Sach- und Fachkunde
Gastwirteunterrichtung
Wer eine Gaststätte, Bar oder einen Imbiss eröffnen möchte, benötigt in vielen Fällen eine Gastwirteunterrichtung bei der IHK. Hier erfahren Sie alles zu Ziel, Ablauf, Ausnahmen, Terminen, Gebühren und Voraussetzungen dieser verpflichtenden Schulung.
Ziel der Unterrichtung
Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss dem Ordnungsamt nachweisen, dass er oder sie über grundlegende Kenntnisse im Lebensmittel- und Hygienerecht verfügt (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz). Die Unterrichtung gilt für alle Betriebsarten – auch für Trinkhallen, Imbissstuben oder Kantinen.
Wichtige Hinweise:
- Die Erlaubnis ist personen-, betriebsart- und raumbezogen und nicht übertragbar.
- Ziel ist, dass Gewerbetreibende die wichtigsten Vorschriften kennen und korrekt umsetzen können.
- Verstöße gegen Hygienebestimmungen können zu Bußgeldern oder sogar zum Entzug der Gaststättenerlaubnis führen.
- Wer die Vorschriften beachtet, vermeidet Beanstandungen bei Kontrollen.
Die Unterrichtung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Eine Teilnahmebestätigung erhalten nur Personen, die an der gesamten Unterrichtung teilnehmen.
Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht
Nicht jeder muss an der Gastwirteunterrichtung teilnehmen. Wer bereits eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, ist befreit.
Das gilt zum Beispiel für:
Das gilt zum Beispiel für:
- Köche
- Restaurantfachleute
- Absolventen im Lebensmittelhandwerk (z. B. Bäcker, Fleischer, Konditoren)
Mit dem IHK-Prüfungszeugnis erhalten diese Berufsgruppen automatisch eine Bescheinigung für das Ordnungsamt.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem Termin
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Unterrichtungstermine 2026:
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Termin
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Ort
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Anmeldebeginn
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Anmeldeschluss
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02.02.2026
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Bielefeld
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22.12.2025
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18.01.2026
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09.02.2026
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Paderborn
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22.12.2025
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25.01.2026
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16.03.2026
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Bielefeld
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02.02.2026
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01.03.2026
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23.03.2026
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Paderborn
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09.02.2026
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08.03.2026
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20.04.2026
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Bielefeld
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09.03.2026
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05.04.2026
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27.04.2026
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Paderborn
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16.03.2026
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12.04.2026
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04.05.2026
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Bielefeld
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23.03.2026
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19.04.2026
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01.06.2026
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Bielefeld
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20.04.2026
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17.05.2026
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08.06.2026
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Paderborn
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27.04.2026
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24.05.2026
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20.07.2026
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Bielefeld
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08.06.2026
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05.07.2026
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27.07.2026
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Paderborn
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15.06.2026
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12.07.2026
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10.08.2026
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Bielefeld
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29.06.2026
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26.07.2026
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07.09.2026
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Paderborn
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27.07.2026
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23.08.2026
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21.09.2026
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Bielefeld
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10.08.2026
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06.09.2026
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19.10.2026
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Bielefeld
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07.09.2026
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04.10.2026
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26.10.2026
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Paderborn
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14.09.2026
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11.10.2026
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16.11.2026
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Bielefeld
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05.10.2026
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01.11.2026
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07.12.2026
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Paderborn
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26.10.2026
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22.11.2026
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14.12.2026
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Bielefeld
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02.11.2026
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29.11.2026
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Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per E-Mail möglich.
Gebühren
Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 90 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Gebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Gebühr
Details zum Termin
- Beginn: 10 Uhr (pünktliches Erscheinen ist Pflicht, sonst keine Teilnahme möglich)
- Dauer: ca. 4 Stunden, inkl. Pause
- Teilnahmebescheinigung: nur bei durchgehender Anwesenheit
- Gültigkeit: bundesweit für spätere Gaststätteneröffnungen
- Zusätzlich: Teilnehmer erhalten die Broschüre „Das 1x1 der Gastronomie“
Erforderliche Sprachkenntnisse
Die Unterrichtung findet auf Deutsch statt. Teilnehmer müssen die Sprache ausreichend beherrschen, um Inhalte zu verstehen und Fragen beantworten zu können.
Falls ein Dolmetscher benötigt wird, muss dieser selbst organisiert und vorab bei der IHK angemeldet werden. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse kann die Bescheinigung verweigert werden.
