EUDR-Aktuelles – Entwicklungen, Fristen & Veröffentlichungen

Diese Seite informiert über alle aktuellen Entwicklungen, Fristverschiebungen, Veröffentlichungen und Anpassungen im Zusammenhang mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

EUDR-Aktuelles

26. Nov. 2025 – EUDR: Parlament unterstützt Verschiebung und Vereinfachungen
Das Europäische Parlament hat am 26. November 2025 seiner Position zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Vorgesehen ist eine Verschiebung der Anwendungspflichten um ein Jahr: große Unternehmen ab 30. Dezember 2026, kleine und mittlere Unternehmen ab 30. Juni 2027.
Zudem sollen die Sorgfaltspflichten vereinfacht werden: Die Sorgfaltserklärung soll künftig in der Regel nur beim Erstinverkehrbringer liegen. Kleine Primärerzeuger sollen eine vereinfachte Erklärung abgeben. Eine Überprüfung der EUDR auf Umsetzbarkeit ist bis 30. April 2026 geplant.
Mit der Annahme dieser Position beginnen nun die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Eine Einigung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird zwischen dem 15.-18. Dezember erwartet. Die geltende Rechtslage bleibt also vorerst bestehen. Die politische Richtung weist jedoch sehr deutlich auf eine Verschiebung hin.
23. Sep. 2025 - Verschiebung der EUDR-Verordnung Die EU-Kommission hat die Anwendung der EUDR erneut verschoben. Bundesminister Alois Rainer begrüßt dies als richtig und betont, dass die zusätzliche Zeit genutzt werden soll, um eine „Null-Risiko-Variante“ einzuführen, die Wirtschaft und globalen Waldschutz in Einklang bringt.
22. Mai 2025 – Veröffentlichung der Länderrisikoklassifizierung (Country Classification List)
Die Kommission legte eine offizielle Liste vor, in der Länder gemäß Entwaldungsrisiko eingestuft werden (Hoch-, Standard-, Niedrigrisiko). Diese Einstufung bestimmt die Sorgfaltspflichten für Importeure.

Übergangsfrist und Verhältnis zur EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

Als unmittelbar geltendes EU-Recht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Inkrafttreten der EUDR wird die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) Nr. 995/2010 aufgehoben. Für Holz und Holzerzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt und nach dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht werden, gilt die EUTR bis zum 31. Dezember 2028 weiter. Unternehmen müssen in dieser Übergangsphase prüfen, welches Regelwerk für ihre Produkte relevant ist.