grundversorgung steht nur Privatkunden zu

Die Grundversorgung dagegen steht nur privaten Kunden zu. Auch berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Letztverbraucher haben einen Anspruch darauf, allerdings nur bis zu einem jährlichen Strom- oder Gasverbrauch von maximal 10.000 kWh. Diese Kundengruppen können dauerhaft in der Grundversorgung bleiben oder mit einem Energielieferanten ihrer Wahl entsprechende Lieferverträge im Rahmen der Vertragsfreiheit schließen. Sollte der alte Liefervertrag durch den Lieferanten gekündigt worden oder der Lieferant insolvent sein, fallen auch die Kunden zunächst für drei Monate in die Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, auf die gewerbliche Letztverbraucher in Niederspannung- und Niederdruck über 10.000 kWh Anspruch haben. Sie stellt sicher, dass niemand plötzlich ohne Strom dasteht, wenn sein Lieferant aus welchen Gründen auch immer ausfällt. Der Versorger darf aber die zusätzlichen Mehrkosten, die er durch die plötzliche Übernahme der Versorgung hat, in Rechnung stellen. Außerdem endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten. Dann muss sich der Kunde einen neuen Lieferanten gesucht haben, soweit er nicht einen Anspruch auf Grundversorgung hat. Oberhalb der Niederspannungsebene und der Niederdruckstufe bestehen gar keine gesetzlichen (Grund)Versorgungsansprüche oder Ersatzversorgungsverhältnisse.
Wenn der Energieversorger kündigt oder der Vertrag ausläuft, sollte man deshalb so schnell wie möglich einen neuen Anbieter suchen. Abzuwarten ist derzeit keine Option: Analysten rechnen damit, dass die Energiepreise mindestens bis 2024 so volatil bleiben. Wer Planungssicherheit sucht, sollte einen Festpreis­liefervertrag anstreben. Die sind zurzeit allerdings extrem teuer und werden auch von vielen Lieferanten nicht mehr angeboten, da Energieversorger Mengen- und  Temperaturrisiko nicht mehr abbilden können. Zunehmend werden deshalb Spotmarktverträge angeboten, da sie für den Lieferanten kein Preisrisiko beinhalten. Allerdings können entsprechend die Preisschwankungen für Kunden beträchtlich sein. 

Wie groß ist die Gefahr, dasss gar kein Strom mehr fließt?

Aber wie groß ist die Gefahr, dass überhaupt kein Strom mehr fließt, dass es also zum Blackout kommt? Unter Blackout versteht man einen unkontrollierten Netzausfall ohne Vorwarnung. Lokal begrenzt kennt man das schon lange, wenn etwa ein Bagger eine Leitung „durchbeißt“.

Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht. Möglich wäre es aber, dass der Strom nicht reicht, um alle Nutzer gleichzeitig zu versorgen. Dann gibt es Pläne für ein rollierendes Abschaltverfahren. Die Stadt Stuttgart zum Beispiel ist in zehn Abschaltgruppen eingeteilt. Diese werden nacheinander für je eineinhalb Stunden abgeschaltet. Weil es sich um ein absehbares Ereignis handelt, wird es so früh wie möglich bekannt gemacht. Für Unternehmen, die auf eine konstante Versorgung angewiesen sind, ist das ein Horrorszenario. Im Moment ist es aber unwahrscheinlich. Anders gesagt: Über die Stromverfügbarkeit und die Netzstabilität müssen wir uns diesen Winter keine Sorgen machen.
Mit einem Blackout rechnen wir in absehbarer Zeit zum Glück nicht.

Arved Blume, Stuttgarter Netze GmbH

Beim Gas ist die Lage kritischer. Auch das wird diesen Winter wohl reichen, weil die Speicher voll sind. Doch nächsten Winter werden die 600 TWh fehlen, die vorher aus Russland kamen – 600 TWh von 1000 TWh, die in Deutschland jährlich verbraucht werden! Die Lage wird sich erst dann ent­spannen, wenn das Flüssigerdgas kommt. Der erste Terminal ist zwar fertig, aber die LNG-Schiffe sind heiß begehrt und darum teuer. Und ein Schiff kann gerade mal eine TWh laden, an einem nor­malen Wintertag verbrauchen die Deutschen aber schon vier bis fünf TWh

Im Ernstfall ist die Bundesnetzagentur gefragt

Wenn Gas knapp wird, übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers. Ihre Aufgaben sind die Steuerung der Beschaffung, die Speicherung und Verteilung von Gas und der Erlass von Individual- und Allgemeinverfügungen zur Reduktion des Gasverbrauchs
Vorgesehen sind verschiedene Eskalationsstufen. Auf Stufe eins gibt es markt- und netzbezogene Maßnahmen, beispielsweise den Abruf unterbrechbarer Leistungen aber auch die Aufforderung zur Leistungsreduktion. Auf der zweiten Stufe bekommen nur noch geschützte Kunden Gas. Im Wesentlichen sind das grundlegende soziale Dienste, die Blaulichtfraktion sowie Letztverbraucher mit Standardlastprofil. Das ist streng geregelt. „Ich wasche die Wäsche für ein Krankenhaus“, reicht nicht, um in die geschützte Gruppe zu kommen. Auf der dritten Stufe wird auch diese abgeschaltet, auf Stufe vier auch die Gaswerke, die für die Aufrechterhaltung der Stromversorgungen zuständig sind. Das Problem auf Stufe 2 und 3: anders als der Strom lässt sich das Gas nicht zentral abstellen. Es muss also ein Techniker rausfahren und händisch den Hahn zudrehen. Glücklicherweise ist auch mit diesem Szenario diesen Winter nicht zu rechnen.
Dr. Arvid Blume, Stuttgart Netze GmbH für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat & Tat
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
TECHNOLOGIETRANSFER AKTUELL

Open Innovation Kongress Baden-Württemberg 2023 am 6. März – Jetzt anmelden!

Im Zeitalter des intensiven globalen Innovationswettbewerbs müssen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung kurzfristig reagieren, aber auch langfristige Innovationsziele verfolgen. Innovation kann sowohl bei der Herausforderung der kurzfristigen als auch der langfristigen Unternehmensziele von mehr Offenheit profitieren. Dies kann dazu beitragen, diese Art von Prozessen noch effizienter zu machen und Innovationen noch schneller an den Markt zu bringen. 
Unter dem Motto "The FUTURE is NOW" wird sich die Open Innovation Community auch 2023 auf dem Open Innovation Kongress im Haus der Wirtschaft in Stuttgart treffen und über ihre Erfahrungen und Erfolgsgeschichten austauschen.
Der Kongress zeigt Trends bei zukunftsweisenden Innovationen auf. Großunternehmen und KMUs, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsförderungen aus Baden-Württemberg, Deutschland und Europa treffen auf Kunden, Lieferanten, Partnerinstitutionen oder Startups zum Ideenaustausch. 
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
Verpackungsgesetz

Seit 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Ob “Coffee to go”, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunde die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Besonders betroffen sind somit Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel, die ihren Kunden Speise und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen (To-go und Take-away) anbieten. 
Demnach müssen ab dem 1. Januar 2023 Letztvertreiber von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder auch von Einweggetränkebechern mit Getränken ihren eine Mehrwegalternative anbieten. Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und mit bis zu fünf Mitarbeitern: Sie dürfen alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen.
In einem Merkblatt des DIHK wird erläutert, was sich ändern wird und welche Produkte betroffen sind:  DIHK-Merkblatt zum verpflichtenden Angebot von Mehrwegalternativen
Leider kursieren Informationen zur “Mehrwegangebotspflicht” die die Rechtslage nur ungenügend oder sogar unzutreffend wiedergeben. Zum besseren Verständnis der geltenden Rechtslage sowie der praktische Umsetzung hat das Baden-Württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wesentlichen Punkte daher in der Erläuterung zur Mehrwegangebotspflicht zusammengefasst. Es enthält somit einige Klarstellungen und ergänzenden Hinweise zu § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes. Es korrigiert darüber hinaus Fehlinterpretationen aus der Praxis und konkretisiert zum Beispiel den textlichen Mindestumfang der neuen Hinweispflichten.
Ergänzende Informationen zum Thema Verpackungen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Wettbewerb

InnovationChallenge 2023

Bei der “InnovationChallenge 2023 – Nachhaltige Produkte und Mobilität” geht es darum, konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.
Wie geht´s:
  • Die Aufgabestellungen kommen aus den Unternehmen
  • “Lösungs-Pitches” von Hochschulen vor den Unternehmen
  • “Match-Making” zwischen Konsortialpartnern
Gesucht sind diesmal Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zur ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Im Fokus stehen:
  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).
Mehrwerte:
  • Unternehmen können ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. Januar 2023.
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch übergangsweise ihre Gültigkeit.
Als Frist war bislang der 1. Januar 2023 vorgesehen. Diese wurde jetzt verlängert. Die CE-Kennzeichnung kann jetzt bis zum 31. Dezember 2024 weiterverwendet werden.
Achtung: Für einzelne Produktgruppen gibt es Ausnahmen!
SAVE THE DATE: 27.10.2022

24. Stuttgarter Gefahrguttag

Unser traditoneller Stuttgarter Gefahrguttag wendet sich an alle am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen und soll eine Plattform für den wichtigen Informations- und Erfahrungsaustausch bieten.
Wann: 27. Oktober 2022 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Referenten aus der Praxis unterstützen den Stuttgarter Gefahrguttag mit aktuellen Fachbeiträgen. Schwerpunkte der Veranstaltung werden neben den ab dem 1. Januar 2023 geltenden Rechtsänderungen für den Gefahrguttransport, Gefahrgutbeförderungen mit alternativ angetriebenen Nutzfahrzeugen und die Aufgaben der Gefahrgut-Verantwortlichen sein.
Der Stuttgarter Gefahrguttag wird von einer Fachausstellung begleitet.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!
  
Innovation

ZIM-Anträge ab sofort wieder möglich

Es können ab sofort wieder Anträge im Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt werden.
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023, trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage, ein klares positives Signal für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt.
Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden.

Neuerungen für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

Neue Antragsformulare

Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt und durchgeführt werden kann.
Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert. Bitte nutzen Sie für die Übersendung Ihrer ausgefüllten Formulare ausschließlich das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers.
Für die digitale Antragstellung stehen auf der  ZIM-Website ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte  Formulare zur Verfügung.
Energie

Energiepreisbeihilfen noch bis 31.12.2022

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft noch bis Ende des Jahres.
Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und sieht für die betroffenen energie- und handelsintensiven Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 Mio. Euro vor. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Es gelten folgende teilweise sehr restriktive Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
  • Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (“Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen). Die Liste findet sich im Anhang A im dem weiter unten verlinkten Merkblatt
  • Energiekosten müssen mindestens drei Prozent – bezogen auf den Produktionswert im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr – betragen
  • Zuschuss wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt, sofern sich die Energiebezugspreise (Gas und Strom)in diesem Zeitraum gegenüber den Preisen im gesamten Kalenderjahr 2021 mindestens verdoppelt haben.
  • Antragstellung nur elektronisch möglich
  • Die Frist für die Antragsstellung wurde verlängert bis 31.12.2022.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und detaillierte Berechnungsgrundlagen sind im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgeführt.
Ergänzende Checklisten und Informationen zum Förderprogram finden sich auf den Webseite der BAFA.

Energie

Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise

Die Risiken eines Gasembargos für die deutsche Wirtschaft sind hoch.
Sie reichen von Produktionseinschränkungen bis hin zu einem Produktionsstopp. Betriebliche Effizienzreserven sind in der Industrie weitgehend ausgeschöpft, Umstellungen auf andere Energieträger sind in der Regel produktionsbedingt nicht möglich und wenn doch, dann scheitert das oft an Genehmigungsverfahren. Auf den nachfolgenden Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertag´s (DIHK) werden Wege aus der Krise aufgezeigt.
Seit Januar 2023

Mehrwegpflicht für To-go Verpackungen in der Gastro

Gastronomische Betriebe müssen für Getränke und Essen zum Mitnehmen ab 1. Januar 2023 ein Angebot für Mehrwegverpackungen anbieten können. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. Ziel ist es: Umwelt und Klima zu schonen!

Verpflichtende Mehrwegangebote

Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (sog. Letztvertreiber) sind mit dem neuen Verpackungsgesetz (§33, §34 VerpackG2) seit 1. Januar 2023 verpflichtet, zusätzlich eine Verpackung anzubieten, die mehrfach genutzt werden kann (Mehrwegverpackung).
Für größere gastronomische Betriebe gilt:
Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und mit einer Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmetern sind mit der neuen Regelung verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten.
Für kleine Betriebe bestehen Ausnahmen:
Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es zumindest ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.

Hilfreiche Merkblätter und Informationen

Das Infoblatt zur Verpackungsnovelle „Essen in Mehrweg“ gibt einen sehr guten Überblick für gastronomische Betriebe. Es bietet nicht nur eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, sondern beinhaltet auch praktische Tipps für die Umsetzung und ist in mehreren Sprachen downzuloaden.
Die Kampagne „Essen in Mehrweg“‘ ist eine gemeinsame Umsetzung von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e. V. und ECOLOG – Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH. Ein FAQ zum Thema Mehrweg finden Sie ebenfalls auf der Kampagnenseite.
Das DIHK-Merkblatt bietet umfassende und verständliche Erläuterungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften.

Registrierungspflicht für Serviceverpackungen

Seit 1. Juli 2022 besteht eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen von Letztvertreibern. Wichtig wissen: Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind Anbieterinnen und Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen also z. B. Imbisse und gastronomische Betriebe.
Achtung: Letztvertreiber von Serviceverpackungen
Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen und alle Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht wurden vom Vorvertreiber übernommen.

Seit 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Informationen finden Sie auch in unserem IHK-Artikel „Informationen zum neuen Verpackungsgesetz

Einwegkunststoffe sind verboten oder kennzeichnungspflichtig

Wegwerfprodukte wie Einwegbesteck, Trinkhalme oder Plastikteller sind seit 3. Juli 2021 in Deutschland verboten – dies gilt auch für Styroporbehältnisse für den To-go Bedarf. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder.
Mit dem Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbots- und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. Damit sind seit Sommer 2021 bestimmte Produkte wie Einweggeschirr verboten und andere Erzeugnisse aus Einwegkunststoff wie etwa Becher für Coffee to go müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Gastronomiebetriebe, Lieferservice oder Cateringunternehmen etc. dürfen ihre Lager- und Restbestände aufbrauchen! Die Bestandsregel soll eine sinnlose Vernichtung von gebrauchstauglicher Ware und der dadurch erst recht unnötigen Müllentstehung entgegenwirken.
Das Merkblatt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erläutert die neuen Bestimmungen und benennt die betroffenen Produkte.

Der IHK-Artikel zur Einwegkunststoffverbotsverordnung liefert ebenfalls weitere Informationen zum Thema.
Die neue Verordnung richtet sich in erster Linie an die herstellenden Unternehmen und verbietet das Inverkehrbringen der genannten Produkte. Das Verbot betrifft auch den Import aus Nicht-EU-Staaten. Somit ist sichergestellt, dass die verbotenen Produkte der Umwelt zuliebe in Zukunft aus dem Handel und der Gastronomie verschwinden werden.
Stand: Januar 2023
Innovation und Umwelt

Erfahrungsaustausch-Kreis „CO2-neutrale Produktion" (Erfa-Kreis CO2 NP)

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu zentralen Faktoren für jedes Industrieunternehmen geworden.
Der IHK-Erfahrungsaustauschkreis „CO2-neutrale Produktion“ (Erfa-Kreis CO2NP) ist ein praxisorientiertes Austauschformat für Unternehmen, die sich für das Thema Klimaneutralität interessieren oder sich bereits auf den Weg gemacht haben. In Vorträgen und Diskussionen werden Lösungsansätze und Hilfestellungen rund um die Emissionsminderungen erarbeitet.
Die Sitzungen finden drei Mal im Jahr statt. Eingeladen sind produzierende Unternehmen aller Größen und Branchen sowie wissenschaftliche Einrichtungen und Institutionen mit fundiertem fachlichen Bezug. 
Save the Date
Die nächste Sitzung mit dem Thema „Das optimale Druckluftsystem“ findet am 28. Juni 2023 statt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den angegebenen Kontakt.

Innovation und Umwelt

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und von Transformationskonzepten

Mit Start der Novellierung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) seit dem 1. November 2021 wurde das gesamte Programmpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u. a. zu neuen Fördergegenständen „Ressourceneffizienz“ und „Transformationskonzepte“ sowie verbesserten Förderbedingungen für Unternehmen erweitert. BMWK bietet mit Projektträger kostenlose Webinare zum Programm an.

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Gefördert werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen mit bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis Beschränkung). Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland.
Im Überblick:
  •  technologie- und branchenoffene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse (u.a. Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und anschließendem Online-Einsparkonzept
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • maximal 10 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben
  • kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung
Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Achtung: Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden. Es lohnt sich daher eine frühzeitige Antragstellung!

Förderung von Transformationskonzepten

Um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität ihrer Treibhausgase zu unterstützen, wird zusätzlich die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Hierbei ist das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes entwickelt werden, die auf Basis der heutigen Situation konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte für die Zukunft enthält.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 Prozent für KMU.
Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro. Anträge zum Transformationskonzept können über das Förderportal des Bundes easy-Online kontinuierlich gestellt werden.
Anforderungen an ein Transformationskonzept:
  •  Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort€
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms: Fördermodul 4 „Zuschuss und Kredits“ oder Förderwettbewerb Energie-und Ressourceneffizienz
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Weitere Informationen und Webinare

Für weitere Informationen stehen Ihnen kostenlose Webinare zum Förderwettbewerb und den Transformationskonzepten über den Projektträger VDI/VDE-IT auf der Programm-Webseite unter Veranstaltungen zur Verfügung.

