Lieferketten
Lieferketten sind das Rückgrat der Wirtschaft, da sie den reibungslosen Fluss von Waren und Dienstleistungen gewährleisten. Sie beeinflussen nicht nur die Effizienz und Kosten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Staaten verstärken zunehmend ihre Regulierung der unternehmerischen Verantwortung in den Lieferketten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Menschenrechten und Umweltaspekten. Eine Vielzahl von Initiativen, multilateralen Abkommen und nationalen Gesetzen, wie zum Beispiel das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), beeinflussen die Anforderungen an nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
Auch die Diversifizierung von Lieferketten gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Wirtschaft. Sie reduziert das Risiko von Störungen und Engpässen, stärkt die Resilienz gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen und fördert die Flexibilität in einem globalisierten Marktumfeld.
Aktuelles zum LkSG (01.10.2025):
LkSG: Berichtspflicht entfällt – Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt die Prüfung von Unternehmensberichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit sofortiger Wirkung ein. Hintergrund ist die geplante Novellierung des LkSG.
Für LkSG-verpflichtete Unternehmen bedeutet das:
Keine Berichtseinreichung mehr erforderlich. Die internen Dokumentationspflichten bleiben aber bestehen. Auch die Bußgeldpraxis wird angepasst: Statt 13 Tatbeständen sollen künftig nur noch 4 gelten. Sanktionen drohen nur noch bei schweren Pflichtverstößen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Das BAFA kündigt an, laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren entsprechend einzustellen und auf einen dialogorientierten Ansatz zu setzen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Aktuelles zum Lieferkettengesetz”.
LkSG: Berichtspflicht entfällt – Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt die Prüfung von Unternehmensberichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit sofortiger Wirkung ein. Hintergrund ist die geplante Novellierung des LkSG.
Für LkSG-verpflichtete Unternehmen bedeutet das:
Keine Berichtseinreichung mehr erforderlich. Die internen Dokumentationspflichten bleiben aber bestehen. Auch die Bußgeldpraxis wird angepasst: Statt 13 Tatbeständen sollen künftig nur noch 4 gelten. Sanktionen drohen nur noch bei schweren Pflichtverstößen mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Das BAFA kündigt an, laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren entsprechend einzustellen und auf einen dialogorientierten Ansatz zu setzen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel “Aktuelles zum Lieferkettengesetz”.
Lieferketten
- Aktuelles zum Lieferkettengesetz (Nr. 6724308)
- Das Lieferkettengesetz (LkSG) kompakt (Nr. 5658604)
- Die Sorgfaltspflichten des LkSG im Detail (Nr. 5658612)
- Hintergründe des LkSG (Nr. 6107366)
- Auswirkungen des LkSG auf KMU (Nr. 6109378)
- Länderspezifische Umsetzungshilfen zum LkSG (Nr. 5658620)
- Weitere Informationsquellen (Nr. 5971938)
EUDR
- EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (Nr. 6787156)
- EUDR-Aktuelles – Entwicklungen, Fristen & Veröffentlichungen (Nr. 6787436)
- EUDR-Betroffenenanalyse: Guideline für Unternehmen (Nr. 6787446)
- Zollinformationen & Klassifizierung (Nr. 6787494)
- EUDR-Informationssystem (TRACES) (Nr. 6787528)
- Weitere Informationsquellen zur EUDR-Verordnung (Nr. 6787566)
EU-Regelungen zu Lieferketten- und Nachhaltigkeits-Compliance
- EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) (Nr. 6112282)
- EU-Konfliktmineralien-Verordnung (Nr. 5972254)
- EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Nr. 5972274)
- CBAM: Die CO2-Grenzausgleichsabgabe (Nr. 5836590)
- Transformationspfad (EU-Richtlinie zur CSRD) (Nr. 5419388)
Kontakt
Madleen Leufker
