Was ist bei der Bestellung von Gefahrgutbeauftragten für das Unternehmen zu beachten?
Bei der Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sind gesetzliche Anforderungen und betriebliche Zuständigkeiten zu berücksichtigen. Die wichtigsten Punkte werden nachfolgend erläutert.
- Die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten richtet sich nach der Größe des Unternehmens sowie Art und Umfang der Gefahrgutbeförderung.
- Die Aufgaben können von Mitarbeitenden übernommen werden, die eigenverantwortlich andere Tätigkeiten im Unternehmen ausüben.
- Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten muss schriftlich erfolgen.
- Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten sind eindeutig festzulegen.
- Unternehmen können auch einen externen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
- Wird kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gelten Unternehmer oder Betriebsinhaber automatisch als Gefahrgutbeauftrage. In diesem Fall müssen sie sämtliche Pflichten übernehmen sowie die erforderlich Schulung und Prüfung absolvieren.