Ab 01. August 2024

Feinoptiker/in (neue Verordnung 2024)

Hochpräzises Arbeiten im Bereich von bis zu millionstel Millimetern – diese Genauigkeit ist nötig, um den hohen Anforderungen an die Qualität feinoptischer Bauteile wie Prismen und Linsen gerecht zu werden.

Neben manuellen Tätigkeiten kommt auch der Einsatz von Maschinen große Bedeutung zu. Technologien und Verfahren haben sich beständig weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen geführt. So sind zukünftig etwa Arbeitsprozesse und -ergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten zu analysieren, auszuwerten und zu optimieren. Zudem wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Die Ausbildungsordnung Feinoptiker/-in wurde nach 22 Jahren geändert, die Änderungen gelten ab dem 1. August 2024. Einen detaillierten Überblick über die Neuordnung und weitere wichtige Informationen, erhalten Sie hier (Bundesinstitut für Berufsbildung).
Ordnungsmittel zum Berufsausbildungsvertrag, zur Ausbildungsplanung und Durchführung:

Ausbildungsverordnung ab 08/2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 456 KB)

mit betrieblichen Rahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung)
Ausbildungsnachweise richtig führen

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)