Effizienzpotenziale gehoben

KEFF-Gipfelstürmer 2022/2023

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO 2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

KEFF –Regionale Kompetenzstelle für Energieeffizienz

KEFF hat sich inzwischen zu einem etablierten Baustein der Energieeffizienzpolitik des Landes entwickelt, der sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richtet und dabei Energieeffizienz ganzheitlich im Blicke hat.
Möchten auch Sie die Vorteile des KEFF-Checks nutzen? Wir geben Ihnen viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz. So schaffen Sie sich die Voraussetzungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges Bestehen am Markt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Stand: Oktober 2021

Webinar: 23. Stuttgarter Gefahrguttag 2021

Veranstaltungsdetails

Auch wenn die Covid-19-Pandemie leider nach wie vor unseren Arbeitsalltag weiter beherrscht, möchten wir den Gefahrgutverantwortlichen in den Unternehmen die Möglichkeit eines virtuellen Austausches in Form eines Webinars anbieten.

Mit dem 23. Stuttgarter Gefahrguttag 2021 unterstützt die IHK Region Stuttgart in bewährter Weise die Unternehmen ihre innerbetriebliche Gefahrgutorganisation an die aktuelle Rechtslage anzupassen und Risiken zu minimieren. Das Gefahrgutrecht sieht dazu eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten vor. Was sind die Merkmale einer in Deutschland rechtmäßig ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigung? Worauf müssen sich Versender und Verpacker im kommenden Jahr beim Gefahrguttransport im Luftverkehr vorbereiten? Was tun mit beschädigten Lithiumbatterien? Das sind Fragen, die bei unserer Online-Veranstaltung beantwortet werden. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm.

Wir laden Sie dazu herzlich ein. Jeder Teilnehmer erhält eine Unterweisungsbescheinigung im Sinne des Kapitels 1.3 der Gefahrgutvorschriften im Nachgang an die Veranstaltung.

Programm  
  Begrüßung
09:45 Uhr  Thomas Schäberle
Mitglied des Präsidiums der IHK Region Stuttgart und Geschäftsführender Gesellschafter,
LSU Schäberle Logistik & Speditions-Union GmbH & Co. KG, Stuttgart
10:00 Uhr Überprüfung von ADR-Schulungsbescheinigungen - wie können Unregelmäßigkeiten erkannt werden?
Erhan Kavuncu
IHK Region Stuttgart
10:30 Uhr IATA-DGR 2022 – was erwartet den Versender und Verpacker?
Christian Schiffner
Schiffner Consult GbR, Gefahrgutschulung und Beratung, Landau an der Isar
11:00 Uhr Pause
11:15 Uhr Risiken und Lösungen beim Transport von beschädigten Lithiumbatterien
Markus Marquetant
Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen
12:00 Uhr Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen der Beteiligten beim Gefahrguttransport
Wilfried J. Burger, Rechtsanwalt,
Burger & Krause, Augsburg
12:45 Uhr  Abschlussdiskussion
13:00 Uhr Ende der virtuellen Veranstaltung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Onlinetool und Webinare

Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Ecocockpit

Klimaschutz gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Unternehmen stellen sich aktiv dieser Herausforderung und arbeiten daran, ihre Wertschöpfungskette ressourceneffizienter zu gestalten und weitere CO2-Reduktionspotentiale zu nutzen.
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen die Unternehmen darin, geeignete Ansatzpunkte und Informationen zu finden. Vor diesem Hintergrund stellen sie das Klimabilanzierungstool ecocockpit für Unternehmen in Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung. Mit dem Online-Tool können Unternehmen ihre CO2-Bilanz erstellen und analysieren.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen.

Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Baden-Württemberg bereits bis 2040 klimaneutral wird. Damit übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle.
Mit der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde eine Institution geschaffen, die das Land auf dem Weg zur Klimaneutralität begleitet, dabei die Menschen mitnimmt und eigene Impulse setzt.
Die Klimaschutzstiftung hat drei Schwerpunktbereiche: Sie agiert als Drehscheibe für Kompensation im Land, initiiert Programme in den Bereichen Bildung und Forschung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Anliegen des Klimaschutzes auf breiter Basis zu verankern.

Gefahrgutfahrer

Ablauffrist nach Multilateraler Vereinbarung für ADR-Schulungsbescheinigungen

Der Stichtag 1. September 2021 für abgelaufene oder bis zu diesem Datum ablaufende ADR-Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrer rückt näher. Nur ADR-Schulungsbescheinigungen, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021  die Auffrischungsschulung inklusive bestandene Prüfung für Gefahrgutfahrer/-innen absolviert wurde.
Die Zeichnung der erneuten, also die Verlängerung dieser Multilateralen Vereinbarung M333 zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen ADR-Schulungsbescheinigungen, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach dieser Regelung  nicht mehr verlängert werden. Es sei denn, es kann vom Prüfungsteilnehmer spätestens am Prüfungstag eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausgestellte Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB im Original vorgelegt werden.
Die Ausnahmeregelung ist bis zum 1. Oktober 2021 befristet.
Gefahrgutbeauftragte

Ablauffrist nach Multilateralen Vereinbarungen für Gb-Schulungsnachweise

Der Stichtag 1. September 2021 für abgelaufene oder bis zu diesem Datum ablaufende Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte rückt näher. Nur Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die spätestens an diesem Tag ablaufen, gelten bis zum 30. September 2021 weiter und können somit noch um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert werden, wenn bis zum 30. September 2021 die bestandene Verlängerungsprüfung für Gefahrgutbeauftragte absolviert wurde.
Selbiges gilt, soweit die jeweiligen Schulungsnachweise gefordert sind, auch für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr, für die ähnliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Das bedeutet im Übrigen: Alle derartigen Schulungsnachweise, die ab 2. September 2021 ablaufen, sind am darauffolgenden Tag abgelaufen und können nach diesen Regelungen nicht mehr verlängert werden.
Die Zeichnung von erneuten, also die Verlängerung der Multilateralen Vereinbarungen zu diesem Thema zeichnet sich bislang nicht ab.

Juli 2021

Hochwasserhilfe von Unternehmen für Unternehmen

Die Flutkatastrophe hat in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden hinterlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Hochwasserhilfsaktion von Unternehmen für Unternehmen gestartet.
Tausende Unternehmen sind betroffen, die genaue Schadensermittlung dauert an. Dazu müssen auch erst einmal Schuttberge beseitigt, Mauern und Böden getrocknet, Maschinen gereinigt und geprüft und Betriebsgelände zugänglich gemacht werden.

Hilfsmittel für Unternehmen bundesweit – was wird gebraucht?

Die Liste der Dinge, die benötigt werden, ist lang und wird sich im Laufe der Tage und Wochen sicher erweitern: Notstromaggregate, Bautrockner, Hochdruckreiniger, Gabelstapler, Bagger, aber auch Leuchten, Wasserschläuche, Lagermöglichkeiten wie Regale und vieles mehr.

Bereits jetzt helfen Unternehmen anderen Unternehmen mit technischem Gerät und praktischer Unterstützung. Die IHK-Organisation möchte die Betriebe noch enger zusammenbringen und dieses Matching unterstützen: Die Unternehmen sind in den jeweiligen IHK-Bezirken unterschiedlich betroffen von den Flutfolgen und weisen unterschiedliche Bedarfe auf. Während in der einen Region schweres Gerät wichtig ist, braucht man in der anderen eher Bautrockner oder Beleuchtung.

Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK

Haben Sie technisches Gerät, das Sie zur Verfügung stellen möchten? Bitte melden Sie gerne Ihr Hilfsangebot an den DIHK unter hochwasserhilfe@dihk.de (weitere Informationen des DIHK dazu finden Sie auf der Homepage des DIHK).
Der DIHK übermittelt es an die IHKs in den betroffenen Regionen. Diese leiten die Hilfe an bedürftige Unternehmen weiter.
Zu den IHKs in den betroffenen Regionen gehören unter anderem die IHK Aachen, die IHK Arnsberg, die IHK Bonn/Rhein-Sieg, die IHK Chemnitz, die IHK Dortmund, die IHK zu Düsseldorf, die IHK Essen, die IHK zu Hagen, die IHK Koblenz, die IHK Köln, die IHK Mittlerer Niederrhein, die IHK München, die IHK Trier und die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Innovation und Umwelt

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung  entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“  Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation 

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden.  Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Homepage.
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls eine bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten) und ergänzende Informationen aus einem Artikel der IHK Karlsruhe.
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht.  Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere  Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
  
  
Bitte um Stellungnahmen

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes in Arbeit

Bei der Regierungsbildung 2021 wurde angekündigt, dass die Klimaschutz-Anstrengungen erhöht werden müssen und dazu die Vorgaben im Landes-Klimaschutzgesetz angepasst werden sollen. Hierzu startet die öffentliche Anhörung zu einem konkreten Entwurf, die bis 29. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Konkret ist vorgesehen:
  • eine Neufestsetzung des Klimaschutzziels der Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040 und des 2030-Zwischenziels mit einer Treibhausgasreduktion von mind. 65 Prozent (im Vgl. zu 1990)
  • die Ausweitung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich
  • sowie die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Parkplatzflächen mit einem Schwellenwert von 35 Stellplätzen
  • die Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Raumordnung
  • die Einrichtung eines auf Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit ausgerichteten Klima-Sachverständigenrats
  • das Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits im Jahr 2030
  • das Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040
Details hierzu finden einerseits in dem gemeinsamen Gesetzentwurf (PDF-Datei · 410 KB) der beiden Regierungsfraktionen sowie dessen Begründung und ergänzend finden Sie tabellarisch die geplanten Änderungen (PDF-Datei · 330 KB) mit dem aktuell geltenden Gesetzestext gegenübergestellt.
Die IHK-Organisation bittet alle interessierten Unternehmen um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen, bis spätestens 25. August 2021, um sie in die gemeinsame Stellungnahme der IHKs einfließen lassen zu können.
(Stand: 26.07.2021)
Arbeitswege für Beschäftigte und Betriebe optimieren

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeiter sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie hier einsehen:  Wie Mitarbeitende mobil bleiben - Studie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart (PDF-Datei · 2537 KB)

Praxisleitfaden, Webinare, Förderungen und weiterführende Tipps der IHK-Organisation

BMM-Impulsprogramm

Ein neues Impulsprogramm der regionalen Wirtschaftsförderung (WRS) bietet Unternehmen die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen.

Praxisleitfaden

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hat in Kooperation mit der IHK-Organisation einen Praxisleitfaden zu betrieblichem Mobilitätsmanagement und nachhaltiger Unternehmensmobilität erarbeitet. Er gibt Unternehmen einen ersten Überblick über das Themengebiet und enthält Tipps für die Optimierung der Betriebsmobilität unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Praxisbeispiele aus kleineren und mittleren Betrieben zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Gerade in mittelständischen Betrieben verbergen sich noch Verbesserungspotentiale, deren Ausschöpfung oftmals auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. 
Darüber hinaus finden Sie hier hier Tipps der IHK-Region Stuttgart für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Webinar

Als zusätzliches Angebot wurde von der Mittelstandsinititative Energiewende und Klimaschutz ein ausführliches Webinar erstellt, in welchem die Themen „Betriebliches Mobilitätsmanagement” sowie „Elektromobilität” mit Experten ausführlich diskutiert und durchleuchtet werden. Sie können sich das Webinar unter folgendem Link ansehen: Webinar „Betriebliches Mobilitätsmanagement und Elektromobilität”.

Weiterbildungsangebote

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeiter aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmer praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Auf dieser Seite finden Sie beispielsweise das Angebot des Bildungshauses der IHK Region Stuttgart.

Weitere Informationsquellen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: Februar 2023
Innovation und Umwelt

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit circa zwei Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


Innovation und Umwelt

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Neue Registrierungs- und Lizensierungspflichten für Verpackungen

Verpackungsgesetz 2021

Nach mehr als zwei Jahren wurde das Verpackungsgesetz novelliert und einige Vorschriften sind  bereits teilweise seit Juli 2021 in Kraft getreten.
Viele Unternehmen sind von der Novelle des Verpackungsgesetzes betroffen, welche nach der Verkündung seit Juli 2021 stufenweise in Kraft tritt. Leider ist damit auch eine Vielzahl von bürokratischen Pflichten verbunden.

Informationspflicht und Nachweisführung

Hierzu wurde  unter anderem eine neue ausdrückliche Informationspflicht  der „ Letztvertreiber“ (also auf der letzten Handels-Stufe) aufgenommen, die seit 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist: „Letztvertreiber von Verpackungen (bspw. Transportverpackungen, oder sogenannte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen), müssen die Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren“ (siehe §15 Satz1). Aber im rein gewerblichen Lieferverkehr (Business to Business , also B2B) sind nach wie vor Verpackungs-Rücknahme-Pflichten in Abstimmung mit ihren Kunden möglich, jedoch müssen nun seit dem 1. Januar 2022 interne Nachweise (§15 Absatz 3 Satz3) geführt werden bezüglich der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen. Es wird eine interne Dokumentation erwartet, die  auch geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle beinhaltet.

Serviceverpackungen

Betroffen sind nun auch die Letztvertreiber der Serviceverpackungen . Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen, wodurch auch alle dazugehörigen Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht, an diese übertragen wurden. Ab 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber der befüllten Serviceverpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. ( § 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Mehrwegpflichten

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht  gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. ( § 33, 34 VerpackG)

Pfandpflicht

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. ( § 31 Abs. 4 VerpackG)

Mindesteinsatz von Recyclaten

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.
Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen z. B. Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben. ( § 30a VerpackG)

Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller

Die bisherige Registrierungspflicht, die nur für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen, also von mit Ware befüllten Verpackungen, die im Business to Consumer (B2C) als Abfall anfallen, wird im Juli 2022 auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren
ausgeweitet. (
§ 9 Abs. 1 VerpackG)

Übersicht der zeitlichen Fristen

relevant ab
inhaltlich
Hersteller/
Erst-inverkehrbringer
Händler
Marktplätze
Verbraucher
03.07.2021
Ausweitung Informationspflicht
 
X
X
03.07.2021
interne finanzielle und organisatorische  selbstkontrolle
X
X
01.01.2022
Neue Nachweispflichten
X
01.07.2022
Registrierungs- und Prüfpflicht bzgl. der Systembeteiligung
X
X
01.07.2022
Erklärungspflicht / Systembeteiligung
X
01.07.2022
Ausweitung Registrierungspflicht
(nur B2B)
X
01.01.2023
Mehrweg Alternativen
X
2022/2024
Erweiterung Pfandpflicht
X
X
X
2025/2029
Getrenntsammlungs-pflichten
X
X
X
2025/2029
Mindesteinsatz von Recyclaten
X

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ZSV.

DIHK Merkblatt Verpackungsgesetz

Anbei finden Sie das Merkblatt des DIHK.
Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg

Klimaschutz im Fokus der Wirtschaft

Der Schutz des Klimas ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur eine enorm wichtige Zukunftsverpflichtung als Bürgerinnen und Bürger, sondern zahlt sich oft auch betriebswirtschaftlich für die Unternehmen aus.
Schwerpunkt der zweiten Jahressitzung der IHK-Bezirksversammlung Rems-Murr war deshalb die Vorstellung der neuen Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg und ihrer Angebote für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Hand. Stiftungsleiterin Julia Kovar-Mühlhausen richtete denn auch zu Beginn ihrer Ausführungen einen eindringlichen Appell an die anwesenden Unternehmensvertreter: „Die nächsten Jahre sind entscheidend,
wir haben keinen zeitlichen Spielraum mehr“.
Um beispielsweise die globale Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es das Pariser Klimaabkommen vorsieht, müssten die weltweiten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2060 auf Null gesenkt werden. Auf Bundesebene will die Bundesregierung mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 gesetzlich verankern. Baden-Württemberg möchte eine Vorreiterrolle übernehmen und strebt die Klimaneutralität im Land bis spätestens 2040 an. Die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral arbeiten.
Dabei kommt der Klimaschutzstiftung eine wichtige Rolle zu. Sie kann als Drehscheibe für die Kompensation der aktuell noch unvermeidbaren CO2-Emissionen dienen. Konkret bedeutet dies, dass Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger über Kompensationszahlungen ihre CO2-Emissionen ausgleichen können. Mit den Kompensationszahlungen werden wiederum weltweit Klimaprojekte unterstützt, die der Atmosphäre CO2 entnehmen oder den Verbrauch fossiler Brennerstoffe reduzieren. Unterstützt werden ausschließlich Kompensationsprojekte, die mindestens international anerkannten Standards wie dem Goldstandard genügen. Mittelfristig sollen auch Klimaschutzprojekte in Baden-Württemberg angeboten werden.
Kovar-Mühlhausen betonte: „Die Kompensation von CO2-Emissionen ist erst der letzte Baustein im Dreiklang Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und schließlich zu kompensieren.“ Dafür habe die Klimaschutzstiftung gemeinsam mit anerkannten Projektpartnern, wie zum Beispiel dem Reutlinger Anbieter myclimate, ein umfassendes Dienstleistungs- und Beratungsangebot entwickelt. Klimaneutralität könne in Unternehmen nicht von heute auf morgen erreicht werden. Daher sei die Kompensation als Übergangslösung ein gutes und effektives Instrument, um die Absenkung von CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen. Die Kosten zur Kompensation pro Tonne CO2 sind je nach Unternehmensgröße und Volumen gestaffelt. Unternehmen erhalten über die geleistete Kompensation eine Urkunde sowie eine Spendenbescheinigung der Klimaschutzstiftung.
Die Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg wurde im Januar 2021 durch Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg mit einem Stiftungskapital von rund 50 Millionen Euro gegründet und ist die erste und bislang einzige Initiative dieser Art in Deutschland. „Wirtschaftlicher Erfolg ohne CO2-Emissionen wird möglich sein“, ist sich IHK-Präsident Claus Paal sicher, der die Stiftungsgründung als Landtagsabgeordneter in der zurückliegenden Wahlperiode maßgeblich mit initiiert hatte. „Die Unternehmen stehen aber vor einer gewaltigen Herausforderung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit unter einem Hut zu bringen. Der Handlungsdruck für Unternehmen, sich in Richtung Klimaneutralität zu entwickeln, wird steigen“, so Paal weiter. Gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen
in der Region sei es daher wichtig, mit der Klimaschutzstiftung eine kompetente und seriöse Anlaufstelle zu haben, die sie auf diesem Weg unterstützen und begleiten könne.
Der Leitende Geschäftsführer der IHK Rems-Murr, Markus Beier, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) bei der IHK Region Stuttgart. „Unser KEFF-Team berät IHK-Unternehmen zu Fragen der Energieeffizienz und bietet mit dem kostenfreien KEFF-Check ein Instrument an, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.“


