Nr. 6702518
Bildung

Sach- und Fachkundeprüfungen

Für die Gründung und Ausübung bestimmter Gewerbe sind Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen verpflichtend. Die IHK Ostwestfalen organisiert und führt diese Prüfungen durch und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus. Sie sind damit eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse und den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtung

Sach- und Fachkunde
Mann mit Funkgerät vor Metallzaun eines Firmengeländes. © Foto: Viktoriia Kan/stock.adobe.com
Prüfung
Weißer Lkw fährt auf einer Straße mit eingeschaltetem Licht. © Foto: photoschmidt/stock.adobe.com
Sach- und Fachkunde
Person unterschreibt Dokumente, davor Symbol eines Schutzschilds mit Haken. © Foto: Suriyo/stock.adobe.com

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung dafür ist in der Regel der Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler.

Sach- und Fachkunde
Schlüssel mit Haus-Anhänger steckt in Tür, im Hintergrund modernes Wohnzimmer. © Foto: dechevm/stock.adobe.com

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der Anspruch der Wohnungseigentümer eingeführt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Grundlage dafür ist die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“.

Sach- und Fachkunde
Lupe vor einem blauen Hausmodell, umgeben von Würfeln mit Prozentzeichen. © Foto: MrMachyH/stock.adobe.com

Wer als Vermittler von Immobiliardarlehen oder Finanzierungshilfen tätig werden möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Hier erfahren Sie, wann die Sachkundeprüfung erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen, wie die Prüfung abläuft und welche Kosten anfallen.

Sach- und Fachkunde
Tisch im Restaurant mit Salat, Beilagen und gefüllten Weingläsern. © Foto: Lindamar/stock.adobe.com

Wer eine Gaststätte, Bar oder einen Imbiss eröffnen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Gastwirteunterrichtung bei der IHK. Hier erfahren Sie alles zu Ziel, Ablauf, Ausnahmen, Terminen, Gebühren und Voraussetzungen dieser verpflichtenden Schulung.

Sach- und Fachkunde
Frau in Apotheker-Kleidung steht in Apotheke, schaut auf Medikamenten-Schachtel © Foto: bnenin/stock.adobe.com

Wer freiverkäufliche Arzneimittel vertreiben möchte, benötigt in der Regel einen Sachkundenachweis. Die IHK Ostwestfalen bietet die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln an und informiert über Voraussetzungen, Ablauf und Gebühren.

Sach- und Fachkunde
Reihe von leuchtenden Spielautomaten in einem Casino. © Foto: Tomasz Zajda/stock.adobe.com
Sach- und Fachkunde
Gestapelte Münzen vor Weltkarte mit Aktienkurven und Börsendaten. © Foto: m.mphoto/stock.adobe.com

Wer Finanzanlagen vermitteln oder beraten will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Die IHK Ostwestfalen bietet dafür die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“ an.