Sach- und Fachkunde
Sachkundenachweis für Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO
Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung dafür ist in der Regel der Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler.
Sachkundenachweis
Wer künftig gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln möchte, muss im Erlaubnisverfahren gemäß § 34d GewO seine fachliche Sachkunde nachweisen.
Sofern keine gleichgestellte Berufsqualifikation anerkannt wird, ist die Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK“ erforderlich.
Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt.
Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt.
Gleichgestellte Berufsqualifikationen
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Gewerbetreibende mit einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Grundlage ist § 5 VersVermV mit einem verbindlichen Katalog anerkannter Berufe (inkl. Nachfolgeberufe).
- Teilweise ist zusätzlich der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erforderlich.
- Andere Abschlüsse oder Weiterbildungen können nicht anerkannt werden.
Befreiung von der praktischen Prüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der praktischen Prüfung befreien zu lassen. Die Details sind in § 4 Abs. 5 VersVermV geregelt.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor der schriftlichen Prüfungsteil
- Ende der Anmeldung: 25 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Sie können sich jederzeit ein Benutzerkonto anlegen
Prüfungstermine 2026
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Schriftlicher Teil
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Praktischer Teil
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Anmeldung ab
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Anmeldeschluss
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19.02.2026
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20.02.2026
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08.01.2026
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25.01.2026
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12.03.2026
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13.03.2026
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29.01.2026
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15.02.2026
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09.04.2026
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10.04.2026
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26.02.2026
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15.03.2026
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11.06.2026
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12.06.2026
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30.04.2026
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17.05.2026
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10.09.2026
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11.09.2026
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30.07.2026
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16.08.2026
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08.10.2026
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09.10.2026
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27.08.2026
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13.09.2026
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12.11.2026
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13.11.2026
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01.10.2026
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18.10.2026
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Sollten Sie keinen passenden Termin in Bielefeld finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine.
Gebühren
Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen
- Vollprüfung (schriftlich & praktisch): 450 €
- Teilprüfung (nur schriftlich): 353 €
- Teilprüfung (nur praktisch): 255 €
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
- Dauer: 160 Minuten (PC-Prüfung)
- Inhalte: versicherungsfachliche & rechtliche Kenntnisse in 5 Sachgebieten
- Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
Praktischer Teil
- Zulassung nach bestandener schriftlicher Prüfung
- Anmeldung innerhalb von 2 Jahren möglich (mehrfach wiederholbar)
- Durchführung als Rollenspiel (Kundengespräch, 20 Minuten) mit einer Fallvorgabe des DIHK
- Auswahl zwischen zwei Bereichen:
- Vorsorge (Lebens-, Renten-, Unfall-, BU-, Kranken- und Pflegeversicherung)
- Sach- und Vermögensversicherung (Haftpflicht-, Kfz-, Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutzversicherung)
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
- Der vom DIHK entwickelte Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 958 KB)mit verbindlichen Lerninhalten und -zielen
- Zusätzliche Informationen beim Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind u. a. im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs gelistet
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
