Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser muss geschult sein und sich einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen. Die Industrie- und Handelskammer erkennt die Lehrgangsveranstalter an, überwacht die Schulungen und nimmt die entsprechenden Prüfungen ab.

Rechtliche Grundlage

Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist in Deutschland seit 1991 durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt.
Die GbV basiert auf der EU-Richtlinie 96/35/EG und wurde auf Grundlage des Gefahrgutbeförderungsgesetzes erlassen.
Die rechtliche Grundlage des Gefahrgutrechts bildet das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Ergänzend hierzu wurden weitere Rechtsverordnungen zur Durchführung erlassen.
Das Gefahrgutbeauftragtengesetz (GGBefG) gilt nicht für die innerbetriebliche Beförderung auf abgeschlossenen Betriebsgeländen oder zwischen verbundenen Betriebsgeländen (z.B. Industrieparks). In diesen Fällen gelten die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (ChemG).
Luftverkehr:
Für den Luftverkehr gibt es keine Gefahrgutverordnung. Hier gelten die ICAO-TI / IATA-DGR auf der Basis des Luftverkehrsgesetzes.

Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Schulung

Prüfung

Schulungsnachweis

Anerkennung von Schulungsveranstaltern

Gesetze und Verordnungen