Sach- und Fachkunde

Freiverkäufliche Arzneimittel

Wer freiverkäufliche Arzneimittel vertreiben möchte, benötigt in der Regel einen Sachkundenachweis. Die IHK Ostwestfalen bietet die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln an und informiert über Voraussetzungen, Ablauf und Gebühren.

Geltungsbereich

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Erkennbar sind sie durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“.
Außerhalb von Apotheken dürfen ausschließlich freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Ein Hinweis darauf ist das Fehlen der genannten Vermerke. Rechtsgrundlagen sind:
  • § 43, § 44 Arzneimittelgesetz
  • Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Wer benötigt einen Sachkundenachweis?

Für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ist Sachkenntnis erforderlich – entweder beim Unternehmer selbst oder bei einer verantwortlichen Person im Betrieb. Diese kann nachgewiesen werden durch:
  • eine einschlägige Berufsausbildung oder
  • die Sachkundeprüfung bei der IHK
Für jede Betriebsstelle muss eine sachkundige Person vorhanden sein.

Wann ist keine Sachkenntnis nötig?

Ohne Nachweis dürfen nur bestimmte freiverkäufliche Arzneimittel verkauft werden, z. B.:
  • Pflanzen und Pflanzenteile mit allgemein bekannten Wirkungen (auch Presssäfte)
  • Mineral-, Heil- und Meerwasser sowie deren Salze
  • Flüssige Verbandsstoffe zur Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen
  • Desinfektionsmittel zum äußeren Gebrauch

Anerkennung anderer Nachweise

Eine abschließende Liste gleichgestellter Berufsqualifikationen findet sich in § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis. Diese können als Ersatz für die Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem Termin
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026:
Prüfungstermin
Anmeldung ab
Anmeldeschluss
14.01.2026
03.12.2025
04.01.2026
11.02.2026
22.12.2025
27.01.2026
11.03.2026
28.01.2026
24.02.2026
08.04.2026
25.02.2026
24.03.2026
13.05.2026
01.04.2026
28.04.2026
10.06.2026
29.04.2026
26.05.2026
15.07.2026
03.06.2026
30.06.2026
12.08.2026
01.07.2026
28.07.2026
09.09.2026
29.07.2026
25.08.2026
13.10.2026
01.09.2026
28.09.2026
04.11.2026
23.09.2026
20.10.2026
Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

Gebühren

Die Gebühr für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung bei der IHK Ostwestfalen beträgt 84 Euro.
Stornogebühren:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr

Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (§ 4 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis):
  • Schriftlich: 50 Single-Choice-Aufgaben (60 Minuten)
  • Praktisch: 15 Aufgaben zum Erkennen und Benennen von Drogen (15 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Eine Wiederholung ist beliebig oft möglich.

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer. Unterstützende Materialien:
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.