Prüfungsvoraussetzungen

Grundprüfung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Grundprüfung nur zugelassen, wenn er/sie das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Lehrgangsbestätigung über die Teilnahme an einer Schulung für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll. Der Lehrgangsveranstalter muss von der IHK anerkannt sein.
Ergänzungsprüfung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gem. § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll und der Prüfungstermin innerhalb Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.
Verlängerungsprüfung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Verlängerungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gem. § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll und der Prüfungstermin innerhalb Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.
Die Grundprüfung und die Ergänzungsprüfung dürfen einmalig ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.
Die Verlängerungsprüfung darf unbegrenzt wiederholt werden. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises abgelegt werden.
Prüfungsort
Die Prüfung (alle Verkehrsträger und deren Kombinationen) kann unabhängig vom Lehrgangsort, vom Wohnort oder Firmensitz des/der Prüfungsteilnehmers/in vor einer beliebigen IHK abgelegt werden. Dies gilt auch für einmalige Wiederholungsprüfungen aufgrund von nicht bestandenen Grund- oder Ergänzungsprüfungen.