Schulungsinhalte


(nach Unterabschnitt 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie nach § 8 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
  • Nationale Rechtsvorschriften, insbesondere:
    • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV),
    • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
    • Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB),
    • Gefahrgutverordnung See (GGVSee),
    • Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV),
    • Straßenverkehrsordnung (StVO),
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Hinweis: Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) und die Gefahrgutverordnung (GGVSee) sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  in englischer Sprache verfügbar.
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
  • Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tank (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesondere von Tanks und Fahrzeugen)
  • Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)