Lieferketten
Lieferketten sind das Rückgrat der Wirtschaft, da sie den reibungslosen Fluss von Waren und Dienstleistungen gewährleisten. Sie beeinflussen nicht nur die Effizienz und Kosten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Staaten verstärken zunehmend ihre Regulierung der unternehmerischen Verantwortung in den Lieferketten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Menschenrechten und Umweltaspekten. Eine Vielzahl von Initiativen, multilateralen Abkommen und nationalen Gesetzen, wie zum Beispiel das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), beeinflussen die Anforderungen an nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
Auch die Diversifizierung von Lieferketten gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Wirtschaft. Sie reduziert das Risiko von Störungen und Engpässen, stärkt die Resilienz gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen und fördert die Flexibilität in einem globalisierten Marktumfeld.
Aktuelles zum LkSG (05.09.2025):
Am 3. September 2025 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Die zentrale Neuerung: Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll rückwirkend ab Januar 2023 vollständig entfallen. Unternehmen müssten somit keine öffentlichen Berichte mehr für die Jahre 2023 und 2024 vorlegen. Gleichzeitig sollen die Bußgeldvorschriften deutlich entschärft werden – Sanktionen sind künftig nur noch bei schweren Verstößen vorgesehen. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen, ebenso die interne Dokumentationspflicht. Ziel der Reform ist eine spürbare Entlastung für Unternehmen bei gleichbleibendem Schutzstandard.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Aktuelles zum Lieferkettengesetz”.
Am 3. September 2025 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Die zentrale Neuerung: Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll rückwirkend ab Januar 2023 vollständig entfallen. Unternehmen müssten somit keine öffentlichen Berichte mehr für die Jahre 2023 und 2024 vorlegen. Gleichzeitig sollen die Bußgeldvorschriften deutlich entschärft werden – Sanktionen sind künftig nur noch bei schweren Verstößen vorgesehen. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen, ebenso die interne Dokumentationspflicht. Ziel der Reform ist eine spürbare Entlastung für Unternehmen bei gleichbleibendem Schutzstandard.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Aktuelles zum Lieferkettengesetz”.
EU-Regelungen zu Lieferketten- und Nachhaltigkeits-Compliance
- EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) (Nr. 6112282)
- EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Nr. 5972254)
- EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) (Nr. 5972186)
- EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Nr. 5972274)
- CBAM: Die CO2-Grenzausgleichsabgabe (Nr. 5836590)
- Transformationspfad (EU-Richtlinie zur CSRD) (Nr. 5419388)
Kontakt

Madleen Leufker