Innovation und Umwelt

Onlineplattform zur Umsetzung des Einwegkunststoff­fondsgesetz startet

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds startet ab 1. April 2024

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet bestimmte Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen.
Bis dahin wird auch die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, fertiggestellt sein. Die Registrierung inländischer Hersteller kann daher erst zum 1. April 2024 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist für ausländische Hersteller sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung auf DIVID möglich. Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das UBA so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de  informieren.
Ab 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de  eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.
Wer das Inverkehrbringen der betroffenen Einwegkunststoffprodukte bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren.
Eine umgehende Registrierungspflicht ist nur für solche Hersteller vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Solange deren Registrierung noch nicht möglich ist, bleibt die noch nicht erfolgte Registrierung folgenlos. Die Abgabenpflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen, unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt.
Auch die erforderliche Registrierung der Anspruchsberechtigten (also der Kommunen usw.) verzögert sich, aber es wird sichergestellt, dass bis zur Abgabe der ersten Leistungsmeldung ab dem 1. Januar 2025 ausreichend Zeit für die notwendige Registrierung bleibt. Die Abwicklung der erforderlichen Datenmeldung startet am 1.1.2025 und erfolgt ebenso wie die Registrierung über die DIVID Plattform.
Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller sowie Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung über die Herstellereigenschaft im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes.
DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 Abgabepflichtigen sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Es ermöglicht die ordnungsgemäße Vereinnahmung und Verteilung des sich auf jährlich rund 430 Mio. Euro belaufenden Fondsvolumens.
(Quelle: Umweltbundesamt, gekürzt)