Gestalter / Gestalterin für immersive Medien
Gestalter bzw. Gestalterin für immersive Medien ist ein ab dem 1. August 2023 neu geschaffener Ausbildungsberuf, der bspw. in AR-, VR-, und XR-Unternehmen, bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film- und TV-Produktionsbetrieben und im Rundfunk, Marketing- und Kommunikationsagenturen, Innovations- und Marketingabteilungen von Unternehmen sowie IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben ausgebildet werden kann.
Augmented Reality = AR / Virtual Reality = VR / Mixed Reality = MR
AR = Virtuelle Objekte erweitern die reale Umgebung
VR = Eine rein virtuelle Welt, die reale Umgebung ist ausgeblendet
MR = Reale und virtuelle Elemente sind miteinander verknüpft
Vorgesehene Profile der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Gestalten von virtuellen Welten mit immersiven Technologien
 - Konzipieren und Entwickeln von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen
 - Gestalten von User Experience und User Interfaces
 - Publizieren und Distributieren von immersiven Medienprojekten
 - Erstellen von Prototypen, 3D-Modellen, Animationen, virtuellen Umgebungen und immersiven Klangwelten
 - Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen
 - Arbeiten in interdisziplinären, multikulturellen und dezentralen Teams
 - Beraten von Kundinnen und Kunden, Präsentieren und Demonstrieren von Anwendungsszenarien
 - Planen des Produktionsaufwandes und von Ressourcen, insbesondere unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten
 - Einhalten von rechtlichen und ethischen Grundlagen bei der Erstellung immersiver Medien
 - Abschließen, Validieren, Dokumentieren und Archivieren von Projekten
 
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zuständige Berufsschule
Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart
12 Wochen Blockunterricht je Schuljahr mit in der Regel 2-Wochen-Blöcke;
Max. 39 Wochenstunden in Theorie und Praxis;
Unterstützung bei der Suche nach Wohn-Möglichkeiten durch die JGS-Schule
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB):
Umsetzungshilfe Gestalter für immersive Medien/
Gestalterin für immersive Medien
Ordnungsmittel:
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1.
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Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB)
 
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
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2.
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Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 432 KB)
 (mit Angaben zur Prüfung)  | 
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3.
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Ausbildungsnachweis / Berichtsheft richtig führen
 Onlineprogramme - Schreibvorlagen  | 
Formulare und Informationen zur Prüfung:
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Vorgesehene IHK-Prüfungen:
 
Die Zwischenprüfung (im 4. Ausb.halbjahr) findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
 
1. „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und 2. „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“. 
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
 1. „Immersive Medien produzieren“, 2. „Immersive Medien konzipieren und gestalten“, 3. „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie 4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.  | 
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
| Wer kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen?  | 
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IHK-Formular Antragstellung auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB) (frühestens 6 Wochen vor dem Anmeldeschlusstermin der Prüfung einreichen)  | 
