Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der Anspruch der Wohnungseigentümer eingeführt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Grundlage dafür ist die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“.
Sachkundenachweis
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der grundsätzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung einer zertifierten Verwalters eingeführt:
- Wer keine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen kann, muss die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“ ablegen.
- Zuständig für die Prüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
- Wichtig: Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter dürfen ihre Tätigkeit auch ohne Zertifizierung aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie beim DIHK: Zertifizierte Verwalter – was Sie wissen müssen.
Gleichgestellte Berufsqualifikationen
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Grundlage ist § 7 ZertVerwV mit einem abschließenden Katalog anerkannter Berufe.
- Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nennen.
- Andere Fortbildungen oder Abschlüsse werden nicht anerkannt.
- Die IHK stellt keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus.
Befreiung von der mündlichen Prüfung
Eine Befreiung vom mündlichen Prüfungsteil ist nicht möglich.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026:
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Schriftlicher Teil
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Mündlicher Teil
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Anmeldung ab
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Anmeldeschluss
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18.02.2026
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20.02.2026
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07.01.2026
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03.02.2026
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15.04.2026
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17.04.2026
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04.03.2026
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31.03.2026
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19.08.2026
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21.08.2026
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08.07.2026
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04.08.2026
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21.10.2026
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23.10.2026
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09.09.2026
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06.10.2026
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16.12.2026
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18.12.2026
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04.11.2026
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01.12.2026
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Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Gebühren
Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
- Vollprüfung (schriftlich & mündlich): 290 €
- Teilprüfung (nur mündlich): 170 €
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sachgebiete (§ 26a Abs. 1 WEG, Anlage 1):
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Technische Grundlagen
Schriftlicher Teil
- Dauer: 90 Minuten (Tablet-Prüfung)
- Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
- Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte in jeden Sachgebiet unabhängig voneinander erreicht werden
Eine Demo-Version der Prüfung (mit Beispielaufgaben) steht online zur Verfügung. Bitte beachten: Die Inhalte dienen nur als Übung und werden nicht regelmäßig aktualisiert.
Mündlicher Teil
- Zulassung nach bestandener schriftlicher Prüfung
- Durchführung: 15-minütiges Prüfungsgespräch
- Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte erreicht werden
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
- Rahmenplan des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 798 KB) mit verbindlichen Lerninhalten und -zielen
- Angebote im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Qualitätsbewertung)
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
Auswirkungen auf die Weiterbildungspflichten
Die Zertifizierung ersetzt nicht die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO. Auch zertifizierte Verwalter müssen sich regelmäßig weiterbilden – im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