Innovation und Umwelt

Betriebsbeauftragte

Betriebe müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einzelne Themen sogenannte Betriebsbeauftragte benennen.
HINWEIS aus EMAIL: Die Aufstellung ist das Beste, was ich bisher zu diesem Thema gesehen habe.Dennoch empfehle ich, die veralteten Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen (BGV, BGG, BGR und BGI sowie GUV-V, GUV-I) durch die seit einigen Jahren gültige DGUV-Systematik zu ersetzen.  Den hierzu erforderlichen Link füge ich Ihnen bei:  https://publikationen.dguv.de/regelwerk/
WEITERER Hinweis aus EMAIL:
Dazu habe ich einige Anmerkungen.
- Dass eine Auflage (!) für alle Betriebe ein Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen sein soll, sehe ich nicht so. Zum Einem heißt es in der DGUV Information 215-210 Fach- (nicht Sach-) kundiger. Und zum Anderen wird die orientierende Messung sowie auch die unternehmensinterne fachkundige Person im Konjunktiv genannt.
-Es wird die fachkundige Person nicht mehr in einer berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) geführt, sondern "nur" noch in einer Information, respektive in einem Grundsatz: DGUV Information 215-210, DGUV Grundsatz 315-201.
- In der Broschüre selbst ist mir aufgefallen, dass bei den Kranen (S. 22) erst von Beauftragten und dann weiter unten von Sachkundigen gesprochen wird. Und soll denn der Beauftragte Unterweisungen durchführen?
- Wenn Krane genannt werden, müssten dann nicht auch Flurförderzeuge Erwähnung finden?
DGUV Vorschrift 68
§ 7   Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die …
- Sind Elektrofachkräfte als Betriebsbeauftragte zu sehen?
WEITERER Hinweis aus EMAIL: Allerdings sind in ihrer Webansicht noch ein paar Fehler drin.z.B.
- der Hinweis auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das schon lange nur in Kreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt wurde (der Link stimmt auch)
- Hinweis Röntgenverordnung, RöV – Röntgenverordnung vom 30. April 2003 wurde mit Wirkung vom 29.11.2018 (BGBl. S. 2034) aufgehoben und in die StrlSchV integriert.
- Auch bei den Unfallverhütungsvorschriften sind z.T. noch die alten Bezeichnungen drin wie BGV A2 für die Sifas und Betriebsärzte jetzt DGUV-Vorschrift 2
- Daher evtl. die Online-Variante mal analog der Veröffentlichung abgleichen, sonst führt das zu Verwirrungen!
Evtl. könnte auch weniger mehr sein, dafür richtig.
WEITERER Hinweis aus EMAIL: Ihr Newsletter ist, bezogen auf den "Beauftragten für Biologische Sicherheit" veraltet. Die neue GenTSV - und damit auch neue Regelungen - ist bereits zum 01.03.2021 in Kraft getreten (diese ist ja auch auf Ihrer Homepage verlinkt).
Die zuständige Behörde, das nebenbei, ist nicht wie angegeben die Gewerbeaufsicht, sondern - in BaWü - das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 57.
 

Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht

In der Broschüre „Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” werden schwerpunktmäßig aus den Bereichen Umwelt und Arbeitsschutz  die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderten Qualifikationen aufgelistet , sowie auf die jeweils zuständigen Behörden hingewiesen.

Nachfolgende werden ergänzend noch weitere Betriebsbeauftragte kurz aufgeführt,  mit der jeweiligen Gesetzesgrundlage.

Auflagen für alle Betriebe

Arbeitssicherheit (SiFa)
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
Behindertenbeauftragter/-vertreter
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Beleuchtungsanlagen (Sachkundiger)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 – Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsatz 315-201  - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Betriebsarzt
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A2)
Brandschutzbeauftragter
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Berufsgenossenschaftliche Information 847 -  Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI 847)
Hinweis aus EMAIL: Besteht die Möglichkeit in der nächsten Ausgabe eine konkrete Aussage zu den Brandschutzhelfern darzustellen?
Datenschutzbeauftragter
  • Bundesdatenschutzgesetz § 4 f. (BDSG)
Ersthelfer
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften A 1 - Grundsätze der Prävention (BGV A1)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gleichstellungsbeauftragter
  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Leiterbeauftragter (Befähigte Person für Leitern und Tritte)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (GUV-I 694)
Sabotageschutzbeauftragter
  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
  • Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
Sicherheitsbeauftragter
  • Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (BGV A1)

Auflagen für bestimmte Branchen

Abfallbeauftragter
  • Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)
Abscheider-Sachkundiger
Aufzugswärter (Befähigte Person für Aufzüge zur Befreiung von Personen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen (DIN 13015)
Ausbildungsbeauftragter
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Baustellenkoordinator
  • Baustellenverordnung (BauStellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 - Geeigneter Koordinator (RAB 30)
Druckbehälter und Rohrleitungen (Befähigte Person)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203)
Druckluftfachkraft
  • Druckluftverordnung § 18 (DruckLV)
Hygienebeauftragter
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Hygienefachkraft
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kesselwärter (Befähigte Person für Dampfkesselanlagen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Dampfkessel (TRD)
Laserschutzbeauftragter
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung B2 (BGV B2)
  • Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (GUV-V B2)
  • "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" (DIN EN 60825-1)
Medizinprodukte, Sicherheitsbeauftragter für ...
  • Medizinproduktegesetz § 30 (MPG)
Pharmazeutischer Informationsbeauftragter
  • Arzneimittelgesetz § 74 (AMG)
Pharmazeutischer Stufenplanbeauftrager
  • Arzneimittelgesetz § 63 (AMG)
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
Sicherheitsdatenblätter, Fachkundiger für die Erstellung von ...
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe - Sicherheitsdatenblatt (TRGS 220)
Tierschutzbeauftragter
Transfusionsschutzbeauftragter
  • Transfusionsgesetz (TFG)
  • Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG
Transplantationsbeauftragter

Auflagen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Asbest-Sachkundiger
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
Begasungsleiter
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512)
Biologische Sicherheit
  • Gentechniksicherheitsverordnung §§ 15 - 19 (GenTSV)
  • Gentechnikgesetz (GenTG)
Entsorgungsverantwortlicher
  • Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
Explosionsschutzbeauftragter (Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 Befähigte Personen (TRBS 1203)
  • Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV)
Gefahrgutbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
Gefahrstoffbeauftragter
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gewässerschutzbeauftragter
  • Wasserhaushaltsgesetz § 21 (WHG)
Immissionsschutzbeauftragter
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere  Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Sprengstoffbeauftragter
  • Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz (SprengG)
Strahlenschutzbeauftragter
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Röntgenverordnung (RöV)
Störfallbeauftragter
Siehe auch unter Immissionsschutzbeauftragter
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
  • Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Umweltmanagementbeauftragter (UMB)

Innovation und Umwelt

EU-Leitfaden für Wasserstoff-Fördermöglichkeiten

Der Förderkompass der Europäischen Kommission richtet sich an alle interessierten Stakeholder, dementsprechend auch Großunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und bietet eine Übersicht zu Wasserstoff-Förderprogrammen und Fonds auf zwei Ebenen:
  1. EU-Förderprogramme und Fonds, die aus dem langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU finanziert werden
  2. Nationale Förderprogramme und verfügbare Mittel auf EU-Länderebene
Für jedes EU-Programm oder Fonds hebt der Förderkompass Kernmerkmale hervor und bietet Links, unter denen weitere Informationen eingesehen werden können. Mit Hilfe verschiedener Filter (z. B. Zielgruppe „KMU") lassen sich die Suchergebnisse eingrenzen. Der Förderkompass ist bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht.
Quelle: DIHK (Stand 22.06.2021)
Einwegkunststoffverbotsverordnung und Kennzeichnungspflicht

Einwegkunstoffprodukte: Verbote und Kennzeichnung ab Juli 2021

Seit 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten beziehungsweise zwingend zu kennzeichnen.

Einwegkunststoffverbotsverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff also sogenannte unter Oxidation abbaubare Kunsstoffe (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) dürfen diese Einwegprodukte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, seit 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Davon betroffen sind:
  • Wattestäbchen
  • Teller (beschichtete Papier- bzw. Pappteller fallen ebenso darunter)
  • Besteck
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher/-behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
In den Fragen und Antworten (FAQs) wird vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) erwähnt , dass ein Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch die Vertreiber nach Inkrafttreten der Verordnung dennoch möglich sei. Damit können insbesondere durch die Corona-Krise entstandene Warenbestände abgebaut werden und es wird verhindert, dass gebrauchstaugliche Ware sinnlos vernichtet werden muss. Da die Produkte jedoch EU-weit verboten werden und auch der Import aus nicht-EU-Staaten untersagt wird, ist gleichzeitig sichergestellt, dass die verbotenen Produkte künftig aus dem Handel verschwinden.

Alternativen zu den Kunststoffen:

Beispielsweise  lassen sich Teller, Schüsseln und Lieferboxen aus Zuckerrohr oder Palmblättern herstellen. Beide Materialien haben den Vorteil, dass sie kompostierbar und sowohl hitze- als auch kältebeständig sind. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch Stabilität und Robustheit aus, sodass das Essen problemlos darin befördert werden kann. Als Einweg-Besteck eignen sich wiederum z. B. Gabeln und Löffel aus Holz oder Pappe. Und werden Einweg-Trinkhalme benötigt, bieten sich solche aus Papier oder Bambus an.
Weitere Informationen des BMU und entsprechende FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung finden Sie auf der Webseite des BMU.

Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte

Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderungen seit 3. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von kunststoffhaltigen Hygieneartikeln, Feuchttüchern, Tabakprodukten sowie Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen. Die Einweggetränkegetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Logos bereitgestellt.
Infolge dieser neuen Vorschriften ist es betroffenen Unternehmen seit 3. Juli 2021 untersagt, diese Artikel ungekennzeichnet in den Verkehr zu bringen. Allerdings besteht eine Übergangsfrist für bereits produzierte, aber noch nicht gekennzeichnete Artikel, die im Rahmen der Übergangsfrist bis 3.Juli 2022 versehen mit einem nicht ablösbaren bestimmten Aufkleber, weiter in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Ab dem 3. Juli 2024 müssen zudem Deckel und Verschlüsse mit Getränkebehältern aus Kunststoff während der Verwendungsdauer fest verbunden sein.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) mit den genauen Vorgaben zur Kennzeichnung sowie eine FAQ-Liste finden Sie auf der Homepage des Bundesumweltamts.
Der DIHK hat zusammenfassend ein Merkblatt (PDF-Datei · 4671 KB) mit allen relevanten Daten und Fakten erstellt.

EU veröffentlicht Guidelines und Piktogramme

Die nun veröffentlichten Leitlinien sollen den Anwendungsrahmen der Richtlinie konkretisieren und so deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten harmonisieren. So beschreiben die Guidelines etwa die Definition eines Einwegkunststoff-Artikels im Rahmen der Richtlinie oder geben vor, dass auch bioabbaubares Plastik unter die Anwendung der Richtlinie fällt. Die Mitteilung der Kommission sowie die Leitlinien und ein bezügliches FAQ der Kommission finden Sie hier.
Die entsprechenden Piktogramme (gibt es auch in Deutsch zur Auswahl) wurden von der EU-Kommission veröffentlicht und können heruntergeladen werden.
Stand: 02.06.2021
 
Energieeffizienz im Land

Schon KEFF gecheckt?

KEFF-Label

Das KEFF-Label zeichnet Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg aus, die nach einem KEFF-Check belegbar Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchgeführt haben. Die Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Region Stuttgart unterstützt Sie gerne bei diesem Vorhaben.
KEFF-Label 2021

Wie erhalten Sie das KEFF-Label?

Sie lassen einen KEFF-Check in Ihrem Unternehmen mit Hilfe der Energieeffizienzmoderatoren der IHK Region Stuttgart durchführen. Dieser ist kostenfrei und dauert je nach Unternehmensgröße etwa zwei bis vier Stunden.
Sofern Sie im Anschluss eine oder mehrere Maßnahmen, die im Rahmen des KEFF-Checks erarbeitet wurden, umgesetzt haben, können Sie das KEFF-Label (PDF-Datei · 191 KB)beantragen.

Best Practice  in der Region Stuttgart

2019 erhielt die Jebens GmbH als erstes Unternehmen in der Region Stuttgart das KEFF-Label. Das stahlverarbeitende Unternehmen hat nach dem KEFF Check beispielsweise seine Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (WRG) nachgerüstet, den Druck im Druckluftnetz reduziert und die Abwärme von Kompressoren zur Heizung von Sozialräumen genutzt und damit seinen Energieverbrauch weiter gesenkt.
Im Landkreis Böblingen erhielt die E. Epple & Co. GmbH das KEFF-Label für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage bedarfsgerecht arbeitet und konstante Druckverhältnisse im System eingestellt werden. Die umlaufende Wassermenge im Heizsystem wird an den Bedarf angepasst und gleichmäßig im Gebäude verteilt. Das vermindert eine Überbeheizung in der Nähe der Heizungszentrale und sorgt für ausreichend Wärme in entfernteren Räumen.
Das Steuerberaterbüro Florian Spiegelhalder wurde für einen nahezu papierlosen Arbeitsablauf und die Speicherung der Daten auf einem Gemeinschaftsserver prämiert.
Die LEKI Lenhart GmbH erhielt das KEFF-Label für die komplette Umstellung des Standorts Kirchheim auf ein intelligentes und energiesparendes Beleuchtungssystem. Der Stromverbrauch für die Beleuchtung reduzierte sich von zuvor 27.040 kWh/Jahr auf nunmehr 1.508 kWh/Jahr.
Die Firma Hackenschuh e.K. aus Backnang zog beim KEFFizienzgipfel 2019 ins Finale der besten 10 Unternehmen ein und erhielt somit im Nachgang für die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls das KEFF-Label.

Wie läuft ein KEFF-Check im Unternehmen ab?

Grundsätzlich ist der KEFF-Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.
  1. Terminvereinbarung
    Der erste Schritt zu einem kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check ist die Terminvereinbarung mit den IHK-Effizienzmoderatoren. Ganz einfach online oder telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506.
  2. Durchführung KEFF-Check vor Ort
    Für die Feststellung von Effizienzpotenzialen bedarf es eines Vororttermins. Der zeitliche Aufwand beträgt je nach Unternehmensgröße etwa zwei bis vier Stunden. Der Termin beginnt mit einem kurzen Gespräch über die Erwartungshaltung des Unternehmens. Anschließend findet die Betriebsbegehung statt. Je mehr Räume begutachtet werden können, desto präziser können im Anschluss die Empfehlungen der KEFF-Moderatoren sein. Nach der Begehung wird im Abschlussgespräch eine erste Einschätzung zu den Potenzialen gegeben.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Nach dem KEFF-Check erarbeiten die Effizienzmoderatoren ein individuelles Kurzprotokoll. Dieses beinhaltet mögliche Impulse und Maßnahmen, die dem Unternehmen den Weg zur Energieeinsparung aufzeigt. Eine Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich daraus nicht - doch wer hat schon Geld zu verschenken?
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Möchte ein Unternehmen die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigt dafür einen oder mehrere Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, so können die KEFF-Moderatoren natürlich auch dabei unterstützen. Sie bedienen sich dazu verschiedener Datenbanken. Dabei sind die Moderatoren immer bestrebt, die regionalen Unternehmen mit regionalen Fachexperten und Fachfirmen zu verknüpfen.
  5. Maßnahme umsetzen und Energie einsparen
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen und mit dem Energiesparen begonnen werden.
    Gern unterstützen die KEFF-Moderatoren die Unternehmen auch in dieser Phase.
Sie haben den kostenfreien und unverbindlichen KEFF Check für Ihr Unternehmen noch nicht genutzt? Dann stellen Sie am besten gleich über unser Online-Formular eine Terminanfrage mit Ihrem Wunschtermin oder rufen Sie uns an unter Telefon 0711 2005-1506.
Alle Informationen zur Regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) in der Region Stuttgart finden Sie auf unserer Internetseite.
Innovation und Umwelt

REACH Unterstützung

Die europäische REACH-Verordnung regelt „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ und ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Leider ist sie sehr umfangreich und wird ständig aktualisiert und geändert.
Eine Übersicht hierzu veröffentlicht das deutsche REACH-CLP-Biozid-Helpdesk, dort findet sich die konsolidierte Fassung auch auf Englisch.
Unternehmen sind vor allem betroffen von Stoffbeschränkungen (Anhang XVII), Stoff-Zulassungen (Anhang XIV), Informationspflichten gemäß Artikel 33 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) sowie als Importeure von Stoffen und Gemischen in die EU (Registrierungspflicht ab 1 Tonne pro Jahr).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die aktuelle Version ihrer Guidances zur Stoffregistrierung unter REACH nun übersetzt in 23 Sprachen – somit auch in Deutsch - zur Verfügung steht. Diese sollen auch dazu dienen, Unternehmen bei der Bestimmung der richtigen Mengenbänder und der nötigen Aktualisierung von Registrierungsdossiers zu unterstützen.


  

Innovation und Umwelt

Green Deal: EU gießt verschärfte Klimaziele für 2030 und 2050 in Gesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. April 2021 auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt und das Treibhausgasreduktionsziel der EU für das Jahr 2030 signifikant angehoben. Zugleich wird das im Zentrum des Green Deal stehende Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert.

