REACH

SCIP-Datenbank ins deutsche Chemikalienrecht überführt

SCIP-Meldungen in die ECHA-Datenbank werden zur Pflicht

Berlin, 23.11.2023. Das neue Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes konkretisiert in § 16f die Pflicht zur Meldung in die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Umstritten war bisher, ob deutsche Unternehmen verpflichtet sind, die SCIP-Datenbank der ECHA zu befüllen oder ob es einfachere Möglichkeiten zur Informationsübermittlung an die ECHA gäbe. De facto haben sich Einträge direkt in die SCIP-Datenbank durchgesetzt, auch aufgrund der Rückfragen vieler gewerblicher Kunden bei ihren Lieferanten.
Mit der Änderung des § 16f ChemG wird nun vorgeschrieben, dass betroffene Unternehmen Einträge in die SCIP-Datenbank vorzunehmen haben. Ein Anpassungsbedarf für bisher schon getätigte Einträge entsteht dadurch nicht.

Neues Vergiftungsregister

Haupt-Thema der Änderung des Chemikaliengesetzes ist die Einfügung eines neuen Abschnitts 4a in Form von neuen § 16g bis § 16l. Damit wird die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegt. In diesem Register sollen die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet werden.
Starten soll dieses Register am 1. Januar 2026. Die bisherigen Meldepflichten von Unternehmen z. B. an die Unfallversicherungen bleiben davon unberührt, d. h. sie gelten weiterhin.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein