Sach- und Fachkunde

Sachkundenachweis für Spielhallen nach § 29 Abs. 4 GlüStV

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt bundesweit den Betrieb von Spielhallen neu. In Nordrhein-Westfalen ist ein Weiterbetrieb unter bestimmten Bedingungen möglich – darunter der Sachkundenachweis für Betreiber und Leitung. Diese Seite informiert über Inhalte, Ablauf, Anmeldung und Prüfungstermine gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV.

Ausgangssituation

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit. Damit wurde das Glücksspiel in Deutschland – einschließlich Spielhallen, Sportwetten und Online-Angeboten – umfassend neu geregelt.
Für Spielhallen bringt der Vertrag eine wesentliche Neuerung: Nach § 29 Abs. 4 GlüStV können Bundesländer den Weiterbetrieb von Mehrfachspielhallen zulassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat diese Öffnungsklausel genutzt. Ein Weiterbetrieb ist hier möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. Zertifizierung der Spielhalle
  2. Sachkundenachweis des Betreibers und der Spielhallenleitung
  3. Besondere Schulung des Personals
Auch Einzelspielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern unterschreiten, können in NRW weiter betrieben werden, sofern sie diese Bedingungen erfüllen.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis liegt bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) in NRW. Grundlage hierfür ist die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen (SuSchVO) vom 6. Oktober 2021, in Kraft seit dem 15. Oktober 2021.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem ersten Unterrichtungstag
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026
Unterrichtungs-
termine
Anmeldebeginn Anmeldeschluss
derzeit keine geplant
Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per E-Mail erfolgen.

Gebühren

Die Teilnahme an der Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung kostet 290 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr

Inhalt und Ablauf der Unterrichtung und Sachkundeprüfung

Der Sachkundenachweis umfasst eine zweitägige Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Inhalte der Unterrichtung:
  • Gewerberecht und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht in NRW
  • Jugendschutz
  • Prävention & Spielerschutz
  • Datenschutz & Aufzeichnungspflichten
Prüfung:
  • Dauer: 60 Minuten
  • Umfang: 30 Fragen (verteilt auf alle Themengebiete)
  • Bestanden, wenn:
    • mindestens 21 von 30 Fragen richtig beantwortet sind
    • in den Bereichen 1–4 jeweils mindestens 4 richtige Antworten vorliegen
    • im Bereich 5 mindestens 3 richtige Antworten gegeben werden
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Prüflinge eine Bescheinigung. Eine nicht bestandene Prüfung kann nach erneuter Unterrichtung beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung ist den Teilnehmern selbst überlassen. Hilfreich sind z. B. Fachliteratur, Schulungsangebote oder interne Weiterbildungen.