14.07.2023

WTO-Abkommen zu Investitionserleichterungen

Am 06.07.2023 haben sich 113 Länder, darunter die EU, im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) auf ein neues Abkommen zu Investitionserleichterungen (IFD) geeinigt.
Das IFD-Abkommen soll Investitionsbedingungen insbesondere in Entwicklungsländern verbessern und gilt für ausländische Direktinvestitionen in allen Wirtschaftssektoren. Es wird den gesamten Lebenszyklus der Investitionen abdecken, einschließlich des Betriebs und der Ausweitung der Investitionen. Bestandteil des Abkommens sind unter anderem die Vereinfachung und Beschleunigung der Investitionsgenehmigungsverfahren, die Förderung von E-Government, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie die Einrichtung von Anlaufstellen für Investoren. Das Abkommen sieht vor, dass die Entwicklungsländer selbst bestimmen, wann sie die einzelnen Bestimmungen umsetzen. Jedes Land wird auch selbst entscheiden, ob es technische Hilfe oder Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten benötigt oder nicht.
Derzeit laufen Verhandlungen zur Integration des IFD-Abkommens in das WTO-Regelwerk, was einen Konsens aller 164 WTO-Mitglieder erfordert. Weitere Informationen zum IFD finden Sie hier.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)