60-Prozent-Ziel nicht durchgesetzt

Die Einigung sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung des Klimaziels für 2030, zuvor hatte die Vorgabe bei einer Reduktion um 40 Prozent gelegen. Das Europäische Parlament konnte sich mit seiner Forderung nach einem 60-Prozent-Ziel nicht durchsetzen.
Zur Erreichung des Ziels kann auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre beitragen. Allerdings ist die Anrechnung auf bis zu 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente begrenzt, so dass die eigentlichen CO2-Einsparungen mindestens 52,8 Prozent betragen müssen.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Das 2030-Klimaziel wird vornehmlich über den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), nationale CO2-Budgets für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) und sektorale Gesetzgebung für letztere Sektoren (CO2-Flottengrenzwerte, Erneuerbaren-Richtlinie etc.) umgesetzt. Es hat damit unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf viele Unternehmen in Deutschland, die der DIHK im September 2020 in einer Analyse dargestellt hat.
Neben einer Verschärfung des Ziels für 2030 wird in dem nun vereinbarten Klimagesetz Klimaneutralität bis 2050 für die EU festgeschrieben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr CO2-Emissionen ausgestoßen werden dürfen als über natürliche oder technische Verfahren wieder aus der Atmosphäre entnommen werden. Die Europäische Kommission rechnet in ihren Szenarien damit, dass die Reduktion bis zum Jahr 2050 bei etwa 95 Prozent liegt und nur unvermeidbare Emissionen durch CO2-Entnahmen ausgeglichen werden. Bislang plante die EU, ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken.

Einbindung aller EU-Staaten notwendig

Das Ziel der Treibhausgasneutralität gilt für die EU insgesamt. Das Parlament hatte gefordert, jeden einzelnen Mitgliedstaat hierzu zu verpflichten. Insbesondere Staaten aus Osteuropa lehnten dies jedoch strikt ab. Die Festlegung eines gesamteuropäischen Ziels ermöglicht es, dass einige Länder das Ziel erst nach 2050 erreichen. Zugleich würden dann andere Länder vor 2050 treibhausgasneutral werden und anschließend mehr CO2 aus der Atmosphäre entnehmen als emittieren (Negativemissionen erzeugen), um die Einhaltung des gesamteuropäischen Ziels sicherzustellen.
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf die Schaffung eines fünfzehnköpfigen wissenschaftlichen Beirats („European Scientific Advisory Board“), der die Fortschritte der EU-Klimapolitik aus Sicht der Wissenschaft bewerten soll. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu angehalten, Subventionen für fossile Energieträger abzuschaffen. Dass diese Regelung rechtliche Bindewirkung entfaltet, ist eher unwahrscheinlich.

Emissionsbudget im europäischen und nationalen Emissionshandel

Schließlich sieht das EU-Klimagesetz die Festlegung eines CO2-Budgets für die EU vor. Für das Jahr 2030 besteht bereits ein Emissionsbudget über die festen Emissionsmengen im Europäischen Emissionshandel und die in der Lastenteilungsverordnung festgelegten jährlichen nationalen CO2-Budgets (sog. Emissionszuweisungen). Neu ist nun, dass das Budget für die Jahrzehnte danach definiert werden soll. Dies könnte Einfluss auf die Festlegung des Klimaziels für das Jahr 2040 haben, das laut Klimagesetz spätestens im Jahr 2024 fixiert werden soll.
Die informelle Einigung im Trilogverfahren muss noch formell durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Verabschiedung gilt als sicher.

„Fit for 55”

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission erste Teile eines umfassenden Gesetzgebungspakets vorlegen, das unter dem Stichwort „Fit for 55“ die Erreichung der höheren Klimaziele sicherstellen soll. Im Fokus stehen u.a. die erneute Anpassung des EU ETS, die Schaffung eines zusätzlichen EU-Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die Reduktion der CO2-Budgets für die Mitgliedstaaten, die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW, die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs sowie die Anpassung zahlreicher energierechtlicher Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie, u.v.m.). Ende des Jahres 2021 folgen dann u.a. Vorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts, die auch die Nutzung von CO2-armem Wasserstoff in der Wirtschaft voranbringen sollen.
(Quelle: DIHK 21.04.2021)
Fristen im Überblick

Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich

Chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen im Energiebereich
Ob Energie- und Stromsteuerdurchführungs-Verordnung, KWKG oder EEG – in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sind Voraussetzungen und Verfahren definiert, die es Unternehmen anlassbezogen ermöglichen, die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen zu reduzieren.
Der DIHK hat eine chronologische Übersicht der Melde- und Nachweisfristen (PDF-Datei · 2574 KB) zusammengestellt, die für die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen und Vergünstigungen zu berücksichtigen sind.
Stand: 12.04.2021 (Quelle: DIHK)
Innovation und Umwelt

Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaik – Batteriespeicher

Das Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ des Landes wird erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden.
Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll.
Förderanträge zum neu aufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) gestellt werden.

Bedingungen des Förderprogramms

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.
Wird mit der PV-Anlage und dem Batteriespeicher zusätzlich ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt und/oder eine neue Wärmepumpe installiert, kann vom Mindestinstallationsverhältnis (Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh)  abgewichen werden.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich.

Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt. Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden.

Schnelle Umsetzung durch „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen.
Seit 01.04.2021 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Wird mit dem Vorhaben begonnen, bevor der Zuwendungsbescheid begonnen wird, geschieht das in allen Fällen auf eigenes Risiko.
Für fertiggestellte Vorhaben kann kein Antrag mehr gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als fertiggestellt, sobald die mit dem Vorhaben installierte PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen wurde. Erst nachdem ein Antrag gestellt wurde, darf die PV-Anlage an das Stromverteilnetz angeschlossen werden. Dies gilt für alle Vorhaben, unabhängig vom tatsächlichen Vorhabensbeginn und dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Der Förderantrag kann direkt über die L-Bank gestellt werden.
Online-Portal für die Umwelt- und Energiebranche

IHK ecoFinder

Erweiterung um Produkte zu Corona-Tests

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen aus dem Gewerbe wurde der IHK ecoFinder um Produkte zu Corona-Tests erweitert. Hersteller und Händler der verschiedenen Testmöglichkeiten können ihr Angebot im Profil „Medizinische Schutzausrüstung“ in der Kategorie „Virusnachweisverfahren“ einstellen.
Durch das neue Profil können Anbieter ihre Antigen-Schnelltests und Antigen-Selbsttests präsentieren.

Was bietet der ecoFinder?

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für  Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche ein neues Portal zur Darstellung ihres Leistungsprofils an –  modern, benutzerfreundlich, sicher, barrierefrei und ab sofort auch international in englischer Sprache verfügbar.
Diese neue Ausprägung macht es möglich, dass auch ausländische Firmen nach deutschen Partnern und Unternehmen suchen können, sowohl für Projekte in ihrer eigenen Region als auch für Vorhaben in Deutschland. 
Die Datenbank bietet einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt-und Energiebranche. Die Suche kann per frei wählbarem Suchbegriff oder anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel regional erfolgen.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im  IHK  ecoFinder  können  sich  Unternehmen  präsentieren,  die  Produkte  oder  Dienstleistungen  unter anderem in  den Bereichen
  • Klimaschutz
  • Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz
anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt-und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was sind die Vorteile des IHK ecoFinders für registrierte Organisationen und Unternehmen?

Registrierte Organisationen profitieren von einer komfortablen Datenpflege sowie von den Werbemaßnahmen, mit denen die Industrie- und Handelskammern den IHK ecoFinder bekanntmachen. Alle registrierten Organisationen haben Zugriff auf die Nutzerstatistik ihres Profils.
Die Leistungsprofile der Firmen informieren ausführlich über:
  • Die Produktpalette der Anbieter, wenn Sie technische Anlagen und Produkte suchen.
  • Die Qualifikation, Branchenerfahrung und Ausstattung der Anbieter, wenn Sie kompetente Beratung benötigen.
  • Die Stoffe, die abgenommen werden können und die angewandten Verfahren, wenn Sie neue Entsorgungs- und Verwertungswege wissen möchten.
  • Die Spezialgebiete und die technische Ausstattung der Anbieter, wenn leistungsfähige Partner bspw. die Altlastensanierung übernehmen sollen.

Wie kann ich mein Organisationsprofil auf dem IHK ecoFinder veröffentlichen?

Organisationen, die ihr Profil erstmals veröffentlichen wollen, können ihre Daten komfortabel online erfassen und sich dabei bei Bedarf von ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Die Profile der in UMFIS registrierten Organisationen werden automatisch zum IHK ecoFinder migriert und nach Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie freigeschaltet.
Sie bieten selbst Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Umweltschutz an? Dann tragen Sie sich und Ihr Firmenprofil, in dem Ihre Produkte und Dienstleistungen beschrieben werden, kostenlos in die Datenbank IHK ecoFinder ein.
Stand: 19.03.2021



Gefahrgutbeauftragte

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der im folgenden genannten Termine für Grundschulungen zu erkundigen. Weitere Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Grundschulungen

Zurzeit sind von der IHK Region Stuttgart folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
Bevor Sie als Gefahrgutbeauftragter tätig werden dürfen, müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Im Folgenden melden Sie sich für die entsprechende Prüfung an. Die Details zum Ablauf und dem Inhalt der Prüfung finden Sie in unserem Artikel für Gefahrgutbeauftragte.

Prüfungen

Die nächsten unverbindlichen Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftragte sind:
  2023
  • 12.05.2023
  • 07.07.2023
  • 15.09.2023
  • 17.11.2023
  • 12.12.2023
Die Prüfungen finden im IHK-Haus in der Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart statt und beginnen jeweils um 09:30 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Routenplaner zur IHK finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 201 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 160,00 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 25 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen bzw. innerhalb einer Woche per E-Mail nachreichen. Andernfalls stellen wir den Gebührenbescheid auf Sie aus.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie die IHK-Teilnahmebescheinigung an der Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und/oder den Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 3 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Zwei Wochen vorher erhalten Sie in aller Regel unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.
Gefahrgutfahrer/-innen

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Die Schulungen werden eigenverantwortlich von den nachfolgend gelisteten Firmen geplant und durchgeführt. Wir empfehlen, dass Sie sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der Schulungstermine erkundigen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Schulungs- und Prüfungstermine 

Von der IHK Region Stuttgart anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen:
Die avisierten Schulungstermine für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Im Anschluss an die Schulungen nimmt die IHK grundsätzlich die Prüfungen ab.

Anmeldung für die Wiederholungsprüfung

Um sich für eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie das Online-Formular ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die geplanten Prüfungstermine finden Sie hier im Anschluss und im Auswahlfeld in der Online-Anmeldung.
Prüfungsort
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Prüfungsbeginn
09:30 Uhr
Prüfungstermine

2023
  • 01.04.2023
  • 06.05.2023
  • 10.06.2023
  • 15.07.2023
  • 05.08.2023
  • 23.09.2023
  • 14.10.2023
  • 11.11.2023
  • 09.12.2023
Prüfungsgebühr
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 201 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 70,00 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 25 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen bzw. innerhalb einer Woche per E-Mail nachreichen. Andernfalls stellen wir den Gebührenbescheid auf Sie aus.
Die Gebühr bei einem ordnungsgemäßen Rücktritt von einer Sach- oder Fachkundeprüfung bis 14 Tage vor dem Termin oder bei Nachweis von Krankheit beträgt 55,00 Euro. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie, soweit vorhanden, Ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Gefahrgutführerschein, ADR-Karte) vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Vor dem Prüfungstermin erhalten Sie unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.
Aufgrund den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist die IHK Region Stuttgart weiterhin dazu gezwungen, größte Vorsicht walten zu lassen. Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Nachweispflicht, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln bei IHK-Prüfungen.

Für die Onlineanmeldung benötigen Sie JavaScript. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser.

Meldepflicht ab 5. Januar 2021

Die neue SCIP-Datenbank der ECHA

Seit 28. Oktober 2020 können Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden.
SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects ( Products). Es handelt sich um eine Datenbank über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde.
Seit 5. Januar 2021 besteht die Meldepflicht in der Datenbank für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Massenanteil enthalten. Eine Tonnagegrenze wie bei der Registrierung unter REACH gibt es nicht. Die Daten, die jetzt eingegeben werden, können Verbraucher und Abfallbetreiber seit Februar 2021 einsehen.
Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. SCIP soll zukünftig die Abfallbetriebe bei Ihrer Arbeit unterstützen und die Erzeugung gefährlicher Abfälle insgesamt weiter verringern.
Die folgenden Anbieter von Erzeugnissen müssen Informationen an die ECHA übermitteln:
  • in der EU ansässige Hersteller und Montagebetriebe,
  • in der EU ansässige Importeure,
  • in der EU ansässige Händler und andere Akteure in der Lieferkette , die Erzeugnisse auf den Markt bringen.
Einzelhändler und andere an der Lieferkette Beteiligte, die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Informationsübermittlung für die SCIP-Datenbank.
Eine konkretisierende Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums steht derzeit jedoch noch aus.
Weitere Informationen zu SCIP finden Sie auf den Seiten der ECHA.
Stand: Oktober 2020
Ladeinfrastruktur

KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden

Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI). Die Förder­mittel sind erschöpft. Leider ist eine Antragstellung derzeit nicht mehr möglich.
Laufende Anträge sind davon aber nicht betroffen.
(Stand Mai 2022)
Gewerbliche  Wohngebäudebesitzer können vom neuen KfW-Förderprogramm für  Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos“ startete zum 24. November 2020 mit Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Gefördert werden neue Ladestationen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. 
Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (zum Beispiel Wallbox) bestellt wird. Die Antragstellung ist seit 24. November 2020 möglich.
Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren.
Die Liste und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der KfW.
Stand Oktober 2020

Strompreis-Umlagen: Was Unternehmen 2021 zahlen

Die IHK Lippe zu Detmold hat den Strompreis-Umlagen-Rechner aktualisiert. Mit dem Rechner auf Excel-Basis können private und gewerbliche Stromverbraucher ihre Umlagen-Belastung im Jahr 2022 berechnen und mit der Belastung des Jahres 2021 vergleichen.
Das Excel-Berechnungstool (XLSX-Datei · 569 KB) berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen können damit sehr schnell einschätzen, ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Das Berechnungstool der IHK Lippe wird bundesweit von vielen anderen IHKs empfohlen.
(Quelle: IHK Lippe, Stand: 06.01.2022 )

Vor Keimen schützen

Trinkwasserhygiene

Was es bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten gilt.
Neben dem Blick auf die eigenen Betriebsprozesse, sollte der Trinkwasserinstallation im Gebäude besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Durch eine längere Betriebsunterbrechung wird die Trinkwasserinstallation – anders als geplant und gebaut – nicht oder nicht umfassend genutzt. Die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen kann zu Problemen mit Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, E. coli/Coliforme und Pilzen führen. Um eine Verkeimung zu verhindern, müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Wassertemperaturkonstanz gespült werden.
Sie als Unternehmer (Eigentümer) sind gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV verantwortlich für die Trinkwasserqualität.
Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor möglichen Mikroorganismen aus dem Trinkwassersystem.
Konkretes Handeln ist jetzt erforderlich!

Wiederinbetriebnahmemaßnahmen nach Betriebsunterbrechnung

  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen das Wasser an mehreren Stellen getrennt für Kalt- und Warmwasserleitungen mindestens fünf Minuten laufen lassen.
  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens vier Wochen einen vollständigen Wassertausch an allen Entnahmestellen sicherstellen.
  • Bei Unterbrechung länger als einem Monat, sind zusätzlich zum Wasseraustausch Untersuchung auf Legionellen und mikrobiologische Verkeimung durchzuführen.

Vorbeugende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung von mehr als drei Tagen

  • Vor Betriebsunterbrechung die Absperreinrichtung schließen. Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) inklusive Zirkulationspumpe abzuschalten.
  • Bei Betriebsunterbrechung ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzutrennen. 
Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserhygiene finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioöonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie
einen individuellen Vor-Ort-Termin unter Telefon 0711 2005-1506 (Eva Elsäßer) oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Energiekosten senken

Energiekosten senken

Mit Energieeffizienzmaßnahmen zur CO2-Neutralität

„Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Generation”, so Peter Altmaier, früherer Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
Die Reduzierung von CO 2-Emissionen und die damit verbundenen Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen sind aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit – auch aus ökonomischer Sicht gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Denn beim Kunden fließt die Nachhaltigkeit der Produkte und die Einstellung des Unternehmens gegenüber der Umwelt immer stärker in die Kaufentscheidung mit ein.

Was ist der CO2-Fußabdruck?

Der CO 2-Fußabdruck gibt an, welche Menge an Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt und indirekt durch eine Aktivität verursacht wird. So lässt sich genau berechnen, wie hoch der CO 2-Fußabdruck von Personen, Unternehmen, Prozessen und Produkten ist.

Wie kann ich ein CO2-neutrales Unternehmen werden?

Zuerst müssen die durch die jeweiligen Geschäftsprozesse verursachten klimawirksamen CO 2-Emissionen erfasst und ausgewertet werden. Diese CO 2-Emissionen können anschließend durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung reduziert werden. Danach noch verbleibende Emissionen werden mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Ihr Unternehmen kann anschließend Dienstleistungen und Produkte ohne einen sogenannten “CO 2-Fußabdruck“ anbieten.

Mit Energieeffizienzmaßnahmen CO2-Emmissonen senken und einen Schritt auf dem Weg zum CO2 -neutralen Unternehmen gehen

Mit unserem kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check können wir Ihnen helfen Energieeinsparpotenziale zu finden und diese nutzbar zu machen. Grundsätzlich ist der KEFF-Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energeti-schen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.

Wie läuft ein KEFF-Check ab?

1. Termin vereinbaren
2. Vororttermin durchführen ca. 2 bis 3 Stunden
3. Individuelles Kurzprotokoll erhalten
4. Fachexperten und Förderprogramme passend zu den Maßnahmen auswählen
5. Maßnahmen umsetzen und CO 2-Emissionen reduzieren
Gehen Sie mit uns den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit den IHK-Effizienzmoderatoren ganz einfach online oder telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506. Alle Informationen zur Regionalen Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) in der Region Stuttgart finden Sie auf unserer Internetseite.

