Seit 01.08.2020 gelten neue Verordnungen

Die IT-Ausbildungsberufe

Die neuen Berufsbezeichnungen der IT-Ausbildungsberufe seit dem 1. Aug. 2020

  • Fachinformatiker/-in
    mit nunmehr vier möglichen Fachrichtungen
    1. Anwendungsentwicklung
    2. Systemintegration
    3. Daten- und Prozessanalyse (neu)
    4. Digitale Vernetzung (neu)
  • Kaufmann/Kauffrau für IT-Systemmanagement
  • Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement (neu)
  • IT-Systemelektroniker/in

Ausbildungsdauer

Die Regelausbildungszeit beträgt bei allen IT-Berufen 36 Monate.
 

Übergreifende Qualifikationen für alle IT-Berufe

Seit dem 01.08.2020 gelten neue Ausbildungsverordnungen für alle dual auszubildenden IT-Ausbildungsberufe. Diese sind nun nicht mehr in einer einzigen, sondern in vier separat gehaltenen Ausbildungsordnungen für die unterschiedlichen Berufe verfügbar.

Folgende berufsübergreifende und identische Ausbildungsinhalte machen aber deutlich, dass es sich dennoch um eine Berufsfamilie handelt:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss.
Die Unterscheidung der einzelnen Berufen ergibt sich erst durch die sogenannten “berufsprofilgebenden” Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Geänderte Prüfungsformen

Die Prüfung findet nunmehr als “Gestreckte Abschlussprüfung” in zwei Teilen statt:
  • Teil 1 der Prüfung (im 4. Ausbildungshalbjahr)
    „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“:
    Der Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen 1 bis 7, die für alle vier Ausbildungsberufe identisch sind. Er wird mit 20% an der Gesamtnote gewichtet. Alle IT-Berufe legen die gleiche Teil 1 Prüfung ab.
  • Teil 2 der Prüfung (am Ende der Ausbildungszeit)
    mit einer 80 % Gewichtung
    - Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit und Fachgespräch (50 %)
    - Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 %)
    - Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 %)
    - Prüfungsbereich 5: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)
Hinweis zur Projektarbeit: Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Std. (Ausnahme: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Std.).

In einem zweiten Teil präsentiert der Prüfling diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.

Hinweis Sperrfach IT-Systemelektroniker: Der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ beim IT-Systemelektroniker hat ein Sperrfach in einer fachlichen Aufgabe bezogen auf die Elektrotechnik.


Vorstellung der einzelnen IT-Berufe


1. Fachinformatiker / Fachinformatikerin

In diesem Ausbildungsberuf werden zunächst gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
  1. Betreiben von IT-Systemen,
  2. Inbetriebnehmen von Speicherlösungen und
  3. Programmieren von Softwarelösungen.
Je nach betrieblicher Eignung können im Anschluss folgende vier Fachrichtungen ausgebildet werden:
1. Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)
  1. Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen und
  2. Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Anwendungsentwicklung:
  • kaufmännische Systeme,
  • technische Systeme,
  • Expertensysteme,
  • mathematisch-wissenschaftliche Systeme und
  • Multimedia-Systeme.

2. Fachrichtung Systemintegration
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)
  1. Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen,
  2. Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
  3. Administrieren von IT-Systemen.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Systemintegration:
  • Rechenzentren,
  • Netzwerke,
  • Client-Server-Architekturen,
  • Festnetze und
  • Funknetze.

3. Fachrichtung Digitale Vernetzung (neu)
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen-Systemen.
  1. Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten,
  2. Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen und
  3. Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Digitale Vernetzung:
  • produktionstechnische Systeme,
  • prozesstechnische Systeme,
  • autonome Assistenz- und Transportsysteme und
  • Logistiksysteme.

4. Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse (neu)
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung „Daten- und Prozessanalyse“ entwickeln auf der Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten IT – technische Lösungen für zunehmend von Daten angetriebenen digitalen Produktions- und Geschäftsprozessen
  1. Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen,
  2. Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten,
  3. Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle und
  4. Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit.
Einsatzgebiete der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse:
  • Prozessoptimierung,
  • Prozessmodellierung,
  • Qualitätssicherung,
  • Medienanalyse und
  • Suchdienste.


2. Kaufmann/frau für IT-Systemmanagement

Kaufleute für IT-Systemmanagement 
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)
sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme.
Der Kaufmann für IT-Systemmanagement verfügt über die folgenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  8. Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme,
  9. Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien,
  10. Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung,
  11. Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen,
  12. Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb,
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle sowie
  14. Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen.
Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • Technischer IT-Service,
  • IT-System-Betreuung,
  • Vertrieb im Geschäfts- und Privatkundenbereich,
  • Marketing und
  • Produkt- und Programmentwicklung.


3. Kaufmann/frau für Digitalisierungsmanagement

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)

… sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Kaufleute für Digitalisierungsmangement verfügen über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
  8. Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen,
  9. Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten,
  10. digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen,
  11. Anbahnen und Gestalten von Verträgen,
  12. Planen und Durchführen von Beschaffungen,
  13. Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle,
  14. Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit und
  15. Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten.
 Die Berufsbildpositionen werden in einem der folgenden Einsatzgebiete vermittelt:
  • betriebliche Steuerung und Kontrolle,
  • Organisations- und Prozessentwicklung,
  • Produktentwicklung und Marketing sowie
  • IT-Systemlösungen.


4. IT – Systemelektroniker/in

IT-System-Elektroniker
Weiterleitung zu Berufe A bis Z (Verordnung, Rahmenplan)

arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.
Der IT-System-Elektroniker verfügt über die nachstehenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  1. Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen,
  2. Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  3. Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  4. Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur,
  5. Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur,
  6. IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen,
  7. Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und
  8. Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln.

BIBB Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrkräfte:

Das BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) hat detaillierte Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Diese unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in ihrer täglichen Arbeit. Die Umsetzungshilfen werden als kostenloser Download angeboten. Eine kostenpflichtige gedruckte Ausgabe kann beim Verlag bestellt werden.