Exportkreditgarantien: Vereinfachte Verfahren für die Ukraine

Mit einem Beschluss für Exportkreditgarantien für die Ukraine entfallen bisher erforderliche Banksicherheiten. Dies leistet einen Beitrag zu Erhalt und Wiederbelebung des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Ukraine und Deutschland und trägt so zu wirtschaftlicher Erholung und Wiederaufbau des Landes bei.
Erfordernis von Banksicherheiten entfällt
Zur Unterstützung der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird die derzeitige spezielle Regelung für Sammeldeckungen, nach der Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung von Banksicherheiten gewährt wurde, aufgehoben. Künftig sind neue Sammeldeckungen regelmäßig auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist.
Auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor sind ab jetzt ohne Banksicherheiten möglich. Das gilt sowohl für Bestands- als auch Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung. Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können nach Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden. Nachdem die ukrainische Nationalbank durch Exportkreditgarantien abgesicherte Finanzierungen per 16. Juni 2023 von ihrer Devisenausfuhrbeschränkung ausgenommen hat, sind auch neue Finanzkreditdeckungen möglich.
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen.
Quelle: AGA-Report