IHK Ostwürttemberg

Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.

Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gelten folgende Neuerungen:
  • Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert
  • Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft
  • Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen
  • Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 253 KB) des DIHK.


Verordnung und Ausbildungsverträge

Die Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 506 KB) über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss noch eine Ergänzungsvereinbarung nachgereicht werden.

Erklär-Video