Neue Ausbildungsverordnung
Automobilkaufmann/kauffrau
Der Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/-frau ist modernisiert und aktualisiert worden und seit dem 1. August 2017 als Neuordnung in Kraft.
Ausbildungsverordnung
Die Aktualisierung der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB)fordert nunmehr eine stärkere Berücksichtigung folgender Themenbereiche:
- Finanzdienstleistungen (Fahrzeugfinanzierung), Fahrzeugleasing als Geschäftsfeld im Autohaus
- Stärkere Inhaltsvermittlung der Fahrzeugtechnik (technische Entwicklung berücksichtigen)
- Ausbau des Internethandels (Fahrzeuge, Zubehör)
- Internationalisierung des Handels (EU-Geschäfte)
- Gestiegene Bedeutung der kommunikativen Kompetenz
- Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen (EU-Recht)
- Neue Mobilitätsdienstleistungen (z. B. car-sharing)
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Alle Auszubildenden durchlaufen die wesentlichen Bereiche des Unternehmens: Teile und Zubehör, Werkstatt, Kundendienst und Service, Marketing, Fahrzeughandel und -vertrieb, Finanzdienstleistungen, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Die bisherige Einteilung in Einsatzgebiete wurde aufgehoben.
Gestreckte Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich getrennten Teilen statt. Teil 1 Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Sie ersetzt die bisherige klassische Zwischen- und Abschlussprüfung für alle zukünftigen Auszubildenden, die ab dem 1. August 2017 starten werden.
Sachliche und zeitliche Gliederung
Die "sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB)": notwendig zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans, als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag und als Extra-Exemplar für den Azubi, zur Abheftung in seinem Ausbildungsnachweisordner.