Neue Verordnung ab 08/2023

Mediengestalter/in Digital und Print

Neue Verordnung gültig ab 08 / 2023:

Eine neue Verordnung zur Berufsausbildung der Mediengestalter Digital und Print wurde am 17. Mai 2023 veröffentlicht (siehe unter Ordnungsmittel).

Vier neue Fachrichtungen stehen ab dem 01.08.2023 zur Verfügung:

- aus Beratung und Planung wurde Projektmanagement
- aus Konzeption und Visualisierung wurde Designkonzeption
- Gestaltung und Technik teilt sich jetzt auf in Printmedien ODER Digitalmedien

Übersicht der neuen Ausbildungsstruktur
(Quelle: ZFA)

Auszubildenden, die ab dem 1. August 2023 ihre Ausbildung beginnen, werden nach dem neuen Ausbildungsrahmenplan im Ausbildungsbetrieb und dem neuen Rahmenlehrplan in der Berufsschule ausgebildet/beschult und nach den Vorgaben der neuen Ausbildungsverordnung geprüft.
Ausbilder werden gebeten, ihren betrieblichen Ausbildungsplan nach den neuen Inhalten des Rahmenplans und den Prüfungsanforderungen anzupassen.
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. fachrichtungsübergreifende (allgemeine) berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Fachrichtung:
    - Projektmanagement,
    - Designkonzeption,
    - Printmedien,
    - Digitalmedien,
  3. fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Wird in der Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien ausgebildet, so muss zusätzlich eine fachrichtungsspezifische Wahlqualifikation gewählt werden:
mögliche Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Printmedien:
1. Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,
2. Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,
3. Erstellen von Reinzeichnungen,
4. Erstellen von Fotografien und Videos,
5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
6. Produzieren von crossmedialen Medien.
mögliche Wahlqualfikationen in der Fachrichtung Digitalmedien:
1. Produzieren von interaktiven Medien,
2. Produzieren von audiovisuellen Medien,
3. Datenbankgestütztes Produzieren von Medien,
4. Erstellen von Fotografien und Videos,
5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
6. Produzieren von crossmedialen Medien.
Die gewählte Wahlqualifikation ist in der Abschlussprüfung bei der Aufgabenstellung für das Prüfungsstück zu berücksichtigen.

Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart (für Betriebe im Ostalbkreis)
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm (für Betriebe in LKR Heidenheim)
Möglichkeit einer einjährigen Berufsfachsschule

Ordnungsmittel für den Berufsausbildungsvertrag,
zur Ausbildungsplanung und Durchführung:
1.
gültig für Ausbildungsverhältnisse mit Ausb.beginn ab 01.08.2023
2.
betrieblicher Rahmenplan (ergänzende Anlage zum Berufsausbildungsvertrag)
3.
Individuellen betrieblichen Ausbildungsplan selbst erstellen
(Link zur ZFA Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien)
4.
Ausbildungsverordnung (bisherige Verordnung von 2013 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB))
nur noch gültig für Ausbildungsverhältnisse mit Vertragsbeginn vor dem 01.08.2023
5.
Online-Berichtsheft im IHK Service-Portal Bildung
6.
Ausbildungsnachweis richtig führen

Informationen und Formulare zur Prüfung
Angaben aus der jeweils gültigen Verordnung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB)