Prüfungen im Verkehrsgewerbe

Gefahrgutfahrer – ADR-Bescheinigung für den Transport gefährlicher Güter

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, benötigt besondere Qualifikationen. Grundlage ist das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Fahrzeugführer müssen dafür eine ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein, ADR-Schein) besitzen, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt wird.

Für welche Transporte ist die ADR-Bescheinigung Pflicht?

1. Stück- und Schüttguttransporte

  • Erforderlich, wenn gefährliche Güter transportiert werden und keine Freistellungen nach ADR 1.1.3 oder ADR 3.4 (begrenzte Mengen) greifen → Basiskurs notwendig
  • Beim Transport von explosiven Stoffen (Klasse 1) ist zusätzlich ein Aufbaukurs Klasse 1 erforderlich
  • Beim Transport von radioaktiven Stoffen (Klasse 7) ist zusätzlich ein Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich

2. Tanktransporte

  • Bei Beförderung gefährlicher Güter in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks über 1 m³
  • Bei Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum über 1 m³
  • Bei Transporten in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder UN-Gascontainern (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum über 3 m³ → zusätzlich zum Basiskurs ist der Aufbaukurs Tank notwendig

Ausstellung und Gültigkeit der ADR-Bescheinigung

  • Die ADR-Bescheinigung wird von der IHK für 5 Jahre ausgestellt
  • Sie gilt in allen ADR-Vertragsstaaten
  • Voraussetzungen: Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandene IHK-Prüfung
  • Verlängerung: innerhalb eines Jahres vor Ablauf durch eine Auffrischungsschulung mit Prüfung möglich

Anmeldung zur ADR-Wiederholungsprüfung

Hier können Sie sich zur ADR-Wiederholungsprüfung anmelden. Bitte beachten Sie, dass ohne erneute Lehrgangsteilnahme nur eine Wiederholungsprüfung möglich ist.
Falls Ihre gültige ADR-Bescheinigung abhanden gekommen ist, finden Sie hier den Antrag auf Ersatzbescheinigung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 56 KB) Bitte ausfüllen, unterschreiben und entweder
- im Original per Post oder persönlich einreichen bei der IHK Ostwestfalen, Abteilung 3.3 Verkehr, Elsa-Brändström-Str. 1 - 3, 33602 Bielefeld
- oder nach dem Unterschreiben einscannen und per E-Mail senden an verkehr@ostwestfalen.ihk.de.