Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist gesetzlich vorgeschrieben für besonders sensible Tätigkeiten sowie für Bewachungsunternehmer. Sie dient dem Nachweis rechtlicher und fachlicher Kenntnisse und wird von der IHK Ostwestfalen abgenommen. Diese Seite informiert über Inhalte, Prüfungsablauf, Termine und Anmeldeverfahren.
Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten
Rechtsgrundlage
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist in §34a GewO und der Bewachungsverordnung geregelt. Sie ist für besonders sensible und konfliktträchtige Tätigkeiten sowie für Bewachungsunternehmer vorgeschrieben.
Ziel ist der Nachweis, dass die Teilnehmenden über die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, fachlichen Befugnisse und deren praktische Anwendung verfügen.
Die IHK Ostwestfalen ist zuständig für die Abnahme der Prüfung.
Ziel ist der Nachweis, dass die Teilnehmenden über die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, fachlichen Befugnisse und deren praktische Anwendung verfügen.
Die IHK Ostwestfalen ist zuständig für die Abnahme der Prüfung.
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Pflicht für Personen, die u. a. folgende Tätigkeiten ausüben möchten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Raum (Citystreifen, ÖPNV, Einkaufszentren)
- Schutz vor Ladendieben
- Einlasskontrollen in Diskotheken (Türsteher)
- Leitende Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften
- Leitende Tätigkeiten bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Bewachungsunternehmer müssen immer den Sachkundenachweis erbringen.
Die Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe. Für Tätigkeiten außerhalb der o. g. Bereiche reicht die 40-stündige Unterrichtung.
Die Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe. Für Tätigkeiten außerhalb der o. g. Bereiche reicht die 40-stündige Unterrichtung.
Befreiungen
§ 8 BewachV nennt bestimmte Berufsabschlüsse, die von der Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung befreien.
Prüfungstermine und Anmeldung
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
- Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
- Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
- Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Termine für die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe 2026:
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Schriftlicher Teil
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Mündlicher Teil
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Anmeldung ab
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Anmeldeschluss
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19.02.2026
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27.02.2026
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08.01.2026
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04.02.2026
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19.03.2026
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27.03.2026
30.03.2026
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05.02.2026
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04.03.2026
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16.04.2026
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24.04.2026
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05.03.2026
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01.04.2026
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21.05.2026
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29.05.2026
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09.04.2026
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06.05.2026
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16.07.2026
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24.07.2026
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03.06.2026
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01.07.2026
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20.08.2026
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28.08.2026
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09.07.2026
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05.08.2026
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17.09.2026
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02.10.2026
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06.08.2026
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02.09.2026
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14.10.2026
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23.10.2026
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02.09.2026
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29.09.2026
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19.11.2026
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27.11.2026
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08.10.2026
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04.11.2026
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03.12.2026
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11.12.2026
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22.10.2026
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18.11.2026
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Eine Abmeldung von der Sachkundeprüfung ist ausschließlich per E-Mail möglich.
Gebühren
- Vollprüfung: 167 €
- Wiederholung mündlich: 75 €
Stornogebühren:
- Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
- Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
- Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Hinweis: Bildungs- oder Prämiengutscheine können nicht angenommen werden.
Inhalt und Ablauf
- Sprache: Deutsch (gute Sprachkenntnisse erforderlich)
- Schriftlich: 120 Minuten, Tablet-Prüfung (Single- und Multiple-Choice)
- Themen: Recht der öffentlichen Sicherheit & Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutz, BGB, Straf- & Verfahrensrecht inkl. Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften Wach- & Sicherheitsdienste, Umgang mit Menschen & Deeskalation, Sicherheitstechnik
- bestanden ab 50 %
- Mündlich: 15 Minuten Gruppenprüfung, Fallbeispiel aus der Praxis, bestanden ab 50 %
Vorbereitung
Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
- Der vom DIHK entwickelte Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 554 KB)mit verbindlichen Lerninhalten und -zielen
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind u. a. im Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs gelistet.
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.
