Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Förderwettbewerb für innovative Dekarbonisierungsprojekte gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich das nächste Förderfenster für Investitionen oder Entwicklungen von CO2-armen Produktionsverfahren. Unternehmen haben jetzt zwei Monate Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung.
Dies wird in zwei Fördermodulen umgesetzt
  • Modul 1 unterstützt die Dekarbonisierung der Industrie durch Elektrifizierung und Einsatz von Wasserstoff, wo bisher fossile Brennstoffe für Prozesswärme eingesetzt werden
  • Modul 2 adressiert die Anwendung und Umsetzung von CO2-Nutzung (CCU) und -Speicherung (CCS)
Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut den Förderaufruf zu Modul 1. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission.
Der Förderaufruf für Modul 2 wird vom Projektträger Jülich – PtJ betreut

Skizzen für BIK-Teilmodule bis 28. Februar 2026 einreichbar

Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb begonnen. Unternehmen haben nun knapp zwei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 28. Februar 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet.
Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen zu Modul 1 bietet das KEI einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Dienstag, 27. Januar 2026, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: AGVO-Skizzenworkshop.

Für Vorhaben zu Modul 2 veranstaltet der Projekträger Jülich ebenfalls am 26.01.2026 von 10 bis 12 Uhr einen entsprechenden Workshop.

Transformationschance für den Mittelstand

Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Pilotprojekte für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das frühzeitige Testen der Marktfähigkeit dieser zukunftsweisenden Technologien und deren breite Anwendung in der Industrie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 1 Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und im Teilmodul 3 Forschungsvorhaben mit bis zu 35 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom PtJ betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie auf der KEI-Website im Bereich „Förderung“.
Quelle: KEI