IHK Ostwürttemberg

Packmitteltechnologen - Änderungsverordnung seit dem 1. April 2019

Beim Packmitteltechnologen wurde eine Änderung der Prüfungsanforderungen vorgenommen. Die Änderung wird zum 1. August 2019 wirksam, wurde aber schon jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungs-Verordnung v. 3. April 2018 können Sie hier herunterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB).
Die Sozialpartner haben sich darauf verständigt, mittels einer Änderungsverordnung die Inhalte und Gewichtung der Abschlussprüfung zu modifizieren. Im Kern sollen die schriftlich zu prüfenden Prüfungsbereiche nicht mehr 40%, sondern 50% der Gesamtnote ausmachen. Dazu ist ein weiterer Prüfungsbereich „Auftragsplanung“ eingeführt. Er führt in Verbindung mit weiteren zu prüfenden Qualifikationen zu einer Verschiebung der schriftlichen Prüfungsbereiche. Der ZFA hat in Abstimmung mit DIHK und dem BMWi vereinbart, dass die Änderung zum Sommer 2019 in Kraft treten soll.