Neue Verordnung ab 08/2023

Mediengestalter/in Digital und Print

Neue Verordnung gültig ab 08 / 2023:

Eine neue Verordnung zur Berufsausbildung der Mediengestalter Digital und Print wurde am 17. Mai 2023 veröffentlicht (siehe unter Ordnungsmittel).

Vier neue Fachrichtungen stehen ab dem 01.08.2023 zur Verfügung:

- aus Beratung und Planung wurde Projektmanagement
- aus Konzeption und Visualisierung wurde Designkonzeption
- Gestaltung und Technik teilt sich jetzt auf in Printmedien ODER Digitalmedien

Übersicht der neuen Ausbildungsstruktur
(Quelle: ZFA)

Auszubildenden, die ab dem 1. August 2023 ihre Ausbildung beginnen, werden nach dem neuen Ausbildungsrahmenplan im Ausbildungsbetrieb und dem neuen Rahmenlehrplan in der Berufsschule ausgebildet/beschult und nach den Vorgaben der neuen Ausbildungsverordnung geprüft.
Ausbilder werden gebeten, ihren betrieblichen Ausbildungsplan nach den neuen Inhalten des Rahmenplans und den Prüfungsanforderungen anzupassen.

Kurzvorstellung
der neuen Ausbildungsstruktur VO 2023:

Ausbildungsdauer:
3 Jahre
 Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. fachrichtungsübergreifende (allgemeine) berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Fachrichtung:
    - Projektmanagement,
    - Designkonzeption,
    - Printmedien,
    - Digitalmedien,
  3. fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 
Wird in der Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien ausgebildet, so muss zusätzlich eine fachrichtungsspezifische Wahlqualifikation gewählt werden:
mögliche Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Printmedien:
1. Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,
2. Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,
3. Erstellen von Reinzeichnungen,
4. Erstellen von Fotografien und Videos,
5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
6. Produzieren von crossmedialen Medien.
 
mögliche Wahlqualfikationen in der Fachrichtung Digitalmedien:
1. Produzieren von interaktiven Medien,
2. Produzieren von audiovisuellen Medien,
3. Datenbankgestütztes Produzieren von Medien,
4. Erstellen von Fotografien und Videos,
5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
6. Produzieren von crossmedialen Medien.
Die gewählte Wahlqualifikation ist in der Abschlussprüfung bei der Aufgabenstellung für das Prüfungsstück zu berücksichtigen.

Zuständige Berufsschulen:

Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart (für Betriebe im Ostalbkreis)
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm (für Betriebe in LKR Heidenheim)
Möglichkeit einer einjährigen Berufsfachsschule

Ordnungsmittel für den Berufsausbildungsvertrag,
zur Ausbildungsplanung und Durchführung:
1.

Ausbildungsverordnung (neue Verordnung 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB))

gültig für Ausbildungsverhältnisse mit Ausb.beginn ab 01.08.2023
2.

Sachliche und zeitliche Gliederung (neue VO2023) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)

betrieblicher Rahmenplan (ergänzende Anlage zum Berufsausbildungsvertrag)
3.
Individuellen betrieblichen Ausbildungsplan selbst erstellen
 (Link zur ZFA Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien)
4.
Ausbildungsverordnung (bisherige Verordnung von 2013 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB))
nur noch gültig für Ausbildungsverhältnisse mit Vertragsbeginn vor dem 01.08.2023
5.
Online-Berichtsheft im IHK Service-Portal Bildung
6.
Ausbildungsnachweis richtig führen

Informationen und Formulare zur Prüfung
Angaben aus der jeweils gültigen Verordnung
 

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)