Welche Prüfungsarten gibt es?
Die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten besteht aus unterschiedlichen Prüfungsarten und bewertet sowohl theoretisches Fachwissen als auch die praktische Anwendung der Gefahrgutvorschriften.
Die Prüfungen setzen sich - abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger - aus Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Aufgaben sowie praxisbezogenen Fallstudien zusammen.
Die Prüfungen setzen sich - abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger - aus Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Aufgaben sowie praxisbezogenen Fallstudien zusammen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Prüfungsarten sowie Informationen zu Aufbau und Umfang der jeweiligen Prüfung:
Grundprüfung
Die Höchstpunktzahl für die Grundprüfung, die sich nur auf einen Verkehrsträger erstreckt, beträgt 60 Punkte. Davon entfallen 50 Punkte für offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte auf die Fallstudie.
Die Höchstpunktzahl erhöht sich um jeweils 30 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird; diese verteilen sich auf 20 Punkte für die offenen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte für die Fallstudie.
Ergänzungsprüfung
Die Höchstpunktzahl für eine Ergänzungsprüfung beträgt 30 Punkte für einen Verkehrsträger; diese verteilen sich auf 20 Punkte für offene Fragen und Multiple-Choice-Fragen und 10 Punkte für die Fallstudie.
Die Höchstpunktzahl erhöht sich um jeweils 30 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird.
Verlängerungsprüfung
Die Höchstpunktzahl für eine Verlängerungsprüfung beträgt für einen Verkehrsträger 30 Punkte; diese verteilen sich auf offene und Multiple-Choice-Fragen .
Sie erhöht sich um jeweils 15 Punkte für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird; diese verteilen sich auf offene und Multiple-Choice-Fragen.
Wobei der in jeder Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punkteanzahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.