Sach- und Fachkunde

Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34 i GewO

Wer als Vermittler von Immobiliardarlehen oder Finanzierungshilfen tätig werden möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Hier erfahren Sie, wann die Sachkundeprüfung erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen, wie die Prüfung abläuft und welche Kosten anfallen.

Sachkundenachweis

Gewerbetreibende, die künftig Immobiliarverbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder Kunden hierzu beraten möchten, müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 34i GewO ihre Sachkunde nachweisen.
Sofern keine gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt, ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ erforderlich.
Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt.

Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Gewerbetreibende mit einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
  • Grundlage ist § 4 ImmVermV, der einen verbindlichen Katalog anerkannter Berufe (inkl. Nachfolgeberufe) festlegt.
  • Teilweise ist neben dem Abschluss auch der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erforderlich.
  • Andere Aus- oder Fortbildungen können nicht anerkannt werden.
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung ablegen.

Befreiung von der praktischen Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Teilnehmer von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Regelungen hierzu finden sich in § 3 Abs. 5 ImmVermV.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026
Schriftlicher Teil
Praktischer Teil
Anmeldebeginn
Anmeldeschluss
17.03.2026
20.03.2026
03.02.2026
02.03.2026
14.04.2026
17.04.2026
03.03.2026
30.03.2026
15.09.2026
18.09.2026
04.08.2026
31.08.2026
13.10.2026
16.10.2026
01.09.2026
28.09.2026
17.11.2026
20.11.2026
06.10.2026
02.11.2026
Eine Abmeldung kann ausschließlich schriftlich per Email erfolgen.
Sollten Sie keinen passenden Termin in Bielefeld finden, finden Sie auf der Internetseite vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. die bundeseinheitlichen Termine

Gebühren

Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
  • Vollprüfung (schriftlich & praktisch): 360 €
  • Teilprüfung (nur schriftlich): 290 €
  • Teilprüfung (nur praktisch): 250 €
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr

Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
  • Dauer: 150 Minuten (Tablet-Prüfung)
  • Inhalte: fachliche und rechtliche Grundlagen, Finanzierung, Kreditprodukte
  • Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
  • Bestanden, wenn in beiden Bereichen jeweils mindestens 50 % erreicht werden
Praktischer Teil
  • Teilnahme nur nach bestandener schriftlicher Prüfung
  • Anmeldung innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils
  • Beliebig oft wiederholbar innerhalb dieser Frist
  • Durchführung als Rollenspiel (Kundengespräch, 20 Minuten) mit einer Fallvorgabe des DIHK

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.