Zollinformationen & Klassifizierung

Für Unternehmen, die EUDR-relevante Produkte in die EU importieren, ist die korrekte zolltarifliche Klassifizierung entscheidend. Sie gewährleistet, dass Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte ordnungsgemäß eingeführt werden und die Sorgfaltspflichten der EUDR erfüllt werden können. Eine präzise Einreihung der Waren erleichtert Zollprüfungen, reduziert Risiken und unterstützt die Einhaltung der EU-Vorschriften.

HS-Codes / Warenverzeichnis

Die Harmonisierten Systemcodes (HS-Codes) dienen der zolltariflichen Einreihung von Waren und bilden die Grundlage für die Außenhandelsstatistik. Für Unternehmen, die EUDR-relevante Produkte importieren, ist die korrekte Angabe der HS-Codes bei der Zollanmeldung entscheidend, um die ordnungsgemäße Deklaration sicherzustellen und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß EUDR nachvollziehbar zu machen.

Rückverfolgbarkeit

Alle relevanten Dokumente müssen so aufbewahrt und vorgehalten werden, dass sie bei Zollprüfungen und behördlichen Kontrollen leicht zugänglich sind. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der Lieferkette ist entscheidend, um die Konformität mit der EUDR nachzuweisen und mögliche Risiken bei der Einfuhr zu minimieren.
Wichtig: Für KMU-Marktteilnehmer gelten vereinfachte Nachweispflichten für den Export, insbesondere wenn die Produkte bereits über eine gültige Sorgfaltserklärung abgedeckt sind (TARIC-Code C717).

Bedeutung der TARIC-Codes

Die TARIC-Codes (Tarif Intégré de la Communauté) sind integrierte Zolltarifnummern, die für den Import von Waren in die EU verwendet werden. Sie bestimmen, welche zollrechtlichen Vorschriften und Kontrollen für ein Produkt gelten. Für die EUDR-relevanten Produkte spielen insbesondere die Codes C716 und C717 eine wichtige Rolle:
  • C716 – Allgemeiner TARIC-Code für Marktteilnehmer, die eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben.
  • C717 – Spezieller TARIC-Code für KMU-Marktteilnehmer nach Art. 4 Abs. 8 EUDR, die von bestimmten Sorgfaltspflichten ausgenommen sind, weil die relevanten Produkte bereits durch eine andere Sorgfaltserklärung abgedeckt sind. Hier muss die Referenznummer der bereits übermittelten Sorgfaltserklärung angegeben werden.
  • Y129
C716 Sorgfaltserklärung, vorgelegt für Einfuhren/Ausfuhren gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und 3 Waldschädigung
C717 Referenznummer der bereits übermittelten Sorgfaltserklärung gemäß Art. 4 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2023/1115
Y129 Andere Waren als die, die unter die Bestimmungen von Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und Waldschädigung fallen.
Y132 Ausnahme von den Bestimmungen von Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und Waldschädigung kraft Abs. 2 von Art. 1 EUDR.
Y133 Ausnahme von den Bestimmungen von Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und Waldschädigung kraft des zweiten erläuternden Absatzes in Anhang I EUDR (Waren, die aus Material hergestellt sind, das seinen Lebenszyklus abgeschlossen hat)
Y141 Ausnahme für Marktteilnehmer gemäß Definition in Art. 38 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1115
Y142 Ausnahme für nicht gewerbliche Tätigkeit (Art. 2 Ziff. 15, 2 Ziff. 17 und 2 Ziff. 18 der Verordnung (EU) 2023/1115).
Details dazu finden Sie ausführlich erläutert in der Mitteilung der Europäischen Kommission „TARIC-Daten für Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung und Waldschädigung“ sowie auf den hier verlinkten Seiten der BLE.

Offizielle Quellen / Weiterführende Links