Sach- und Fachkunde
Freiverkäufliche Arzneimittel
Wer freiverkäufliche Arzneimittel vertreiben möchte, benötigt in der Regel einen Sachkundenachweis. Die IHK Ostwestfalen bietet die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln an und informiert über Voraussetzungen, Ablauf und Gebühren.
Geltungsbereich
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Erkennbar sind sie durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“.
Außerhalb von Apotheken dürfen ausschließlich freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Ein Hinweis darauf ist das Fehlen der genannten Vermerke. Rechtsgrundlagen sind:
Außerhalb von Apotheken dürfen ausschließlich freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Ein Hinweis darauf ist das Fehlen der genannten Vermerke. Rechtsgrundlagen sind:
- § 43, § 44 Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
Für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ist Sachkenntnis erforderlich – entweder beim Unternehmer selbst oder bei einer verantwortlichen Person im Betrieb. Diese kann nachgewiesen werden durch:
- eine einschlägige Berufsausbildung oder
- die Sachkundeprüfung bei der IHK
Für jede Betriebsstelle muss eine sachkundige Person vorhanden sein.
Wann ist keine Sachkenntnis nötig?
Ohne Nachweis dürfen nur bestimmte freiverkäufliche Arzneimittel verkauft werden, z. B.:
- Pflanzen und Pflanzenteile mit allgemein bekannten Wirkungen (auch Presssäfte)
- Mineral-, Heil- und Meerwasser sowie deren Salze
- Flüssige Verbandsstoffe zur Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen
- Desinfektionsmittel zum äußeren Gebrauch
Anerkennung anderer Nachweise
Eine abschließende Liste gleichgestellter Berufsqualifikationen findet sich in § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis. Diese können als Ersatz für die Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem Termin
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Prüfungstermine 2026:
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Prüfungstermin
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Anmeldung ab
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Anmeldeschluss
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14.01.2026
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03.12.2025
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04.01.2026
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11.02.2026
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22.12.2025
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27.01.2026
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11.03.2026
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28.01.2026
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24.02.2026
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08.04.2026
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25.02.2026
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24.03.2026
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13.05.2026
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01.04.2026
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28.04.2026
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10.06.2026
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29.04.2026
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26.05.2026
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15.07.2026
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03.06.2026
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30.06.2026
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12.08.2026
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01.07.2026
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28.07.2026
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09.09.2026
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29.07.2026
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25.08.2026
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13.10.2026
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01.09.2026
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28.09.2026
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04.11.2026
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23.09.2026
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20.10.2026
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Eine Abmeldung von der Prüfung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.
Gebühren
Die Gebühr für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung bei der IHK Ostwestfalen beträgt 84 Euro.
Stornogebühren:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (§ 4 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis):
- Schriftlich: 50 Single-Choice-Aufgaben (60 Minuten)
- Praktisch: 15 Aufgaben zum Erkennen und Benennen von Drogen (15 Minuten)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Eine Wiederholung ist beliebig oft möglich.
Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer. Unterstützende Materialien:
- Fragenkatalog “Freiverkäufliche Arzneimittel” des DIHK
- Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs mit Anbietern von Vorbereitungskursen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Bewertung)
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
