Neue Ausbildungsverordnung

Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel

Seit dem 1. August 2017 gilt eine neue Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 252 KB) über die Berufsausbildung zum/zur Verkäufer/-in sowie zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel.

Im Rahmen der Neuordnung wurden die beiden Berufsbilder inhaltlich, nicht aber strukturell modernisiert und weiterentwickelt. Zudem wurde auf eine handlungsorientiertere Formulierung der Ausbildungsinhalte geachtet.
Ausbildungsstruktur
Struktur Verkäufer VO 2017
Struktur Kaufleute Eh. VO 2017
Neue sachliche und zeitliche Gliederung
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Handhabung, wurde die sachliche und zeitliche Gliederung (betrieblicher Rahmenplan) in eine Tabelle zusammengeführt. Die Richtwerte der zeitlichen Gliederung sind nunmehr in Ausbildungswochen angegeben und differenzieren nicht mehr nach Ausbildungsjahren, sondern bei den Verkäufern nach den Zeiträumen vor und nach der Zwischenprüfung und bei den Kaufleuten im Einzelhandel bis zur jeweiligen Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2.

Wahlqualifikationen
Gemäß der neuen Verordnung können die individuellen betrieblichen Anforderungen weiterhin mit Wahlqualifikationen abgedeckt werden. Diese wurden inhaltlich überarbeitet und neu bezeichnet und müssen nunmehr zwingend im Ausbildungsvertrag oder als Anlage zum Ausbildungsvertrag ausgewiesen werden.
In diesem Zusammenhang ist die Wahlqualifikation „Onlinehandel“ hervorzuheben. Diese ist für Unternehmen interessant, die für den Vertrieb von Waren an die Endverbraucher das Internet nutzen oder Mitarbeiter sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel beschäftigen.

Prüfungen
Mit der neuen Verordnung werden auch die bislang bewährten Prüfungsmodelle weitergeführt. Verkäufer/innen legen zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres die IHK-Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab. Bei den Kaufleuten im Einzelhandel wird weiterhin die gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung findet dabei am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt, Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit.
Für die mündliche Abschlussprüfung, das sogenannte fallbezogenen Fachgespräch, stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus den der Prüfungling eine Aufgabe auswählt. Grundlage ist eine in der Regel bereits im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation (Verkäufer eine WQ, Kfl. Einzelhandel drei WQs).
Dagegen ist neu, dass sich ein weiterer Teil des Fachgesprächs auf den im Betrieb vermittelten und im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dokumentierten Warenbereich (bspw. Warenbereich Lebensmittel, Warenbereich Pflanzen- und Gartenbedarf) bezieht, unabhängig davon, welche Wahlqualifikation im Ausbildungsvertrag festgelegt wurde.

Damit eine spätere Anrechnung der Abschlussprüfung Verkäufer/in als Teil 1 der Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel möglich ist, wurden die ersten beiden Ausbildungsjahre inhaltlich identisch gestaltet.