Online - Informationsveranstaltung
Neuordnung Industriekaufmann / Industriekauffrau (ab 08/2024)
Mit einer inhaltlichen Modernisierung des Ausbildungsberufs “Industriekaufmann/-kauffrau” tritt die neu erlassene Ausbildungsverordnung zum 1. August 2024 in Kraft.
Ihre IHK Ostwürttemberg lädt Sie herzlich zu einer Online-Informationsveranstaltung ein. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen der Neuordnung, erste Erfahrungen aus der Prüfungspraxis sowie Hinweise für die betriebliche Ausbildung.
Für die Teilnahme stehen zwei Termine zur Auswahl. Die Anmeldung erfolgt über folgende Links:
Mittwoch, 16. September 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr
Informationsveranstaltung Neuordnung Industriekaufleute am 16. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr
Informationsveranstaltung Neuordnung Industriekaufleute am 24. September 2026
Für die Teilnahme stehen zwei Termine zur Auswahl. Die Anmeldung erfolgt über folgende Links:
Mittwoch, 16. September 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr
Informationsveranstaltung Neuordnung Industriekaufleute am 16. September 2026
Donnerstag, 24. September 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr
Informationsveranstaltung Neuordnung Industriekaufleute am 24. September 2026
Einsatzgebiete
Die in der Ausbildungsverordnung genannten einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen sind zu vertiefen in einem der folgenden Einsatzgebiete:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Die einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen sind im Umfang von 26 Wochen (ca. 6 Monate) im letzten Ausbildungsdrittel zu vermitteln.
Grundsätzliches zur gestreckten Prüfung
- Es handelt sich um eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen.
- Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote!
- Das endgültige Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 festgestellt.
Abschlussprüfung Teil 1:
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung:
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung:
- Durchführung im vierten Ausbildungshalbjahr auf Basis der Inhalte der ersten 15 Monate
- Prüfungszeit 90 Minuten, Gewichtung 25%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Abschlussprüfung Teil 2:
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- Prüfungszeit 150 Minuten, Gewichtung 35%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung
Wirtschafts- und Sozialkunde:
- Prüfungszeit 60 Minuten, Gewichtung 10%
- Praxisbezogene Aufgaben zur schriftlichen Bearbeitung allgemeiner wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Fachaufgabe im Einsatzgebiet:
- Gewichtung 30%
- Berufstypische Fachaufgabe im gewählten Einsatzgebietes in Kombination mit einer Dokumentation, einer Präsentation und einem fallbezogenen Fachgespräch
- Prüfungsdauer Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten
Fachaufgabe im Einsatzgebiet (allgemeine Hinweise)
§ 12 Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzgebiet”
(1) Im Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzgebiet” hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie
- das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
„Komplex“ bedeutet:
- mehrere zusammenhängende Arbeitsschritte
- keine reine Routinetätigkeit
- ein vollständiger betrieblicher Ablauf oder ein klar abgegrenztes Projekt
„Berufstypisch“ bedeutet:
- eine typische kaufmännische Tätigkeit von Industriekaufleuten, die im betrieblichen Alltag regelmäßig vorkommen
- eine Aufgabe aus einem kaufmännischen Geschäftsprozess, z. B. in Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- eine Tätigkeit, die eine ausgebildete Industriekauffrau bzw. ein Industriekaufmann eigenständig bearbeiten würde
Die Aufgabe kann daher entweder einen betrieblichen Prozess oder eine projektartige Aufgabe darstellen.
(3) [...] Über die Fachaufgabe hat der Prüfling eine Dokumentation [...] sowie eine Präsentation zu erstellen und ein [...] fallbezogenes Fachgespräch zu führen.
Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe (Inhalte und Ablauf)
Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet online einzureichen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.
Der Prüfungsausschuss wird den Antrag:
- Genehmigen: Die Durchführung kann ohne Einschränkung starten.
- Mit Auflagen genehmigen: Die Durchführung kann unter Beachtung der Auflagen beginnen. Nur wenn die Auflagen nicht umgesetzt werden können, ist eine erneute Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
- Nicht genehmigen (zur Überarbeitung zurückgewiesen): Der Prüfungsausschuss informiert über die Kriterien, die zur Genehmigung des Antrages geändert oder ergänzt werden müssen. Der überarbeitete An trag ist innerhalb einer vorgegebenen Frist erneut einzureichen.
Dokumentation der Fachaufgabe (Inhalte und Umfang)
1. Bestandteile der Dokumentation
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Dokumentation
- Literaturverzeichnis / Quellennachweise
- Abkürzungsverzeichnis
- Anlagen (max. drei Seiten)
2. Form der Dokumentation
- zwischen drei und fünf DIN A4 Seiten (reine Dokumentation der Fachaufgabe)
- Schriftart: Arial
- Schriftgrad: 11
- 1,5-facher Zeilenabstand
3. Abgabe der Dokumentation
Abgabeform:
- Deckblatt für die Dokumentation (mit persönlicher Erklärung) - wird von der IHK bereitgestellt
- Checkliste zur Prüfung der Komplexität von betrieblichen Fachaufgaben (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) - wird von der IHK bereitgestellt
- Dokumentation mit Anlagen als PDF-Datei im Azubi-Infocenter hochladen; alles in einer Datei
Die Dokumentation muss fristgerecht eingereicht werden.
Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gewichtung
- Dokumentation: 10 %
- Präsentation: 20 %
- Fachgespräch: 70 %
Terminübersicht
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Aktivitäten
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Sommerprüfung
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Winterprüfung |
|---|---|---|
| Anmeldeschluss | 7. Januar | 30. Juni |
| Erhalt der Prüfungszulassung und der Zugangsdaten | Mitte Januar | Anfang Juli |
| Abgabetermin für den Antrag der Fachaufgabe | Mitte Februar | Anfang September |
| Bescheid über die Genehmigung des Antrags zur Fachaufgabe | Anfang April | Anfang Oktober |
| Einreichung der Dokumentation (über DIPA) | bis spätestens zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung | bis spätestens zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung |
| Präsentation und Fachgespräch | Mitte Juni bis Ende Juli | Januar / Februar |
Änderungen der Termine vorbehalten!
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens “ausreichend”
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens “ausreichend”
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”
