Was ist hinsichtlich der Geltungsdauer zu beachten?
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte besitzt eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. In bestimmten Fällen - beispielsweise bei Verlängerungsprüfungen oder nicht bestandenen Prüfungen - gelten besondere Regelungen und Fristen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Geltungsdauer des Schulungsnachweises sowie zu besonderen Fallkonstruktionen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Geltungsdauer des Schulungsnachweises sowie zu besonderen Fallkonstruktionen.
Geltungsdauer
Grundprüfung:
Die IHK erteilt den Schulungsnachweis nach lückenloser Teilnahme an einer Schulung und Bestehen der Grundprüfung für fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Grundprüfung.
Ergänzungsprüfung:
Inhaber/-innen von Schulungsnachweisen, die sich aufgrund einer absolvierten Schulung für weitere Verkehrsträger zur Prüfung anmelden, können wählen, ob sie eine Ergänzungsprüfung oder eine volle Grundprüfung für die zusätzlichen Verkehrsträger ablegen möchten.
Bei einer Ergänzungsprüfung orientiert sich die Geltungsdauer des neuen Schulungsnachweises an der bisherigen Geltungsdauer des bereits bestehenden Nachweises.
Wird hingegen eine vollständige Grundprüfung abgelegt, wird für die zusätzlichen Verkehrsträger ein neuer Schulungsnachweis mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.
Verlängerungsprüfung:
Die Geltungsdauer des Schulungsnachweises verlängert sich um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum, sofern die Verlängerungsprüfung innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises bestanden wird.
Wird die Prüfung bereits mehr als zwölf Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises bestanden, gilt das Datum der Verlängerungsprüfung.
Verlängerung der Geltungsdauer
Nachfolgend finden Sie Beispiele für Verlängerungen von Schulungsnachweisen, die von den üblichen Standardfällen abweichen können.
Beispiel 1
Ein Prüfungsteilnehmer besitzt einen Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße mit Gültigkeit bis zum 20.06.2024.
Variante 1:
- Die Verlängerungsprüfung für den Verkehrsträger Straße wurde erfolgreich bestanden am: 30.05.2023
- Der Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße wird bis zum 30.05.2028 verlängert, da die Prüfung mehr als 12 Monate vor Ablauf abgelegt wurde.
- Die Ergänzungsprüfung für den Verkehrsträger Schiene wurde erfolgreich bestanden am: 15.07.2023
- Der Schulungsnachweis wird um den Verkehrsträger Schiene erweitert; die Geltungsdauer bis zum 30.05.2028 bleibt unverändert.
Variante 2:
- Die Ergänzungsprüfung für den Verkehrsträger Schiene wurde erfolgreich bestanden am: 15.07.2023
- Der Schulungsnachweis wird um den Verkehrsträger Schiene erweitert; die Geltungsdauer bis zum 20.06.2024 bleibt unverändert.
- Die Verlängerungsprüfung wird nicht bis zum 20.06.2024 erfolgreich abgelegt.
Eine spätere Verlängerungsprüfung ist nicht mehr möglich, da keine Ausnahmeregelung besteht. Für beide Verkehrsträger müssen Schulung und Grundprüfung erneut absolviert werden.
Variante 3:
- Die Ergänzungsprüfung für den Verkehrsträger Schiene wurde erfolgreich bestanden am: 15.07.2023
- Der Schulungsnachweis wird um den Verkehrsträger Schiene erweitert; die Geltungsdauer bis zum 20.06.2024 bleibt unverändert.
- Die Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Schiene wird erfolgreich bestanden bis zum 01.10.2023
- Der Schulungsnachweis für die Verkehrsträger Straße und Schiene wird bis zum 20.06.2029 verlängert.
Beispiel 2
Ein Prüfungsteilnehmer besitzt einen Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße mit Gültigkeit bis zum 20.06.2024 sowie einen Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Seeschiff mit Gültigkeit bis zum 31.10.2024.
Variante 1:
- Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Seeschiff erfolgreich bestanden am: 30.11.2023
- Es werden zwei Schulungsnachweise ausgestellt:
- Verkehrsträger Straße gültig bis: 20.06.2029
- Verkehrsträger Seeschiff gültig bis: 31.10.2029
Ausnahme: Teilnehmer wünscht einheitliche Geltungsdauer (siehe Beispiel 4).
Variante 2:
- Die Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Seeschiff wurde erfolgreich bestanden am: 01.10.2023
- Es werden zwei Schulungsnachweise ausgestellt:
- Verkehrsträger Straße gültig bis: 20.06.2029
- Verkehrsträger Seeschiff gültig bis: 01.10.2028
Für den Verkehrsträger Seeschiff erfolgt die Verlängerung ab dem Prüfungsdatum, da die Prüfung mehr als zwölf Monate vor Ablauf abgelegt wurde.
Ausnahme: Teilnehmer wünscht einheitliche Geltungsdauer (siehe Beispiel 4).
Ausnahme: Teilnehmer wünscht einheitliche Geltungsdauer (siehe Beispiel 4).
Variante 3:
- Die Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Seeschiff wurde erfolgreich bestanden am: 01.06.2023
- Es wird ein Schulungsnachweis für die Verkehrsträger Straße und Seeschiff mit Gültigkeit bis zum 01.06.2028 ausgestellt.
