IHK Ostwürttemberg

Papiertechnologe/in - Änderungsverordnung seit dem 1. Sept. 2019

Die 2. Änderungsverordnung der Papiertechnologen ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie betrifft die gestreckte Abschlussprüfung und schneidet die Prüfungsbereiche neu zu.
Die Verordnung tritt ab 1. August 2019 für neue Ausbildungsverhältnisse in Kraft.
Bei Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2019 bereits bestanden haben, ist die bisherige Verordnung vom 20. April 2010 weiter anzuwenden.
Die Änderungen im Einzelnen:
  1. Teil 1 der Abschlussprüfung fand bislang im Prüfungsbereich „Instandhaltung, Messen, Steuern und Regeln“ (Arbeitsaufgabe mit praxisbezogenen schriftlichen Aufgaben) in 165 Minuten sowie im Prüfungsbereich „Rohstoffe und Stoffaufbereitung“ (praxisbezogene schriftliche Aufgaben in 60 Minuten) statt. Die beiden Prüfungsbereiche wurden mit 20% bzw. 10% gewichtet.

    Die Änderung sieht vor, dass nun weiterhin zwei Prüfungsbereiche angeboten werden. Im Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ werden nun zwei Arbeitsaufgaben mit je 60 Minuten Dauer durchgeführt. Sie werden durch schriftliche Aufgaben mit 90 Minuten Dauer im Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“ ergänzt.

  2. Teil 2 der Abschlussprüfung bestand bislang in drei Prüfungsbereichen statt. Diese wurden nun in vier aufgeteilt. Im Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“ soll in 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe bearbeitet werden. Diese wird mit 15% gewichtet. Die bisherige Kombination aus praxisbezogenen Aufgaben, Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe entfällt.

    In einem weiteren Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“ werden schriftliche Aufgaben mit einer Vorgabezeit von 120 Minuten gestellt.

    Im Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ ist nun ein betrieblicher Auftrag mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch vorgesehen. Sie wird mit 25% gewichtet.

    Die Abschlussprüfung wird wie bisher durch Wirtschafts- und Sozialkunde ergänzt (60 Minuten, 10%).

  3. Die Sachverständigen haben insbesondere durch den Verzicht der Kombination aus schriftlichen Aufgaben, Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 2 erheblich vereinfacht.