Ab 01. August 2024
Neue Ausbildungsverordnungen in den umwelttechnischen Berufen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis, die Ausbildungsordnungen der umwelttechnischen Berufefamilie Ver- und Entsorger modernisiert.
Vier neue Ausbildungsverordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft,
die ab diesem Zeitpunkt für neue Berufsausbildungsverhältnisse gelten :
die ab diesem Zeitpunkt für neue Berufsausbildungsverhältnisse gelten :
- Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung
(ehemals Fachkraft für Wasserversorgungstechnik)
- Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung
(ehemals Fachkraft für Abwassertechnik)
- Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
(ehemals Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft)
- Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
Auswahl Schwerpunkt: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen
(ehemals Fachkraft für für Rohr-, und Kanal- und Industrieservice)
Die wesentlichen Neuerungen:
Quelle BIBB: Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben auch in der Neuordnung erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang von 15 auf 12 Monate. So wurde mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte in der Ausbildung geschaffen. In den Kernqualifikationen werden den Auszubildenden grundlegende naturwissenschaftliche, technische und handwerkliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. So geht es z.B. um ökologische Kreisläufe, Hygienemaßnahmen, den Umgang mit Stoffen und das Betreiben technischer Systeme. Auch Themen wie Dokumentation und Qualitätssicherung werden im gemeinsamen Teil der Ausbildung vermittelt. Da Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, wurden erhöhte Anforderungen an die ITSicherheit in der Neuordnung ebenfalls berücksichtigt.
An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Teil 1 der Prüfung bezieht sich auf die gemeinsamen Kernqualifikationen und ist für alle vier Berufe identisch, während sich Teil 2 auf die berufsspezifischen Inhalte bezieht. Nähere Informationen darüber geben die jeweiligen Verordnungen sowie die Rahmenpläne für die betriebliche und die Rahmenlehrpläne der Berufsschule. Weitere Informationen: Publikation BiBB vom 17.01.2024 Autorin: Verena Schneider
Teil 1 der Prüfung bezieht sich auf die gemeinsamen Kernqualifikationen und ist für alle vier Berufe identisch, während sich Teil 2 auf die berufsspezifischen Inhalte bezieht. Nähere Informationen darüber geben die jeweiligen Verordnungen sowie die Rahmenpläne für die betriebliche und die Rahmenlehrpläne der Berufsschule. Weitere Informationen: Publikation BiBB vom 17.01.2024 Autorin: Verena Schneider
Das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) hat hierzu umfangreiche Umsetzungshilfen zu den vier neu geordneten umwelttechnischen Berufen auf der BIBB-Webseite veröffentlicht. Unter folgenden Links finden Sie die kostenfreien PDFs und die Zusatzmaterialien zum Download sowie den jeweiligen weiterführenden Link zur Bestellung des Heftes als Printversion über den Verlag.
Umsetzungshilfen des BiBB und Beispiele für einen betrieblichen Ausbildungsplan:
• Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung
• Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
• Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
• Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen