Neue Ausbildungsverordnung

Industriekaufmann / Industriekauffrau (ab 08/2024)

Mit einer inhaltlichen Modernisierung des Ausbildungsberufs “Industriekaufmann / Industriekauffrau” tritt die am 12.03.2024 neu erlassene Ausbildungsverordnung zum 1. August 2024 in Kraft.
Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Die zunehmende digitale Vernetzung von Herstellungs- und Steuerungsprozessen, die wachsende Bedeutung von Prozessverständnis sowie Nachhaltigkeit waren wesentliche Impulse für die Neuordnung.
Folgende Informationen stehen zur Verfügung:
  1. Basisinformation des DIHK mit Eckdaten, Struktur und Grobinhalten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 238 KB)
  2. Berufe A-Z (Ausbildungsverordnung, sachliche und zeitliche Gliederung)
  3. BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung

Informationen zum Ausbildungsvertrag und Berufsschulunterricht:
  • Ab dem 1. August 2024 muss nach den Inhalten der neuen Verordnung 2024 ausgebildet werden – eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Ausbildungsverträge, die ab oder nach dem 1. August 2024 beginnen, werden auf Basis der neuen Verordnung 2024 abgeschlossen.
  • Bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge, die ab oder nach dem 1. August 2024 starten und die noch auf die bisherige Verordnung 2002 verweisen, werden durch die IHK angepasst. Betriebe und Auszubildende werden über diese Änderung von der IHK schriftlich informiert.
  • Der schulische Unterricht wird für ab 1. August 2024 startende neue Berufsschulklassen, zukünftig nur noch nach der neue Verordnung und neuem schulischen Rahmenlehrplan erfolgen.