Sach- und Fachkunde

Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO

Wer Finanzanlagen vermitteln oder beraten will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Die IHK Ostwestfalen bietet dafür die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“ an. Hier finden Sie alle Infos zu Voraussetzungen, Terminen, Gebühren und Ablauf.

Sachkundenachweis

Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen beraten oder vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach §34f GewO / §34h GewO und muss seine Sachkunde nachweisen. Dies geschieht in der Regel über die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK“. Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern.

Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Von der Prüfung befreit sind Personen mit gleichgestellten Abschlüssen nach §4 FinVermV (z. B. Bank- oder Finanzberufe). Teilweise ist zusätzlich Berufserfahrung nachzuweisen. Andere Fortbildungen oder Abschlüsse werden nicht anerkannt.

Befreiung von der praktischen Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der praktischen Prüfung möglich. Die Regelungen hierzu finden sich in § 3 Abs. 5 FinVermV.

Prüfungstermine & Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026
Schriftlicher Teil
Praktischer Teil
Anmeldebeginn
Anmeldeschluss
25.03.2026
27.03.2026
11.02.2026
10.03.2026
22.07.2026
24.07.2026
10.06.2026
07.07.2026
25.11.2026
27.11.2026
14.10.2026
10.11.2026
Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per Email erfolgen.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine

Gebühren

Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
  • Vollprüfung (schriftlich & praktisch):
    • 3 Kategorien: 540 €
    • 2 Kategorien: 525 €
    • 1 Kategorie: 510 €
  • Teilprüfung (nur schriftlich):
    • 3 Kategorien: 435 €
    • 2 Kategorien: 420 €
    • 1 Kategorie: 405 €
  • Teilprüfung (nur praktisch): 375 €
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr

Inhalt & Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/-mann für Finanzanlagenvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
  • Dauer: je nach gewählten Kategorien maximal 165 Minuten (Tablet-Prüfung)
  • Inhalte: fachliche und rechtliche Grundlagen (Basisteil), offene Investmentfonds (Kategorie 1), geschlossene Investmentfonds (Kategorie 2, Vermögensanlagen (Kategorie 3)
  • Die Prüfung muss nicht zwingend in allen Bereichen abgelegt werden. Sie kann, je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis, auf einzelne Bereiche beschränkt werden.
  • Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
  • Bestanden, wenn in allen Bereichen jeweils mindestens 50 % erreicht werden
Praktischer Teil
  • Teilnahme nur nach bestandener schriftlicher Prüfung
  • Anmeldung innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils
  • Beliebig oft wiederholbar innerhalb dieser Frist
  • Durchführung als Rollenspiel (Kundengespräch, 20 Minuten) mit einer Fallvorgabe des DIHK

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.