Weitere Energiesparmaßnahmen in Ihrem Unternehmen

Energiemonitoring

Energie stellt für Unternehmen einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der rationelle und sparsame Umgang mit Energie ist zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit geworden und dient der Ressourcen- und Umweltschonung.
Doch was geschieht mit der Energie in Ihrem Unternehmen? Können Sie die folgenden drei Fragen einfach beantworten?
  • Wo wird welche Energie im Unternehmen verbraucht?
  • Wieviel Energie wird an welcher Stelle im Unternehmen verbraucht?
  • Wann wird die Energie an welcher Stelle verbraucht?
Wenn ja, sind Sie schon sehr gut aufgestellt. Wenn nein, sollten Sie über den Aufbau eines Energiemonitorings nachdenken.
Was ist ein Energiemonitoring?
Ein Energiemonitoring macht die Energieströme im Unternehmen transparent und ist die Basis zur Reduktion von Energiekosten. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Es wird kontinuierlich gemessen, ausgewertet und dargestellt, wer, wann, wie viel Energie erzeugt oder verbraucht. Ein systematisches Energiemonitoring kann die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen fortlaufend erhöhen sowie den Energieverbrauch mindern.
Purer Aktionismus ist bei der Einführung oder Erweiterung eines Energiemonitorings nicht ratsam. Vielmehr sollte stets eine Abwägung zwischen Messaufwand und Einflusspotential erfolgen. Die Messung des Wasserverbrauchs von sanitären Einrichtungen verspricht in der Regel kaum Einsparmöglichkeiten, verursacht jedoch hohe Kosten für die notwendige Messtechnik. Im Gegensatz dazu ist die Stromverbrauchsmessung eines Drucklufterzeugers in der Regel relativ einfach zu bewerkstelligen mit oftmals sehr aufschlussreichen Erkenntnissen zum Betriebsverhalten und entsprechendem Einsparpotenzial.
Wie hoch der Investitionsaufwand sein sollte, hängt stark von den Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Infrastruktur ab. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit einem Investitionsvolumen von circa drei Prozent der jährlichen Energiekosten ein schlagkräftiges Monitoringsystem gewährleistet werden kann.
Unsere Checkliste (PDF-Datei · 215 KB) dient zur Unterstützung bei der Erfassung des Ist-Zustandes sowie als Grundlage und Ausgangspunkt für die Erstellung von Messkonzepten.

Abwärmenutzung

Bei vielen Firmen bleiben Abwärmequellen bisher ungenutzt. Insbesondere im niedrigen und mittleren Temperaturbereich gibt es noch große Potenziale. Sie können Abwärme schon ab 20 °C attraktiv nutzen. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern verbessern gleichzeitig Ihre CO 2-Bilanz. Eine Abwärmenutzung ist bei Flüssigkeiten, gasförmigen Arbeitsmedien und sogar bei schwankender Verfügbarkeit möglich. Dabei liegt die Rendite der Maßnahmen häufig im zweistelligen Bereich. Die Grafik zeigt mögliche Abwärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten.
grafische Darstellung einer Abwärmnutzung
Wir haben Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 150 KB) zusammengestellt, mit der Sie schnell herausfinden, ob Abwärmequellen vorhanden sind und wo diese genutzt werden können. Gern zeigen wir Ihnen weitere Möglichkeiten zum Einsparen von Energiekosten.
Übrigens gibt es für die Nutzung von Abwärme gerade attraktive Förderprogramme.

Elektrische Antriebe

Überdimensionierung
In vielen Fällen sind Elektromotoren zu groß ausgelegt und werden daher nur mit Teillast betrieben. Je geringer die Auslastung eines Motors, desto geringer sind sein Wirkungsgrad und sein Leistungsfaktor. Folglich arbeiten zu groß dimensionierte Motoren in einem Bereich mit schlechtem Wirkungsgrad und niedrigem Leistungsfaktor. Daher ist bei der Anschaffung von Motoren stets auf eine Dimensionierung zu achten, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu groß dimensionierte Motoren sollten gegen Motoren kleinerer Leistungsklasse ausgetauscht werden.
Effizienzklassen elektrischer Motoren
Wirtschaftlich gesehen ist der Stromverbrauch der große Kostentreiber im gesamten Lebenszyklus eines Motors. Er macht rund 96 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Kaufpreis liegt hingegen nur bei circa 2,5 Prozent. Mit der Nutzung hocheffizienter Motoren kann viel Energie eingespart werden, somit rechnen sich Investitionen in einen effizienten Motor entsprechend schnell – auch wenn die Anschaffungskosten höher sind. Liegen die Laufzeiten eines Motors über 4.000 h/a, sollte der Austausch des Bestandsmotors gegen einen Motor mit verbessertem Wirkungsgrad der Energieeffizienzklasse IE3 oder IE4 geprüft werden.
Aber Achtung: Bevor die Motoren innerhalb einer Maschine getauscht werden, muss beim Hersteller der Maschine abgefragt werden, welche Motorentypen eingebaut werden dürfen. Die Konformitätserklärung der Maschine erlischt beim Einbau eines nicht zugelassenen Motors.
Getriebe
Manchmal liegt das Potenzial zur Verbrauchssenkung nicht im Motor selbst, sondern in einem Getriebe, das Drehzahl und Drehmoment des Motors umwandelt. Besonders Schnecken- und Stirnradschraubgetriebe können unter ungünstigen Umständen Wirkungsgrade um 20 Prozent haben. Wird eine niedrige Drehzahl benötigt, ist es häufig sinnvoller, den Motor über die Steuerung zu drosseln als ein Untersetzungsgetriebe zu verwenden. Werden Riemen statt Getriebe zur Kraftübertragung genutzt, sollte der Ersatz von Keilriemen durch Hocheffizienzriemen erwogen werden. Diese erreichen Wirkungsgrade bis 98 Prozent.
Steuerung
Werden Motoren über Schalter, Relais oder Schütze gesteuert, gibt es nur zwei Betriebszustände – an oder aus. Das spiegelt jedoch nicht immer die Leistungsanforderung wider. Wird häufig nur ein Teil der maximalen Leistung (Pumpen, Ventilatoren) benötigt, sollte der Einsatz eines Frequenzumrichters erwägt werden. Nützliche Nebeneffekte eines Frequenzumrichters sind der Sanftanlauf des Motors und der Teillastbetrieb, was einen geringeren Verschleiß der mechanischen Bauteile zur Folge hat.
Für einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer elektrischen Antriebe und über mögliche Potenziale haben wir Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 161 KB) zusammengestellt. Ist auch nur ein Kreuz bei Nein gesetzt, sind Einsparpotenziale vorhanden!

Beleuchtung

Die Kosten für Beleuchtung sind ein oft unterschätzter Betriebskostenfaktor. Darüber hinaus belastet schlechtes Licht die Konzentration und steigert das Risiko von Fehlern und Unfällen am Arbeitsplatz. Die Umstellung auf LED kann hier einen dreifachen Nutzen bringen
  • bis zu zwei Drittel der Energiekosten können eingespart werden
  • die Arbeitssicherheit wird erhöht
  • das Wohlbefinden der Mitarbeiter kann gesteigert werden
Doch bevor mit einer Umrüstung auf moderne Technologie begonnen wird, sollte man klären, wie viel Energie die Beleuchtung übers Jahr tatsächlich verbraucht und in welchen Bereichen welches Licht (Lichtstärke) wann benötigt wird.
In drei Schritte zu effizienteren Licht
  1. Bestandsaufnahme (Nutzungsdauer, Leuchten und Leuchtmittel, Verbrauch, Lichtmessung)
  2. Anforderungsprofil definieren (Einsatzbereich, Lichtbedarf, Lichtverteilung)
  3. Maßnahmen ableiten (Retrofit-Variante oder komplett neues Lichtsystem)
Es gibt verschiedene Varianten, die vorhandene Beleuchtung auf LED-Systeme umzurüsten. Die einfachste und günstigste Variante ist der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch LED-Leuchtmittel, ohne in die Leuchte einzugreifen („Retrofit“-Lösung).
Retrofit
Es wird lediglich das bestehende Leuchtmittel (z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) durch ein entsprechendes LED-Leuchtmittel ersetzt. Das kann von jeder Person erledigt werden, die auch sonst den Austausch der Leuchtmittel vornimmt. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn unsachgemäß montierte Leuchtmittel gefährden den Versicherungsschutz! Wer sich also nicht sicher ist, sollte daher die LED-Umrüstung von einem Fachmann ausführen lassen.
Ist die Beleuchtung älter als 10 Jahre oder passt nicht zur Arbeitsplatzsituation, dann sollte die Beleuchtung komplett erneuert und ein Beleuchtungskonzept mit Hilfe eines Experten erstellt werden. In diesem Fall sollten in die Beleuchtungsanlage auch Sensoren integriert werden. Denn durch eine bedarfsgerechte Beleuchtung – welche auf Tageslicht und Anwesenheit reagiert – kann bis zu 80 Prozent der Energie eingespart werden.
Amortisation
Als Faustformel gilt, dass die Einsparungen die Anschaffungskosten innerhalb von drei Jahren kompensieren. Wer sich dennoch scheut, sein Eigenkapital für die Modernisierung der Beleuchtungstechnik einzusetzen, kann durch Fremdfinanzierung, Miete oder Contracting sofort Stromkosten sparen. Hierzu finden Sie im Absatz Contracting weitere Informationen.
Austausch und Entsorgung
Erneuern Sie Ihre Beleuchtungsanlage selbst, beachten Sie bitte, dass die alten Leuchtmittel vielfach nicht über den Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Das ist verpflichtend für alle Arten von Leuchtstofflampen, Gasentladungs- und LED-Lampen sowie alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt sind.

Lüftung

Bei unseren KEFF-Checks stellen wir immer wieder fest, dass viele Klimaanlagen und Lüftungssysteme veraltet, schlecht gewartet oder unzureichend eingestellt sind. Dabei lassen sich mit einfachen Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten signifikant senken. Allein durch die Anpassung der Luftvolumenströme und der Betriebszeiten an die aktuellen Anforderungen, können Unternehmen bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Der Einbau bzw. die Nachrüstung von effizienten Komponenten, wie beispielsweise eine Wärmerückgewinnung oder Frequenzumrichter, kann die Energiekosten sogar um die Hälfte reduzieren.
Wir haben Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei · 155 KB) zusammengestellt, mit welcher Sie sich einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen verschaffen und vorhandenen Potenziale erkennen können. Jedes NEIN bedeutet ein Potenzial.
Gern unterstützen wir Sie im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen KEFF Checks beim Auffinden von Energieeinsparpotenzialen. Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Unternehmens informieren wir Sie zu Förderprogrammen und möglichen Fachexperten.

Hocheffizienz-Pumpen

Pumpen tauschen und Geld sparen!

Die Pumpe (auch Umwälzpumpe genannt) ist ein zentraler Baustein einer jeden flüssigkeitsgeführten Anlage (Heizung, Kühlung). Sie dient dazu, das Transportmedium (Wasser, Kältemittel) aus dem Erzeuger über das Rohrleitungssystem zum Verbraucher und zurück zu pumpen. Hierzu benötigt die Pumpe Betriebsstrom. In vielen Unternehmen sind veraltete und überdimensionierte Pumpen in Betrieb, welche oftmals unbemerkt ständig auf Hochtouren laufen und sehr viel Betriebsstrom verbrauchen.
Mit einem Wechsel zu modernen, elektronisch gesteuerten Hocheffizienzpumpen wird bei gleicher Umwälzleistung nur ein Bruchteil der ursprünglichen Energie verbraucht. Deshalb zahlt sich die Investition in eine neue Pumpe aufgrund der eingesparten Stromkosten oft schon innerhalb weniger Jahre aus.

Pumpen und ihre Eigenschaften

Ältere Pumpen sind häufig heimliche Großverbraucher für Strom. Hinweise zum Pumpentyp findet man auf dem Typenschild der Pumpe.
Dort steht neben verschiedenen Abkürzungen die Angabe „P1“ für die Leistungsaufnahme der Pumpe in Watt. Bei ungeregelten Pumpen steht bei der Leistungsaufnahme nur ein fester Wert, zum Beispiel: P1: 80 W. Diese Pumpen funktionieren komplett ungeregelt. Sie arbeiten ungeachtet des Bedarfes konstant mit der gleichen Drehzahl und somit sehr unwirtschaftlich.
Modernere Umwälzpumpen sind zwar ebenfalls ungeregelt, verfügen aber über mehrere Regelungsstufen und können zumindest manuell eingestellt werden. Auf dem Typenschild findet man dann Angaben zu P1 bis P5. Diese Pumpen sollten mit möglichst niedriger Leistungsstufe laufen. So sparen sie im Vergleich zu einstufigen ungeregelten Pumpen schon einiges an Energie ein.
Elektronisch geregelte Pumpen haben gegenüber ungeregelten Pumpen ein ordentliches Einsparpotenzial. Die modernsten Pumpen auf dem Markt passen ihre Leistung dem tatsächlichen Bedarf an. Sie werden als Hocheffizienzpumpen bezeichnet und arbeiten mit einer Differenzdruckregelung oder mit Temperatursensoren an Vor- und Rücklauf des Systems. Sie passen die Drehzahl des Pumpenmotors an den tatsächlichen Bedarf an und nehmen nur so viel Leistung auf, wie gerade benötigt wird. Auf dem Typenschild steht daher ein Leistungsbereich von-bis oder Min./ Max., zum Beispiel: P1(W): 25- 60 oder 25 - 60 W. Dadurch sind sie noch sparsamer.

Umwälzpumpe austauschen - aber wann?

Der Pumpentausch hängt vor allem von der Technik und dem damit verbundenen Stromverbrauch ab. Alte ungeregelte Pumpen, die über keinerlei Einstellungsmöglichkeiten verfügen, verbrauchen bei einer Jahresbetriebsdauer von 6.000 bis 7.000 Betriebsstunden circa das doppelte einer ungeregelten mehrstufigen Pumpe. Dagegen verbrauchen elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen nur 10 Prozent einer mehrstufigen ungeregelten Pumpe. Somit kann durch den Tausch einer ungeregelten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe ein erhebliches Einsparpotenzial generiert werden.

Tipps für den Pumpentausch

  • Kontrollieren Sie die Betriebszeiten / Regelung der Pumpen. Oft laufen Heizungspumpen im Sommer auf Volllast, obwohl keine Wärmeanforderung vorhanden ist.
  • Tauschen Sie die Pumpe, wenn es sich um eine einstufige oder mehrstufige ungeregelte Pumpe handelt
  • Planen Sie den Austausch frühzeitig. Muss die alte Pumpe aufgrund eines Defektes unter Zeitdruck ersetzt werden, wird oft nicht die beste Wahl getroffen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Hocheffizienzpumpe. Sie sollte einen guten Energieeffizienzindex (EEI) von 0,27 oder besser haben. Je niedriger der Wert ist, umso besser. Diese Pumpen verbrauchen zehn- bis zwanzigmal weniger Energie als eine ungeregelte Pumpe.
  • Führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch. Vorhandene Pumpen sind oft überdimensioniert und können durch kleinere Pumpen ersetzt werden

Contracting

Wirtschaftlich, effizient und nachhaltig - das sind die idealen Kriterien für das Bestehen am Markt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich neu aufzustellen und dabei Kosten zu sparen, Ressourcen zu schonen und zur Energiewende beizutragen. Dies ist mit KEFF und anschließendem Contracting ohne Einsatz von Eigenkapital möglich.

Was ist Contracting?

Beim Contracting handelt es sich um eine vertraglich geregelte Energiedienstleistung. Dabei beauftragt der Gebäudeeigentümer (Contracting-Nehmer) einen Dienstleister (Contractor) mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung seiner Liegenschaften. Contracting ist somit eine gute Alternative zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Eigenregie. Gemäß DIN-Norm 8930 Teil 5 gibt es vier Contracting-Modelle:
  • Finanzierungs-Contracting
  • Energiespar-Contracting
  • Budget-Contracting
  • Energieliefer-Contracting
  • Betriebsführungs-Contracting

Vorteile von Contracting:

  • Effizient - energetische Sanierung Ihrer Anlagen ohne eigenen Kapitalaufwand realisieren
  • Nachhaltig - CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Wirtschaftlich - Energiekosten sparen und Wert der Immobilie steigern
  • Kompetent - vom Know-how und der Erfahrung des Contractors profitieren und sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse mittels KEFF-Check
    Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte man sich eingehend informieren. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF-Check zeigen wir, die Energieexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
    Der KEFF-Check kostet Sie kein Geld. Sie brauchen nur zwei Stunden (je nach Unternehmensgröße) Ihrer Zeit zu investieren. Mit den Erkenntnissen aus dem KEFF-Check kann anschließend ein passendes Contracting-Modell gewählt werden.
  2. Passendes Contracting-Modell wählen
    Für Effizienzmaßnahmen kommen das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting in Frage:
    Energieliefer-Contracting: Hier stellt der Contractor Nutzenergie (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Licht) bereit und sorgt für verlässliche Energielieferung in Kombination mit Serviceleistungen: Für die Dauer des Vertrags trägt er die Verantwortung für die Anlagen inklusive Wartung und Instandsetzung. Die Einsparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Energieerzeugung.
    Energiespar-Contracting: Hier betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Unternehmens ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf das Unternehmen zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen.
  3. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen
    Nachdem Potentiale ermittelt sind und ein Contracting-Modell ausgewählt ist, müssen Sie nur noch einen Contractor beauftragen und die Maßnahmen umsetzen.
    Weitere detaillierte Informationen und Checklisten finden Sie unter
    auf der Webseite des Kompetenzzentrums Contracting.
Ansprechpartner und Fachexperten können Sie den Datenbanken consultare.pure-bw.de bzw. energie-effizienz-experten.de entnehmen.
Im Folgenden finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie Energie und somit Kosten in Ihrem Unternehmen einsparen können.

Sanierungsfahrplan

Ist Ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre und hat die 30 Jahre noch nicht überschritten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über einen Heizungstausch nachzudenken. Zum einen kann es bei alten Heizungsanlagen zu Problemen mit der Ersatzteilversorgung kommen und zum anderen profitieren Sie nur von Förderprogrammen, wenn die Heizungsanlage jünger als 30 Jahre ist.
Ob Heizungstausch, Beleuchtungsumrüstung oder die Umsetzung größerer Modernisierungs- und Investitions-projekte – purer Aktionismus ist bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht ratsam.
Vielmehr sollten die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell ausgewählt und auf geeignete Weise umgesetzt werden.

