EUDR-Informationssystem (TRACES)

TRACES ist das zentrale digitale Informationssystem der Europäischen Union zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
Über TRACES werden alle Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) elektronisch eingereicht, verwaltet und für die Behörden nachvollziehbar gemacht.

Zugang & Registrierung

Um das EUDR-Informationssystem TRACES nutzen zu können, benötigen Marktteilnehmer und Händler einen eigenen Zugang. Über TRACES werden alle Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) elektronisch eingereicht und verwaltet.
Wer benötigt Zugang?
Zugang zum TRACES-System ist erforderlich für:
  • Marktteilnehmer, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betroffene Waren in Verkehr bringen,
  • Händler, die solche Waren innerhalb der EU weiterverkaufen oder exportieren.
Jede Organisation, die unter die EUDR fällt, muss ihre Sorgfaltserklärungen selbst oder über autorisierte Vertreter im System abgeben.

Was wird für die Registrierung benötigt?

Für die Nutzung von TRACES sind folgende Schritte und Angaben erforderlich:
  1. EU-Login-Konto:
    Alle Nutzer benötigen ein persönliches Konto beim zentralen Authentifizierungssystem der Europäischen Kommission.
    → EU-Login erstellen oder anmelden
  2. Registrierung in TRACES:
    Nach erfolgreichem EU-Login kann die Organisation im System TRACES NT registriert werden.
    Dabei werden in der Regel folgende Angaben benötigt:
    • Unternehmensdaten (z. B. Name, Adresse, Kontakt)
    • EORI-Nummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT)
    • ggf. interne Rollen und Berechtigungen für Mitarbeitende.
  3. Zugang aktivieren:
    Nach der Registrierung wird der Zugang durch die zuständige Behörde oder Administratoren bestätigt. Anschließend können Sorgfaltserklärungen erstellt und verwaltet werden.

TRACES NT – Anmeldung

Dies ist die zentrale Plattform der EU-Kommission für die elektronische Einreichung der Sorgfaltserklärungen gemäß EUDR.

Die Sorgfaltserklärung

  1. Überprüfung der Waren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den Anforderungen der EUDR entsprechen.
  2. Abgabe der Sorgfaltserklärung: Elektronisch über das EU-Informationssystem (TRACES), (gemäß Art. 4 (2) i.V.m. 5 (1) EUDR).
  3. Referenz- und Prüfnummer: Nach der Abgabe erhalten Sie eine Referenznummer und eine Prüfnummer.
    • Die Referenznummer muss bei der Zollanmeldung angegeben werden.
    • Im innergemeinschaftlichen Handel ist die Referenznummer entlang der Lieferkette weiterzugeben.

Die Abgabe von Sorgfaltserklärungen unverbindlich trainieren

Für alle, die sich sicher und unverbindlich mit dem System vertraut machen möchten, steht eine nachgebildete Schulungsplattform namens ACCEPTANCE Server zur Verfügung.
Hinweis: Alle erforderlichen Angaben für die Sorgfaltserklärung finden Sie in Anhang II der EUDR. Weitere Informationen und das Benutzerhandbuch finden Sie auf der Website des BLE sowie auf Website der Europäischen Kommission.