EUDR

Zollinformationen & Klassifizierung

EUDR-relevante Waren richtig einordnen und zollseitig sauber nachweisen
Für Unternehmen, die EUDR-relevante Produkte in die EU importieren, ist die korrekte zolltarifliche Klassifizierung entscheidend. Sie gewährleistet, dass Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte ordnungsgemäß eingeführt werden und die Sorgfaltspflichten der EUDR erfüllt werden können. Eine präzise Einreihung der Waren erleichtert Zollprüfungen, reduziert Risiken und unterstützt die Einhaltung der EU-Vorschriften.

HS-Codes / Warenverzeichnis

Die Harmonisierten Systemcodes (HS-Codes) und die darauf aufbauenden Kombinierte Nomenklatur- bzw. Zolltarifnummern dienen der zolltariflichen Einreihung von Waren. Für die EUDR ist diese Einreihung besonders wichtig, weil die relevanten Erzeugnisse in Anhang I der Verordnung über Warenpositionen beziehungsweise Codes bestimmt werden.
Unternehmen sollten daher zunächst die konkrete Ware eindeutig klassifizieren und anschließend prüfen, ob die entsprechende Position in Anhang I der EUDR genannt ist. Bei sogenannten „ex“-Positionen ist besondere Vorsicht geboten: Nicht jede Ware innerhalb dieser Zolltarifposition fällt automatisch unter die EUDR, sondern nur der in Anhang I beschriebene Teil. Entscheidend bleibt, ob die Ware tatsächlich einen relevanten Rohstoff enthält oder daraus hergestellt wurde.
Die Kommission hat im Mai 2026 einen Entwurf zur Anpassung von Anhang I veröffentlicht. Bis zu einer endgültigen Annahme ist dieser Entwurf nicht als geltende Rechtslage zu behandeln. Für die tägliche Prüfung sollten Unternehmen deshalb immer den aktuell geltenden Anhang I und die aktuelle TARIC-Datenbank zugrunde legen.
1. Ware einreihen 2. Anhang I prüfen 3. „ex“-Positionen sorgfältig bewerten
HS-/KN-Code der konkreten Ware anhand des Warenverzeichnisses und ggf. zollrechtlicher Auskünfte bestimmen. Abgleichen, ob die Ware in Anhang I der EUDR als relevantes Erzeugnis gelistet ist. Prüfen, ob tatsächlich der relevante Rohstoff enthalten ist oder ob die Ware trotz Codeposition nicht erfasst ist.

Rückverfolgbarkeit

Die korrekte Klassifizierung allein genügt nicht. Für EUDR-relevante Produkte müssen die jeweils erforderlichen Informationen so vorliegen, dass die Konformität gegenüber Behörden und Zoll nachvollziehbar belegt werden kann. Dazu gehören - abhängig von Rolle und Produkt - insbesondere Angaben zur Ware, zur Menge, zu Lieferanten und Abnehmern, zum Produktionsland, zur Produktionsfläche beziehungsweise Geolokalisierung sowie zur Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften im Produktionsland.
Marktteilnehmer müssen diese Informationen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht erheben, bewerten und dokumentieren. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen vor allem die für sie relevanten Informationen aus der Lieferkette, etwa Referenznummern oder Identifikationsnummern, erfassen, aufbewahren und bei Bedarf den Behörden zur Verfügung stellen.
Können erforderliche Informationen nicht beschafft oder nicht plausibel belegt werden, darf ein relevantes Produkt grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht oder exportiert werden. Unternehmen sollten die Zuständigkeiten zwischen Einkauf, Zoll, Nachhaltigkeit, Recht und Logistik deshalb frühzeitig festlegen.
Praxis-Hinweis
Die Rückverfolgbarkeit sollte nicht erst bei der Zollanmeldung beginnen. Sinnvoll ist ein interner Prozess, der bereits bei Produktanlage, Lieferantenauswahl und Bestellvorgang klärt, ob ein Produkt EUDR-relevant ist und welche Nachweise benötigt werden.
1 ) Zolltarifnummer
ermitteln
2 )
Anhang I
abgleichen
3 )
Ausnahme
prüfen
4 )
Erklärung /
Nachweis
5 )
Zollanmeldung
HS-/KN-Code der
konkreten Ware prüfen
Ist die Ware als
relevantes Erzeugnis
gelistet?
z. B. ex-Position,
vor Stichtag, recycelt,
nicht gewerblich
DDS/Referenznummer
oder passender
TARIC-Dokumentencode
Angaben aktuell
nach TARIC und
Zollvorgaben eintragen
Hinweis: Die Prüflogik ersetzt nicht die Prüfung der aktuellen TARIC-Datenbank und der jeweils geltenden Zollvorgaben

