Sach- und Fachkunde
Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (nach § 34k GewO)
Zum 20. November 2026 wird mit dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen eingeführt. Erfasst sein können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen. Nicht erfasst ist die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen; für diese Tätigkeiten gilt weiterhin § 34i GewO.
- Aktuelles
- 1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK und welche Rechtsvorschriften gelten?
- 2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Welche Termine werden angeboten?
- 4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 5. Wo findet die Prüfung statt?
- 6. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
- 7. Wie läuft die Prüfung ab?
- 8. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
- 9. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- 10. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
- 11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Aktuelles
Da die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK“ neu eingeführt wird, stehen derzeit noch nicht alle Informationen abschließend fest. Sobald weitere Einzelheiten vorliegen, ergänzen wir diese Seite und aktualisieren sie regelmäßig. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig und regelmäßig auf dieser Internetseite.
1. Wozu benötigt man die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK und welche Rechtsvorschriften gelten?
Zum 20. November 2026 wird mit dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen eingeführt. Erfasst sein können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen. Nicht erfasst ist die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen; für diese Tätigkeiten gilt weiterhin § 34i GewO.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34k GewO gehört unter anderem die Sachkunde. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ beziehungsweise „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ dient dem erforderlichen Nachweis der für die Vermittlung und Beratung von Verbraucherdarlehen erforderlichen rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse.
Die maßgeblichen Regelungen zur Erlaubnispflicht und zum Sachkundenachweis finden sich in § 34k GewO sowie in der Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV). Die Durchführung der Sachkundeprüfung bei der IHK Berlin richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ / „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“.
Weitergehende Informationen zu § 34k GewO finden Sie hier: Der neue Darlehensvermittler
Ergänzende Dokumente:
- § 34k Gewerbeordnung
- Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV)
- Prüfungsordnung nicht vor Ende September
2. Wie wird die Sachkunde nachgewiesen bzw. wer ist von der Prüfung befreit?
Anträge auf Befreiung von der Sachkundeprüfung müssen direkt bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, gestellt werden.
Gemäß des neu eingefügten § 162 GewO wird es eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung geben. Nähere Informationen finden Sie hier
- Gemäß § 1 Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung IHK“
- Gemäß § 4 DarlVermV durch gleichgestellte Berufsqualifikationen
- Gemäß § 13 c GewO durch anerkannte ausländische Befähigungsnachweise
Erläuternde Informationen:
- § 34k Gewerbeordnung
- Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV)
3. Welche Termine werden angeboten?
Die ersten Prüfungstermine sind ab Mitte November 2026 geplant. Sobald die Termine feststehen, werden sie veröffentlicht.
4. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Die Anmeldung wird über ein Online-Anmeldeportal möglich sein. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald die Anmeldung freigeschaltet ist.
5. Wo findet die Prüfung statt?
Die Prüfung findet in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85 in 10623 Berlin statt. Mehr Infos zur Anfahrt
6. Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?
Informationen zum Rücktritt und zu den geltenden Bedingungen werden bereitgestellt, sobald die Anmeldung zur Prüfung möglich ist.
7. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungssprache ist Deutsch.
Die Prüfung wird schriftlich und PC-gestützt durchgeführt. Ein mündlicher oder praktischer Prüfungsteil ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung besteht aus drei Prüfbereichen:
| Prüfbereich 1 | Kenntnisse für die Darlehensvermittlung und -beratung (40 Aufgaben je 1 Punkt) |
| Prüfbereich 2 | Finanzierung und Kreditprodukte (60 Aufgaben je 1 Punkt) |
| Prüfbereich 3 | Kundenberatung - wird integriert in die Prüfbereiche 1 und 2 |
Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 150 Minuten ohne Pause.
Die Aufgaben werden in elektronisch auswertbaren Aufgabentypen (Single-Choice, Multiple-Choice, Berechnungen und weitere digital auswertbare Aufgabentypen) gestellt.
Unter dem Link DIHK Prüfungsvorbereitung online finden Sie eine Demoversion zu einer PC-Prüfung. Mit einem Klick auf die Demoprüfung können Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut machen.
Als Hilfsmittel ist ein nicht programmierbarer, selbst mitgebrachter Taschenrechner zugelassen. Zusätzlich steht in der Prüfungssoftware ein Taschenrechner zur Verfügung.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn die geprüfte Person insgesamt über alle Prüfbereiche mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt, also mindestens 50 Punkte von 100 Punkte.
Das Prüfungsergebnis ist direkt nach dem Abschließen der schriftlichen PC-Prüfung zu sehen.
Bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhält die geprüfte Person eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
8. Wie sind die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung sind in der Anlage 1 (zu Artikel 1 § 1 Absatz 2) der Darlehensvermittlungsverordnung geregelt.
9. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung werden in einem Rahmenplan zusammengefasst. Aktuell ist dieser Rahmenplan in der Erstellung.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbstständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
- WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
- Bundesagentur für Arbeit – Kursnet
- Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung “mein NOW”
Im Buchhandel finden Sie zudem in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Da diese Prüfung neu eingeführt wird, befinden sich auch vorbereitende Institutionen und mögliche Anbieter von Fachliteratur noch in der Erstellungsphase. Es kann daher sein, dass passende Kurse und Literatur erst nach und nach zur Verfügung stehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
10. Wo kann ich mein Prüfungsergebnis online einsehen?
Informationen werden bereitgestellt, sobald die Anmeldung zur Prüfung möglich ist.
11. Wo erhalte ich Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren?
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Thema zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.
