Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

  • Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmens und ist abhängig von der Größe
    des Betriebes und der Zahl / Menge der zu befördernden Güter
  • Die Aufgabe kann von Mitarbeitern wahrgenommen werden, die in eigener Verantwortung andere Tätigkeiten ausüben
  • Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten muss schriftlich erfolgen
  • Der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten muss genau festgelegt werden
  • Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen
  • Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen dann alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung und Prüfung