Luftqualität

Daten zur Luftqualität: 2025 alle EU-Grenzwerte eingehalten

Das Umweltbundesamt (UBA) meldet, dass 2025 in Deutschland zum zweiten Mal in Folge alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinien eingehalten wurden. Gleichzeitig werden die deutlich strengeren EU-Vorgaben ab 2030 an vielen Messstellen nicht eingehalten. Das kann zu regionalen Maßnahmen der Luftreinhaltung führen.
Laut UBA wurden an rund 600 Messstationen in Deutschland erneut alle aktuell geltenden Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinien eingehalten. Für Feinstaub (PM10/PM2,5) ist dies bereits das achte Jahr in Folge, für Stickstoffdioxid (NO₂), das zweite Jahr. Gleichzeitig zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten, dass die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub und NO₂ im Jahresmittel 2025 über den Werten der Jahre 2023 und 2024 lag. Ursache dafür waren insbesondere ungünstige Witterungsverhältnisse im Winter.
Allerdings werden die ab 2030 geltenden deutlich strengeren Grenzwerte der 2024 in Kraft getretenen neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie an vielen Messstellen nicht eingehalten. Den NO₂-Jahresmittelwert von 20 µg/m³ überschritten rund 39 % der Messstationen den Jahresmittelwert von 10 µg/m³ Feinstaub PM2,5 verfehlen rund 18 % der Stationen.
Aufgrund des anhaltend rückläufigen Trends der Schadstoffemissionen schätzt das UBA, dass es bei 2030 zu „vereinzelten Überschreitungen“ kommen wird. 2035 könnten die Werte dann voraussichtlich an den meisten Messstellen eingehalten werden. Bis dahin erlaubt die Luftqualitätsrichtlinie Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Grenzwerten.
Um die strengeren Grenzwerte zu erreichen, werden Länder und Kommunen weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung prüfen müssen – etwa im Verkehrs-, Wärme- und Gebäudebereich. Dies kann sich auf Betriebe u. a. über Verkehrslenkung, Umweltzonen, Flottenvorgaben oder Anforderungen an Feuerungsanlagen (insbesondere Festbrennstoffe) auswirken.
Weitere Informationen können Sie der Meldung des Umweltbundesamts entnehmen.
Quelle: DIHK