Diversifizierung mit Investitionsgarantien des Bundes
Die Bundesregierung fördert aktiv den Ausbau von Außenwirtschaftsbeziehungen, indem sie attraktive Anreize für eine stärkere Diversifizierung schafft. Insbesondere bietet sie günstige Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in 20 ausgewählten Diversifizierungszielen an, darunter einzelne Länder sowie Regionen wie der Westbalkan und die Mitglieder der CwA-Initiative. Damit sollen deutsche Unternehmen effektiver unterstützt werden, wenn es darum geht, neue Märkte zu erschließen. Die Art der Anreize variiert je nach OECD-Länderrisikokategorie. Eine Überprüfung der Anreize und der Zielregionen ist für den Herbst 2028, also nach fünf Jahren, geplant.
Für Projekte in den ausgewählten Ländern gelten dabei folgende Anreize:
- Erlass der Antragsgebühr
- reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall
- ermäßigtes jährliches Garantieentgelt
Die Vergünstigungen gelten für eine geografisch ausgewogene Anzahl von Investitionszielen, die gute Voraussetzungen für deutsche Unternehmen bieten, aber bisher weniger im Fokus der Wirtschaft standen und im Portfolio der Investitionsgarantien eine untergeordnete Rolle spielen. Die Diversifizierungsziele nach Regionen:
Afrika | Algerien, Kenia, Südafrika, sowie Länder der CwA-Initiative (Ägypten, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, D.R. Kongo, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo, Tunesien) |
Europa | Türkei, Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) |
Kaukasus /
Zentralasien
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Georgien, Kasachstan, Usbekistan |
Süd- /
Südostasien
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Indien, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam |
Südamerika | Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru |
Weitere Informationen unter INVESTITIONSGARANTIEN.DE