Welche Prüfungsvoraussetzungen gibt es?

Für die Teilnahme an der Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Je nach Art der Prüfung - Grundprüfung oder Ergänzungsprüfung - sind entsprechende Schulungsnachweise im Original bzw. Lehrgangsbestätigungen vom Veranstalter im Original vorzulegen.
Die Prüfung kann unabhängig vom Lehrgangsort, Wohnort oder Firmensitz bei jeder IHK abgelegt werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen:

Grundprüfung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Grundprüfung nur zugelassen, wenn er/sie das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Lehrgangsbestätigung über die Teilnahme an einer Schulung für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll. Der Lehrgangsveranstalter muss von der IHK anerkannt sein.

Ergänzungsprüfung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gem. § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll und der Prüfungstermin innerhalb Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.

Verlängerungsprüfung / Beschränkte Schulungsnachweise

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Verlängerungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie einen gültigen Schulungsnachweis gem. § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV für mindestens den/die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den/die Prüfung abgenommen werden soll und der Prüfungstermin innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.
Inhaberinnen und Inhaber älterer, auf einzelne Gefahrgutklassen beschränkte Schulungsnachweise können innerhalb der Gültigkeitsdauer an der uneingeschränkten Verlängerungsprüfung teilnehmen. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird ein uneingeschränkter Schulungsnachweis ausgestellt.

Wiederholungsprüfung

Die Grundprüfung und die Ergänzungsprüfung können jeweils einmal ohne erneute Schulung wiederholt werden. Die Verlängerungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Prüfung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises abgelegt wird.