Unterrichtung für das Bewachungspersonal

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt rechtliche Grundlagen und praktische Kenntnisse für Beschäftigte im Sicherheitsdienst.

Abgrenzung zur Sachkundeprüfung

Eine Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist für besondere Tätigkeiten erforderlich, z. B.:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreifen, ÖPNV, Einkaufszentren)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
  • Einlasskontrollen in Diskotheken (Türsteher)
  • Leitende Tätigkeiten bei Flüchtlingsunterkünften
Für andere Tätigkeiten reicht die 40-stündige Unterrichtung.

Befreiungen

§ 8 BewachV nennt bestimmte Berufsabschlüsse, die von Unterrichtung oder Sachkundeprüfung befreien.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst u. a.:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
  • Straf- & Verfahrensrecht, Waffenrecht
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Menschen: Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Diversität
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Unterrichtung nach §34a GewO kann ausschließlich online erfolgen. Die Anmeldung wird 6 Wochen vor dem ersten Unterrichtungstermin freigeschaltet und kann bis 15 Tage vorher erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. (Sollten keine Termine im Online-Portal zur Auswahl stehen, sind aktuell keine Termine verfügbar und eine Anmeldung nicht möglich). Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.
Unterrichtungstermine 2026:
Termin
(erster Tag)
Ort
Anmeldung ab
Anmeldeschluss
12.01.2026
Bielefeld
01.12.2025
21.12.2025
19.01.2026
Paderborn
08.12.2025
04.01.2026
09.02.2026
Bielefeld
22.12.2025
25.10.2026
02.03.2026
Minden
19.01.2026
15.02.2026
09.03.2026
Bielefeld
26.01.2026
22.02.2026
23.03.2026
Paderborn
09.02.2026
08.03.2026
13.04.2026
Bielefeld
02.03.2026
29.03.2026
04.05.2026
Bielefeld
23.03.2026
19.04.2026
18.05.2026
Paderborn
07.04.2026
23.05.2026
08.06.2026
Bielefeld
27.04.2026
24.05.2026
08.06.2026
Minden
27.04.2026
24.05.2026
06.07.2026
Bielefeld
26.05.2026
21.06.2026
27.07.2026
Paderborn
15.06.2026
12.07.2026
03.08.2026
Bielefeld
22.06.2026
19.07.2026
31.08.2026
Paderborn
20.07.2026
16.08.2026
07.09.2026
Bielefeld
27.07.2026
23.08.2026
14.09.2026
Minden
03.08.2026
30.08.2026
05.10.2026
Bielefeld
24.08.2026
20.09.2026
12.10.2026
Paderborn
31.08.2026
27.09.2026
09.11.2026
Bielefeld
28.09.2026
25.10.2026
16.11.2026
Minden
05.10.2026
01.11.2026
07.12.2026
Paderborn
26.10.2026
22.11.2026
Eine Abmeldung von der Unterrichtung ist ausschließlich per E-Mail möglich.

Gebühren

Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 472 Euro und ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
Stornobedingungen:
  • Rücktritt vor Anmeldeschluss: keine Gebühr
  • Rücktritt nach Anmeldeschluss: 30 % der Gebühr
  • Nichtteilnahme: 70 % der Gebühr
Hinweis: Bildungsgutscheine oder Prämiengutscheine können nicht angenommen werden.

Ablauf der Unterrichtung

  • Dauer: 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (Montag–Freitag, Start 9 Uhr)
  • 100 % Anwesenheitspflicht
  • Nur angemeldete Teilnehmer können teilnehmen

Sprachkenntnisse

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Voraussetzung sind Kenntnisse auf Niveau B1 (GER) oder ein Schulabschluss an einer deutschen Schule. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann die Teilnahme bzw. der Nachweis verweigert werden.

Unterrichtungsnachweis

Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die IHK Ostwestfalen eine Bescheinigung aus.
Voraussetzungen:
  • Teilnahme ohne Fehlzeiten
  • Beantwortung von Verständnisfragen
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse

Erlaubnispflicht

Bewachungsunternehmer brauchen zusätzlich eine Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes.