Berufsausbildung

Neuordnung Verfahrenstechnologe/-in - Metall

Die neue Bezeichnung des Ausbildungsberufes lautet nunmehr Verfahrenstechnologe/-technologin Metall.
Die Neuordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB) des Berufsbildes ist zum 1. August 2018 in Kraft getreten und löst den Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie ab.
Die Dauer der Ausbildung (3,5 Jahre) und die vier Fachrichtungen bleiben unverändert.
Neu ist die Umstellung auf die gestreckte Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 1 findet nach 18 Monaten der Ausbildung statt und zählt zu 30 %. Die Abschlussprüfung Teil 2, welche mit 70% gewichtet wird, erfolgt im vierten Ausbildungsjahr.
In der Berufsschule werden die Lerninhalte durch 13 Lernfelder vermittelt. Die Lernfelder 1-4 im ersten Lehrjahr entsprechen den Rahmenlehrplänen der handwerklichen und industriellen Metallberufe.

Weitere Informationen zum neugeordneten Ausbildungsberuf entnehmen Sie bitte aus der DIHK-Kurzpräsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 200 KB). Sehr gerne steht Ihnen auch die Ausbildungsberaterin Frau Bassler, Tel. 07321 324-166, zur Verfügung.