svhc-Liste
Neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste
Helsinki, 04.02.2026. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat die Kandidatenliste turnusgemäß um weitere SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) erweitert.
Über 250 Stoffe auf der Liste
Die Europäische Chemikalienagentur hat aktuell die Liste der „Kandidatenstoffe“ um drei weitere Einträge auf nunmehr genau 253 Stoffe erweitert. Dies löst ohne Übergangsfrist unaufgeforderte Mitteilungspflichten längs der Lieferkette von Erzeugnissen aus, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im Erzeugnis enthalten ist.
Neu aufgenommen wurden folgende Stoffe
- n-Hexan: Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57f, menschliche Gesundheit)
- 4,4'-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol (besser bekannt als Bisphenol AF oder BPAF) sowie seine Salze: Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)
Informationspflichten
Für SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste bestehen bestimmte Informationspflichten und die Pflicht zur Eintragung in die SCIP-Datenbank. Die Stoffe der Kandidatenliste weisen bestimmte gesundheits- und umweltgefährdende Eigenschaften auf. Sie werden deshalb auch als Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe bezeichnet und sind potentielle Kandidaten für den Anhang XIV der REACH-Verordnung über zulassungspflichtige Stoffe.
Quelle und mehr zum Thema: Netzwerk REACH@BW