Neue Ausbildungsverordnung

Automobilkaufmann/kauffrau

Der Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/-frau ist modernisiert und aktualisiert worden und seit dem 1. August 2017 als Neuordnung in Kraft.

Ausbildungsverordnung

Die Aktualisierung der Verordnung  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB)fordert nunmehr eine stärkere Berücksichtigung folgender Themenbereiche:
  • Finanzdienstleistungen (Fahrzeugfinanzierung), Fahrzeugleasing als Geschäftsfeld im Autohaus
  • Stärkere Inhaltsvermittlung der Fahrzeugtechnik (technische Entwicklung berücksichtigen)
  • Ausbau des Internethandels (Fahrzeuge, Zubehör)
  • Internationalisierung des Handels (EU-Geschäfte)
  • Gestiegene Bedeutung der kommunikativen Kompetenz
  • Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen (EU-Recht)
  • Neue Mobilitätsdienstleistungen (z. B. car-sharing)
Alle Auszubildenden durchlaufen die wesentlichen Bereiche des Unternehmens: Teile und Zubehör, Werkstatt, Kundendienst und Service, Marketing, Fahrzeughandel und -vertrieb, Finanzdienstleistungen, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Die bisherige Einteilung in Einsatzgebiete wurde aufgehoben.

Gestreckte Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich getrennten Teilen statt. Teil 1 Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Sie ersetzt die bisherige klassische Zwischen- und Abschlussprüfung für alle zukünftigen Auszubildenden, die ab dem 1. August 2017 starten werden.

Sachliche und zeitliche Gliederung

Die "sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB)": notwendig zur Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans, als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag und als Extra-Exemplar für den Azubi, zur Abheftung in seinem Ausbildungsnachweisordner.

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