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse durch einen KEFF-Check
  2. Zugelassenen Energieberater finden
  3. Fördermittel beantragen
  4. Sanierungsfahrplan erstellen
  5. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen

Erstanalyse durch einen KEFF-Check

Nicht jede Maßnahme ist für jedes Unternehmen geeignet. So sind zum Beispiel Aktionen im Bereich der Metallverarbeitung anders als in der Lebensmittelbranche zu bewerten. Außerdem können Wechselwirkungen zwischen einzelnen Maßnahmen bestehen, die in Kombination nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Beispielweise ist es unter Umständen nicht sinnvoll, zunächst eine 20 Jahre alte Heizungsanlage auszutauschen, um dann ein Jahr später die Außenfassade energetisch zu sanieren. Wer hier den Blick für das Ganze verliert, zahlt oftmals drauf.
Generell gilt daher, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF-Check zeigen wir, die Energieexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
Der KEFF-Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren etwa zwei Stunden Zeit (je nach Unternehmensgröße).

Zugelassenen Energieberater finden

Ersteller von Sanierungsfahrplänen:
  • Bei Nichtwohngebäuden: Personen, die als Grundqualifikation die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach § 21 EnEV erfüllen.
  • Bei Wohngebäuden: Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können.

Förderprogramme

  • Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand
    Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
    Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Grafik mit Häusern und verschiedenen Energieleveln
Sanierungsfahrplan (Energiekonzept) erstellen

Basierend auf dem KEFF-Check gilt es, für die Potenziale die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten, wirtschaftlich zu bewerten und zu priorisieren. Um Sanierungen professionell anzugehen, ist es hilfreich, einen Sanierungsfahrplan, der als Leitlinie für das weitere Vorgehen dient, durch entsprechende Fachexperten erstellen zu lassen. Der wichtigste Grundstein dafür ist die ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens, denn jede Einzelmaßnahme hat Einfluss auf den energetischen Gesamtzustand.
Der Sanierungsfahrplan bietet:
  • langfristigen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen, damit Sie energetisch besonders profitieren
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Einsatz möglicher Förderprogramme
  • Erfüllung des erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für Nichtwohngebäude vollständig
  • Erfüllung des EWärmeG für Wohngebäude zu einem Drittel
Folgende Parameter werden betrachtet:
  • baulichen Wärmeschutz
  • Heizungstechnik
  • Trinkwassererwärmung
  • Kühlung
  • Lüftung
  • Klimatisierung
  • Beleuchtung
Bei einem Unternehmensbesuch können wir Ihnen viele weitere Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: zwei Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF-Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Energieeffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keff-bw.de.

Druckluftsysteme optimieren

Die Produktion ist aktuell gedrosselt oder ruht gänzlich. Sie gehen durch die Hallen Ihrer Produktion und hören es an einigen Stellen pfeifen oder zischen. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das vorhandene Druckluftsystem zu optimieren. Druckluftanlagen finden in puncto Energieeffizienz leider zu wenig Beachtung, denn Druckluft ist eine der teuersten Energieformen. Mit wenigen Handgriffen und vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich beträchtliche Einsparungen von Energie und damit von Kosten erzielen. Die folgenden Maßnahmen können Sie überwiegend betriebsintern, das heißt, ohne externe Unterstützung umsetzen. In einem ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Druckluftanlage verschaffen. Diese besteht aus der Druckluftzentrale, also der Drucklufterzeugung und -aufbereitung, der Druckluftverteilung sowie den Druckluftanwendungen beziehungsweise -verbrauchern.
KEFF_Druckluftzentrale
Quelle: KEFF


Drucklufterzeugung

  • Druckabsenkung: Ein um ein bar zu hoher Druck im Leitungssystem erhöht die Energiekosten um sieben Prozent – ohne einen zusätzlichen Nutzen.
  • Regelung: Schalthäufigkeit und Leerlaufbetrieb minimieren. Die Druckluftproduktion an den Druckluftbedarf anpassen. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Wartung: Filter und- Wartungsintervalle prüfen. Verschmutzte Filter führen zu schlechter Kühlung und damit zu einem Energieanstieg.
  • Weitere Einsparpotenziale: Einbau eines Frequenzumrichters mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 20 Prozent; Abwärmenutzung des Kompressors mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 90 Prozent; eine übergeordnete Steuerung mit einer möglichen Ersparnis bis zu 25 Prozent, ein moderner Drucklufterzeuger kann bis zu 25 Prozent Energie einsparen.

Druckluftaufbereitung

Taupunkt erhöhen: Welche Feuchte muss Ihre Druckluft haben? Je trockener die Luft sein muss, desto niedriger die Tautemperatur und desto höher der Energieaufwand für Trocknung. Hier können zwei bis fünf Prozent Strom gespart werden.

Druckluftspeicher

Optimierte Pufferspeicher ermöglichen einen energetisch günstigen Kompressorbetrieb mit einem Energiesparpotenzial bis zu drei Prozent.

Druckluftverteilung

  • Leckagen vermeiden: Untersuchungen zeigen, dass 25 bis 60 Prozent der erzeugten Druckluft über Undichtigkeiten verloren geht. Das Abstellen von Undichtigkeiten birgt Einsparpotenziale zwischen zehn und 20 Prozent.
  • Abschaltung: Bereiche, die nicht dauerhaft mit Druckluft versorgt werden müssen (nachts oder am Wochenende), sollten durch automatisches Abschieben vom Druckluftnetz getrennt werden. Energieverluste zwischen zwei und fünf Prozent können vermieden werden.

Rohrnetz optimieren

  • Ungenutzte Anschlüsse zurückbauen oder vom Druckluftnetz entkoppeln
  • 90-Grad-Winkel durch 90-Grad-Bogen ersetzen. Rohrleitungen möglichst gerade verlegen.
  • Große Rohrdurchmesser wählen. Stichleitungsnetz vorziehen.
  • Austausch von Sitzventil-Armaturen mit hohem Druckverlust durch moderne Kugelhähne und Klappen.
  • Auf die Verwendung von Spiralschläuchen verzichten, um Druckverluste zu minimieren.
  • Druckluftpistolen mit optimierten Düsen verwenden.
  • Strömungsoptimierte Kupplungen mit erhöhtem Unfallschutz verwenden.
  • Alte Schläuche gegen moderne PU-Schläuche austauschen. Dabei sollten die Schläuche nur so lang wie nötig sein, gerade verlegt werden und einen großen Schlauchdurchmesser aufweisen.
Weitere Informationen zum Projekt Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz finden Sie in unserem Artikel Regionale Kompetenzstelle Energieeffizienz und auf www.keff-bw.de.
Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Förderung durch den Bund

Zum 1. März startete beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
  • BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Förderung für E-Lastenräder – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
  • Förderung Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis – 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW), bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW, bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW, 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss, bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
  • Busförderprogramm – nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg den Öffentlichen Personennahverkehr durch die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse. Detailinformationen gibt es hier. Außerdem werden Beratungsleistungen rund um den Einsatz von E-Bussen gefördert.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie zu den verschiendenen Förderprogrammen über die jeweiligen Verlinkungen.
Für weiterführende Informationen haben wir einen Überblick zu den Themen Luftreinhaltung und Fahrverbote zusammengestellt.
Stand: November 2021

Gesetz verabschiedet

Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht

Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht.
Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Außerdem wird der Förderdeckel für Solaranlagen gestrichen und im Baugesetzbuch eine Länder-Klausel für Abstandsregelungen für Windkraftanlagen eingeführt.
Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.
Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
(DIHK, ergänzt)

Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Innovation

Digitale Einblicke in die aktuelle Forschung

Forschungseinrichtungen geben auf digitalem Weg Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.

Webinare von Forschungseinrichtungen

Das Wissenschaftsjahr 2022  kann auch digital erlebt werden.
Das Fraunhofer IPA im Bereich Lackiertechnik bietet eine ganze Reihe von Webinaren immer dienstags von 9 bis 10 Uhr. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Teilnahme zugeschickt.
Das Fraunhofer IAO bietet neben Webinaren auch virtuelle Touren und digitale Beratungen an.
Die Hochschule für Technik Stuttgart gibt auf einer Projektwebseite Einblicke in das Forschungsprojekt i_city, bei dem es um eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Stadtentwicklung geht.
Auch die geförderten Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bieten digitale Angebote. Das „ Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Usability” bietet verschiedenen Online-Veranstaltungen an. Auf der Seite des „ Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums textil vernetzt” gibt es Webinarangebote zu unterschiedlichen Themen.

Weitere Webinare zu unterschiedlichen Themen

Das Zentrum Digitalisierung in Böblingen informiert jetzt in Webinaren zu aktuellen Themen, zum Beispiel wie man seine Webseite optimiert.
Der eco Verband bietet über seine Akademie kostenlose Webinare zu Themen der digitalen Welt.
In der Bitkom-Akademie kann man sich in verschiedenen Live-online-Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Digitale Transformation oder IT-Sicherheit weiterbilden.
Wenn Sie gerne mit einer Forschungseinrichtung kooperieren wollen, unterstützen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart  Sie gerne dabei passende Partner zu finden. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung.

Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz KEFF+

Die KEFF+Experten unterstützen Sie auf dem Weg zur Klimaneutralität

Aus KEFF wird KEFF+: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Logo Keff+
Aus KEFF wird KEFF+. Wir erweitern unser Leistungsspektrum: Das Projekt KEFF beschränkte sich auf Energieeffizienz. Wir, Ihre KEFF+Experten, unterstützen Sie rund ums Thema Ressourceneffizienz – also Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. 
In den letzten sechs Jahren haben unsere KEFF-Experten bereits knapp 1000 Unternehmen besucht. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und informieren Sie individuell, kompetent und kostenfrei. Melden Sie sich gerne bei uns!
 

Nachhaltig Geld sparen? KEFF+ machts möglich

Die Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart ( KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für den Bereich Ressourceneffizienz. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass die Ziele des GreenDeals erreicht werden – indem Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt werden und Kreislaufwirtschaft etabliert wird.
Dadurch wird nicht nur das Klima geschützt. Durch Einsparungen und Wiederverwendung von Materialien sparen Sie Geld und steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens. Denn wer nachhaltig wirtschaftet, wirtschaftet zukunftsorientiert. Wir sind für alle Unternehmen aus der Region Stuttgart da. Insbesondere KMU zeigen wir Wege zur Klimaneutralität auf und unterstützen sie bei der Optimierung ihres CO₂-Fußabdrucks.
 

Ihre Experten in der Region Stuttgart – unser Angebot für Sie 
Grafik Einsparung durch Energiecheck

  • KEFF+Check vor Ort: Wir identifizieren mögliche Einsparpotenziale in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Veranstaltungen: mit Experten aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
  • Workshops und Planspiele: zu aktuellen Themen rund ums Thema Ressourceneffizienz
  • Fördermittel: Wir informieren Sie ausführlich und breitgefächert
  • Sensibilisierung: Wir informieren verständlich zu Kreislaufführung von Rohstoffen, regenerierbaren Rohstoffen, Sekundärrohstoffen und Bioökonomie
  • Netzwerk: Wir helfen Ihnen sich zu vernetzen. Unser Netzwerk ist Ihr Netzwerk
  • Kooperationsmöglichkeiten: Wir finden neue Technologien und beispielhafte Lösungen und präsentieren Ihnen diese

Kostenfrei, unabhängig, individuell: Der KEFF+Check

Der KEFF+Check ist kostenfrei. Das Projekt wird mit Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Umweltministeriums Baden-Württemberg gefördert. Dies garantiert Ihnen, dass wir Sie neutral und unabhängig informieren.
Der KEFF+Check ist ein Instrument, um sich schnell einen ersten Einblick über die möglichen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen. Bei tiefergreifenden Maßnahmen unterstützen wir Sie.

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Für die Feststellung von Effizienzpotenzialen besuchen wir Sie Vorort. Je nach Unternehmensgröße nehmen wir uns drei bis sechs Stunden für Sie Zeit. Wir begehen gemeinsam mit Ihnen den Betrieb. Je mehr Prozesse oder Technologien wir begutachtet können, desto präziser können wir Empfehlungen aussprechen. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und schützen dabei das Klima.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie Unternehmen die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.

Welche Förderprogramme gibt es? Wir haben den Durchblick

Es gibt zahlreiche Förderprogramme, um die Ressourceneffizienz im Betrieb zu verbessern.
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten im Bereich Energie und Innovation (PDF-Datei · 1197 KB) haben wir für Sie zusammengestellt, diese wird regelmäßig aktualisiert.
Gern informieren wir Sie auch persönlich.

Darum sollten Sie einen KEFF+Check machen

Das Klimaschutzgesetz macht klare Vorgaben, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren: Der Treibhausgasausstoß des Landes soll bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken und bis 2040 soll Klimaneutralität erreicht sein.
Mit Effizienzmaßnahmen können Sie Ihren Energieverbrauch verringern und damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten. Denn Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, sind dauerhaft erfolgreicher.

Hintergrund-Informationen

Mit den Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen, insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe, eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Im Fokus von KEFF+ stehen vor allem jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen im Vergleich zu den großen Unternehmen oftmals die Zeit und die Kapazitäten für eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourceneffizienzpotenzialen fehlen.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
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Überblick

Luftreinhaltung und Fahrverbote

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart

Am 27. März 2020 wurde die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bekanntgemacht. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V in einer verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt eingeführt (Details weiter unten).

Für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-Norm 5/V gelten seit dem 1. Januar 2020 zudem streckenbezogene Fahrverbote aufgrund der am 18. November 2019 veröffentlichten finalen Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart (Details weiter unten).

Das Land Baden-Württemberg hat speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende Fördertöpfe für den Ein- oder Umstieg in die E-Mobilität aufgelegt.
 
Wenn Sie Fragen zu Fahrverboten und Ausnahmen haben, können Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr oder an die Stadt Stuttgart wenden.
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Grundsätzliches)
    Telefon: 0711 231-4, E-Mail: buergerreferent@vm.bwl.de
  • Landeshauptstadt Stuttgart (Durchführung/Ausnahmen vom Fahrverbot/Antragsverfahren)
    Soweit der Fragen- und Antwortenkatalog Fragen offen lässt, steht beim Amt für öffentliche Ordnung (Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart) ein Team für persönliche, schriftliche oder telefonische Anfragen zur Verfügung.
    Die städtischen Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr persönlich und unter der Telefonnummer 0711 216-32120 erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115 Anrufe entgegen. Mailanfragen können an verkehrsverbot@stuttgart.de adressiert werden. Beim Amt für öffentliche Ordnung werden auch kostenfrei die Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung bearbeitet. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.

5. Fortschreibung greift seit 1. Juli 2020

Die am 27. März 2020 bekanntgemachte 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart enthält als einzige Maßnahme die Ausdehnung und Verschärfung des mit der 4. Fortschreibung eingeführten Fahrverbotes. Da die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht sicherstellen konnten, dass die europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden, wird seit dem 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V eingeführt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat ( Beschl. v. 14.05.2020, Az. 10 S 461/20), wurden die Verkehrsverbote vorbereitet und eingeführt.
Die “verkleinerte” Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, umfasst den Innenstadtbereich innerhalb des Kessels und zudem die Stadtteile Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (vgl. Abbildung 17 auf Seite 29 des Luftreinhalteplans).
Das Ausnahmenkonzept umfasst unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • LIeferverkehre mit Quelle oder Ziel in der Fahrverbotszone
  • Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlich tätigen Dienstleistern, die ihr Fahrzeug bzw. die beförderten Güter vor Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigen
  • Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung zeitlich unbegrenzt
  • Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate bis zum 30. Juni 2022 (schriftlicher Nachweis ist mitführungspflichtig)
  • Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
  •  auf Dauer Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, das heißt teilelektrischem Antrieb.
  • Die An- und Rückfahrt auf dem direkten Weg zu/von den Park+Ride-Anlagen „Zuffenhausen am Bahnhof”, „Zuffenhausen Parkplatz” und „Sommerrain” mit Diesel-PKW unterhalb Euro 6 von Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart haben
Der vollständige und detaillierte Katalog an allgemein geltenden Ausnahmen und solchen, die nur per individueller Ausnahmegenehmigung (Beantragung bei der Stadt Stuttgart) in Anspruch genommen werden können, sind ab Seite 33 (Kapitel 5.6) des Luftreinhalteplans zu finden.
Sofern eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht im Wege der Allgemeinverfügung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt, bedarf es der Beantragung bei der zuständigen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den beantragten sowie genehmigten Fahrtzweck und Fahrtstrecke. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Kraftfahrzeug mitzuführen.
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 µg/m³ im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hält daher die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für weiterhin notwendig.

4. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2020

Am 18. November 2019 wurde die  4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Als wesentliche Maßnahmen enthält sie streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW bis einschließlich Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Januar 2020.
Folgende Straßenabschnitte sind betroffen (jeweils beide Fahrtrichtungen):
  • die B27 Heilbronner Straße – zwischen der Kreuzung Wolframstraße (Milaneo) und der Kreuzung Kriegsbergstraße (Hauptbahnhof)
  • die B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige – zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße
  • die B14 “Am Neckartor” – zwischen der “ADAC-Kreuzung” und der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • die B14 Hauptstätter Straße – zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz
Ausgenommen sind unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • alle LKW (Achtung: in Stuttgart besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässige Höchstmasse. Für die Praxis ist zu beachten, dass auch als PKW zugelassene Fahrzeuge im realen Betrieb, wenn das Fahrzeug eigentlich nur zur Güterbeförderung verwendet wird, als LKW anzusehen sind.)
  • alle PKW mit alternativem Antrieb (z.B. Hybridfahrzeuge, eine exakte Definition alternativer Antriebe liegt nicht vor)
  • alle Anlieger der Verbotsstrecken für zwei Jahre
  • alle Fahrzeuge mit einem vom KBA anerkannten Softwareupdate für zwei Jahre
  • Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung
  • alle Fahrzeuge mit Euro 4 und 5, die im realen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stockstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
Die Details zu den Ausnahmen sind im Abschnitt 5.1 ff (ab Seite 33) des Stuttgarter Luftreinhalteplans enthalten.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Als weitere Maßnahme wurde auf allen Hauptstraßen (Vorbehaltsstraßen) im Stuttgarter Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. In der Pragstraße und in der Hohenheimer Straße wurden zudem weitere Filtersäulen installiert. In Bad Cannstatt, Untertürkheim, Vaihingen und Teilen des Stuttgarter Nordens wurde eine Bepreisung des Parkraums unter Zuhilfenahme eines Parkraummanagements begonnen. Außerdem wurde auf der B27 von der A8/Flughafen kommend die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80km/h reduziert.

