Sach- und Fachkunde
Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO
Wer Finanzanlagen vermitteln oder beraten will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Die IHK Ostwestfalen bietet dafür die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“ an. Hier finden Sie alle Infos zu Voraussetzungen, Terminen, Gebühren und Ablauf.
Sachkundenachweis
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen beraten oder vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO / §34h GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Dies geschieht in der Regel über die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“. Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern.
Gleichgestellte Berufsqualifikationen
Von der Prüfung befreit sind Personen mit gleichgestellten Abschlüssen nach §4 FinVermV (z. B. Bank- oder Finanzberufe). Teilweise ist zusätzlich Berufserfahrung nachzuweisen. Andere Fortbildungen oder Abschlüsse werden nicht anerkannt.
Befreiung von der praktischen Prüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der praktischen Prüfung möglich. Die Regelungen hierzu finden sich in § 3 Abs. 5 FinVermV.
Prüfungstermine & Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026
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Schriftlicher Teil
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Praktischer Teil
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Anmeldebeginn
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Anmeldeschluss
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25.03.2026
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27.03.2026
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11.02.2026
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10.03.2026
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22.07.2026
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24.07.2026
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10.06.2026
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07.07.2026
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25.11.2026
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27.11.2026
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14.10.2026
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10.11.2026
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Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per Email erfolgen.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine
Gebühren
Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
- Vollprüfung (schriftlich & praktisch):
- 3 Kategorien: 540 €
- 2 Kategorien: 525 €
- 1 Kategorie: 510 €
- Teilprüfung (nur schriftlich):
- 3 Kategorien: 435 €
- 2 Kategorien: 420 €
- 1 Kategorie: 405 €
- Teilprüfung (nur praktisch): 375 €
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Inhalt & Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
- Dauer: je nach gewählten Kategorien maximal 165 Minuten (Tablet-Prüfung)
- Inhalte: fachliche und rechtliche Grundlagen (Basisteil), offene Investmentfonds (Kategorie 1), geschlossene Investmentfonds (Kategorie 2, Vermögensanlagen (Kategorie 3)
- Die Prüfung muss nicht zwingend in allen Bereichen abgelegt werden. Sie kann, je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis, auf einzelne Bereiche beschränkt werden.
- Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
- Bestanden, wenn in allen Bereichen jeweils mindestens 50 % erreicht werden
Praktischer Teil
- Teilnahme nur nach bestandener schriftlicher Prüfung
- Anmeldung innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils
- Beliebig oft wiederholbar innerhalb dieser Frist
- Durchführung als Rollenspiel (Kundengespräch, 20 Minuten) mit einer Fallvorgabe des DIHK
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
- Der vom DIHK entwickelte Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 214 KB)mit verbindlichen Lerninhalten und -zielen
- Zusätzliche Informationen beim Bildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind u. a. im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs gelistet
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