Die Verlängerung erfolgt ab dem Prüfungsdatum, da die Prüfung in beiden Fällen mehr als zwölf Monate vor Ablauf abgelegt wurde.
Beispiel 3
Die Formulierung “innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf” bedeutet nicht automatisch “genau zwölf Monate vor Ablauf”.
- Schulungsnachweis für den Verkehrsträger Straße ist gültig bis: 01.07.2025
- Die Verlängerungsprüfung wurde erfolgreich bestanden am: 01.07.2024
- Neuer Schulungsnachweis ist gültig bis: 01.07.2029
Eine Verlängerung um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum wäre erst ab Prüfungsdatum 02.07.2024 möglich, da dieser Zeitpunkt innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf liegt.
Beispiel 4
Eine Besonderheit kann sich ergeben, wenn mehrere Schulungsnachweise mit unterschiedlichen Gültigkeitsdauern vorliegen und der Inhaber oder die Inhaberin eine Verlängerungsprüfung für mehrere Verkehrsträger an einem gemeinsamen Prüfungstermin ablegt. Auf Wunsch kann in diesem Fall ein Schulungsnachweis mit einheitlicher Geltungsdauer für alle eingetragenen Verkehrsträger ausgestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein möglicher Zeitverlust bei einzelnen Verkehrsträgern akzeptiert wird.
Die neue einheitliche Geltungsdauer richtet sich nach dem Schulungsnachweis mit der kürzesten rechnerischen Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Verlängerungsprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass die maximal zulässige Geltungsdauer von fünf Jahren nicht überschritten wird.
Beispielrechnungen (bei gewünschter einheitlicher Geltungsdauer):
- Schulungsnachweis Verkehrsträger Straße gültig bis: 01.02.2025
Schulungsnachweis Verkehrsträger Seeschiff gültig bis; 01.04.2025
Schulungsnachweis Verkehrsträger Schiene gültig bis 01.07.2025
Verlängerungsprüfung für alle drei Verkehrsträger am: 01.10.2024
Neuer Schulungsnachweis gültig bis 01.02.2030
- Schulungsnachweis Verkehrsträger Straße gültig bis 01.07.2025
Schulungsnachweis Verkehrsträger Seeschiff gültig bis 01.09.2025
Schulungsnachweis Verkehrsträger Schiene gültig bis 01.12.2025
Verlängerungsprüfung für alle drei Verkehrsträger am 01.10.2024
Neuer Schulungsnachweis gültig bis 01.10.2029
In diesem Fall wird die neue Geltungsdauer ab dem Prüfungsdatum berechnet, da die Verlängerungsprüfung für einen Verkehrsträger mehr als zwölf Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises erfolgt. Maßgeblich ist die kürzeste verbleibende Restlaufzeit.
Da frühere Schulungsnachweise verlängert werden konnten, existieren teilweise Nachweise mit Verlängerungsvermerken ausländischer Behörden. Solche Verlängerungen sind grundsätzlich zulässig. Es ist jedoch zu prüfen, ob die verlängernde Stelle tatsächlich die zuständige Behörde war. Im Zweifel sollte eine Rückfrage bei der jeweiligen Vertragspartei erfolgen.
Besondere Fallkonstruktionen
Eine besondere Fallkonstruktion ergibt sich, wenn der laufende Schulungsnachweis innerhalb von zwölf Monaten abläuft und zudem aufgrund einer absolvierten Schulung für weitere Verkehrsträger eine Ergänzungsprüfung ansteht.
In diesen Fällen empfiehlt es sich zunächst die Verlängerungsprüfung zu absolvieren und im Anschluss die erforderliche Ergänzungsprüfung (ggf. am gleichen Prüfungstag), da ansonsten die Prüfung für die weiteren Verkehrsträger in kurzer Zeit zweimal absolviert werden muss.
Beispiel:
Ein Teilnehmer ist im Besitz eines Schulungsnachweises für den Verkehrsträger Straße mit Gütigkeit bis zum 20.10.2024. Des Weiteren wurde eine Schulung für den Verkehrsträger Seeschiff am 20.11.2023 absolviert.
Ein Teilnehmer ist im Besitz eines Schulungsnachweises für den Verkehrsträger Straße mit Gütigkeit bis zum 20.10.2024. Des Weiteren wurde eine Schulung für den Verkehrsträger Seeschiff am 20.11.2023 absolviert.
Variante 1:
- Ergänzungsprüfung Verkehrsträger Seeschiff erfolgreich bestanden am: 30.11.2023
- Der Schulungsnachweis wird um den Verkehrsträger Seeschiff erweitert; die Geltungsdauer bleibt bis zum 20.10.2024 bestehen.
- Innerhalb der verbleibenden Laufzeit eine Verlängerungsprüfung für die Verkehrsträger Straße und Seeschiff abgelegt werden, um eine weitere Verlängerung um fünf Jahre zu erhalten.
Variante 2:
- Verlängerungsprüfung Verkehrsträger Straße erfolgreich bestanden am: 30.11.2023
- Ergänzungsprüfung Verkehrsträger Seeschiff im Anschluss and die Verlängerungsprüfung erfolgreich bestanden am: 30.11.2023
- Der Schulungsnachweis wird für den Verkehrsträger Straßenverkehr bis zum 20.10.2029 verlängert und gleichzeitig auf den Verkehrsträger Seeschiffsverkehr mit gleicher Geltungsdauer erweitert.