Prüfungen im Verkehrsgewerbe

Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr

Wer sich als Taxiunternehmer oder Mietwagenunternehmer selbstständig machen möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Pkw bis zu acht Fahrgästen wird dabei in Taxiverkehr und Mietwagenverkehr unterschieden.

Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr

Taxiunternehmer unterliegen im Gegensatz zu Mietwagenunternehmern besonderen Pflichten:
  • Betriebspflicht
  • Beförderungspflicht
  • Tarifpflicht
Damit gilt der Taxiverkehr als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs.

Rechtsgrundlagen

Beide Verkehrsformen unterliegen speziellen Gesetzen und Verordnungen, insbesondere:
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BOKraft)
  • örtliche Taxiordnung und Taxitarifverordnung (nur Taxi)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Voraussetzungen für die Genehmigung

Grundlage ist das PBefG:
  • § 47 für den Taxiverkehr
  • § 49 für den Mietwagenverkehr
Um eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde zu erhalten, müssen Unternehmer die folgenden Bedingungen nach der Berufszugangsverordnung erfüllen:
  1. Persönliche Zuverlässigkeit
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit
  3. Fachliche Eignung

Fachkundeprüfung

Die fachliche Eignung wird durch eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung. Diese Prüfungen werden von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Mit dem IHK-Finder können Sie ermitteln, welche IHK für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Antrag auf Anerkennung, Umschreibung und Zweitschrift

Ein gleichwertiger Abschluss kann ggf. in einen Fachkundenachweis umgeschrieben werden. Zuständig ist die IHK im Kammerbezirk des Wohnsitzes des Antragstellers.

Anmeldung