Ergänzung der 3. Fortschreibung im Juni 2019

Am 21. Juni 2019 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bekanntgegeben, dass die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht wurde und Geltung erlangt hat. Aufgrund dessen wird ein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor im Bereich zwischen dem Wulle-Steg ( zwischen Planetarium und Innenministerium) und der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße (Schwabengarage) stadtauswärts eingerichtet. Das Versetzen des Straßenverkehrs von der Messstelle Am Neckartor soll eine weitere Reduzierung der Luftbelastung nach sich ziehen. Sollte sich die Maßnahme als nicht wirksam erweisen oder insbesondere für zusätzliche Rückstauungen sorgen, soll die Busspur rückgebaut werden und stattdessen ein  streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6/VI an Feinstaubalarmtagen gelten. Stand Dezember 2019 ist nicht abschließend geklärt, ob diese Maßnahme durch die streckenbezogenen Fahrverbote der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ersetzt wird.

3. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2019

Als Folge und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt fortgeschrieben und im Dezember 2018 öffentlich bekanntgemacht. Diese 3. Fortschreibung enthält Fahrverbotsregelungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV und ein Ausnahmenkonzept.
Seit 1. Januar 2019 gelten aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV. Für Personen mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Verbot seit dem 1. April 2019. Von den flächendeckenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV NICHT betroffen sind unter anderem Unternehmen, die Lieferverkehre durchführen. Dadurch soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Versorgung mit Waren und die rechtliche Verhältnismäßigkeit der Verbote sichergestellt werden. Diese wichtige Ausnahme von den Fahrverboten gilt allerdings befristet für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren (gerechnet ab dem 1.1.2019). Ihre Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus wird seitens des Landesverkehrsministeriums an die Bedingung geknüpft, dass die von der Ausnahme profitierenden Unternehmen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten und möglichst rasch Maßnahmen zur Flottenerneuerung angehen.
Am 4. August 2020 startete das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. Dafür stehen 2020 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung, die bis zum Jahresende bewilligt werden sollen. Die Förderaufrufe und weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der Programmgesellschaft NOW GmbH:
Generell können Unternehmen, die sich für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Fahrzeugumrüstung interessieren, auch an die „ Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg“ wenden und dort eine kostenfreie Beratung erhalten. 
Sofern Sie bzw. das Unternehmen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt haben/hat und dieser ablehnend beschieden wurde, sollte geprüft werden, ob gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart Widerspruch eingelegt wird.
Eine Übersicht der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart und der zugehörigen Wirkungsgutachten ist auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden.

Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg

Am 28. Juli 2017 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Die Deutsche Umwelthilfe habe danach einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in der Umweltzone Stuttgart führen.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 27. Februar 2018 gesprochen und die Sprungrevision gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart dabei überwiegend zurückgewiesen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind demnach dem Grunde nach zulässig. Die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte verpflichte dazu. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn keine Plakettenregelung („Blaue Plakette“) eingeführt wird und obwohl die Richter anerkennen, dass der Vollzug solcher Verbote ohne eine Plakettenregelung deutlich erschwert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt jedoch auch hohe Hürden an die Einführung und widerspricht dabei den Verwaltungsgerichten. Die inhaltlichen Voraussetzungen gehen weit über das beispielsweise vom Verwaltungsgericht Stuttgart beschriebene Maß hinaus. So muss nach der Urteilsbegründung für zonale Fahrverbote eine „phasenweise Einführung dergestalt zu prüfen sein, dass in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) von Verkehrsverboten erfasst werden. Für die neueren Euro-5-Fahrzeuge kommen zonale Fahrverbote jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht." Ferner seien Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Handwerker oder Anlieger zulässig. Überhaupt müsse im Rahmen der Abwägung bei der Ausgestaltung eines Verkehrsverbots auch die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im November 2018 in einem Beschluss festgestellt, dass das Land verpflichtet sei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bereits jetzt ein Verkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge verbindlich vorzusehen. 

Situation am Neckartor – Vergleich zwischen Stuttgarter Bürgern und Land Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2017 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus einem mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich zu erfüllen. In dem Vergleich hatte sich das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis 31. August 2017 so fortzuschreiben, dass darin ab 1. Januar 2018 bei  Feinstaubalarm mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergriffen wird, die eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um circa 20 Prozent bewirkt. Für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Das Gericht entsprach dem Vollstreckungsantrag, weil das Land der eingegangenen Verpflichtung zu Unrecht nicht nachgekommen sei. Das Land kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Veröffentlichungen und Aktivitäten der IHK

Die IHK Region Stuttgart ist von Anbeginn der Diskussion dafür eingetreten, dass es Ausnahmen nicht nur für den Lieferverkehr, sondern für den gesamten Wirtschaftsverkehr ohne Branchen- oder Tätigkeitsbeschränkung geben müsse. Dies hat sie auch im Rahmen ihrer Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans deutlich gemacht.
Hier finden Sie einen Überblick zu den Positionen, Aktivitäten und Veröffentlichungen der IHK Region Stuttgart sowie des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags e. V. (BWIHK).

IHK-Position

Veröffentlichungen und Aktivitäten des Landes

Veröffentlichungen und Aktivitäten der Stadt

Bürgerinitiativen/Verbände/Vereine

Hier finden Sie Links zu verschiedenen Bürgerinitiativen, Verbänden und Vereinen mit deren Positionen.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Informationen im Internet.
Stand: April 2022
Wir haben diese Übersicht mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Stand 30.3.2020

GefahrstoffV: Asbest Sachkunde in Coronazeiten

Angesichts der COVID-19-Pandemie werden derzeit viele Fortbildungslehrgänge nach TRGS 519 Anlage 5 abgesagt. Daraus ergibt sich für Sachkundeinhaber das Problem, dass die Geltungsdauer des Sachkundenachweises bei einem nicht fristgerecht absolvierten Fortbildungslehrgang abläuft. Das baden-württembergische Umweltministerium hat daher einen Erlass zum „Vollzug der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Übergangsregelung zur Geltungsdauer der Asbest-Sachkundenachweise aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie“ erlassen.
Der Erlass ist auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg abrufbar:
Corona Erleichterungen (Stand 7. April 2020)

Hilfen bei Transport, Herstellung von Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung

BMAS veröffentlicht Corona-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen

(Stand 11.08.2020)
Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus empfiehlt die Bundesregierung einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard (Stand April 2020), welcher durch eine Arbeitsschutzregel im August 2020 konkretisiert wurde. Die Eckpunkte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

BfArM: Hinweise zu Schutzmasken und Medizinprodukten

(Stand 20.04.2020)
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vor dem Hintergrund der Corona-Krise zahlreiche Informationen und Hinweise rund um Medizinprodukte auf seiner Homepage veröffentlicht, u. a. auch Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken, medizinischem Mund-Nasen-Schutz sowie filtrierenden Halbmasken. In diesem Zusammenhang gibt das BfArM auch Hinweise z. B. für Hersteller und Importeure.
Darüber hinaus weist das BfArM in diesem Zusammenhang auf weitere Informationen hin, wie beispielsweise:

Herstellung und Import von Desinfektionsmitteln: FAQ der BAUA

(Stand 06.04.2020)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teilt auf Anfrage mit, dass sich betroffene Unternehmen mit konkreten Fragen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln sowie zu den bezüglichen Allgemeinverfügungen der BAuA an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk wenden können.
Dazu weist die BAuA einerseits auf die Website des Helpdesks hin, auf welcher Informationen zu den Allgemeinverfügungen und damit den Ausnahmezulassungen für Flächen- und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Hier werden unter anderem Fragen beantwortet unter welchen Bedingungen aufgrund der Allgemeinverfügungen im Ausland hergestellte Produkte importiert und vertrieben werden dürfen.
Hier gelangen Sie zur Seite des Helpdesk.
Darüber hinaus beantwortet das Helpdesk-Team nach Angaben der BAuA auch Anfragen von Seiten der Unternehmen, die von diesen Ausnahmezulassungen Gebrauch machen wollen. Diese können den Helpdesk direkt über die E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de erreichen bzw. über ein Kontaktformular.
Allerdings bittet die BAuA um Verständnis für teilweise möglicherweise verlängerte Beantwortungszeiten.

FAQ für Wirtschaftsakteure zu Masken

Auf der Homepage des baden-württembergischen Sozialministeriums finden Unternehmen häufig gestellte Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Masken unterschiedlicher Arten.
Ansprechpartner zu den verschiedenen Themenbereichen sind ebenfalls dort gelistet.

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Produktion sicherer medizinischer Ausrüstung

(Stand 31.3.2020)
Die Europäische Kommission hat am 31. März 2020 Leitlinien veröffentlicht, um die Produktion von Handdesinfektionsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu erhöhen und dabei einheitliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Leitlinien richten sich an Hersteller wie Marktaufsichtsbehörden gleichermaßen.
Konkret betreffen die Leitlinien drei Bereiche:
  • Produktion von Masken und anderer persönlicher Schutzausrüstung (personal protective equipment, PPE, zu deutsch PSA)
  • Handreiniger und Handdesinfektionsmittel
  • 3D-Druck im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch.
Die Leitlinien ergänzen die Empfehlung der Kommission vom 13. März 2020 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung sowie über die frei zur Verfügung gestellten europäischen Standards für medizinische Ausrüstung ( s. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. März 2020).
Die Dokumente sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sollen aber fortlaufend von den Kommissionsdienststellen aktualisiert und ergänzt werden. Sie bieten Antworten auf die häufigsten Fragen:
1. Conformity assessment procedures for protective equipment
Diese Leitlinien helfen den Herstellern bei der Bewertung der geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen vor der Einfuhr neuer Produkte in die EU oder der Inbetriebnahme von neuen oder der Umstellung bestehender Produktionsanlagen für die Herstellung von Schutzausrüstung wie Masken, Handschuhe und OP-Kittel.

2. Guidance on the applicable legislation for leave-on hand cleaners and hand disinfectants (gel, solution, etc.)
Diese Leitlinien sollen den Wirtschaftsakteuren, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, über den geltenden Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von hydro-alkoholischem Gel in der EU und die damit verbundenen Ansprüche informieren.

3. Conformity assessment procedures for 3D printing and 3D printed products to be used in a medical context for COVID-19
Diese Leitlinien geben Hinweise auf das Konformitätsbewertungsverfahren für den 3D-Druck und 3D-Druckerzeugnisse für den medizinischen Gebrauch.
Zudem kündigte die EU-Kommission an, in den kommenden Tagen Leitlinien für Medizinprodukte zu veröffentlichen.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

Handdesinfektionsmittel vor dem Hintergrund des Coronavirus

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 20. März 2020 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium erneut eine Allgemeinverfügung zur Zulassung bestimmter Biozidprodukte zur Händedesinfektion zur Abgabe an berufsmäßige Verwender erlassen, wonach neben Apotheken, der pharmazeutischen und chemischen Industrie auch juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Abgabe an berufsmäßige Verwender berechtigt werden.

Europäische Chemikalienagentur erleichtert Herstellung von Desinfektionsmitteln vor dem Hintergrund des Coronavirus

(Stand: 26.03.2020)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat weitere Informationen bekannt gegeben, um Unternehmen bei der Herstellung und Vermarktung von Desinfektionsmitteln zu unterstützen.

Neben der Empfehlung für Unternehmen, sich auf Artikel 55 der EU-Verordnung über Biozidprodukte (zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen von den Standardanforderungen der Verordnung für die Zulassung von Produkten zum beschleunigten Marktzugang bei zuständiger nationaler Behöre, wenn Desinfektionsmittel bereits einen zugelassenen Wirkstoff enthalten) zu berufen, stellt die ECHA drei Listen mit Informationen zur Verfügung, um Unternehmen die Informationssuche zu erleichtern:
  • Biozidwirkstoffe, die für ihre Verwendung in Desinfektionsmitteln zugelassen oder überprüft werden,
  • Desinfektionsmittel, die nach der Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen sind und
  • Desinfektionsmittel, die nach den nationalen Regelungen in Spanien, den Niederlanden und der Schweiz zugelassen sind.
Darüber hinaus teilt die ECHA mit, dass sie eine neue Webseite zu COVID-19 eingerichtet hat, um regelmäßig Informationen über Unterstützungsmaßnahmen der ECHA zur Verfügung zu stellen.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur.

Transport und Kennzeichnung

(Stand: 25.03.2019)
Bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln sollen  bestimmte Verstöße bis zum 31. August 2020 nicht geahndet werden.
Dies betrifft offenbar bestimmte fehlende Kennzeichnungen, bestimmte Mengenüberschreitungen beim Transport sowie fehlende Transportdokumente. Aus dem Wortlaut der Mitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Soweit Hygieneprodukte (z. B. Desinfektionsmittel) und medizinische Produkte, die als Gefahrgut der Verpackungsgruppen II und III klassifiziert sind und zur Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie gemäß der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden und hierbei die nachstehenden aufgeführten Verstöße vorliegen, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieser Verstöße als Ordnungswidrigkeiten (§ 47 Absatz 1 des OWiG):
  • Die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ADR angegebenen Mengen werden überschritten, jedoch werden je Beförderungseinheit nicht mehr als 500 Liter/kg gefährliche Güter befördert.
  • Die nach Abschnitt 5.4.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ADR vorgeschriebenen Papiere werden nicht mitgeführt.
  • Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 in Verbindung mit Abschnitt 8.2.3 ADR ist nicht erfolgt.
  • Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.
(Unter freundlichem Hinweis des Verbands Chemiehandel e. V.)

IHK Webseite: Hilfe beim Import von Schutzausrüstung

Hier gibt Informationen zur
  • Abgrenzung Medizinprodukt/Persönlicher Schutzausrüstung.
  • Persönliche Schutzausrüstung: Einfuhrbedingungen und zuständige Behörde
  • Vereinfachtes Konformitätsverfahren
  • Medizinprodukt: Einfuhrbedingungen und zuständige Behörde

Zoll: Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise

(Stand 2.4.2020)
Beispielsweise die Besonderheiten bei der Zollabfertigung von medizinischen Geräten und Materialen als Hilfsgüter. Wie können  Schutzausrüstungen importiert werden und welche Ausnahmeregelungen beziehungsweise welche Anforderungen bestehen. Weitere Informationen hier.
Ergänzend wurden in die ATLAS-Teilnehmerinformation Hinweise  zur ATLAS-Einfuhr bezüglich der Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern veröffentlicht.
IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Bei der IHK-Firmenauskunft erhalten Sie Firmenadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Damit wirkt die IHK gemäß ihrem Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!
In der IHK-Firmendatenbank im Internet können Sie nach Unternehmen aus Baden-Württemberg suchen.
Februar 2023

REACH: Neue Stoffe auf der Kandidatenliste

Laut Echa werden die Stoffe zum Beispiel  in Flammschutzmitteln, Farben und Beschichtungen, Tinten und Tonern, Beschichtungsprodukten, Weichmachern sowie bei der Herstellung von Zellstoff und Papier verwendet.
Damit umfasst die REACH-Kandidatenliste nun 233 Stoffe. Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informations- und Notifikationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung sowie Meldepflichten zur SCIP-Datenbank.
Die neuen Stoffe und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA
Innovation und Umwelt

Konfliktmineralien – Online-Portal

Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern.
Diese Unterstützung betrifft nach Angaben der EU-Kommission vor allem folgende drei Aspekte:
  • Wie können Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs), ihre Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Mineralienbeschaffung erfüllen?
  • Wie können Unternehmen die EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien leichter einhalten?
  • Wie können Unternehmen die zunehmende Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsaspekte handhaben?
Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.
Hintergrund ist unter anderem die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, welche seit 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Diese Verordnung betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram aus politisch instabilen Gebieten („Konfliktmineralien“) und dient dem Zweck, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten durch verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen einzudämmen.
Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Energielabel Leuchten 2020

Anpassungen im Handel und bei Herstellern notwendig

Seit 25. Dezember 2019 gilt die EU-Verordnung 874/2012/EU. Lieferanten und Hersteller dürfen künftig keine Leuchten (ohne Leuchtmittel) mehr mit dem Energie-Label versehen. Leuchten, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden und das Energie-Label enthalten, können weiterhin verkauft werden. Allerdings müssen sämtliche Kommunikationsinstrumente (Werbung, Online-Shop) angepasst werden.
Die Regelung wurde am 5. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Auf Nachfragen hin, hat sich die EU-Kommission dahingehend geäußert, dass bei Leuchten, die bereits in Verkehr gebracht wurden, keine Entfernung des Labels notwendig ist. Das heißt, alle Geräte, die bereits bei Händlern gelabelt in den Lagern oder Verkaufsräumen stehen, müssen nicht überklebt und in der Verpackung dieser Leuchten enthaltene EU-Labels nicht entfernt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Leuchten (ohne Leuchtmittel) durch Lieferanten und Hersteller aber nicht mehr mit Etiketten versehen werden. Die Hinweise der EU-Kommission besitzen allerdings keine Rechtsverbindlichkeit.
Die neue Regelung betrifft auch Online-Shops, Werbung in Printmedien, im Internet oder die Präsentation des Labels in Verkaufsräumen. Um Abmahnungen und Bußgeldern zu vermeiden, sollten seit 25.12.2019 folgende Maßnahmen für Leuchten (ohne Leuchtmittel) umgesetzt worden sein:
  • Entfernung aller Schilder mit dem EU-Label,
  • Überklebung von Aufkleber an Ausstellungsleuchten, Regalen, etc. in den Verkaufsräumen,
  • Entfernung aller EU-Label-Angaben in Online-Shops oder auf Websites (Energieklasse-Button, Energieklasse-Angabe im Rahmen des Artikelnamens, Angabe Energieklasse bei Produktbeschreibung und in technischen Daten, alle Bilddateien mit EU-Label, Link und Datei zu Produktdatenblatt),
  • Entfernung aller EU-Label-bezogenen Angaben in Werbemitteln (Energieklasse-Button, Angabe Spektrum, auch Nennung in der Produktbeschreibung).
Sollte es zu Abmahnungen kommen, sollten diese – nach Prüfung ob es sich überhaupt um einen abmahnbefugten Mitbewerber oder Verein handelt, mit der Argumentation zurückgewiesen werden, dass keine Irreführung und keine gravierende Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorliegt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel „Neue Energiekennzeichen ab März 2021”.
IHK hilft

Technologische Innovationen fördern und schützen

Die IHK unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen und informiert über gewerbliche Schutzrechte. Tipps bei der Suche nach Technologien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie von unseren Experten im Bereich Innovation und Digitalisierung.
Für die Suche nach Kooperationspartnern stehen Ihnen zwei Technologietransfermanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Regionale und überregionale Experten sowie Technologieangebote können Sie über die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ finden. Die Plattform durchsucht ausschließlich Seiten aus dem wissenschaftlichen Bereich, so dass Sie schnell und einfach Zugriff auf die aktuellen Informationen von Forschungseinrichtungen erhalten.

