Omnibus verschlankt Nachhaltigkeitsregulierung nachhaltig

Brüssel, 26.02.2025. Das Thema Entbürokratisierung scheint endlich in Brüssel angekommen zu sein. Mit dem sogenannten "Omnibus"-Paket will die EU-Kommission kurzfristig mehrere europäische Richtlinien entschlacken. CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD, CBAM sind die ersten prominenten “Opfer" der neuen EU-Politik. Man erhofft sich eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent in diesen Bereichen.

Das Omnibus-Verfahren

Das Omnibus-Verfahren ist ein legislativer Mechanismus der EU, bei dem mehrere Gesetzesänderungen in einem einzigen Rechtsakt gebündelt und gemeinsam beschlossen werden (vergleichbar mit den deutschen “Artikelgesetzen”, z. B. im Abfallrecht)

Weitreichende Vereinfachungen bei CSRD, CSDDD CBAM und EU-Taxonomie

Weitreichende Vereinfachung werden in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und europäische Investitionsprogramme getroffen.
Dies sind im Einzelnen:

Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) und EU-Taxonomie

  • Ausnahme von etwa 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD (der Anwendungsbereich wird auf große Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und entweder einen Umsatz von über 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR reduziert.)
  • Verschiebung der CSRD-Meldepflicht für Unternehmen um zwei Jahre (bis 2028)
  • Reduzierung von Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen. Die Möglichkeit der freiwilligen Berichterstattung (basierend auf VSME (voluntary standard for SMEs) bleibt erhalten.
  • Einführung der Möglichkeit, über Tätigkeiten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um etwa 70 Prozent
  • Vereinfachungen der „Do-No-Significant-Harm“-Kriterien (DNSH)
  • Anpassung des Taxonomie-basierten Leistungsindikators für Banken - der Green Asset Ratio (GAR).

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / EU-Lieferkettenrichtlinie)

  • Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht (Konzentration der systematischen Sorgfaltspflicht auf unmittelbare Geschäftspartner, Verringerung der Häufigkeit der regelmäßigen Bewertungen der Geschäftspartner von jährlich auf fünf Jahre, mit Ad-hoc-Bewertungen, wo dies erforderlich ist)
  • Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette von großen Unternehmen verlangt werden können und Verringerung der Trickle-Down-Effekte für KMU
  • Harmonisierung der Sorgfaltspflichtanforderungen in der EU
  • Abschaffung der zivilrechtlichen Haftung in der EU (bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständigen Ersatz des durch die Nichteinhaltung der Vorschriften verursachten Schadens und Schutz der Unternehmen vor übermäßiger Entschädigung im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten)
  • Verschiebung der Anwendung für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028), während die Annahme der Richtlinie um ein Jahr vorgezogen wird (auf den Juli 2026).

Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)

  • Einführung einer neuen kumulativen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur
  • Vereinfachung der Vorschriften für die Beantragung und Genehmigung des Status des zugelassenen CBAM-Anmelders, für die Berechnung der Emissionen und der Berichterstattungsanforderungen
  • Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026 auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter

Wie geht es weiter?

Die Legislativvorschläge Omnibus I und Omnibus II werden nun dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Eine Verabschiedung wird als sehr wahrscheinlich angesehen. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Quelle: EU, gekürzt, verändert