IHK Ostwürttemberg

Neuordnung der Hotel- und Gastroberufe 2022

Am 1. August 2022 sind die bereits veröffentlichten neuen Verordnungen der Ausbildungsberufe in der Hotel- und Gastrobranche in Kraft getreten. Für alle neuen Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August 2022 starten, gelten die neuen Verordnungen.
Die Berufsbezeichnungen ab dem 01.08.2022 lauten:
Die neuen Ausbildungsordnungen sind kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigen.

Aufgrund veränderter Gästeanforderungen und Ernährungsgewohnheiten sowie erhöhter gesetzlicher Anforderungen an den Verbraucherschutz und das Hygienemanagement in den Betrieben, sind die Ausbildungsinhalte des Berufes Koch/Köchin angepasst. Den beruflichen Anforderungen entsprechend sind die Kompetenzen in den Bereichen betriebliche Kostenkontrolle und Kalkulation höher gewichtet.

Als Prüfungsform wurde bei den dreijährigen Ausbildungsberufen die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) eingeführt.
Die Abschlussprüfung erfolgt hier in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt.

Bei den beiden 2-jährigen Berufen (Fachkraft Gastronomie und Fachkraft Küche) wird weiterhin eine Zwischenprüfung und erst am Ende eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Eine Anrechnung der zweijährigen Ausbildung zur Fachkraft Küche auf die Ausbildung zum Koch/zur Köchin ist möglich.