Abfallrecht

Umsetzung der EU-Abfall­rahmen­richtlinie in deutsches Recht

EU-Abfallrahmenrichtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt

Berlin, 12.02.2020. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 12.2.2020 auf seiner Homepage den Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht veröffentlicht.

EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft

Am 4. Juli 2018 war das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten. Gegenstand des Legislativpaketes sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen. Dazu zählen neben der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) auch
  • die Verpackungsrichtlinie,
  • die Elektroaltgeräterichtlinie,
  • die Batterierichtlinie,
  • die Altfahrzeugrichtlinie und
  • die Deponierichtlinie.

Bis 5. Juli 2020 umzusetzen

Die überarbeiteten Richtlinien sind bis zum 5. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es zunächst, die sich aus der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie ergebenden Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen und hierfür auch flankierende Regelungen zu schaffen. Zugleich enthält der Gesetzentwurf einzelne Verordnungsermächtigungen, die der Umsetzung der Einwegkunststoff-Richtlinie dienen.
Quelle: Bundesumweltministerium, IHK Karlsruhe, gekürzt