Nr. 6702518

Sach- und Fachkundeprüfungen

Für die Gründung und Ausübung bestimmter Gewerbe sind Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen verpflichtend. Die IHK Ostwestfalen organisiert und führt diese Prüfungen durch und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus. Sie sind damit eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse und den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtung