Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der Anspruch der Wohnungseigentümer eingeführt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Grundlage dafür ist die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“.

Sachkundenachweis

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der grundsätzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung einer zertifierten Verwalters eingeführt:
  • Wer keine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen kann, muss die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“ ablegen.
  • Zuständig für die Prüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
  • Wichtig: Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter dürfen ihre Tätigkeit auch ohne Zertifizierung aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie beim DIHK: Zertifizierte Verwalter – was Sie wissen müssen.

Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
  • Grundlage ist § 7 ZertVerwV mit einem abschließenden Katalog anerkannter Berufe.
  • Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nennen.
  • Andere Fortbildungen oder Abschlüsse werden nicht anerkannt.
  • Die IHK stellt keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus.

Befreiung von der mündlichen Prüfung

Eine Befreiung vom mündlichen Prüfungsteil ist nicht möglich.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026:
Schriftlicher Teil
Mündlicher Teil
Anmeldung ab
Anmeldeschluss
18.02.2026
20.02.2026
07.01.2026
03.02.2026
15.04.2026
17.04.2026
04.03.2026
31.03.2026
19.08.2026
21.08.2026
08.07.2026
04.08.2026
21.10.2026
23.10.2026
09.09.2026
06.10.2026
16.12.2026
18.12.2026
04.11.2026
01.12.2026
Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

Gebühren

Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
  • Vollprüfung (schriftlich & mündlich): 290 €
  • Teilprüfung (nur mündlich): 170 €
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr

Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sachgebiete (§ 26a Abs. 1 WEG, Anlage 1):
  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Kaufmännische Grundlagen
  4. Technische Grundlagen
Schriftlicher Teil
  • Dauer: 90 Minuten (Tablet-Prüfung)
  • Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
  • Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte in jeden Sachgebiet unabhängig voneinander erreicht werden
Eine Demo-Version der Prüfung (mit Beispielaufgaben) steht online zur Verfügung. Bitte beachten: Die Inhalte dienen nur als Übung und werden nicht regelmäßig aktualisiert.
Mündlicher Teil
  • Zulassung nach bestandener schriftlicher Prüfung
  • Durchführung: 15-minütiges Prüfungsgespräch
  • Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte erreicht werden

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.

Auswirkungen auf die Weiterbildungspflichten

Die Zertifizierung ersetzt nicht die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO. Auch zertifizierte Verwalter müssen sich regelmäßig weiterbilden – im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.