Sach- und Fachkunde
Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der Anspruch der Wohnungseigentümer eingeführt, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Grundlage dafür ist die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“.
Sachkundenachweis
Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) wurde der grundsätzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung einer zertifierten Verwalters eingeführt:
- Wer keine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen kann, muss die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG“ ablegen.
- Zuständig für die Prüfung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
- Wichtig: Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter dürfen ihre Tätigkeit auch ohne Zertifizierung aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie beim DIHK: Zertifizierte Verwalter – was Sie wissen müssen.
Gleichgestellte Berufsqualifikationen
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einer gleichgestellten Berufsqualifikation.
- Grundlage ist § 7 ZertVerwV mit einem abschließenden Katalog anerkannter Berufe.
- Wer diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nennen.
- Andere Fortbildungen oder Abschlüsse werden nicht anerkannt.
- Die IHK stellt keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus.
Befreiung von der mündlichen Prüfung
Eine Befreiung vom mündlichen Prüfungsteil ist nicht möglich.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 12 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026:
| Schriftlicher Teil | Mündlicher Teil | Anmeldebeginn | Anmeldeschluss |
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18.02.2026
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20.02.2026
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07.01.2026
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03.02.2026
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15.04.2026
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17.04.2026
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04.03.2026
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31.03.2026
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| 28.05.2026 | 29.05.2026 |
kurzfristiger
Zusatztermin
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14.05.2026 |
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19.08.2026
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21.08.2026
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27.05.2026
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04.08.2026
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21.10.2026
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23.10.2026
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29.07.2026
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06.10.2026
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| 18.11.2026 | 20.11.2026 | 26.08.2026 | 03.11.2026 |
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16.12.2026
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18.12.2026
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23.09.2026
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01.12.2026
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Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Gebühren
Die Gebühren der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Sachkundeprüfung betragen:
- Vollprüfung (schriftlich & mündlich): 290 €
- Teilprüfung (nur mündlich): 170 €
Stornobedingungen:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sachgebiete (§ 26a Abs. 1 WEG, Anlage 1):
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Technische Grundlagen
Schriftlicher Teil
- Dauer: 90 Minuten (Tablet-Prüfung)
- Fragetypen: Single Choice, Multiple Choice, Kurzantwortaufgaben
- Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte in jeden Sachgebiet unabhängig voneinander erreicht werden
Mündlicher Teil
- Zulassung nach bestandener schriftlicher Prüfung
- Durchführung: 15-minütiges Prüfungsgespräch
- Bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte erreicht werden
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
- Rahmenplan des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 798 KB) mit verbindlichen Lerninhalten und -zielen
- Angebote im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Qualitätsbewertung)
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
Auswirkungen auf die Weiterbildungspflichten
Die Zertifizierung ersetzt nicht die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO. Auch zertifizierte Verwalter müssen sich regelmäßig weiterbilden – im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Zweitschrift
Wenn Ihre Bescheinigung verloren gegangen ist, stellen wir Ihnen gerne eine Zweitschrift aus. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zweitschrift. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 54 Euro fällig.
