Welche Schulungsinhalte werden vermittelt?

Die Schulungsinhalte umfassen mindestens die in Unterabschnitt 1.8.3.11 ADR/RID/ADN genannten Sachgebiete. Grundlage für Aufbau und Umfang der Schulung bilden außerdem die Vorgaben des Unterabschnitts 1.8.3.3 ADR/RID/ADN sowie des § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
  • Nationale Rechtsvorschriften, insbesondere:
    • Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV),
    • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
    • Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB),
    • Gefahrgutverordnung See (GGVSee),
    • Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV),
    • Straßenverkehrsordnung (StVO),
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
Hinweis: Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) und die Gefahrgutverordnung (GGVSee) sind auf der Homepage des Bundesministerium für Logistik und Mobilität (BALM) in englischer Sprache verfügbar.
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträger müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tank (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesondere von Tanks und Fahrzeugen)
  • Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)