Prüfungsarten

Die Fachkundeprüfung ist eine schriftliche Prüfung mit bundeseinheitlichen Fragebögen in deutscher Sprache und besteht aus einem allgemeinen Teil und / oder einem oder mehreren Verkehrsträgern. (Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff)
Die Prüfung besteht aus Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Fragen und einer Fallstudie zu einer der in Unterabschnitt 1.8.3.11 aufgeführten Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.

Die Fragen erfordern selbstständiges Arbeiten mit den betreffenden Gefahrgutvorschriften.

Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien für die jeweiligen Verkehrsträger sowie netzunabhängige, nicht kommunikationsfähige Taschenrechner zugelassen. Die Prüfungsfragen werden aus einer Sammlung  (Fragenkatalog (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7650 KB)) ausgewählt, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung veröffentlicht wird
Grundprüfung:
Die Höchstpunktzahl für die Grundprüfung, die sich nur auf einen Verkehrsträger erstreckt, beträgt 60 Punkte. Davon entfallen 50 Punkte für offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte auf die Fallstudie. Die Höchstpunktzahl erhöht sich um jeweils 30 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird; diese verteilen sich auf 20 Punkte für die offenen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte für die Fallstudie.
Ergänzungsprüfung:
Die Höchstpunktzahl für eine Ergänzungsprüfung beträgt 30 Punkte für einen Verkehrsträger; diese verteilen sich auf 20 Punkte für offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte für die Fallstudie. Die Höchstpunktzahl erhöht sich um jeweils 30 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird.
Verlängerungsprüfung:
Die Höchstpunktzahl für eine Verlängerungsprüfung beträgt für einen Verkehrsträger 30 Punkte; diese verteilen sich auf offene und Multiple-Choice-Fragen . Sie erhöht sich um jeweils 15 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird; diese verteilen sich auf offene und Multiple-Choice-Fragen.
Wobei der in jeder Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punkteanzahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.