Wiederherstellung der Natur
Nationaler Wiederherstellungsplan: Öffentlichkeitsbeteiligung
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will.
In Deutschland wird der NWP vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Ein zentrales Element ist dabei eine offene und transparente Beteiligung der Öffentlichkeit. Das BMUKN hat dazu eine Online-Plattform eingerichtet. Nach einmaliger Registrierung kann der Entwurf entsprechend kommentiert werden.
Weitere Informationen, den Entwurf des NWP sowie den Link zum Online-Portal finden Sie auf der Internetseite des BMUKN.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 25. Juni 2026.