Sach- und Fachkunde

Gastwirteunterrichtung

Wer eine Gaststätte, Bar oder einen Imbiss eröffnen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Gastwirteunterrichtung bei der IHK. Hier erfahren Sie alles zu Ziel, Ablauf, Ausnahmen, Terminen, Gebühren und Voraussetzungen dieser verpflichtenden Schulung.

Ziel der Unterrichtung

Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss dem Ordnungsamt nachweisen, dass er oder sie über grundlegende Kenntnisse im Lebensmittel- und Hygienerecht verfügt (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz). Die Unterrichtung gilt für alle Betriebsarten – auch für Trinkhallen, Imbissstuben oder Kantinen.
Wichtige Hinweise:
  • Die Erlaubnis ist personen-, betriebsart- und raumbezogen und nicht übertragbar.
  • Ziel ist, dass Gewerbetreibende die wichtigsten Vorschriften kennen und korrekt umsetzen können.
  • Verstöße gegen Hygienebestimmungen können zu Bußgeldern oder sogar zum Entzug der Gaststättenerlaubnis führen.
  • Wer die Vorschriften beachtet, vermeidet Beanstandungen bei Kontrollen.
Die Unterrichtung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Eine Teilnahmebestätigung erhalten nur Personen, die an der gesamten Unterrichtung teilnehmen.

Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht

Nicht jeder muss an der Gastwirteunterrichtung teilnehmen. Wer bereits eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, ist befreit.
Das gilt zum Beispiel für:
  • Köche
  • Restaurantfachleute
  • Absolventen im Lebensmittelhandwerk (z. B. Bäcker, Fleischer, Konditoren)
Mit dem IHK-Prüfungszeugnis erhalten diese Berufsgruppen automatisch eine Bescheinigung für das Ordnungsamt.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem Termin
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Unterrichtungstermine 2026:
Termin
Ort
Anmeldebeginn
Anmeldeschluss
02.02.2026
Bielefeld
22.12.2025
18.01.2026
09.02.2026
Paderborn
22.12.2025
25.01.2026
16.03.2026
Bielefeld
02.02.2026
01.03.2026
23.03.2026
Paderborn
09.02.2026
08.03.2026
20.04.2026
Bielefeld
09.03.2026
05.04.2026
27.04.2026
Paderborn
16.03.2026
12.04.2026
04.05.2026
Bielefeld
23.03.2026
19.04.2026
01.06.2026
Bielefeld
20.04.2026
17.05.2026
08.06.2026
Paderborn
27.04.2026
24.05.2026
20.07.2026
Bielefeld
08.06.2026
05.07.2026
27.07.2026
Paderborn
15.06.2026
12.07.2026
10.08.2026
Bielefeld
29.06.2026
26.07.2026
07.09.2026
Paderborn
27.07.2026
23.08.2026
21.09.2026
Bielefeld
10.08.2026
06.09.2026
19.10.2026
Bielefeld
07.09.2026
04.10.2026
26.10.2026
Paderborn
14.09.2026
11.10.2026
16.11.2026
Bielefeld
05.10.2026
01.11.2026
07.12.2026
Paderborn
26.10.2026
22.11.2026
14.12.2026
Bielefeld
02.11.2026
29.11.2026
Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per E-Mail möglich.

Gebühren

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 90 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Gebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Gebühr

Details zum Termin

  • Beginn: 10 Uhr (pünktliches Erscheinen ist Pflicht, sonst keine Teilnahme möglich)
  • Dauer: ca. 4 Stunden, inkl. Pause
  • Teilnahmebescheinigung: nur bei durchgehender Anwesenheit
  • Gültigkeit: bundesweit für spätere Gaststätteneröffnungen
  • Zusätzlich: Teilnehmer erhalten die Broschüre „Das 1x1 der Gastronomie“

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung findet auf Deutsch statt. Teilnehmer müssen die Sprache ausreichend beherrschen, um Inhalte zu verstehen und Fragen beantworten zu können.
Falls ein Dolmetscher benötigt wird, muss dieser selbst organisiert und vorab bei der IHK angemeldet werden. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse kann die Bescheinigung verweigert werden.