Bedeutung der TARIC-Codes

TARIC ist der integrierte Zolltarif der Europäischen Union. Für EUDR-relevante Waren werden darin zollrechtliche Maßnahmen und Dokumentencodes hinterlegt. Diese Codes zeigen in der Zollanmeldung, ob eine Sorgfaltserklärung vorliegt, ob eine vereinfachte Bezugnahme auf eine bereits übermittelte Erklärung erfolgt oder ob eine Ware aus einem bestimmten Grund nicht unter die EUDR fällt.
Wichtig ist: Die TARIC-Dokumentencodes ersetzen nicht die fachliche Prüfung. Unternehmen müssen zunächst klären, ob die Ware nach Anhang I tatsächlich EUDR-relevant ist und welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Erst danach lässt sich bestimmen, welcher Dokumentencode in der Zollanmeldung in Betracht kommt.
Die folgenden Codes sind für die praktische Einordnung besonders relevant. Da TARIC-Daten technisch angepasst werden können, sollte die Tabelle vor Veröffentlichung und in der laufenden Beratung regelmäßig mit der aktuellen TARIC-Datenbank und den Hinweisen von BLE/EU-Kommission abgeglichen werden.
Code Funktion Wann relevant? Redaktioneller Hinweis
C716 Sorgfaltserklärung liegt vor Für relevante Einfuhren oder Ausfuhren, wenn eine Sorgfaltserklärung abgegeben wurde. In der Zollanmeldung ist die Referenznummer der Sorgfaltserklärung anzugeben. Kerncode für EUDR-pflichtige Import-/Exportvorgänge.
C717 Referenz auf bereits übermittelte Sorgfaltserklärung Für Fälle, in denen eine bereits übermittelte Sorgfaltserklärung genutzt werden kann, insbesondere bei der Vereinfachung nach Art. 4 Abs. 8 EUDR. Nur verwenden, wenn die Ware vollständig von einer vorherigen Erklärung abgedeckt ist.
Y129 Ware fällt trotz betroffener Nomenklaturposition nicht unter die EUDR Für Waren in einer von der EUDR berührten Codeposition, die tatsächlich nicht in den sachlichen Anwendungsbereich fallen, etwa bei „ex“-Positionen. Sorgfältig begründen und dokumentieren.

Weitere Ausnahme- und Sondercodes

Code Funktion Wann relevant? Redaktioneller Hinweis
Y132 Ausnahme wegen Herstellung vor maßgeblichem Stichtag Für Produkte, die nach Art. 1 Abs. 2 EUDR vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, weil sie vor dem maßgeblichen Datum hergestellt wurden. Insbesondere bei Übergangs- und Altbeständen relevant.
Y133 Ware aus Material mit abgeschlossenem Lebenszyklus Für Waren, die vollständig aus Material hergestellt wurden, das seinen Lebenszyklus abgeschlossen hat und sonst Abfall wäre. Nicht für Nebenprodukte aus laufenden Herstellungsprozessen verwechseln.
Y142 Nicht gewerbliche Tätigkeit Für Vorgänge außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit. Für Unternehmensimporte regelmäßig nur in Ausnahmefällen relevant.
Nicht mehr prominent verwenden: Y141
Der Code Y141 stammt aus der früheren Übergangslogik für bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen und war in der älteren TARIC-Mitteilung zeitlich begrenzt angelegt. Für die aktuelle Unternehmensinformation sollte Y141 nicht mehr als allgemeiner Praxishinweis dargestellt werden. Stattdessen sollte auf die jeweils aktuelle TARIC-Datenbank verwiesen werden.
TARIC-Daten können technisch aktualisiert werden. Bitte prüfen Sie vor Zollanmeldung die aktuelle TARIC-Datenbank.