Um bei technologischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet die IHK verschiedene Veranstaltungen an:
In den monatlichen Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie aktuelle Meldungen aus Deutschland und der Europäischen Union sowie Infos zu Technologietrends weltweit.
Verkehrswirtschaft

Gefahrgutregelungen der Eurotunnel

Gefahrgut durch den Kanaltunnel

Bei Ankunft am jeweiligen Frachtterminal in Großbritannien und Frankreich müssen den ADR-Bestimmungen unterliegende gefährliche Güter bei Eurotunnel Fracht gemeldet werden. Dazu hat die Eurotunnel ihre Richtlinien für den Transport von Gefahrgut im Eurotunnel auf den Stand des ADR 2021 angepasst.
Zum konkreten Prozedere finden Sie auf dem Internetauftritt der Eurotunnel Fracht Anleitungen für Transportunternehmer und das Fahrpersonal. Faltblätter und kleinere Filmsequenzen unterstützen das Fahrpersonal mit weiteren Sicherheitsanweisungen.
In den Richtlinien wird festgelegt, wie die Anmeldung erfolgen muss und welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden dürfen. In einer Stoffliste, geordnet nach Klassen und UN-Nummern sind die uneingeschränkten oder mit Einschränkungen zugelassenen Güter aufgeführt.
Zwischenstand der Energiewende

Energiewendebarometer 2021 (DIHK)

Die Unternehmen im Land sehen bei den Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit wieder stärker die Risiken. Das ergab die Baden-Württemberg-spezifische Auswertung des bundesweiten DIHK-Energiewendebarometers 2021.
Auf einer Skala von -100 bis +100 bewerten die am heimischen Standort befragten Unternehmen die Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit mit -5,5; für Deutschland liegt dieser Wert bei -6,7. Die Industrie bewertet mit -17,3 die Lage noch pessimistischer.

Politische Maßnahmen/Forderungen an die Politik

Bei den baden-württembergischen Betrieben steht die Forderung nach Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Übertragungsnetzausbau verbunden mit der Unterstützung des Netzausbaus durch die Politik klar an erster Position. Anknüpfend an das Thema der Versorgungssicherheit wird auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die aktive Teilnahme von Nachfragern am Strommarkt gefordert.

Maßnahmen, die die Unternehmen ergreifen

Wie in den Vorjahren ergreifen oder planen die baden-württembergischen Unternehmen auch im Jahr 2021 häufiger klimaschutzbezogene Maßnahmen als im Bundesschnitt. Klarer Spitzenreiter sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die am häufigsten als realisiert, laufend oder geplant genannt werden. Auf den nächsten Plätzen folgen Maßnahmen, die Elektrofahrzeuge und die Nutzung Erneuerbarer Energien betreffen.

Bewertung der CO2-Bepreisung auf Brennstoffe ab 2021

In der CO2-Bepreisung sieht die Hälfte der Unternehmen aus Baden-Württemberg ein geeignetes Instrument, um den Klimaschutz in der Wirtschaft voranzubringen. Ebenfalls die Hälfte nimmt dies zum Anlass, bei Investitionen verstärkt auf klimafreundliche Technologien zu setzen. Allerdings rechnet nur ein Viertel daraus mit Chancen für das eigene Unternehmen. Angesichts steigender Energie- und Stromkosten für eine große Mehrheit der Befragten sieht insbesondere die Industrie in Teilen ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und fordert entsprechend Entlastung

Entwicklung der Energiepreise und Energiekostenanteile

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine sehr deutliche Entwicklung hin zu steigenden Energie- und Strompreisen. Dies gilt für Deutschland und Baden-Württemberg sowie auch jeweils für die Industrie. Mehr als 65 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg und mehr als 74 Prozent der Betriebe aus der Industrie geben an, dass ihre Strompreise und Energiepreise in den vergangenen 12 Monaten gestiegen sind.

Energieeffizienz, Eigenerzeugung, Mobilität, Klimaschutz

Für 46 Prozent der Betriebe in Baden-Württemberg und 49 Prozent Industriebetriebe hat die Einsparung von Energie gegenüber dem Vorjahr an Bedeutung gewonnen. 88 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg und sogar 92 Prozent der Industriebetriebe beschäftigen sich mit Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Neben Investitionen in effiziente Technik und der Mitarbeiterinformationen hat die Effizienz in der Mobilität enorm an Bedeutung gewonnen und wird als TOP-1-Maßnahme gelistet.
Nicht verwunderlich ist demnach, dass fast drei Viertel der Betriebe sich mit der Anschaffung von Elektrofahrzeugen beschäftigen. Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zeigen die Betriebe in Baden-Württemberg ein noch größeres Engagement.
Fast zwei Drittel der Unternehmen in Baden-Württemberg befassen sich mittlerweile mit dem Aufbau eigener Energieversorgungskapazitäten, obwohl die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (unsichere Förderkulisse, Belegung von Eigenerzeugung mit Umlagen, Unklarheit über zukünftige Regelungen etc.) dies weiterhin nicht begünstigen.
Mehr als die Hälfte der Betriebe in Baden-Württemberg (54 Prozent) hat es sich zum Ziel gesetzt, ähnlich wie die hiesige Politik (Entwurf des Klimaschutzgesetzes BW vom Juli 2021: Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040) bis spätestens 2040 klimaneutral zu werden oder ist es bereits. Bei der Industrie in Baden-Württemberg beträgt der Anteil sogar 61 Prozent.

Konkrete Probleme mit der Energieversorgungssicherheit

Die Versorgungssicherheit mit Strom/Energie ist für die weit überwiegende Zahl der Unternehmen weiterhin hoch. Tendenziell ist die Industrie durch mehr Störungen beeinträchtigt, in Baden-Württemberg etwas mehr als im Bundesgebiet und mit leicht zunehmendem Trend. Die Politik ist gefordert, die Versorgungssicherheit zu erhalten, insbesondere durch den Netzausbau.
Die Befragung zum DIHK-Energiewendebarometer wurde vom 7. bis 25. Juni 2021 durchgeführt. Deutschlandweit haben 2589 Unternehmen auf die Befragung geantwortet, in Baden-Württemberg waren es 359 Unternehmen, davon sind die Hälfte Industrie-Unternehmen.
Hier finden Sie die kompletten Ergebnisse von Baden-Württemberg des DIHK-Energiewendebarometers. (PDF-Datei · 323 KB)
Analyse der Innovationsfähigkeit von KMU in der Region III

Ordnungspolitischer Rahmen bremst die regionale Innovationskraft

Können unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter den gegebenen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig innovieren und neue Geschäftsmodelle etablieren?
Dieser prinzipiellen Frage widmet sich die aktuelle IHK-Studie „Ordnungspolitik im digitalen Zeitalter“ (PDF-Datei · 2380 KB), welche im Auftrag durch zwei Institute der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Bauhaus Universität Weimar erstellt wurde. Schließlich stammen viele der heutigen Rechtsvorschriften und deren zugrundeliegenden Konzepte und Begrifflichkeiten aus der vordigitalen Zeit. Der schnelle technologische Fortschritt der Digitalisierung macht es schwer für den Gesetzgeber hier Schritt zu halten. Nichtsdestotrotz liegt hierin eine wichtige Stellschraube für die Standortattraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der Metropolregion Stuttgart.
Untersucht wurden Fragen zu den hemmenden Auswirkungen von Gesetzen und Richtlinien wie zum Beispiel:
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen werden von den Unternehmen als stark belastend oder stark innovationshemmend wahrgenommen?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen stellen die KMU heute schlechter als Konkurrenzunternehmen aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen verhindern eine Etablierung zukünftiger Geschäftsmodelle?
  • Welche Vorschriften und Rahmenbedingungen benachteiligen kleine Unternehmen unverhältnismäßig stärker als mittlere oder größere Unternehmen?
Es hat sich gezeigt, dass der aktuelle Ordnungsrahmen den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Welt nicht vollumfänglich entspricht.  Dies führt dazu, dass die überwiegend positive Einstellung der KMU gegenüber der Digitalisierung in eine zu vorsichtige bzw. verzögerte Umsetzung mündet. Dadurch werden die in der Metropolregion vorhandenen Effizienz- und Wachstumspotenziale nicht gehoben. Unter anderem zeigte sich, dass sich über 60 % der Unternehmen durch den aktuell gültigen Ordnungsrahmen mittel bis sehr stark bei ihren Innovationsanstrengungen behindert sehen. Mit Abstand als größtes Hemmnis werden der Datenschutz und die zugehörige EU-Datenschutzgrundverordnung benannt (danach folgen Arbeitsrecht und Sicherheit). Dies ist mit ein Faktor, warum ein Großteil der Unternehmen die Möglichkeiten der Datenanalyse noch kaum oder gar nicht nutzt, da Unsicherheiten über die rechtlichen Möglichkeiten der Datenanalyse bestehen.
IHK hilft

Unternehmen präsentieren und Kooperationspartner finden

Die Industrie- und Handelskammern bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Firmenprofil in der IHK-Firmendatenbank zu veröffentlichen.
Die Datenbank enthält rund 80.000 Leistungsprofile von baden-württembergischen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit Angaben über Produkte, Dienstleistungen und Auslandsbeziehungen. Das Ziel der Datenbank ist es, Unternehmen bei der Gewinnung neuer Kunden oder der Suche nach Lieferanten schnell und aktuell zu helfen
Um Ihr Unternehmen kostenlos in unserer Firmendatenbank eintragen zu lassen, dürfen Sie gerne anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Kontakt”.
Klimaschutzmaßnahmen

Klimaschutz: Auswirkungen auf Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der  Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.
 

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Veranstaltungen

Die IHK-Organisation in Baden-Württemberg hat deshalb eine landesweite Veranstaltungsreihe für Unternehmen rund um CO2-Bilanzierung und Klimaschutz gestartet.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des IHK Bildungshauses.

Leitfaden: Klimaschutz + Energieeffizienz in Gewerbegebieten

Der von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) veröffentlichte Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ zeigt, wie Unternehmen betriebsübergreifende Synergien an einem Standort erfolgsbringend nutzen können. Davon profitiert nicht nur jeder Betrieb, sondern auch die Umwelt.
Der Klimaschutz, steigende Energiekosten und zunehmende Regulierungen, stellen immer größere Herausforderungen und Chancen für Unternehmen dar. Das eigene Energiemanagement und die Steigerung der Energieeffizienz rücken deshalb bereits seit Jahren in den Betrieben verstärkt in den Fokus. Zusätzliche Potentiale zur Kostensenkung und Klimaschutz bieten sich für Unternehmen aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen am Standort. Die räumliche Nähe ermöglicht zahlreiche Synergieeffekte, vor allem in den Bereichen Wärmebereitstellung und -netze, Stromerzeugung, Mobilität und Ressourcenverbrauch.
Wie diese Potentiale erfolgsbringend genutzt werden könnten, wird in dem Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE).

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Mitte Dezember 2020 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf die Anhebung der 2030-Klimaziele auf 55 Prozent geeinigt.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das Klimagesetz, in dem das höhere Ziel verankert wird, gehen nun in die entscheidende Phase. Viele Unternehmen werden von 2021 anstehenden Gesetzesänderungen direkt betroffen sein. Weitere Informationen auf unserer Webseite im Artikel Green Deal: Verschärfung des 2030-Ziels.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter,  Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Leitfaden für Logistikbetriebe

Energie und Energieeffizienz im Überblick

Die Steigerung der Energieeffizienz hat sich zu einem bedeutenden Thema in Unternehmen entwickelt. Dass die Verbesserung der Energieeffizienz in der Zielhierarchie der Logistiker mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, hat viele Gründe.
Mit dem Leitfaden „Energie und Energieeffizienz im Überblick“ (PDF-Datei · 1382 KB) soll es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, Anregungen für Optimierungspotenziale aufzunehmen und den Fokus auf die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Einsparung von Energieressourcen zu legen. Die Ansatzpunkte zur Steigerung der Energieeffizienz für Logistikunternehmen sind im Wesentlichen bei den Gebäuden (Lager und Büro), bei den Lagerhaltungssystemen sowie beim Transport zu finden. Unabhängig davon, in welchen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, kann übereiltes Handeln mit Risiken oder gar negativen Ergebnissen aufgrund von unerwünschten Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen verbunden sein.
Es gilt, die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell auszuwählen und diese auf die richtige Weise umzusetzen. Besonders wichtig ist dabei, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen.
Dabei helfen die regionalen Kompetenzstellen des Netzwerks Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) in Baden-Württemberg. Als unabhängiger Ansprechpartner unterstützt KEFF vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei den ersten Schritten zur Identifikation von Energieeinsparpotenzialen.
Die IHK Region Stuttgart hat bereits im Jahr 2011 mit der Studie „Grüne Logistik - Ein Gewinn für Verlader und Logistikdienstleister“ (PDF-Datei · 1074 KB)Impulse für Ressourceneinsparungen gesetzt. Die im neuen Leitfaden dargestellten Maßnahmen sind insoweit als Fortführung der Hilfestellung der IHK für die Unternehmen zu verstehen.
IHK hilft

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.
Innovation und Umwelt

Gewerbeabfall: Liste der Vorbehandlungsanlagen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg eine Liste von Vorbehandlungsanlagen in Baden-Württemberg erstellt. Diese soll es Erzeugern gewerblicher Siedlungsabfälle, die nicht nach Materialarten getrennt gehalten werden können („gemischte Gewerbeabfälle") erleichtern, geeignete Entsorgungspartner zu finden.
Die Liste ist auf der Homepage der LUBW zu finden.
Die gemischten Gewerbeabfälle unterliegen der Pflicht zur Vorbehandlung. Die Gewerbeabfallverordnung legt fest, dass Vorbehandlungsanlagen seit dem 01.01.2019 mit den folgenden Aggregaten ausgestattet sein müssen:
  • Stationäre oder mobile Aggregate zum Zerkleinern, wie zum Beispiel Vorzerkleinerer,
  • Aggregate zur Separierung verschiedener Materialien, Korngrößen, Kornformen und Korndichten, wie zum Beispiel Siebe und Sichter,
  • Aggregate zur maschinell unterstützten manuellen Sortierung nach dem Stand der Technik, wie zum Beispiel Sortierband mit Sortierkabine,
  • Aggregate zur Ausbringung von Eisen und Nichteisenmetallen mit einer Metallausbringung von mindestens 95 Prozent, sofern Eisen- und Nichteisenmetalle in den zu behandelnden Gemischen enthalten sind, sowie
  • Aggregate zur Ausbringung von Kunststoff mit einer Kunststoffausbringung von mindestens 85 Prozent, von Holz oder von Papier, wie zum Beispiel Nahinfrarot­aggregate.
Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Strom- und Gasmarkt

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Wenn Ihre Anlage noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen wurde, dann muss diese neu registriert werden, auch wenn Sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Die Übergangsfrist zur Eintragung von Bestandsanlagen, d.h. Anlagen die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, ist am 31. Januar 2021 abgelaufen.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist zum 31. Januar 2019 gestartet. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.

Meldefristen

Generell und vereinfachend gilt:
  • Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31. Januar 2019 hatten für die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit (bis zum 31. Januar 2021).
  • Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31. Januar 2019 haben für die Registrierung nur 1 Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.
Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
  • Bei Inbetriebnahme vor 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 24 Monate
  • Bei Inbetriebnahme ab 1. Juli 2017 ist die Registrierungsfrist 6 Monate
Andere Fristen ergeben sich nur in seltenen Ausnahmefällen. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Darstellung der Fristen der MaStR-Verordnung, die bei der Registrierung zu beachten sind. Dazu zählen auch die Fristen, die von den Netzbetreibern bei der Netzbetreiberprüfung einzuhalten sind.

Hintergrund

Das neue Marktstammdatenregister soll als Online-Datenbank ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland sein. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur. Das Anlagenregister für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb gegangen sind, sowie das Photovoltaik-Meldeportal, bei dem Betreiber ihre Solaranlagen melden müssen, sind in das neue Register integriert.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister wird Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem werden nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen zukünftig ihre Daten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.
Die zum 21. November 2018 geänderte Marktstammdatenregisterverordnung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

Suchdienst

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (PDF-Datei · 171 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Aktuelle Regelungen für Verpackungen

Weitere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
 

Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
Veolia Umweltservice Dual GmbH
de-ves-info-dual@veolia.com
www.veolia.de/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “ Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (PDF-Datei · 1573 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.


Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.

Merkblatt Versandhändler

Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt:  Überblick für Handelsunternehmen

Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen

Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.

Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.


Photovoltaik

Betrieb einer PV-Anlage zum Ende der Förderdauer

Viele PV-Anlagen Besitzer stehen vor Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Stromspeichern, Reinigung und Wartung, Versicherung, steuerlichen Fragen und nicht zuletzt der IHK-Mitgliedschaft.
In dem Merkblatt des DIHK wird auf Gefahren, die von einer PV-Anlage ausgehen können eingegangen, genauso wie zu der Melde- und Prüfpflicht auf dem Marktstammdatenregister Portal, das seit Dezember 2018 online ist.
In diesem Merkblatt finden Sie Hinweise, was zu beachten ist. Viele Tipps können aber auch für Anlagenbesitzer sinnvoll sein, deren Förderdauer noch nicht abgelaufen ist.

IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.