Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist gesetzlich vorgeschrieben für besonders sensible Tätigkeiten sowie für Bewachungsunternehmer. Sie dient dem Nachweis rechtlicher und fachlicher Kenntnisse und wird von der IHK Ostwestfalen abgenommen. Diese Seite informiert über Inhalte, Prüfungsablauf, Termine und Anmeldeverfahren.

Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten

Rechtsgrundlage

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist in §34a GewO und der Bewachungsverordnung geregelt. Sie ist für besonders sensible und konfliktträchtige Tätigkeiten sowie für Bewachungsunternehmer vorgeschrieben.
Ziel ist der Nachweis, dass die Teilnehmenden über die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, fachlichen Befugnisse und deren praktische Anwendung verfügen.
Die IHK Ostwestfalen ist zuständig für die Abnahme der Prüfung.

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Pflicht für Personen, die u. a. folgende Tätigkeiten ausüben möchten:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Raum (Citystreifen, ÖPNV, Einkaufszentren)
  • Schutz vor Ladendieben
  • Einlasskontrollen in Diskotheken (Türsteher)
  • Leitende Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften
  • Leitende Tätigkeiten bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Bewachungsunternehmer müssen immer den Sachkundenachweis erbringen.
Die Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe. Für Tätigkeiten außerhalb der o. g. Bereiche reicht die 40-stündige Unterrichtung.

Befreiungen

§ 8 BewachV nennt bestimmte Berufsabschlüsse, die von der Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung befreien.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich online.
  • Start der Anmeldung: 6 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungsteil
  • Ende der Anmeldung: 15 Tage vor dem Termin (sofern Plätze verfügbar)
  • Nach Anmeldung: Bestätigungs-E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden per Klick bestätigt werden muss
Termine für die Sachkundeprüfung für das besondere Bewachungsgewerbe 2026:
Schriftlicher Teil
Mündlicher Teil
Anmeldung ab
Anmeldeschluss
19.02.2026
27.02.2026
08.01.2026
04.02.2026
19.03.2026
27.03.2026
30.03.2026
05.02.2026
04.03.2026
16.04.2026
24.04.2026
05.03.2026
01.04.2026
21.05.2026
29.05.2026
09.04.2026
06.05.2026
16.07.2026
24.07.2026
03.06.2026
01.07.2026
20.08.2026
28.08.2026
09.07.2026
05.08.2026
17.09.2026
02.10.2026
06.08.2026
02.09.2026
14.10.2026
23.10.2026
02.09.2026
29.09.2026
19.11.2026
27.11.2026
08.10.2026
04.11.2026
03.12.2026
11.12.2026
22.10.2026
18.11.2026
Eine Abmeldung von der Sachkundeprüfung ist ausschließlich per E-Mail möglich.

Gebühren

  • Vollprüfung: 167 €
  • Wiederholung mündlich: 75 €
Stornogebühren:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Prüfungsgebühr
Hinweis: Bildungs- oder Prämiengutscheine können nicht angenommen werden.

Inhalt und Ablauf

  • Sprache: Deutsch (gute Sprachkenntnisse erforderlich)
  • Schriftlich: 120 Minuten, Tablet-Prüfung (Single- und Multiple-Choice)
    • Themen: Recht der öffentlichen Sicherheit & Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutz, BGB, Straf- & Verfahrensrecht inkl. Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften Wach- & Sicherheitsdienste, Umgang mit Menschen & Deeskalation, Sicherheitstechnik
    • bestanden ab 50 %
  • Mündlich: 15 Minuten Gruppenprüfung, Fallbeispiel aus der Praxis, bestanden ab 50 %

Vorbereitung

Die Vorbereitung ist Sache der Teilnehmer.
Hilfen zur Orientierung:
Hinweis: Die Angaben im WIS sind unverbindlich und stellen weder Empfehlung noch Qualitätsbewertung dar.