Bis 31.12.2024 ins DIVID-Register eintragen!
Dessau, 01.11.2024. Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden.
Registrierung auf der Onlineplattform DIVID
Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.
Hintergrund des Einwegkunststofffonds
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.
Weiterer Infos und FAQ-Katalog
Detaillierte Infos zur Rechtsgrundlage, dem Registrierungsprocedere und der finanziellen Abwicklung finden Sie auf der Seite und im FAQ-Katalog des Einwegkunststofffonds: https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq
Quelle: UBA, ergänzt